Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.6 Veräußerung von Renten- und Kapitalversicherungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 252 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG verpflichtet die Versicherungsunternehmen nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich das Wohnsitz-FA des Stpfl. zu unterricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.7 Beschränkung des Verlustausgleichs bei Kapitalverlusten (S. 6)

Rz. 374d Nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.2 Steuerstundungsmodell und Abgeltungsteuer (S. 2)

Rz. 381 Nach § 20 Abs. 7 S. 2 EStG liegt ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. S. 2 EStG auch dann vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen ESt unterliegen. Die Vorschrift wurde als § 20 Abs. 2b S. 2 EStG a. F. mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[1] eingeführt und umfasst nach dem 10.11.2005 getätigte Investitionen.[2] Im Rahmen des Unternehmensteuerrefor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.2 Genereller Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs (S. 1)

Rz. 369 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG bestimmt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot des vertikalen Verlustausgleichs für Verluste aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 6 S. 1 EStG damit, dass für die Einkünfte aus Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.4 Anschaffungskosten

Rz. 298 Zur Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind von den Einnahmen aus der Veräußerung nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Anschaffungskosten abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Anschaffungskosten stellt eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG dar und dient der Verwirklichung des objektiven Nettop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 13 Steuerrecht

BFH, Urt. v. 18.10.2023 – X R 7/20 1. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG dar. 2. Erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte Antrag des Gebers gemäß § 10 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine Umqualifizierung der Unter...mehr

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§ 5 Grundzüge des Ertragste... / A. Einkommensteuer

Rz. 1 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 2 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESt...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / b) Schicksal der Beteiligung an einer Personengesellschaft im Erbfall

Rz. 39 Wird die Gesellschaft, an der der Erblasser beteiligt war, lediglich durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB oder gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel), werden die Erben des Verstorbenen zivilrechtlich nicht Gesellschafter und daher steuerlich auch nicht Mitunternehmer.[40] Rz. 40 Daraus ergeben sich folgende ein...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / V. Nießbrauch

Rz. 78 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhang...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 9 Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen

Nutzen mehrere Personen, z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen für jede einzelne Person zu prüfen. Liegen diese Voraussetzungen jeweils vor, kann jeder, der das häusliche Arbeitszimmer nutzt, die Aufwendungen abziehen, die er getragen hat oder die ihm im Wege des abgekürzten Zahlungsweges zuzurechnen sind (abgekürzten Zahlungsweg =...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 4 Wann von einem häuslichen Arbeitszimmer auszugehen ist

Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume sind i. d. R. uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug sind allerdings dann möglich, wenn es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Davon ist auszugehen, wenn der Raum in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungs...mehr

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Dacherneuerung, Herstellung... / 3 Abgrenzung der Herstellungskosten von Erhaltungsaufwand

Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen,[1] sind dann nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben sofort abziehbar, wenn es sich um Herstellungskosten handelt. Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB [2] Danach sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grundstücksaufwendungen, be... / 5 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Bereits am 14.6.2016 hat der BFH in 3 Urteilen die anschaffungsnahen Herstellungskosten genauer betrachtet und von den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben abgegrenzt.[1] Das Bundesfinanzministerium hat sich der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen.[2] Danach gehören zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, ...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 7 Häusliches Arbeitszimmer oder Nutzung zu anderen beruflichen oder betrieblichen Zwecken

Der Abzug von Aufwendungen für die Nutzung betrieblicher Räume ist nur eingeschränkt, wenn es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Da der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht im Gesetz definiert ist, hat der BFH in zahlreichen Urteilen entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum in der häuslichen Sphäre ist, der vorwiegend der Erledigung gedanklic...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 11.1 Änderung der Nutzungsverhältnisse im Laufe eines Jahres

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die Aufwendungen abgezogen werden, die auf den Zeitraum entfallenden, in dem das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung war. Dementsprechend ermäßigt sich auch die Jahrespauschale von 1.260 EUR für jeden vollen Kalendermonat...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 11.3 Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in Zeiten der Nichtbeschäftigung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach den Regeln zu vorweggenommenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit dem Steuerpflichtigen der Abzug der Aufwendungen oder der Jahrespauschale auch unter den zu erwartenden ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4.1 BFH lehnt Aufteilung ab

