Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft

Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitätsrisiko unterliegen. Das kann auf schwankenden Währungskur...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 1 Einleitung

Rz. 1 Bedeutung internationaler Verrechnungspreise. Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten mehr als 25 Jahren erheblich zugenommen.[1] Schätzungen zu Folge werden heute ca. 70 % des Welthandels zwischen international verbundenen Unternehmen abgewickelt.[2] Tendenziell wird dieser Anteil aufgrund der zunehmenden Glo...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.1 OECD-Aktionsplan Base Erosion and Profit Shifting

Rz. 43 Der OECD[1]-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) geht auf einen G20-Gipfel im Jahr 2012 zurück und wurde seither schrittweise konkretisiert: Beauftragung der OECD zur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen des G20-Gipfels in Los Cabos (Mexico) im Juni 2012; Veröffentlichung erster Untersuchungsergebnisse im Februar 2013; Veröffentlichung des BEP...mehr

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Erweiterung des Machine Lea... / 4 Erweiterung des Machine Learning-gestützten Risikocontrollings im Finanzwesen

Das Konzept des Synthetic Control kann beim Risikocontrolling einer Bank wie folgt angewendet werden: Angenommen, die Bank möchte das Risiko einer Kreditvergabe minimieren und hat deshalb beschlossen, Machine Learning und Synthetic Control zu nutzen, um Kreditnehmer besser zu verstehen und das Risiko von Krediten zu bewerten. Zunächst werden umfangreiche Daten über die Kredit...mehr

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Erweiterung des Machine Lea... / 6 Mögliche Umsetzung und Beispiel für Synthetic Control

Die synthetische Kontrolle wurde ursprünglich für die Zeitreihenanalyse entwickelt, um den Effekt eines exogenen oder gesteuerten Treatments auf eine Zeitreihe zu schätzen. In der Kreditrisikoermittlung kann die synthetische Kontrolle jedoch auch angewendet werden, um den Effekt von verschiedenen Behandlungen (z. B. verschiedenen Kreditvergabepraktiken) auf das Kreditrisiko ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 16. Gegenstandswert

Rz. 414 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen/einigen. Rz. 415 Zur Antragserweiterung bei laufendem Unterhaltsverfahren siehe § 4 Rdn 414 in diesem Werk. Zur Frage, wann eine Unterhaltskapitalabfindung Gegenstandswert sein kann, siehe § 4 Rdn 437. Rz. 416 Besondere ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Nebenforderungen, § 37 FamGKG

Rz. 208 Nebenforderungen (Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten) werden bei der Wertberechnung nicht berücksichtigt, § 37 Abs. 1 FamGKG. Soweit diese Nebenforderungen allerdings ohne den Hauptgegenstand betroffen sind, gilt deren Wert, § 37 Abs. 2 FamGKG, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt. Sind die Kosten des Verfahrens ohne den Hauptgegenstand betrof...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XII. EuGH zur Transparenz von Stundensatzvereinbarungen

Rz. 306 Der Europäische Gerichtshof hat am 12.1.2023 in einem Vorab-Entscheidungsverfahren über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (hier: Stundensatzvereinbarung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung eines litauischen Rechtsanwalts) entschieden. Diese Entscheidung soll, aufgrund ihrer Bedeutung für die Praxis, umfangreich dargestellt werden. Rz. 307 Der EuGH: Zi...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Terminsgebühr aus Kostenwert/Erledigungserklärung

Rz. 569 Eine Terminsgebühr aus dem Kostenwert kann dann entstehen, wenn die Hauptsache vollständig, einschließlich der Nebenforderung erledigt ist und lediglich noch über die Kosten entschieden werden muss. Da über die Kosten jedoch in solchen Fällen eine Entscheidung durch Beschluss ergehen kann, d.h. eine mündliche Verhandlung nicht (!) mehr vorgeschrieben ist (vgl. dazu §...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Das sittenwidrig zu hohe Honorar

Rz. 201 Die Rechtsprechung zur Frage der Sittenwidrigkeit bzw. Unangemessenheit einer vereinbarten Vergütung ist umfangreich. Pauschale Richtlinien gibt es nicht und können auch nicht aufgestellt werden.[154] Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB: "(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das j...mehr

