Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Zins- und Gewinnansprüche

Rz. 32 Zinsansprüche sind dem Erwerber stets zeitanteilig zuzurechnen, auch wenn sie im Besteuerungszeitpunkt noch nicht fällig waren. Gleiches gilt für Gewinnansprüche. Bei Gewinnansprüchen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften ist allerdings zu beachten, dass der Gewinnanspruch bereits in der Bewertung des Anteils selbst erfasst wird (s. § 9 Rn. 60). Hinweis: Für den Fall, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des Kredits für die Anschaffung eines Firmenwagens

Die Malermeisterin Martina Kleks kauft einen neuen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer. Frau Kleks finanziert das Fahrzeug über eine Bank des Autoherstellers und zahlt 5,5 % Zinsen. Weil sie die Vorsteuer in Höhe von 5.700 EUR gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann, finanziert sie nur den Netto...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 5 Nachteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Wird am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurückgegeben und dadurch das Restdarlehen getilgt, liegt darin eine Veräußerung des Fahrzeugs, bei der Umsatzsteuer anfällt. Entsteht bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Gewinn, muss dieser versteuert werden. Die Übernahme des Fahrzeugs nach der Leasinglaufzeit zum Restwert ist ein Erwerb, der den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.1 Mitteilung des Betroffenen

(1) 1Geht bei einer Familienkasse eine verspätete Mitteilung über den Wegfall der Anspruchsgrundlage ein, so ist zu prüfen, ob der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt. 2Die Festsetzungsstelle hebt die Kindergeldfestsetzung auf und fordert das überzahlte Kindergeld für die noch nicht verjährten Zeiträume zurück (vgl. V 12). (2) 1Nach Fälligkeit des Rückforderungsbetrags ist...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 AStG)

... und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1) beachtet worden ist. Rz. 571 [Autor/Stand] Gesetzesbegründung. Selbst wenn nach den vorangestellten Ausführungen die betreffenden Einkünfte durch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit erzielt werden, soll deren Zuordnung zu dieser Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2 gleichwohl nur insoweit möglich s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 386 [Autor/Stand] Keine Steuern sind die eigens in § 3 Abs. 4 AO aufgeführten und definierten steuerlichen Nebenleistungen, also Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO) Verspätungszuschläge (§ 152 AO) oder -gelder (§ 22a Abs. 5 EStG),[2] Zuschläge nach § 162 Abs. 4, 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgelder (§ 200a Abs. 2 AO), Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Braun, Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2008, 145; Bublitz, Neue Aspekte bei Hinterziehungszinsen, DStR 1990, 438; Dahlmann, Festsetzungsverjährung bei Hinterziehungszinsen nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens wegen Strafverfolgungsverjährung, DStR 1998, 1246; Diebold, Zins...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Stand: 7/01 – 11/2025 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.1 Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Darlehen als Nutzungsüberlassung

Rz. 79 Die Hingabe eines Darlehens stellt keine freigebige Zuwendung dar. Dies ist dann anders, wenn es sich um ein unverzinsliches Darlehen handelt. Zuwendungsgegenstand ist dann nach Ansicht des BFH die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit des Kapitals (BFH vom 12.07.1979, BStBl II 1979, 631; vom 29.06.2005, BStBl II 2005, 800; vom 10.01.2010, BFH/NV 2010, 901; vom 27.10.201...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Tilgung in Jahresbeträgen (§ 28 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ErbStG)

Rz. 29 Der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer zu tilgen. Die weiteren Jahresbeträge sind dann jeweils im folgenden Jahr zu demselben Zeitpunkt zur Tilgung fällig. Hier ist auch davon auszugehen, dass die Zinsen für den jeweiligen Jahresbetrag ebenfalls fällig sind, sodass nicht ein Zinseffekt auf die noch nicht getilgten Zinsen entsteht. Nachdem d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.5 Verzicht auf Anzeige

Rz. 29 In § 1 Abs. 4 ErbStDV sind zwei Ausnahmen von der Anzeigepflicht formuliert: Wenn es sich um WG handelt, über die der EL nur die Verfügungsmacht hatte, insb. als gesetzlicher Vertreter, Betreuer, Liquidator, Verwalter oder Testamentsvollstrecker. Wenn der Wert der anzuzeigenden WG 5.000 EUR nicht übersteigt (ab 01.01.2011, vorher 2.500 EUR). Rz. 30 In Ergänzung hierzu wu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anwendung des § 4h EStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei dem Organträger (§ 15 S 1 Nr 3 S 1 und 3 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG ist § 4h EStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens findet zunächst keine Begrenzung des abzb Zinsaufwands statt. Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen Zinsaufwendungen und Zinserträge iSd § 4h Abs 3 EStG enthalten, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zahlungsfrist

