Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 1 Leitsatz

Der Streit um die Frage, welcher Wohnungseigentümer aus einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung berechtigt ist, ist eine WEG-Streitigkeit.mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Ver... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Die Ansicht von Wohnungseigentümer K, seine Beschwer stimme mit dem von dem LG für das Berufungsverfahren auf der Grundlage des § 49 GKG festgesetzten Streitwerts von 36.989,38 EUR überein, treffe nicht zu. Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspreche in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßge...mehr

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Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B nach einem vorangegangenen Verfügungsverfahren (dieses war beim LG auf die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gerichtet) in der Hauptsache auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch. K geht es um die Eintragung eines vermeintlich zu seinen Gunsten bestehenden Sondernutzungsrechts in das Grundbuch, wo ...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 1 Leitsatz

Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer vor dem 1.12.2020 ihre Mängelrechte gegen die Bauträgerin vergemeinschaftet hatten, sind weiterhin wirksam.mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 1 Leitsatz

Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG können einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind. Als Beeinträchtigungen kommen u. a. die Gefahr einer geringeren konstrukt...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Auch in diesem Fall geht es um das Schicksal eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Rechte gegen die Bauträgerin vergemeinschaftet haben. Anders als das OLG in München erkennt das Düsseldorfer OLG, dass sich für diese Beschlüsse nach ganz h. M. durch die WEG-Reform nichts geändert hat. Was insoweit gilt, wird, wie ausgeführt, bald der BGH im V...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 1 Leitsatz

Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer vor dem 1.12.2020 ihre Mängelrechte gegen die Bauträgerin vergemeinschaftet hatten, sind weiterhin wirksam.mehr

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Revision: Prüfungsumfang / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Klage auf Änderung einer Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern eine WEG-Streitigkeit ist. WEG-Streitigkeit Bei der Klage handelt es sich, was der BGH nicht klären musste, um eine WEG-Streitigkeit. Denn es geht nach dem Verständnis der Parteien um den Inhalt des Sondereigentums. Dieser wird durch die Vereinbarungen der Wohnu...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das LG meint, es bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis. Eine Anfechtungsklage diene zur Geltendmachung des materiellen Anfechtungsrechts, das jedem Wohnungseigentümer als altruistisches Mitgliedschaftsrecht eingeräumt sei. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährungsanspruchs sei das Rechtsschutzbedürfnis im Zweifel anzunehmen und nur ausn...mehr

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WEG-Streitigkeit: Streit zw... / 3 Das Problem

Bauträger T teilt ein Grundstück in 3 separate Flurstücke auf und errichtet dort jeweils Wohnungseigentumsanlagen. Nach einer "Flächenbaulast" sind die Grundstücke als "wirtschaftliche Einheit" zu behandeln. Die Wohnungseigentumsanlagen sind durch eine gemeinsame Tiefgarage sowie durch gemeinsame Ver- und Entsorgungsleitungen einander wirtschaftlich verbunden. Zur rechtliche...mehr

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WEG-Streitigkeit: Streit zw... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welches Gericht bei einem Streit zwischen 2 Gemeinschaften der Wohnungseigentümer zuständig ist. Die eindeutige Antwort lautet: Nicht das WEG-Gericht! Denn es handelt sich nicht um eine WEG-Streitigkeit i. S. v. § 43 Abs. 2 WEG. Örtliche Zuständigkeit Für die Frage, welches Ausgangsgericht sachlich zuständig war, war das wirtschaft...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, K sei prozessführungsbefugt! Die Befugnis folge einerseits aus der Abtretung und andererseits aus dem Beschluss vom 25.10.2018. Nach dem aktuellen WEG sei es zwar nicht mehr möglich, die Rechte der Wohnungseigentümer als Erwerber zu vergemeinschaften. Dies ändere aber nichts an der Wirksamkeit eines vor dem 1.12.2020 gefassten Beschlusses. Werde nach der Vorna...mehr

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Angebote einholen! / 1 Leitsatz

Bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 EUR müssen mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt und den Wohnungseigentümern vorgelegt werden, um eine angemessene und hinreichende Vergleichsbasis zur Abwägung der in Rede stehenden Arbeiten und Aufträge zu ermöglichen.mehr

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Haftungsklausel: Folgen bei... / 1 Leitsatz

Besteht eine Haftungsklausel, bedarf auch die unentgeltliche Übertragung eines Wohnungseigentums einer familiengerichtlichen Genehmigung.mehr