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Jung, SGB VII § 172a Rücklage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Infolge der Ergänzungen der allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. SGB IV zu den Finanzmitteln aller Sozialversicherungsträger wurde die ehemalige nahezu wortgleiche Sonderregelung für die gesetzliche Unfallversicherung zur Zweckbestimmung der Rücklage entbehrlich. Den spezifischen unfallversicherungsrechtlichen Besonderheiten werde lt. Gesetzesbegründung durch den neuen...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.1 Berechnungsgrundlagen

Rz. 3 Die Berechnungsgrundlagen gemäß Abs. 1 sind der Finanzbedarf (Umlagesoll), die Arbeitsentgelte der Versicherten, die Gefahrklassen. Die Regelung definiert den Finanzbedarf des Unfallversicherungsträgers für das abgelaufene Kalenderjahr als Umlagesoll. Zum Umlagesoll gehören die Aufwendungen für Prävention, Rehabilitation und Kompensation von Versicherungsfällen. Zudem find...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.3 Beitragshaftung bei Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 Satz 1 beinhaltet eine Erweiterung der Beitragshaftung bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Bestimmung verweist dabei in HS 1 auf § 28e Abs. 2 und 4 SGB IV. In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten danach für die Beitragshaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung folgende Grundsätze: Bei einer rechtmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitgeber der Verleiher....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.2 Berechnungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 4 Die landwirtschaftliche Produktionsweise weist, verglichen mit der gewerblichen, abweichende Strukturen auf. Zentrale Bedeutung hat insoweit die Bodenbewirtschaftung zum Zweck der Gewinnung organischer Naturerzeugnisse (Urproduktion). Zudem prägen Familienbetriebe ohne fremde Arbeitskräfte das Bild. Satz 1 stellt daher für die Beitragsberechnung, abweichend von den gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002 S. 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009 S. 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006 S. 400. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertrags(zahn)arztrecht – Kann nach dem AGG alles beim Alten bleiben?, SGb 2007 S. 580. ders., Diskriminierungsverbote und Vertragsfreiheit...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.3 Beitragsfälligkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes galt, dass die Beiträge aus den Versorgungsbezügen mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge auch fällig wurden. Dies entspricht dem Zuflussprinzip, das für die Beitragspflicht von Versorgungsbezüge gilt. Die Fälligkeit der Beiträge (bereits) mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge verhinderte, dass die Zahlstelle aufgrund ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.2 Steuerpflichtiges und steuerfreies Einkommen

Rz. 117 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz und Teileinkünfteverfahren basiert auf der Annahme, dass das Einkommen der Körperschaft steuerlich in bestimmter Höhe vorbelastet ist. Nur dann rechtfertigt sich die Verminderung der Bemessungsgrundlage auf der Ebene des Anteilseigners, um zusammen mit der Vorbelastung eine insgesamt als angemessen angesehene Steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.1 Übersicht über das System

Rz. 99 Das ab 2001 in Deutschland geltende Körperschaftsteuersystem einschließlich der Besteuerung der Dividendeneinkünfte beim Anteilsinhaber geht zurück auf die Empfehlungen einer Sachverständigenkommission, der sog. Brühler Empfehlungen.[1] Rz. 100 Das aufgrund des Steuersenkungsgesetzes v. 23.10.1999[2] in Deutschland geltende Körperschaftsteuersystem ist ein klassisches ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Güterrecht / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 198 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, so dass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 199 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnau...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.1 Krasse finanzielle Überforderung

Rz. 321 Die Wirksamkeit im Außenverhältnis kann insbesondere daran scheitern, dass der Bürge durch die Bürgschaft finanziell krass überfordert ist. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt nach dem BGH[401] vor, wenn eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Bürgschaftserklärung abstellende, die Ausbildung, Fähigkeiten und familiären Belastungen berücksichtigende Prognose erg...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.10 Sonstiges

Rz. 313 Ab dem Zeitpunkt des Verzuges oder der Rechtshängigkeit der Ausgleichsforderung können Zinsen auf den Ausgleichsanspruch verlangt werden. Hier ist jedoch – anders als bei der rückwirkenden Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs – erforderlich, dass diese Voraussetzung in Bezug auf den Ausgleichsanspruch selbst erfüllt sein muss.[393] Für die Zinsf...mehr

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Güterrecht / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Güterrecht / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[149] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem i...mehr

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Güterrecht / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 159 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

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Güterrecht / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.1 Verfahren der Teilungsversteigerung

