Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Arbeitslohn

Rz. 9 Anstelle der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) wird der Arbeitslohn der Berechnung zugrunde gelegt. Dazu gehören alle dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließenden Beträge (§ 2 Abs. 1 LStDV; § 19 EStG Rz. 17, 73ff.) ohne Abzug von Werbungskosten bzw. des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Maßgeblich sind demnach die Einnahmen und nicht die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nicht selbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.5 Mögliche Einwendungen eines Arbeitgebers gegen einen LSt-Haftungsbescheid

Rz. 92 Ein Arbeitgeber kann gegen einen gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid vorbringen, der Steuerschuldner sei nicht sein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Subunternehmer. Weiter kann er vortragen, er habe die LSt vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt, oder seine Inanspruchnahme als Haftender sei ermessensfehlerhaft, oder er könne allenfalls nachrangig nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.4 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahrs

Rz. 57 Nach Ablauf des Kj., dem die LSt zeitlich zuzuordnen ist, ist eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers keine Ermessensentscheidung mehr, gegen die der Arbeitnehmer einwenden könnte, ermessensgerecht wäre es gewesen, wenn das FA sich an den Arbeitgeber gehalten hätte (vgl. auch Rz. 49).[1] Rz. 58 Da Gegenstand der Nachforderung jedoch LSt als Vorauszahlungssteuer ist, kan...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Zusammenfassung

Überblick Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören. Sie werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) werden sie allerdings nur insoweit berücksichtigt, als...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 5.1 Haushaltsnahe Leistungen – Pflege und Betreuung

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Die Regelung ermäßigt auf Antrag die festzusetzende Einkommensteuer. Sie umfasst folgende Fälle: geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1), anderes haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzes

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1.4 Andere Aufwendungen

Aufwendungen, die begrifflich zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht.[1] Dies gilt auch insoweit, als diese Aufwendungen infolge von Höchstbeträgen oder wegen Inanspruchnahme von Pauschbeträgen sich konkret nicht oder nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.[2] Ausnahmen bestehen bei Aufwendungen für die eigene Beru...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.1 Aufwendungen

Dem Steuerpflichtigen müssen Aufwendungen, d. h. bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Geldausgaben, Sachwerte) entstehen.[1] Der Begriff "Aufwendungen" hat im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den gleichen Inhalt wie bei den Werbungskosten und Sonderausgaben.[2] Als Aufwendungen werden allgemein alle beim Steuerpflichtigen abfließenden Güter angesehen, die in ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.1 Fahrtkosten behinderter Menschen

Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 80 oder mit einem GdB von mindestens 70 und einem Merkzeichen "G" erhalten einen Jahrespauschbetrag von 900 EUR. Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG", Blinde ("Bl"), Taubblinde ("TBl") oder Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "H" erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 EUR. Wichtig Abzug weiterer Fa...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 1 Geltungsbereich und Umfang

Der Progressionsvorbehalt gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige aller Art und für beschränkt Steuerpflichtige, die nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG besteuert werden.[1] In den Progressionsvorbehalt sind die Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen di...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 2.2 Werbungskosten

Die vom Vermieter getragenen Umlagen sind, da durch die Vermietung veranlasst, als Werbungskosten im Zeitpunkt des Abflusses abziehbar. Für den Werbungskostenabzug spielt es keine Rolle, ob der Vermieter die umlagefähigen Kosten ganz oder nur teilweise auf die Mieter abwälzt. Die vom Mieter dem Vermieter erstatteten Nebenkosten führen zu Mieteinnahmen; zu steuerpflichtigen E...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 8 Einschränkungen

Die Aufwendungen müssen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen gemacht werden. Es darf sich grundsätzlich nicht um Aufwendungen auf das Vermögen handeln. Aus dieser Sicht sind z. B. die durch den Abbruch eines Gebäudes verursachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Gebäude abgebrochen wurde, um das Grundstück besser veräußern zu können. D...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / Zusammenfassung

Überblick Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bei den Überschusseinkünften. Hierzu gehören die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte. Durch den Abzug der Werbungskosten wird das der Einkommensbesteuerung zugrunde liegende objektive Netto...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines