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Beschlusskompetenz: Sondere... / 1 Leitsatz

Wenn die Wohnungseigentümer unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschlossen haben, die notwendig Substanzeingriffe am Sondereigentum erfordern, besteht eine Beschlusskompetenz, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich s...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 1 Leitsatz

Hat ein Wohnungseigentümer eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. erhoben, der noch vor dem 1.12.2020 gefasst wurde, ist das Rechtsschutzbedürfnis für diese Klage nicht am 1.12.2020 entfallen.mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 3 Das Problem

Der Verwaltungsbeirat K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Aufwendungsersatz aus §§ 662, 670 BGB. K hatte ein Kompaktseminar mit dem Titel "Hilfe, ich bin Verwaltungsbeirat" besucht. Dabei entstanden u. a. Reise- und Übernachtungskosten.mehr

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Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat auch nach der Löschung von Zwangseintragungen keinen Anspruch auf Umschreibung seines Wohnungsgrundbuchs.mehr

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Hausgeld: Wann tritt Verzug... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen B fälliges Hausgeld ein. Gegenstand der Zahlungsklage (i. H. v. 3.240 EUR nebst Verzugszinsen seit dem 16.11.2021) ist die hälftige Sonderumlage aus einem Beschluss vom 14.10.2021, der eine Zahlung bis zum 15.11.2021 vorsieht. Die Klage wird B am 7.12.2021 zugestellt. Nach Zahlung der Klageforderung am 13.12.2021 erklärt ...mehr

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Hausgeld: Wann tritt Verzug... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Vor allem habe B die Klage nicht sofort i. S. v. § 93 ZPO anerkannt. Denn B habe einen Anlass zur Klage gegeben. So liege es nämlich, wenn sich die beklagte Partei – ohne Rücksicht auf Verschulden – vorprozessual so verhalten habe, dass die klagende Partei annehmen musste, ohne Anrufung des Gerichts ihr Ziel nicht erreichen zu können. Bei fälligen Forderungen ge...mehr

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Angebote einholen! / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt einen "Klassiker". Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Vertrag schließen. Dann fragt es sich, ob die Verwaltung von mehreren Unternehmen für den gewollten Vertragsinhalt ein Angebot einholen muss. 3 Angebote Im Grundsatz gilt: es bedarf in der Regel wenigstens dreier Angebote. Geht...mehr

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Antragsgemäße Fristverlänge... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Teileigentümer B auf Unterlassung der Nutzung seines Sondereigentums als kulturelle Begegnungsstätte in Anspruch. Das AG gibt der Klage statt. Das Urteil wird dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten (Y) des B am 23.1.2020 zugestellt. Der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte (Z) des B legt fristgerecht gegen das Urteil...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Für jeden Miteigentumsanteil wird nach § 7 Abs. 1 Satz 1 WEG von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 WEG das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will Wohnungseigentümer K eine BGH-Entscheidung herbeiführen. Dies ist, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist, grundsätzlich nur möglich, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Das Wort "Beschwer" will beschreiben, dass die klagende oder beklagte Partei einen Nachteil du...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, sein Wohnungsgrundbuch umzuschreiben. Aus dem Wohnungsgrundbuch sind bislang erkennbar: ein im Jahr 2004 gelöschter Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung, ein im Jahr 2014 gelöschtes allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des K (gelöscht im Jahr 2020) und e...mehr

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Haftungsklausel: Folgen bei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Grundbuchamt verlange zu Recht eine familiengerichtliche Genehmigung. Denn die Auflassung an B unterfalle § 1915 BGB i. V. m. § 1822 Nr. 10 BGB. Die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liege auch dann vor, wenn der Minderjährige gemeinsam mit einem Dritten die gesamtschuldnerische Haftung für eine Verbindlichkeit übernehme, die im Innenverhältnis der Dri...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: F... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO sind die zu einer Eintragung im Grundbuch erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar grundsätzlich auf "Eintragungsfähigkeit" zu prüfen. Wie vom OLG Naumburg dargestellt, ist streitig, ob eine Zustimmung, die nach § 12 Abs. 1 WEG nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlich ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.1 Werdender Wohnungseigentümer

