Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Ehegattenunterhalt / 2.10.9 Schulden

Ein Hauptstreitpunkt im Rahmen von Unterhaltsrechtsverhältnissen ist oftmals die Frage, welche Schulden einkommensbereinigend angesetzt werden können. Nach der Rechtsprechung sind Schulden – sofern sie unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind – bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung anzusetzen. Handelt es sich um nicht vermögensbildende Schulden, sind diese jedenfalls dann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen, sei es auf Seiten des Unterhaltsberechtigten oder auf Seiten des Unterhaltspflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zi...mehr

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zfs 07/2025, Erstattung der... / 1 Sachverhalt

I. Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst Bezug genommen auf das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 18.7.2024 (43 C 213/23). Das Amtsgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 169,55 EUR zzgl. Zinsen verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Klägerin zwar dem Grunde nach einen Ansp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inhalt

Rn. 1655d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung das sog "Überentnahme-Modell" zugrunde gelegt und sich damit von der liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise verabschiedet, so dass es für die Beurteilung des Schuldzinsenabzugs nicht mehr auf positive oder negative Kontenstände, sondern lediglich darauf ankommt, ob Überentnahmen, dh Entnahmen, die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Einführung zu § 4 Abs 4a EStG Rn. 1655 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der § 4 Abs 4a EStG ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügt worden. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entwicklung der Rspr zum Schuldzinsenabzug in "rechtsprechungsüberholender Weise" (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 187 (22. Aufl 2023)) reagiert. Vorausgegangen waren zwei bedeutende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Darlehensvertrag zwischen Angehörigen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 23.12.2010, BStBl I 2011, 37 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen) iVm BMF v 29.04.2014, BStBl I 2014, 809 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen, Fremdvergleich); H 4.8 EStH 2023 "Darlehensverhältnisse zwischen Angehörigen". Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch bei Darlehensverträgen gelten die oben genannten Voraussetzungen für die steuerli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundlagen und Aufbau der Regelung

a) Überentnahme Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zinscharakter

Rz. 93 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts zur Nominalwertbilanzierung gem. § 340e Abs. 2 ist, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten bzw. Auszahlungsbetrag und Nennbetrag Zinscharakter hat. Bei dem Begriff "Zinscharakter" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Rz. 94 [Autor/Zitation] Bei ori...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kurzfristiger Ausgleich und Buchkapital

ba) Kurzfristiger Ausgleich (für die VZ 1999 und 2000) Rn. 1657a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG aF ist der Saldo aus Entnahmen und Einlagen der letzten drei Monate eines Wj nicht zu berücksichtigen, soweit er in den ersten drei Monaten des Folgejahres wieder ausgeglichen wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass eine tatsächlich zu berücksichtigende Übere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Bsp zur Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657h Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachfolgend werden drei Berechnungsbeispiele für nicht abzugsfähige Schuldzinsen bei einem Einzelunternehmer gegeben (ohne evtl Korrektur von früheren Verlusten): Beispiel (für 1999 mit Anfangsbestand):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versicherung

Die Versicherungsprämien können BA, Sonderausgaben oder nicht abziehbare Aufwendungen sein. Sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst (zB betriebliche Haftpflichtversicherung, Feuerversicherung), so sind sie BA. Die Zinsen für ein Policendarlehen sind als BA anzusetzen (auch s "Policendarlehen"). Aufwendungen für eine Direktversicherung zu Gunsten eines Ehegatten, der in e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 88 [Autor/Zitation] Als "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind, soweit diese börsenfähig sind, nach § 8 Abs. 1 RechVersV insbes. folgende Rechte auszuweisen: Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Inhaberpapiere, unabhängig davon, ob sie in Wertpapierurkunden verbrieft oder als Wertrechte ausgestaltet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geltungsbereich

a) Anwendungszeitraum Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beratungshinweise

ea) Finanzierung von AV Rn. 1658d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da betriebliche Schuldzinsen aus AK oder HK von AV keiner Abzugsbeschränkung unterliegen, ist es grds zu empfehlen, eher Investitionen im AV als UV oder laufende Betriebskosten fremdzufinanzieren. Zu beachten ist dabei jedoch der evtl GewSt-Nachteil aus sich ergebenden zusätzlichen Dauerschulden. Bedeutung gewinnt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einzelfragen

a) Anwendung bei PersGes Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Treuhandgeschäfte gem. § 6 RechKredV

Rz. 69 [Autor/Zitation] Nach § 6 RechKredV bestehen für Kreditinstitute in ihrer Funktion als Treuhänder besondere Ansatz- und Ausweisregelungen für treuhänderisch gehaltene VG und Schulden. Zu den Arten von Treuhandverhältnissen sowie den Bilanzierungskonsequenzen aus dem für ihre Bilanzierung relevanten Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums vgl. § 246 Rz. 220 ff. § 6 Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1991, 754; Ho...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass der Kaufpreis endgültig beim Anschlusskunden verbleibt.[1] Durch die Übernahme der Delkrederefunktion durch den Factor trägt dieser das Bonitätsrisiko. Unabhängig davon, ob die abgetretene Forderung bevorschuss...mehr

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AGS 07/2025, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Klägerin und spätere Gläubigerin hatte am 2.6.2021 vor dem LG Kassel ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urkundenvorbehaltsurteil erwirkt, in dem der Beklagte und spätere Schuldner zur Zahlung von 21.676,27 EUR nebst Zinsen verurteilt wurde. Die Urteilsausfertigung wurde dem Schuldner am 7.6.2021 zugestellt. Am 28.6.2021 beauftragte die Gläubigerin den Gerichtsvoll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Kurzfristiger Ausgleich (ab VZ 2001)