Rz. 32 Das Teilungsversteigerungsverfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). § 1 ZVG bestimmt, dass durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Miteigentümers die Teilungsversteigerung anzuordnen ist. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Zeit des Getrenntlebens gilt: Leben die Eh...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Verzinsung gem. §§ 812, 818 f. BGB

Rz. 69 Bei eigenmächtiger Geldabhebung des Bevollmächtigten, die von Anfang an nicht durch den Auftrag gedeckt ist, besteht ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Gemäß § 818 Abs. 1 BGB kann der Vollmachtgeber zunächst die gezogenen Nutzungen herausverlangen. Dabei sind die tatsächlich erlangten Zinsen[39] genauso herauszugeben wie die Zinszahlunge...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Zahlungsklage gegen den Bevollmächtigten

Rz. 106 Soweit die Zahlungsansprüche des Vollmachtgebers nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, sind die Ansprüche bei einem erfüllten Auskunftsanspruch im Wege einer ganz normalen Zahlungsklage geltend zu machen. Rz. 107 Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 4. Verzinsung

Rz. 66 Bei einem Vorgehen gegen den Bevollmächtigten besteht die Gefahr, dass viel Geld wegen nicht ordnungsgemäß geltend gemachter Zinsen "verschenkt" wird. Gerade die zum Teil jahrelang zurückliegenden Verfügungen machen die Zinsforderung zu einem bedeutsamen Posten i.R.d. Anspruchsermittlung. Sie erhöhen für den Anspruchsteller insoweit auch die Verhandlungsmasse bei even...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Zahlungsansprüche

Rz. 93 Bei Geldansprüchen kann es oft vorkommen, dass ein Teil der Forderungen, die gegen den Bevollmächtigten erhoben werden, schon sehr früh feststeht und ein anderer Teil erst nach einem langwierigen Auskunftsverfahren zu beziffern ist. Ob man dann schon vorab einen Teil der Forderungen geltend machen soll oder bis zum Ende der Auskunftserteilung abwartet, ist eine Entsch...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Erbengemeinschaft ist bis auf die Rückforderung auseinandergesetzt

Rz. 120 Leichter sind dagegen die Fälle zu handhaben, in denen bis auf den Rückforderungsanspruch der Erbengemeinschaft der Nachlass schon geteilt und sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gezahlt wurden. Rz. 121 Beispiel Die drei Söhne A, B, und C werden gesetzliche Erben zu je ⅓ nach Ihrer verwitweten Mutter. Ein Jahr nach dem Tod – das Nettovermögen von 30.000 EUR wurde unte...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Verzinsungspflicht gem. § 688 BGB

Rz. 67 Verwendet der Bevollmächtigte das Geld, das er dem Vollmachtgeber herauszugeben bzw. für ihn zu verwenden hat, für eigene Zwecke, muss er es gem. § 688 BGB ab diesem Zeitpunkt verzinsen. Sinn dieser Regelung ist, dass der Bevollmächtigte den ihm nicht zustehenden Liquiditätsvorteil herauszugeben hat, ohne dass ihm ein Verschulden oder eine noch bestehende Bereicherung ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Kontenverfügungen

Rz. 61 Hat der Bevollmächtigte über das Konto des Vollmachtgebers verfügt, kann man sich am einfachsten anhand der Kontoauszüge ein Bild vom Vertreterhandeln machen. Auch hier gilt, dass eine Überweisung noch keinen Beleg ersetzt. Diesen muss notfalls der Bevollmächtigte vom Zahlungsempfänger anfordern. In folgenden Fällen kommt eine Haftung des Vertreters in Frage:mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Stufenklage

Rz. 146 Die Erhebung einer Stufenklage ist dem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt nicht fremd. So werden z.B. Herausgabeklagen gegen den Erbschaftsbesitzer gem. § 2027 BGB und Pflichtteilsansprüche häufig auf diesem Wege geltend gemacht. Sie weist einige prozessuale Besonderheiten auf, die zu beachten sind. Die Stufenklage erfolgt regelmäßig in drei Stufen:mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Berechnung der Verzugszinsen

Rz. 73 Es gibt wenige Sachverhalte, in denen eine fehlerhafte Zinsberechnung so große Schäden anrichten kann, wie bei der Inanspruchnahme von Bevollmächtigten. Grob fehlerhaft sind Zahlungsaufforderungen, bei denen Zinsen erst nach Ablauf der durch Rechtsanwaltsschreiben gesetzten Frist oder – noch schlimmer – erst ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.[44] Rz. 74 Um den...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr