Gefährdungsbeurteilung: Vorsicht vor unseriösen Beratern

Kein Unternehmen sollte sich unter Druck setzen lassen, wenn es um die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter dem Aspekt psychischer Belastungen am Arbeitsplatz geht. Unseriöse Institute, Agenturen oder Berater drohen Unternehmern immer häufiger mit Strafen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten und unterstützen Unternehmen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 werden sie auch zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt. In diesem Zusammenhang werden mögliche psychische Belastungen analysiert. Bei Spezialthemen können zudem externe Experten wie z. B. Arbeitspsychologen hinzugezogen werden.

Unfallversicherungsträger und Gewerbeaufsicht unterstützen die Unternehmer

Die Betriebe und Einrichtungen erhalten zudem Unterstützung von den zuständigen Unfallversicherungsträgern sowie den Gewerbeaufsichten etwa durch persönliche Beratung oder unterschiedliche Medien wie Broschüren und Checklisten.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung muss im Betrieb durchgeführt werden, so verlangt es das Arbeitsschutzgesetz. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Außerdem müssen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, wenn durch die Beurteilung Mängel aufgedeckt wurden. Findet dies alles nicht statt, können die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sowie die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz Bußgelder verhängen oder den Betrieb etwa bei einem Unfall in Regress nehmen.

Beratung und Anschub zur Motivation stehen im Vordergrund

Das Thema psychische Belastungen sowie die Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilung ist bei vielen Unternehmen aber immer noch nicht angekommen. Deshalb beraten die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe verstärkt dazu und qualifizieren die verantwortlichen Führungskräfte. Sich um die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu kümmern, sollte ein Anliegen eines jeden Unternehmers sein. Denn nur gesunde Beschäftigte können zum Erfolg des Unternehmens beitragen.

Wenn Dienstleistung mit Druck erkauft werden soll, ist das unseriös

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten von Dienstleistern, die Unternehmen mit unseriösen Argumenten unter Druck setzen und ausschließlich auf ihren privatwirtschaftlichen Gewinn aus sind.

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