Rz. 31 [Autor/Stand] Dem Tatbeteiligten ist zur Zahlung von Steuern, Zinsen und Geldbetrag eine angemessene Frist zu setzen. Zur Bemessung der Fristsetzung sind die für § 371 Abs. 3 AO geltenden Grundsätze anzuwenden. Insoweit wird auf § 371 Rz. 343 ff. verwiesen. Das AG Hamburg hat vor dem Hintergrund der finanziellen Verhältnisse des Täters eine Frist von sechs Wochen für ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4.1 Grundsätzliches

Rz. 159 Die Voraussetzungen, unter denen eine mittelbare Grundstücksschenkung zu bejahen ist, sind seit Langem im Fluss. Es besteht eine ausgeprägte Einzelfallrechtsprechung, wobei im Allgemeinen eine Tendenz zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs mittelbarer Grundstücksschenkungen festzustellen ist. Inzwischen gilt als gesichert, dass beispielsweise teilweise Grundstückssche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Schuldzinsen

Rz. 26 Zur Berechnung des Jahreswerts des Nießbrauchs sind die vom Nießbraucher zu tragenden Aufwendungen abzuziehen. Das gilt auch für die vom Nießbraucher nach § 1047 BGB im Innenverhältnis zum Grundstückseigentümer zu zahlenden Zinsen. Der Nießbraucher ist gemäß § 1047 BGB dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, für die Dauer des Nießbrauchs u. a. diejenigen privatrechtlic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.4 Anwendung der §§ 234 und 238 AO

Rz. 84 Nach § 28a Abs. 3 Satz 3 ErbStG sind die §§ 234 und 238 AO anzuwenden. Dies sind die Regelungen über die allgemeinen Stundungszinsen (§ 234 AO) und den Stundungszinssatz (§ 238 AO). Die Zinsen betragen daher 0,5 % pro Monat (mithin 6 % p. a.) berechnet auf jeden vollen Monat der gewährten Stundung. Angefangene Monate bleiben nach § 238 Abs. 1 HS 2 AO außer Betracht. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.7 Bußgeldbefreiende Selbstanzeige

1Es gelten die Ausführungen zur strafbefreienden Selbstanzeige entsprechend, § 371 Abs. 1 Satz 2 AO gilt nicht. 2Im Gegensatz zu § 371 AO ist die Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO nur gesperrt, wenn dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. 3Die Nachentrichtung des bußgeldrelevant zu Unrecht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Wirksame Selbstanzeige

Rz. 307 [Autor/Stand] Keinen Grund für eine Einschränkung der strafbewehrten Steuererklärungspflicht gibt es für die Fälle, in denen die pflichtgemäße Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen für eine bereits begangene Steuerstraftat gleichzeitig eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO ist (zu Bedenken s. § 393 Rz. 91)[2]. Führt die pflichtgemäße Offenbarung als Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Einzelunternehmen als Organträger

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine natürliche Person, sind bei ihm auf die in dem zuzurechnenden Organeinkommen enthaltenen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1 bis 3 KStG, § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG, dh die Grundsätze der Teil-Eink-Besteuerung, anzuwenden (bis VZ 2008: der Halb-Eink-Besteuerung). Dass bei der OG § 3c Abs 2 EStG rechtsformb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine Pers-Ges, gestaltet sich die in § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG angeordnete Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des § 3c Abs 2 EStG schwieriger, denn nicht die Pers-Ges selbst, sondern ihre Gesellschafter (natürliche Personen oder Kö) sind St-Subjekt bei der ESt bzw KSt, und erst bei diesen kann darüber entschieden werden,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.1 Allgemeines

(1) 1 § 371 Abs. 1 AO bietet dem Steuerstraftäter die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. 2Wer in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde (Familienkasse) in vollem Umfang berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. 3Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten erfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] § 398a AO hat drei Tatbestandsvoraussetzungen. Zunächst muss eine Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegen, deren Wirksamkeit allein an der Verwirk lichung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO gescheitert ist. Zweitens muss der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist die aus der Tat zu seinen Gunsten hi...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / 1. Allgemeines