Auch der "werdende Wohnungseigentümer" ist Hausgeldschuldner.[1] Wer gegen den teilenden Eigentümer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt nach § 8 Abs. 3 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers als (werdender) Wohnungse...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.4 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Überblick Ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausnahmsweise selbst "Wohnungseigentümerin" oder ist sie "Wohnungseigentümerin" geworden, ist auch sie Hausgeldschuldner und schuldet die Vor- und/oder Nachschüsse. Zwar wird im Gesellschaftsrecht dann, wenn eine Aktiengesellschaft eigene Aktien erworben hat oder wenn eine Gesellschaft eigene Anteile hält, überwiegend vert...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 2.2 Ausnahme: Bestimmung der Wohnungseigentümer fehlt

Fehlt es an einer solchen Bestimmung, sind die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 271 Abs. 1 BGB sofort fällig.mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.5 Teilhaber eines Wohnungseigentums

Teilhaber eines Wohnungseigentums sind nach h. M. jeweils Wohnungseigentümer[1] und haften für Hausgeld gemeinsam und gemäß § 421 BGB als Gesamtschuldner.[2] Eine solche gesamtschuldnerische Haftung gilt etwa für: Miteigentümer eines Wohnungseigentums nach Bruchteilen im Sinne der §§ 741 ff. BGB [3], z. B. Eheleute; Mitglieder von Gesamthandsgemeinschaften; die Gesellschafter ei...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.2.2 Aufrechnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Steht dem Hausgeldschuldner gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Forderung zu, ist diese hingegen grundsätzlich berechtigt, aufzurechnen, z. B. gegen überzahlte Vorschüsse mit älteren Hausgeldschulden[1]. Anders ist es, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für einen Hausgeldschuldner Treuhänderin ist, z. B. für eine Versicherungsleistung.[2]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.2 Ehemaliger (ausgeschiedener) Wohnungseigentümer

Ein ehemaliger Wohnungseigentümer ist nach h. M. für die Hausgeldforderungen Verpflichteter, die während seiner Eintragung im Wohnungsgrundbuch als Wohnungseigentümer fällig geworden sind. Haftungsklausel Haben die Wohnungseigentümer eine Haftungsklausel vereinbart (= Erwerberhaftung), haftet der Sondernachfolger kumulativ neben dem Alteigentümer. Hausgeld, das nach dem Eigent...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.1 Beschluss der Wohnungseigentümer

Mit dem Begriff "Hausgeld", andere sprechen von "Wohngeld", sind die von den Wohnungseigentümern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG geschuldeten Mittel angesprochen. Kein "eigentliches" Hausgeld sind Nachschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG sowie Vorschüsse auf eine Sonderumlage, sei es, um eine Liquiditätskrise zu meistern, um eine Baumaßnahm...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 14 Insolvenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist – auch wenn sie ein Wohnungseigentum erworben hat und Wohnungseigentümerin ist – nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig. Statt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müssen ihre "Mitglieder", mithin die Wohnungseigentümer, die fälligen Hausgelder begleichen.[1]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.2 Hausgeld fällig vor Erlangung des Status "Wohnungseigentümer"

3.3.2.1 Grundsatz: Keine Erwerberhaftung Der Erwerber schuldet nach h. M. kein Hausgeld, das vor seiner Eintragung im Wohnungsgrundbuch[1] fällig geworden ist ("Altverbindlichkeiten").[2] Dem Gesetz sei eine "Erwerberhaftung" für Altverbindlichkeiten unbekannt. Ein Haftungsübergang für bereits gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte rückständige Verbindlichkeiten sei auch ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2 Wohnungseigentümer

3.2.1 Natürliche Personen Wohnungseigentümer im Sinne von § 28 WEG ist, wer zu Recht im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn der im Grundbuch Eingetragene das Eigentum nur treuhänderisch innehat.[2] Erbe und Ersteigerer Der Erbe oder der Ersteigerer eines Wohnungseigentums steht zwar nicht im Wohnungsgrundbuch, ist aber Wohnungseigentümer und schulde...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.3 Hausgeld fällig nach Erlangung des Status "Wohnungseigentümer"

3.3.3.1 Vorschüsse Soweit Vorschüsse fällig werden, nachdem ein Sondernachfolger "Wohnungseigentümer" geworden ist, also im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer des Wohnungseigentums eingetragen worden ist, schuldet allein er die Erfüllung des Vorschusses.[1] Den Vorschuss auf eine nach Eigentumsumschreibung fällig werdende Sonderumlage, schuldet nur der Sondernachfolger. Dies gil...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 2.1 Grundsatz: Bestimmung der Wohnungseigentümer