Der BFH hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und zu 40 % privat genutzt wurde, anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Der BFH begründet seine Entscheidung insbesondere damit, dass der Gesetzgeber ausdrücklich an den herkömmli...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

a) Berücksichtigung des Kindes bei der Vergütung im September 2005 Für zum Zeitpunkt der Überleitung am 1.10.2005 bereits geborene Kinder gilt die Besitzstandsregelung nur, wenn das Kind im September 2005 bei der Bemessung der Vergütung des Lohns " berücksichtigt " worden ist. Dies setzt voraus, dass dem Beschäftigten im September 2005 der kinderbezogene Anteil im Ortszusc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.6 Verausgabung von Werbungskosten

Rz. 62 Für Werbungskosten gilt das Prinzip der Verausgabung (Abflussprinzip) nach § 11 EStG; vgl. die Erl. zu § 11 EStG. Von diesem Abflussprinzip kann auch in Sonderfällen keine Ausnahme gemacht werden.[1] Sofort abziehbare Werbungskosten können auch nicht dadurch in andere Veranlagungszeiträume als denen des Abflusses verlagert werden, dass sie (fälschlich) als Anschaffung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 3 Zum Abzug der Werbungskosten Berechtigter

Rz. 67 Zum Abzug von Werbungskosten berechtigt ist derjenige, der Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden Einkunftsquelle macht. Die Einkunftsquelle muss also demjenigen Stpfl., der diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend macht, mit steuerrechtlicher Wirkung zuzuordnen sein. Hat der Stpfl. eine Einkunftsquelle mit steuerlicher Wirkung übertragen (z. B. Nießbrauch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3 Als Werbungskosten anzusetzende Aufwendungen

7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001 Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3 Anzuerkennende Werbungskosten

7.7.3.1 Allgemeines Rz. 203 Nach der gesetzlichen Regelung dürfen Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten anerkannt werden, als sie notwendig sind; nicht notwendige Aufwendungen sind privat, nicht beruflich veranlasst. Die "Notwendigkeit" bestimmt sich nach objektiven Gesichtspunkten; die subjektiven Vorstellungen des Stpfl. sind nicht maßgebend.[1] Insbesondere Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 4 Erstattung von Werbungskosten

Rz. 69 Dass Werbungskosten die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten sollen, ist auch zu berücksichtigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus beruflichen Gründen nicht durch die Werbungskosten gemindert wird. Dies ist der Fall, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) aus beruflichen Gründen die Werbungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.7 Nicht abziehbare Werbungskosten

Rz. 64 Sind Ausgaben dem Grunde nach Werbungskosten, sind sie regelmäßig auch abziehbar. Es besteht grundsätzlich kein Gebot, dass nur übliche, angemessene oder zweckmäßige Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (Rz. 24). Eine Ausnahme besteht nur für die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Abs. 6 EStG, die aufgrund der Verweisung in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.1 Werbungskosten als Ausgabe von Geld oder Geldeswert

Rz. 43 Bei Werbungskosten können die Begriffe "Ausgabe", "Aufwendung" und "Kosten" im Wesentlichen als synonym verwandt werden. Ein Unterschied könnte im Bilanzsteuerrecht hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen bestehen (wo jedoch insoweit der Begriff "Aufwand" verwandt wird), bei Überschusseinkünften besteht jedoch wegen § 11 EStG ein solcher Unterschied (mit Ausnahme der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3 Vorab entstandene und nachträgliche Werbungskosten

2.3.3.1 Allgemeines Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.2 Begriff der Werbungskosten (Veranlassungsprinzip)

Rz. 11 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach BFH v. 28.11.1977, GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 ist dieser Begriff in Anlehnung an § 4 Abs. 4 EStG so auszulegen, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die durch die auf die Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit (Beruf) veranlasst sind. Dieser Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2 Begriff der Werbungskosten

2.1 Allgemeines Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Diese gesetzliche Definition hat sich für die praktische Gesetzesanwendung als nicht sehr brauchbar erwiesen. Insbesondere auffällig ist der Unterschied zum Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4 EStG. Während danach Betriebsausgaben (alle) Aufwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7 Einzelne Werbungskosten, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 7, Abs. 2 bis 6

