Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Vorauszahlungsprämien

Vorauszahlungsprämien sind ein Ausgleich, den der Versicherungsnehmer dafür entrichten muss, dass die Versicherungssumme ganz oder teilweise vor Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt wird. Es handelt sich also nicht um Versicherungsbeiträge, sondern um Zinsen für die Vorauszahlung. Die Aufwendungen können deshalb nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ob sie zu den Wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Diebstahlversicherungen

Die Beiträge sind keine Sonderausgaben. Sie können aber nach Lage des Einzelfalls zu den Werbungskosten gehören. Eine Diebstahlversicherung für die private Wohnungseinrichtung bleibt steuerlich unberücksichtigt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Loss-off-Licence-Versicherungen

Hier handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für fliegendes Personal der Luftfahrtgesellschaften. Nach der Rechtsprechung des BFH gehören die Beiträge nicht zu den Werbungskosten.[1] Die Beiträge können als Sonderausgabe i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG steuerlich berücksichtigt werden.[2]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Brandversicherungen

Hier handelt es sich regelmäßig um eine Sachversicherung, die nicht zu den Sonderausgaben gehört. Lediglich wenn aus dem versicherten Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden oder sich in dem Gebäude ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer befindet, können die Beiträge (ggf. anteilig) als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge können als Spenden zum Abzug gebracht werden, wenn es sich um Beiträge an gemeinnützige Körperschaften handelt, deren Zweck als besonders förderungswürdig i. S. d. Spendenrechts gilt.[1] Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften können Werbungskosten darstellen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Fluggast-Unfallversicherungen

Wie bei anderen freiwilligen Unfallversicherungen gehören die Beiträge zu den Sonderausgaben. Wird ausschließlich (oder teilweise) das Risiko beruflicher Flugreisen abgedeckt, liegen ausschließlich (oder anteilig) Werbungskosten vor.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Hausratversicherungen

Dabei handelt es sich um eine Sachversicherung. Die Beiträge gehören deshalb nicht zu den Sonderausgaben. Sie können aber, im Falle eines Arbeitszimmers oder wenn es sich um den Hausrat einer vermieteten Wohnung handelt, Werbungskosten darstellen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 11a EStG können Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Vorschrift hat in der Praxis nur Bedeutung für Gebäude, die zu mehr als der Hälfte anderen als Wohnzwecken dienen oder zu einem Betriebsvermöge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 1 Einführung

Erhöhte Absetzungen von Herstellungs- und Anschaffungskosten (§ 7h EStG) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften dienen, können Herstellungskosten und nach Abschluss eines Kaufvertrags anfallende Anschaffungskosten innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren in voller Höhe als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 7h EStG). Sonderbehandlung von Erhaltungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 1 Begünstigte Objekte

Eigennutzung Die Steuervergünstigung nach § 10f EStG wird nur für Aufwendungen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude gewährt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden (§ 10f Abs. 1 Satz 4 EStG). Es muss sich hierbei nicht um den Lebensmitte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuervorteile für Gebäude ... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 154 Abs. 1 BauGB hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten städtebaulichen Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde entweder nach Abschluss der Sanierung in Geld einen Ausgleichsbetrag oder vor deren Abschluss eine Ablösung in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwert...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 3 Abzug bei Nutzungsänderung

Voller Restabzug Wird ein Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, so ist der gesamte, noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands i. S. d. § 11a EStG im Jahr der Veräußerung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt, wenn ein Gebäude nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird oder in ein Betriebsvermögen eingebracht ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Bausparrisikoversicherungen

Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen[1], die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen. Die Beiträge gehören selbst dann zu den Sonderausgaben und sind deshalb nur im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar, wenn mit den Bausparmitteln z. B. ein Mietwohngrundstück finanziert worden ist und deshalb Zinsen und Gebühren zu den Werbungskosten zu rechnen sind. Der BF...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 1 Verteilungsmöglichkeit von Erhaltungsaufwendungen

Auch für Betriebsgebäude Nach § 11a Abs. 1 Satz 1 EStG kann Erhaltungsaufwand, soweit er nicht durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gedeckt ist, für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Wer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Gruppen-Unfallversicherungen

Beiträge des Arbeitgebers zur Sicherung seiner Arbeitnehmer bei Unfällen sind für ihn grundsätzlich Betriebsausgaben. Den Arbeitnehmern sind die Prämien nur dann im Jahr der Zahlung durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihnen ein unentziehbarer Rechtsanspruch gegen die Versicherung eingeräumt wurde.[1] Andernfalls fließen ihnen die Beiträg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Nachweispflicht

Bescheinigung der Gemeinde Bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG ist dem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Daraus muss sich ergeben, dass das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zu versteuerndes Einkommen:... / 7 Besonderheiten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] sind nur eine Summe der Einkünfte, ein Gesamtbetrag der Einkünfte, ein Einkommen und ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten[2] sind die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Sondera...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.5 Ausschlusstatbestand Ehegatten-/Lebenspartnereinkommen (Abs. 3)

Rz. 73 Für Kinder gibt es, unabhängig von den Altersgrenzen, den zusätzlichen Ausschlusstatbestand des Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens. Danach ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.2.1 Kindergeldanspruch bei erstmaliger Berufsausbildung/Erststudium