Zusammenfassung Überblick Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bei den Überschusseinkünften. Hierzu gehören die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte. Durch den Abzug der Werbungskosten wird das der Einkommensbesteuerung zugrunde liegende ...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.2 Wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen

Die Einnahmen, mit denen die Werbungskosten wirtschaftlich zusammenhängen, müssen steuerbar sein. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen[1], dürfen sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt z. B. auch bei steuerfreien Stipendienleistungen und beruflich veranlassten Fortbildungsaufwendungen.[2] Hierdurch ...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 6 Vorweggenommene Aufwendungen

Werbungskosten können bereits vor oder mit Beginn der auf die Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass Einnahmen bereits zufließen oder gar zugeflossen sind. Deshalb sind auch vorab entstandene (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten objektiv fes...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.3 Geld- und Sachaufwendungen

Ebenso wie Einnahmen [1] brauchen auch Werbungskosten nicht in Geld zu bestehen. Es kann sich bei den Aufwendungen wie z. B. bei der beruflich veranlassten Nutzung eines privaten Pkw, auch um den Abfluss geldwerter Güter (Sachaufwendungen) handeln. Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft gehört nicht zu den Werbungskosten. Ebenso nicht der Verzicht auf seinen Urlaubsanspruch, de...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.5 Werbungskostenersatz

Einnahmen aus Werbungskostenersatz gehören zum steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die hiermit zusammenhängenden Ausgaben sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Steuerfreier Werbungskostenersatz ist nur in den im Gesetz abschließend geregelten Fällen zulässig.[1] Der in Bayern gezahlte Meisterbonus ist nicht steuerbar und mindert auch nicht die Werbungskosten.[2]mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 7 Nachträgliche Aufwendungen

Ausgaben, die erst nach der Aufgabe der auf Einnah­menerzielung gerichteten Tätigkeit entstehen, können Werbungskosten darstellen, wenn sie mit der früheren Einnahmenerzielung wirtschaftlich zusammenhängen. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich die Verwaltung umfassend ge...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.4 Zusammenhang mit mehreren Einkunftsarten

Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Bezieht z. B. ein Arbeitnehmer neben seinen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit Einnahmen aus einer anderen Einkunftsart (etwa aus Vermietung und Verpachtung), dürfen dort angefallene Werbungskosten, z. B. Schuldzinsen, nicht bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werd...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 4 Einheitliche Geltung des Werbungskostenbegriffs

Der Werbungskostenbegriff wird von der Rechtsprechung und vom Schrifttum grundsätzlich als ein für alle ­Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG (Überschuss­einkünfte) einheitlich geltender Begriff angesehen. Deshalb darf die Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung bei den einzelnen Einkunftsarten regelmäßig nicht nach unterschiedlichen Maßs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 1 Definition

1.1 Aufwendungen Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 5 Liebhaberei

Hängen Aufwendungen mit einer steuerrechtlich als Liebhaberei zu beurteilenden Tätigkeit zusammen, kommt ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 9 Abflussprinzip

Die Ausgaben sind nur in dem Kalenderjahr abziehbar, in dem sie geleistet [1] wurden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 3.2 Zufluss- und Abfluss-Prinzip

Für Einnahmen und Werbungskosten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung[1] maßgebend.[2] Ausgaben sind danach für dasjenige Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[3] Wichtig Werbungskosten bei einmaligen Leistungen im Jahr des Zuflusses der Einnahme abziehbar Es kommt häufig vor, dass Aufwendungen, die durch Leistungseinnahmen veranlasst sind und als W...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 3.1 Vermietung zu Wohnzwecken

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 hat eine Aufteilung zu erfolgen, wenn das Mietentgelt weniger als 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Beträgt das Miete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umzugskosten: Steuerliche A... / 2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Umzug abziehbar sind, hängt davon ab, ob die einzelnen Aufwendungen – jeweils für sich betrachtet – nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind und nicht die private Lebensführung betreffen. In diesem Sinne wurden z. B. die Transportkosten, die Kosten der Wohnungsbeschaffung und pauschale Umzugsnebenkos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.3 Werbungskostenabzug