Rn. 1657b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zwar hat der Gesetzgeber § 4 Abs 4a S 3 EStG im StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) aufgehoben und zur Begründung ausgeführt, die Regelung führe dazu, dass bei allen StPfl mit Gewinneinkünften der Abschluss der Buchführungsarbeiten eines Wj und damit vielfach auch die Abgabe der Steuererklärung um drei Monate verzögert werde. A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); Deutschen Aktuarvereinigung e.V., Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.V., "Prüfung der mittelfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen durch den Verantwortlichen Aktuar", 2017; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der versicherung...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG

Rn. 236 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (vom 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840) geregelt, dass Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach §§ 5a und 13a EStG

Rn. 1657f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die FinVerw geht davon aus, dass bei der Gewinnermittlung nach § 5a EStG und § 13a EStG der § 4 Abs 4a EStG keine Anwendung findet (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 42). Hinsichtlich § 5a EStG ist der Auffassung der FinVerw zuzustimmen, da es bei dieser Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf die tatsächlichen Schuldzinsbelastungen anko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Klageverfahren

Rn. 97 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird während eines Klageverfahrens ein Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, werden diese nicht gem § 68 S 1 FGO zum Gegenstand des Klageverfahren (Beschluss des BFH v 25.10.2023, I R 38/20). Rn. 98 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur Frage, ob die bis zum Antrag auf Durchführung der E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendung bei KapGes

Rn. 1658a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grds gilt die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nicht für KapGes, weil Entnahmen im engen Sinn nicht möglich sind. Korn/Strahl, KÖSDI 1/2000, 12 281 weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass zu klären sein wird, ob zB vGA über das steuerliche Buchkapital hinaus gleichwohl "Entnahmen" iSd Gesetzes sein können und sich damit die Frage des V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Folgen beim Leasinggeber

Rn. 1038 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Bei Zurechnung zum Leasinggeber hat dieser das Leasinggut gem § 6 Abs 1 Nr 1 EStG zu AK/HK zu aktivieren und im AV auszuweisen. Die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Leasingvertrages ist eine iS § 247 Abs 2 HGB dauernde Nutzung, die einen Ausweis im AV erfordert; dies gilt auch beim Herstellerleasing. Planmäßig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Berechnung

Rn. 1658c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs 4a EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Gewinn umfasst auch Verluste (BFH BStBl II 2018, 744). Verluste führen für sich aber nicht zu Überentnahmen. Die Bemessungsgrundlage ist daher im Wege teleologischer Reduktion zu begrenzen (BFH BStBl II 2018, 744...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erstattete Gewerbesteuer

Rn. 2079 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit GewSt erstattet wird, war sie nach bisheriger Rechtslage als BE zu berücksichtigen. Ob dies auch in Zukunft gilt, ist fraglich, da die erstattete GewSt im Zeitpunkt der Entrichtung an das FA womöglich nach § 4 Abs 5b EStG nicht abzugsfähig war. Es ist insoweit strittig, ob allgemein der Grundsatz gilt, dass Erstattungen von Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Änderungen durch das sog JStG 2019

Rn. 1865 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie zur Bekräftigung der Ahndungswirkung wurden durch Neuformulierung des S 1 in § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch die durch andere EU-Mitgliedstaaten festgesetzten Geldbußen in das BA-Verbot einbezogen. Damit wurden auch Forderungen des Bundesrechnungshofes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gemeinsamkeiten

Rz. 48 [Autor/Zitation] Nachrangige VG und Schulden sind gem. § 4 Abs. 1 Halbs. 1 RechKredV als nachrangig zu kennzeichnen. Sie gelten als nachrangig, wenn sie im Fall der Liquidation oder im Insolvenzfall erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfüllt werden dürfen (§ 4 Abs. 1 Halbs. 2 RechKredV). Rz. 49 [Autor/Zitation] Damit wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Teillieferungen 1 und 2, 3. Aufl. 1976; Hopt, Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, Sonderheft AG 1997, 42; Böcking/Orth, Neue Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung durch das KonTraG und das KapAEG – Ergebnisse eines kapitalmarktinduzierten Reformzwangs, DB 1998, 1241; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. ...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 1 Systematische Einordnung

Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1617 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 4 EStG sind BA Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition geht schon zurück auf die Entscheidung des RFH vom 09.02.1927 (StuW 1927 Nr 60) und ist 1934 als § 4 Abs 3 in das EStG übernommen worden. Wie oben schon erwähnt gilt diese Begriffsdefinition nicht nur bei der Überschussrechnung, sondern auch b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Saldierungswahlrecht für das Realisations- und Bewertungsergebnis des Finanzanlagevermögens (Abs. 2)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 340c Abs. 2 Satz 1 kodifiziert ein Saldierungswahlrecht für Erträge und Aufwendungen aus der Zu- bzw. Abschreibung von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren. Gemäß § 340c Abs. 2 Satz 2 dürfen in den Saldierungsbereich auch Erträge und Aufwendungen aus Realisationsvorgängen mit den zuvor g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Finanzierungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für die Finanzierung eines Darlehens (Kosten der Beschaffung, Bereitstellung und Nutzung von Kreditmitteln – Schuldzinsen –, Vermittlungsprovisionen, Gebühren, Notar- und Gerichtskosten, Abschlussgebühren, Beratungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Damnum – Disagio –, Kontogebühren) sind grds als BA abzugsfähig. Sie gehören grds nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Problem des Buchwertansatzes und Rückwirkung

Rn. 1658f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenüber den KapGes ergibt sich für die betroffenen StPfl ein Nachteil und damit eine Ungleichbehandlung dadurch, dass Verlustfinanzierungen unter Umständen (zumindest in Höhe der Entnahmen für den persönlichen Bedarf/Unternehmerlohn) zu einer Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs führen. Dies gilt insbesondere für Verluste ...mehr