Die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs, die aufgrund des gesetzlichen Zinssatzes[2] weit über den banküblichen Zinsen liegt, ist für den Pflichtteilsberechtigten eine finanziell vorteilhafte Forderung, insbesondere da sich die Bearbeitung von Nachlassverfahren in der Praxis oft verzögert. Der gesetzliche Bezugszins beträgt fünf Prozentpunkte. Gerade bei der Wertfeststellun...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.4 Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens

Rz. 70 Bei der Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens hat der Vorstand das Gebot der Bestandserhaltung einerseits und das Gebot der zweckgemäßen Ertragsverwendung andererseits zu berücksichtigen. Das Stiftungsorgan muss das Stiftungsvermögen so anlegen, dass es in seinem Wert erhalten wird und gleichzeitig ertragreich ist (OLG Frankfurt a. M., NZG 2015, 600). Zur langf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Finanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch ein Darlehen der Trägerkörperschaft

Tz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die in Tz 72 dargestellte Rspr, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Träger-Kö und ihrem BgA über wes Betriebsgrundlagen des BgA strechtlich unbeachtlich sind, ist sinngem auch auf interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Träger-Kö bestrittenen AK oder HK wes Betriebsgrundlagen des BgA vere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1667 [Autor/Stand] Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung[2] gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen "außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Ver sicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind", sofern sie nicht mit Beiträgen verrechnet oder im Versicherungsfall oder im ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Begriff

Rz. 31 Nach § 187 Abs. 1 HS 1 BewG werden als Bewirtschaftungskosten die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis definiert. Verwaltungskosten sind die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie die Kos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 166 § 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG beinhaltet eine Steuerbefreiung für diverse gesetzliche Ansprüche. Allen gemeinsam ist, dass nur der persönliche Anspruch des Erwerbers selbst befreit ist; somit nicht eine eventuelle Weitergabe/-vererbung eines bereits festgesetzten Zahlungsanspruchs, einer bereits ausgezahlten Geldsumme oder einer Hingabe an Erfüllung statt. Etwaige Zinsen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.6 Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a AO

(1) 1Tritt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nur deshalb nicht ein, weil das zu Unrecht bezogene Kindergeld den Betrag von 25.000 Euro übersteigt (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), wird unter den Voraussetzungen des § 398a AO von der Verfolgung abgesehen. 2Dies ist der Fall, wenn innerhalb einer angemessenen Frist das hinterzogene Kindergeld, die Zinsen nach § 235 A...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene ist wegen des Vorwurfs einer außerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Bußgeldbescheid eine Geldbuße i.H.v. 150,00 EUR festgesetzt worden. Der Verteidiger hatte sich zuvor mit Formschreiben vom 2.9.2024 legitimiert und Akteneinsicht beantragt. Gegen den Bußgeldbescheid hat er dann Einspruch eingelegt und an die beantragte Akteneinsicht erin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. StMBG v. 21.12.1993

Rz. 6 [Autor/Stand] Weitere Änderung 1993. § 8 Abs. 1 Nr. 7 wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[2] erneut geändert. Waren noch im StandOG Zeichen einer gewissen Entschärfung der Vorschrift zu erkennen, so gilt für das StMBG genau das Gegenteil. Das Erfordernis der Kapitalaufnahme auf dem ausländischen Kapitalmarkt wurde weiter eingeschränkt. Das Kapital, das auf dem ausländi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Allgemeines

Rz. 79 i. R.d Ertragswertverfahrens ist nach § 185 Abs. 1 BewG bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts vom Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks i. S. d. § 186 BewG abzüglich der Bewirtschaftungskosten i. S. d. § 187 BewG. Bewirtschaftungskosten sind die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)

Rn. 73 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Vom ArbG ausgegebene Wandelschuldverschreibungen sind gem § 221 Abs 1 S 1 AktG Schuldverschreibungen, bei denen dem Gläubiger ein Umtauschrecht (sog Wandelanleihe) oder Bezugsrecht (sog Optionsanleihe) auf Aktien eingeräumt wird, zur Begrifflichkeit ua Koch, AktG, § 221 Rz 3 ff (19. Aufl 2025). Hinsichtlich der weiteren Alternative der Börse...mehr