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen verlieren auch dann nicht den Charakter als Werbungskosten, wenn vor­übergehend keine Einnahmen erzielt werden. Der Vermieter kann Werbungskosten hinsichtlich eines vermieteten Gebäudes oder einer vermiet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.4 Andere Auslagen

Maklerkosten Abziehbar sind die notwendigen ortsüblichen Wohnungsvermittlungsgebühren (Makler, Inserate, Telefon) für die Vermittlung einer Mietwohnung [1], auch bei erfolgloser Wohnungssuche. Bei Umzug in eine größere Mietwohnung soll eine Aufteilung der Maklerkosten in nicht abziehbare Lebenshaltungskosten und Werbungskosten geboten sein.[2] Nicht absetzbar sind die Maklerge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 2 Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung

Normalerweise gilt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH kann jedoch in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht und gemischt veranlasste Aufwendungen zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen werden.[1] Aufwendungen für die Lebensführung sind jedoch vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.3 Drittaufwand

Die Frage, ob auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, die ein Dritter getragen hat, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist in der Praxis bisher nicht weiter problematisiert worden. Im Grundsatz darf ein Steuerpflichtiger Aufwendungen eines Dritten, die nur sachlich durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, aber nicht von diesem getragen (verau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemischt genutzte Gebäude / 4 Aufteilung der laufenden Aufwendungen

Wird ein Gebäude zum Teil fremdvermietet, zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie auf den vermieteten Teil entfallen.[1] Die laufenden Grundstücksaufwendungen, die den der Einkunftserzielung dienenden Gebäudeteilen eines gemischt genutzten Gebäudes direkt zugeordnet werden können, sind in v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.2 Eigene Aufwendungen

Als abziehbare Aufwendungen kommen z. B. die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Arbeitsmittel, die Aufwendungen zu deren Erhaltung, insbesondere Reparatur-, Instandsetzungs- und Reinigungskosten in Betracht. Wie bei anderen Werbungskosten darf der Steuerpflichtige den Umfang seiner Aufwendungen für Arbeitsmittel selbst bestimmen. Aufwendungen des Arbeitnehmers für ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.4 Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung[1] sind auf Arbeitsmittel entsprechend anwendbar.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Arbeitsmitteln – einschließlich der Umsatzsteuer – können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich der Umsatzsteuer für das einzelne Arbeitsmittel 800 EU...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemischt genutzte Gebäude / Zusammenfassung

Überblick Die in verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Teile eines Gebäudes bilden nach ständiger Rechtsprechung eigenständige Wirtschaftsgüter. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein gesondertes Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.5 Sonstige Umzugsauslagen, Pauschbetrag

Für sonstige Umzugskostenauslagen sieht das BUKG [1] einen Pauschbetrag vor, der neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z. B. für Spedition, Fahrtkosten) zu gewähren ist.[2] Dieser wird gemäß nachstehender Übersicht in unregelmäßigen Abständen den gestiegenen Kosten angepasst.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 4 Ermittlung des Totalüberschusses (Überschussprognose)

Bei der Ermittlung des Totalüberschusses ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren[1]: Für die Überschussprognose ist nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger abzustellen. Der Prognosezeitraum umfasst – wenn nicht von einer zeitlich befris...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mieteinnahmen und Mietausfa... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmittel sind Werbungskosten. Zu den Arbeitsmitteln gehören Gegenstände des Arbeitnehmers, die dieser zur Ausübung oder Erledigung seiner Arbeiten einsetzt und die ihm vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Der Begriff Arbeitsmittel ist weit auszulegen. Werkzeuge und typische Berufskleidung (Arbeitskleidung) sind in § 9 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umzugskosten: Steuerliche A... / 4 Auslandsumzug

Für Auslandsumzüge (Umzüge zwischen Inland und ­Ausland sowie im Ausland)[1] ist die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) anzuwenden. Für sonstige Umzugsauslagen ist auch hier eine Umzugspauschale[2] zu beachten. Auch im Fall des Umzugs vom Ausland ins Inland können die dem Arbeitnehmer entstandenen sonstigen Umzugsauslagen als Werbungskosten in Höhe der hier dargestellten Pa...mehr