REACH: Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis

Lieferanten von Erzeugnissen haben eine Informationspflicht gegenüber Kunden, wenn die 0,1 %-Schwelle von besorgniserregenden Stoffen erreicht ist. Aber 0,1 % von was?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die bisher nur in Englisch erhältliche Broschüre „ Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen“ nun auch in Deutsch veröffentlicht.

Darin wird nochmal die unterschiedliche Sichtweise der 0,1 %-Bezugsgröße zwischen BAuA und ECHA deutlich.

0,1 %-Bezugsgröße: Erzeugnis innerhalb eines Erzeugnisses

"Als 0,1 %-Bezugsgröße gilt jeder Gegenstand innerhalb eines zusammengesetzten Erzeugnisses, der die Erzeugnisdefinition in REACH erfüllt." Oder anders ausgedrückt: "Wenn ein Gegenstand in einem zusammengesetzten Erzeugnis vor dem Zusammensetzen ein Erzeugnis war, bleibt es auch nach dem Zusammensetzen ein Erzeugnis, auf das der Schwellenwert angewendet werden muss."

Die ECHA bezieht die 0,1 % auf das Gesamterzeugnis.

0,1 %-Bezugsgröße am Beispiel eines Fahrrads

Wenn ein besorgniserregender Stoff in einem Fahrradgriff den Schwellenwert 0,1 % erreicht, muss der Abnehmer, der den Griff in ein Fahrrad einbaut, darüber informiert werden. Der Fahrradproduzent muss diese Information wiederum an den Händler weitergeben, auch wenn der Anteil des besorgniserregenden Stoffes bezogen auf das zusammengesetzte Erzeugnis Fahrrad die 0,1 %-Bezuggröße nicht mehr erreicht, denn "einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis".

Vorteil der "Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis"-Sicht

Bei der "Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis"-Sicht bleibt die Information erhalten, in welchem Bauteil eines zusammengesetzten Erzeugnisses der besorgniserregende Stoff enthalten ist. Damit wird eine sinnvolle Expositions- und Risikoprüfung ermöglicht.

Was sind eigentlich besorgniserregende Stoffe?

BAuA
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