Automatischer Informationsaustausch von Steuerdaten

Die Debatte über einen automatischen Informationsaustausch bestimmt seit mehr als einem Jahrzehnt die Steuerpolitik. Nun soll eine international abgestimmte Regelung dafür sorgen, dass Steuerhinterziehung über ausländische Konten nahezu unmöglich wird. Auch in der EU wird seit Jahresbeginn ein automatischer Informationsaustausch praktiziert.

Staatlich teuer eingekaufte Steuer-CDs waren gestern. Seit Jahresbeginn wird der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten umgesetzt. Für die Europäische Union gilt: Die Mitgliedsstaaten sind seit Anfang Januar verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen.

Ein solcher Steuervorbescheid ist eine schriftliche Erklärung der Steuerbehörde. Darin wird im Vorhinein festgelegt, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Diese Regelungen sind legal, die EU-Kommission hat jedoch das Recht Steuervorbescheide zu überprüfen - zum Beispiel, wenn staatliche Beihilfen im Spiel sind.

Zentrales Depot: Für alle EU-Länder zugänglich

Die Steuervorbescheide werden über ein zentrales Depot ausgetauscht, das für alle EU-Länder zugänglich ist. Alle sechs Monate müssen die nationalen Finanzämter einen Bericht an dieses Depot übermitteln. Dort werden alle grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt. Andere Mitgliedsstaaten sind dann in der Lage, diese Listen zu überprüfen und können gegebenenfalls den Ausstellungsstaat um genauere Informationen bitten. Der erste Austausch soll spätestens Anfang September stattfinden.

Nach Einschätzung der EU-Kommission haben die Mitgliedsstaaten und ihre nationalen Steuerbehörden damit die Informationen, die sie benötigen, um missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Bis Anfang kommenden Jahres müssen die Mitgliedsstaaten auch für alle grenzüberschreitenden Urkunden, die seit Anfang 2012 ergangen sind, die gleichen Informationen bereitstellen.

Finanzinstitute haben Informationspflicht über ausländische Konten

Darüber hinaus sind Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über ausländische Konten den Herkunftsstaaten der Geldanleger mitzuteilen. An diesem Informationsaustausch, den die OECD als Denkfabrik der Industrieländer angestoßen hat, nehmen inzwischen mehr als 90 Staaten und Überseegebiete teil. Seit Jahresbeginn müssen Banken nicht nur persönliche Informationen der Steuer-Ausländer wie Name, Anschrift und Kontonummern weiterreichen. Auch die Jahres-Endsalden der Finanzkonten sowie Kapitalerträge und Veräußerungserlöse müssen Banken und Investmentfonds automatisch an den Wohnsitzstaat des Kontoinhabers melden. 

Informationen über Konten in Steueroasen

Deutschland erhält so Informationen über Steuerzahler, die Geld im Ausland angelegt haben. Zum Beispiel in Steueroasen wie den Cayman-Inseln, Liechtenstein und – ab 2018 – auch der Schweiz. Erfasst werden sämtliche Geldanlagen – von Anleihen über Aktien bis hin zu Lebensversicherungen und Derivaten. Seit 2016 haben die Finanzinstitute in allen teilnehmenden Ländern bereits den Altbestand ihrer Konten erfasst. Wenn ein neuer Kunde ein Konto eröffnet, ist die Bank im gleichen Atemzug verpflichtet festzustellen, in welchem Land der Anleger Steuern zahlen muss.

Praxistipp: Bundeszentralamt für Steuern

In Deutschland sammelt das Bundeszentralamt für Steuern die Informationen über Guthaben, Zinsen und Dividenden deutscher Steuerzahler im Ausland. Zugleich meldet die Behörde die Daten aus Deutschland an die ausländischen Finanzbehörden. Auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern ist das Verfahren detailliert erläutert.