Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der IFB. Die Antragstellung soll von dem WEG-Verwalter koordiniert und organisiert erfolgen. Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7 Hessen

Das Land fördert über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese 3 Programme sind besonders interessant: Programme für Hessen Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau Energetische Modernisierung bei WEG PV-Anlagen-Darlehen Hier die wichtigsten Eckpunkte der Förderprogramme. 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau[1]...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit dem darlehensgebenden Kreditinstitut. Erforderlich sind die ausgefüllten Vordrucke "Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft" sowie "Wirtschaftlichkeitsberechnung". Vordrucke und Dokumente findet man online im Downloadcenter der NBank.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen. 2.15.4.1 Antragsberechtigung Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.15.4.2 Das wird gefördert Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentüm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen wollen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9 Niedersachsen

Die Förderungen des Landes Niedersachsen werden über Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden folgende Programme angeboten: Programme für Niedersachsen Eigentumsförderung Landesbürgschaft WEG Modernisierung von Mietwohnungen 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen[1] Dieses Programm dient der Unterstützun...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist direkt bei der L-Bank zu stellen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sich unter www.l-bank.de/weg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.3 Bürgschaftshöhe

Es werden Bürgschaften in Höhe von 80 % des Darlehensbetrags, max. 25.000 EUR je Wohneinheit übernommen. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit beträgt 20.000 EUR. Es werden einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags als Kostenbeitrag verlangt. Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 0,2 % des Restbürgschaftsbetrags verlangt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.3 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bayern Labo einzureichen. Sie ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung eines Antragsformblatts [1] mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) vorzunehmen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.2 Förderausschlüsse

Der Zuschuss wird in folgenden Fällen nicht gewährt: Umsetzung im Rahmen eines Neubaus, Umsetzung an Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen, bei mehrfacher Förderung eines Wohngebäudes in diesem Produkt, bei ausschließlich vermieteten Objekten, bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Aktuelle Ausschlussliste beachten Die KfW-Förderbank schließt bestimmte Vorhaben...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.2 Das wird gefördert

Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.2 Das wird gefördert

Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen, die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen), die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie die...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2023 – Leitfaden

Allgemein Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tagesli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

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Schadensersatzpflicht des M... / 2 Normenkette

BGB §§ 280 Abs. 1, 278, 276 Abs. 2; WEG § 14 Nr. 1 (a. F.)mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besitzschutz: Aufgabe der G... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Für die Rechte aus dem gemeinschaftlichen Eigentum selbst sei gem. § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausübungsbefugt. Auch in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum bestünden die Pflichten der Wohnungseigentümer nur gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die daher insoweit auch allein zur Ausübung der Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage- und Nachschuss-Besc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt, bezogen auf das geltende Recht, das Verhältnis zwischen dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG und einem Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Der BGH meint, die Bestandskraft schütze den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht. Falle eine seiner Grundlagen, nämlich ein Umlageschlüssel, müsse neu beschlossen werden. Das ist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besitzschutz: Aufgabe der G... / 1 Leitsatz

Besteht Streit über die Zuordnung von Räumen zum gemeinschaftlichen Eigentum, kann nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ansprüche geltend machen. Dabei umfasst die Ausübungsbefugnis nach § 9a Abs. 2 WEG auch denkbare Ansprüche auf außerhalb des Wohnungseigentumsgesetz liegender Grundlage, wie beispielsweise § 985 BGB, und erstreckt sich auch auf Besitzschutzansprüche,...mehr

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Für eine Vergütungsvereinbarung bedürfe es eines Beschlusses. Damit dieser den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, müssten (nach altem und neuem Recht) besondere Gründe vorliegen (Hinweis auf Abramenko, ZWE 2009, S. 154 ff.). Denn jedenfalls im Bezirk des LG Karlsruhe würden selbst ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufforderungsbeschluss: Mög... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift einen Negativbeschluss an. Sein Gegenstand ist ein Antrag des K, die Verwaltung zu beauftragen, ein Angebot für die Reparatur eines Feuchtigkeitsschadens an der Außenwand seiner Wohnung einzuholen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen (= § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Das AG weist die Klage ab. Nach der Gemeinschaftsordnung (GO) habe K d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 2 Normenkette

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Verwalter: Nachweis der Bes... / 2 Normenkette

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 4 Die Entscheidung

Das LG verurteilt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, für das Jahr 2020 einen Vermögensbericht zu erstellen. K könne keine "Rechenschaftslegung" bzw. "Rechnungslegung" über die Jahre 2019 und 2020 verlangen. Nach der Streichung von § 28 Abs. 4 WEG a. F. könne der Verwalter zwar weiterhin gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Aus... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Adresse d... / 2 Normenkette

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vollstreckung: Duldungsverf... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das VG habe zu Recht und mit zutreffender Begründung entschieden, dass der Zwangsgeldfestsetzung kein Vollstreckungshindernis entgegenstehe. Ein solches Hindernis liege u. a. dann vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen könne, ohne in die Rechte Dritter (Miteigentümer oder sonstige Nebenberechtigte) einzugreifen; in d...mehr

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Schäden einer baulichen Ver... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das AG Augsburg als das gemeinsam sachlich zuständige Gericht. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ermögliche aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie die einheitliche Prozessführung gegen Streitgenossen ohne gemeinschaftlichen Gerichtsstand vor einem Gericht auch in sachlicher Hinsicht. Dass für einen oder mehrere Streitgenossen eine ausschließliche Zus...mehr

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwalter zur Führung von Beschlussklagen. Dazu soll er einen Rechtsanwalt aussuchen und mit diesem eine Strategie abstimmen können. Ferner soll er über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Diese Entscheidungen müssten die Wohnungseigen...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 4 Entscheidung

Mit Erfolg! K habe gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegen B einen Anspruch, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dem Feuchtigkeitsschaden entgegentrete. Der Feuchtigkeitsschaden und die Notwendigkeit einer Reparatur seien unstreitig. Die Außenwand sei zwingendes gemeinschaftliches Eigentum i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG. Ferner könne auch nicht im Wege der Umdeutung angenommen we...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: K... / 2 Normenkette

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei die richtige Beklagte! Werde in einer Gemeinschaftsordnung die Veräußerung von der Zustimmung des Verwalters abhängig gemacht, werde dieser lediglich als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angesprochen. Ein eigenes Zustimmungsrecht stehe ihm nicht – auch nicht als Treuhänder – zu. Entscheidend für die Verp...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 1 Leitsatz

Vollstreckt die Bauaufsichtsbehörde gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine bauaufsichtliche Verfügung, die ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) betrifft, bedarf es aufgrund der ausschließlichen Verwaltungsbefugnis der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 2, § 18 Abs. 1 WEG) keiner Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern. Sowei...mehr

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 2 Normenkette

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 2 Normenkette

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gerichtlich erfolgreich gegen einen Umlage-Beschluss vor, mit dem der Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme geändert wurde (nach dem Beschluss sollte nur K die Kosten für die Reparatur eines Dachs bezahlen müssen). Fraglich ist u. a., wie sich dieses Urteil auf die Klage auf Nachschuss in einem Altfall auswirkt. Der entsprechende Beschluss für...mehr