7.1 Allgemeines Rz. 83 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 7 EStG sowie ergänzend hierzu Abs. 2 bis 6 enthalten Regelungen für einzelne Werbungskostenarten, die grundsätzlich bei jeder Einkunftsart des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG auftreten können, z. T. aber auch ihrer Natur nach auf einzelne Einkunftsarten beschränkt sind. Z. T. enthält diese Vorschrift Regelungen, die sich schon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 Werbungskosten

1 Allgemeines 1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.2 Zusammenhang mit Einkünften

Rz. 86 Entsprechend dem Begriff der Werbungskosten (Rz. 11ff.) sind Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Das ist der Fall, wenn die Darlehensvaluta zur Erzielung bestimmter Einkünfte aufgenommen und auch tatsächlich hierzu verwendet wird. Die Darlehensbestimmung allein genügt nicht,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.2 Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen

Rz. 46 Von dem Grundsatz, dass Geldabflüsse (Geldausgaben) Werbungskosten sind, gibt es jedoch eine Ausnahme. Soweit Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands gehören, sind diese Aufwendungen keine (sofort abziehbaren) Werbungskosten.[1] Sie sind dem Grunde nach zwar Werbungskosten; § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG verbietet aber – entgegen § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.4 Erfolglose (vergebliche) Aufwendungen

Rz. 37 Der Begriff der Werbungskosten setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich später zu Einnahmen führen, dass also tatsächlich eine Einkunftsquelle geschaffen wird. Sind die Aufwendungen durch die (geplante) Einkunftsquelle verursacht i. S. d. Äquivalenztheorie (Rz. 11), dann sind die Aufwendungen auch dann Werbungskosten, wenn sie erfolglos geblieben sind, d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.2 Renten, dauernde Lasten

Rz. 103 Renten und dauernde Lasten können ebenso wie Zinsen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vgl. Rz. 86ff.). Bei Leibrenten kann allerdings nur der dem Ertragsanteil entsprechende Betrag der Zahlung zu Werbungskosten führen.[1] Bei dauernden Lasten als Gegenleistung von der Einkommenserzielung dien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.1 Allgemeines

Rz. 83 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 7 EStG sowie ergänzend hierzu Abs. 2 bis 6 enthalten Regelungen für einzelne Werbungskostenarten, die grundsätzlich bei jeder Einkunftsart des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG auftreten können, z. T. aber auch ihrer Natur nach auf einzelne Einkunftsarten beschränkt sind. Z. T. enthält diese Vorschrift Regelungen, die sich schon aus dem Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.6 Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 42 Berufliche Veranlassung, und damit Verursachung durch die Berufssphäre, kann auch vorliegen, wenn der Stpfl. die Aufwendungen selbst schuldhaft veranlasst hat. Der Stpfl. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den beruflichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Auch Aufwendungen, die unnötig erscheinen, sind daher bei beruflicher Veranlassung Werbungskosten. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen

Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überlassen" wird.[1] Die Zinsen teilen stattdessen das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.5 Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

Rz. 98 Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um das Grundstück zu erwerben, sind Werbungskosten, wenn das Grundstück zur Erzielung von Einkünften erworben wurde. Voraussetzung für den Abzug der Zinsen als Werbungskosten ist, dass aus dem Grundvermögen Einkünfte oder zumindest stpfl. Vermögensmehrungen zu erwarten sind, die auf längere Sicht gesehen die Werbungskosten überste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.2 Üblichkeit, Notwendigkeit, Angemessenheit, Zweckmäßigkeit der Aufwendungen

Rz. 24 Für den Begriff der Werbungskosten ist nur maßgebend, ob die Aufwendungen durch die berufliche Sphäre veranlasst sind (Rz. 11ff.). Liegt daher die alleinige Verursachung der Aufwendungen in der beruflichen Sphäre, sind die Aufwendungen Werbungskosten. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Aufwendungen üblich, notwendig, angemessen oder zweckmäßig sind.[1] Soweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.4 Schuldzinsen bei nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 97 Zinsen als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit kommen regelmäßig kaum in Betracht. Denkbar ist, dass Arbeitsmittel auf Kredit angeschafft werden; der Zinsaufwand gehört dann zu den Werbungskosten. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft mit Kredit erwirbt. Zweifelhaft kann dann insbesondere sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr