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Nur für Haufe Community-Mitglieder
Teilnehmer- Frage
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Rainer Demski
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Die wichtigsten Steueränderungen, die das Jahr 2010 mit sich bringt und die das Rechnungswesen betreffen, haben wir für Sie von A wie "Anlagevermögen" bis Z wie "Zusammenfassende Meldung" sortiert und erläutert. Die Neuregelungen gelten größtenteils seit dem 1.1.2010. Zum Teil sind sie auch schon im Laufe des Jahres 2009 oder in wenigen Fällen (rückwirkend) zum 1.1.2009 in Kraft getreten.
Durch das Wachstumsbeschleunigungs- gesetz wird die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis zum Wert von 410 EUR wieder eingeführt. Wahlweise kann aber auch weiterhin ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR gebildet werden.
Steuerpflichtige müssen künftig den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) elektronisch an das Finanzamt übertragen. Dies schreibt das Steuerbürokratieabbaugesetz vor, durch das Bearbeitungs- und Ermittlungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden sollen. (09.02.2010 | Handelsrecht, IFRS & Steuern)
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Pressemitteilung drei Urteile vorgestellt, die den Kreis der Freiberufler um bestimmte EDV-Unternehmen erweitern. Das hat für diese Berufsgruppen den Vorteil, dass für den Jahresgewinn keine Gewerbesteuer anfällt. (09.02.2010 | Handelsrecht, IFRS & Steuern)
Um die Rechnungslegung im Jahres- oder Konzernabschluss auf die reformierten Vorschriften nach BilMoG überzuleiten und den ersten Abschluss nach BilMoG zu entwickeln, sind beispielsweise drei Schritte notwendig. Wichtige Informa- tionen im Überblick.
Der Mitherausgeber des Haufe BilMoG-Kommentars äußert sich unter anderem zu den Themen erstmalige Anwendung zum 31.12.2009, Aktivierungswahlrechte, sonstige Rückstellungen und neue Abzinsungsregelungen, die das Rechnungswesen der Unternehmen und die Berater kennen sollten.
Rechnungswesenfachleute müssen sich zum Jahreswechsel 2009/2010 mit zahlreichen Neuerungen vertraut machen:
- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz,
- Mehrwertsteuerpaket und
- Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Betroffen von den Änderungen sind der Jahresabschluss 2009 und die nächsten Wirtschaftsjahre. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Der letzte Jahresabschluss vor BilMoG stellt Rechnungswesenfachleute vor neue Herausforderungen. Zwar sind die Änderungen durch BilMoG noch nicht zwingend anzuwenden, dennoch wirft die Reform ihre Schatten beim Jahresabschluss 2009 voraus.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wiill die Politik neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung setzen. Zudem sollen wirksame und zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte der Gesellschaft stärken. Für das Rechnungswesen ergeben sich mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch einige Neuerungen, die für Wirtschaftsjahre gelten sollen, die nach 2009 beginnen.