Wann Hausgeld fällig ist, können die Wohnungseigentümer durch einen auf § 28 Abs. 3 WEG gestützten Beschluss[1] oder durch eine Vereinbarung[2] bestimmen, jenseits der §§ 27 Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG aber nicht der Verwalter. 2.1.1 Gemeinschaftsordnung Häufig enthält bereits die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen, wie beispielsweise das nachf...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick In einer Wohnungseigentumsanlage entstehen Kosten. Soweit diese unmittelbar auf das Sondereigentum entfallen, ist es Aufgabe des jeweiligen Wohnungseigentümers, die entsprechenden Verbindlichkeiten zu erfüllen.[1] Auf welche Art und Weise er etwa für sein Gas, seinen Strom oder seine Grundsteuer die erforderlichen Mittel aufbringt, ist allein seine S...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.6 Nießbrauch/Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht

Besteht an einem Wohnungseigentum ein Nießbrauch, schuldet nur der Wohnungseigentümer das Hausgeld, nicht aber der Nießbraucher[1]; Entsprechendes gilt bei einem Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht sowie bei einem Wohnungsberechtigten im Sinne von § 1093 BGB.mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2 Entziehung eines Wohnungseigentums

Wenn ein Wohnungseigentümer seine Pflichten als Wohnungseigentümer so schwer verletzt, dass sein Verbleiben in der Gemeinschaft für die übrigen Wohnungseigentümer unzumutbar wird, können die anderen Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen. Steht ein Wohnungseigentum mehreren Wohnungseigentümern gesamthänderisch zu und stört nur einer von...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.7 Sozialbehörden

Bewohnt ein Leistungsberechtigter selbst sein Wohnungseigentum, gehören zu den Bedarfen für die Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit dem Gebrauch verbunden sind. Das ist das Hausgeld[1], auch eine Sonderumlage.[2] Als Bedarf werden nach § 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandha...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.2 Juristische Personen

Wenn der Wohnungseigentümer eine GmbH oder AG ist, schuldet nur diese das Hausgeld.mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 4.2.3 Überzahlungen

Anders ist es, wenn ein Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet hat. So liegt es, wenn er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer versehentlich zu viel gezahlt hat.[1] Dieses Geld ist ihm ohne Weiteres auszuzahlen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 4.1 Allgemeines

Zu dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Rückzahlung eines Teils des Vorschusses kommt es, wenn etwa die Prognosen des Wirtschaftsplans unzutreffend hoch waren oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus anderen Gründen Liquidität während des Wirtschaftsjahres zufließt und einem Wohnungseigentümer daher nach der Einzelabrechnung als Rechnungsgrundlage eine "Anpassu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 4.3 Aufrechnung

Einem Wohnungseigentümer kann nach dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ein Rückforderungsanspruch zustehen. Waren als Vorschuss 4.800 EUR geschuldet (Soll), sind auf ein Wohnungseigentum aber nur 4.000 EUR entfallen, muss der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die Vorschüsse auf 4.000 EUR reduzieren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist befugt, gegen dieses "G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.2 Hausgeld wird nach Erbfall fällig

Überblick Wenn die Vor- und/oder Nachschüsse erst nach dem Erbfall fällig werden und damit keine Schulden des nicht mehr existenten Erblassers sein können, ist nach h. M. nicht das Eigentum maßgeblich, sondern die Frage, ob dem Erben das Halten der Wohnung (= Behalten des Wohnungseigentums) als ein "Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses" zugerechnet werden kann.[1] Dies i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso und Verwalt... / 1 Pflichten der Wohnungseigentümer zum Hausgeldinkasso

Im Verwaltervertrag können ohne deren Mitwirkung in Bezug auf das Hausgeldinkasso keine Verpflichtungen zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer vorgesehen werden.[1] Solche Pflichten wären als Verpflichtungen zu Lasten Dritter nichtig.[2] Praxis-Beispiel Nichtigkeit Werden die Wohnungseigentümer im Verwaltervertrag verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen[3], ist dies...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.10 Hausgeldgläubigerin

Gläubigerin des Hausgeldes ist nach h. M. ausschließlich – auch in einer Zweiergemeinschaft – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – in der Regel vertreten durch den Verwalter – kann von einem Wohnungseigentümer das von ihm geschuldete Hausgeld verlangen und ist im Fall eines Hausgeldausfalls die Geschädigte. Nur die Gemeins...mehr