Seit 1.1.2012 besteht Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes, wenn das Kind eine erstmalige Berufsausbildung/ein Erststudium absolviert. Das Kind wird also bis zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums ohne weitere Voraussetzungen bei der Kindergeldgewährung berücksichtigt. Hinweis Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes nicht er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.1 Bilanzierungsbedingte Unterschiede

Hierunter fallen alle Auswirkungen, die sich aus den im Regelfall gegebenen unterschiedlichen Ermittlungsweisen der Einkünfte ergeben. Für die Zebragesellschaft wird im Rahmen der Vermögensverwaltung zumeist eine Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten[1] erfolgen, beim betrieblichen Zebragesellschafter hingegen zumeist durch Bilanzierung im Rahmen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.2 Steuerrechtliche Einkünfteermittlung

Bei einer Zebragesellschaft bzw. einem betrieblichen Gesellschafter können folgende Besonderheiten zu beachten sein: Die mitunternehmerische Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei einer Zebragesellschaft nicht anzuwenden, sodass z. B. keine Hinzurechnung für eine Tätigkeitsvergütung erfolgt. Im Betrieb des Gesellschafters können hingegen noch Mieterträge aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 11. Vorweggenommene Werbungskosten

Rz. 194 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die aus den Altersvorsorgebeiträgen geleisteten Aufwendungen eines Altersvorsorgevertrags (z. B. Abschluss-, Verwaltungskosten, Depotgebühren) mindern das Altersvorsorgevermögen und können nicht zusätzlich als vorweggenommene Werbungskosten in Zusammenhang mit Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG geltend gemacht werden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten

2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Absetzung von Steuerminderungsbeträgen

..., die Absetzung ... Rz. 52 [Autor/Stand] Der Begriff "Absetzung" steht im geltenden Steuerrecht im engsten Zusammenhang mit der Absetzung für Abnutzung bzw. Substanzverringerung, die ihrerseits wiederum unter den Oberbegriff "Abschreibung" fällt. Die Absetzung i.S. des § 16 hat jedoch direkt mit Abschreibungen nichts zu tun, wenngleich auch im Rahmen von § 16 Absetzungen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem sich ergibt, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1, 3 – Auszug § 16 AStG betreffend und Anlage 2 –

Rz. 3 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 168 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch geno...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerichtsvollzieher

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gerichtsvollzieher (GVZ) sind > Arbeitnehmer. Aufgrund der Besoldungsgesetze der Länder werden ihre Entschädigungen durch VOen festgesetzt. Seit 2008 gilt zB in BY die BKEntschV vom 29.11.2007 (GVBl BY 2007 S 827), zuletzt geändert durch VO vom 05.02.2020 (GVBl BY 2020, 84), und in BW seit 2011 die GVVergVO vom 03.12.2010 (GBl 2010 S 1043), z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Möbel

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beschaffung von Möbeln führt idR zu Aufwendungen, die der Privatsphäre zugerechnet werden und deshalb steuerlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten sind (> Lebensführung , ergänzend > Existenzminimum). Auch die Erstausstattung von das Elternhaus verlassenden Kindern durch die Eltern wird steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt (zu ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu wurde einerseits zunächst ab 2021 die > Entfernungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsatz: Anwendung des § 160 AO

..., so ist im Sinne des § 160 der Abgabenordnung ... Rz. 59 [Autor/Stand] Die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO ist i.S. einer echten Rechtsfolgeverweisung zu verstehen, d.h., die sich aus der Verletzung der Offenlegungspflichten i.S. von § 16 ergebende Rechtsfolge ist ausschließlich in § 160 AO niedergelegt. Eine abweichende Ermittlung der ggfs. nicht zu berücksichtigenden B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musiklehrer

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Lehrer. Bei einem Klavierlehrer ist das Klavier nicht ohne Weiteres ein > Arbeitsmittel Rz 20 Musikinstrumente ; abgelehnt bei einem Konzertflügel (> Werbungskosten Rz 57, 58). Ebenso sind Aufwendungen für Konzertbesuche bei Musiklehrern idR keine WK (vgl BFH 101, 393 = BStBl 1971 II, 368).mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Beantragung

(1) Beantragt ... Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff "beantragt" kann nicht i.S. eines förmlichen Antrags auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Dabei setzt ein Geltendmachen nicht ein irgendwie gesondertes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geschäftsfreunde

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bewirtung, ergänzend > Werbungskosten Rz 86; > Geschenke, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff, > Sponsoring.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geringwertige Wirtschaftsgüter

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (ohne als Vorsteuer abziehbare USt) von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1–3 EStG; > Einkünfte) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll als > Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobbing

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als ‚Mobbing’ wird Psychoterror bezeichnet, bei dem Einzelne häufig durch eine Gruppe schikaniert, blamiert oder ausgegrenzt werden. Dies kann in fast allen Lebensbereichen auftreten, auch am Arbeitsplatz. Aufwendungen für Maßnahmen gegen das Mobbing am Arbeitsplatz, zB Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an Treffen einer "Anti-Mobbing...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr