Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Künftige Ansprüche

Rz. 25 Nicht jeder künftige Anspruch ist vormerkungsfähig. Denn ein künftiger Anspruch ist noch kein Anspruch.[71] Vormerkungsfähig ist ein künftiger Anspruch nur, wenn sein Rechtsboden durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen soweit vorbereitet ist, dass eine wenn auch nur vorläufige, aber vom Verpflichteten nicht mehr einseitig zerstörbare Bindung an das Rechtsg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zulässigkeit eines Gesamtrechts

Rz. 6 Während bei Grundpfandrechten die Gesamtbelastung gesetzlich geregelt und damit zugelassen ist (§§ 1132, 1192, 1200 BGB; zur Ausnahme bei Eintragung der Zwangshypothek[2] siehe § 867 Abs. 2 ZPO), besteht über die Möglichkeiten der Gesamtbelastung bei den anderen dinglichen Rechten teilweise Streit.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen der Grundbucheintragung

Rz. 57 Die Voraussetzungen einer Grundbucheintragung richten sich nach Grundbuchverfahrensrecht der GBO und bestimmten öffentlich-rechtlichen Normen (z.B. GrEStG, BauGB, GrdstVG, GVO). Sind sie nicht erfüllt, kann die Eintragung nicht vorgenommen und der darauf gerichtete Antrag muss zurückgewiesen werden. Gegenstand und Umfang der Prüfung und der Eintragungstätigkeit des Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Eintragungen mit unerlaubtem Inhalt

Rz. 48 Zur inhaltlichen Unzulässigkeit eintragungsfähiger Rechte führt es ebenfalls, wenn diese mit einem gesetzlich nicht zugelassenen Inhalt eingetragen werden.[165] Die Zulässigkeit ist dabei nach den allgemeinen Vorgaben zu beurteilen, die das materielle Recht für jedes einzelne dingliche Recht aufstellt (siehe § 19 GBO Rdn 21 ff.). Rz. 49 Inhaltlich unzulässig sind bspw....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 109 Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die Verfügungsbeschränkung außerhalb des Grundbuchs entstanden, aber nicht eingetragen ist, was bspw. bei einer Nacherbfolge (§§ 2100, 2113 f. BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 91), insbesondere auch im Fall der Surrogation nach § 2111 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BGB der Fall ist (z.B. wird bei Veräußerung eines der Nacherbfolge unterliegenden Nachlas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Berechtigter (herrschendes Grundstück)

Rz. 106 Herrschendes Grundstück kann nur ein selbstständiges Grundstück im Rechtssinne sein,[295] auch wenn es im Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt ist;[296] bei altrechtlichen Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch nicht eingetragen werden brauchen, auch das Grundstück im wirtschaftlichen Sinn.[297] Die Hinzupachtung von Flächen zum herrschenden Grundstück schafft grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Geltungsbereich

Rz. 3 § 1 GBO regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit im Grundbuchverfahren (Abs. 1 und 2). Er bestimmt zudem Grundsätze des Grundbuchverfahrens und mit den Verordnungsermächtigungen in Abs. 3 und 4 Grundsätze zur Grundbuchführung. Die funktionelle Zuständigkeit ist teilweise in § 12c GBO geregelt, wesentlich ergibt sie sich aus dem RPflG. Das Grundbuchverfahren ist d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Amtspflichten des GBA

Rz. 139 Bedarf ein Rechtsgeschäft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ist es bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam; wird die Genehmigung erteilt, ist das Rechtsgeschäft rückwirkend wirksam, wird sie versagt, wird es endgültig unwirksam.[339] Dies gilt alles auch für die Auflassung als dinglichem Vertrag. Bei konkreten Anhaltspunkten für absolute Verfügungsbeschrän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Dingliche Einigung und Eintragungsbewilligung

Rz. 5 Die Einigung im Sinne des § 873 Abs. 1 BGB und die Bewilligung im Sinne des § 19 GBO sind zwei selbstständige und unterschiedliche Rechtsakte. Die Einigung (= dinglicher Vertrag) ist die materielle Grundlage der dinglichen Rechtsänderung, die Bewilligung eine von mehreren formellen Voraussetzungen für die Eintragungstätigkeit des GBA. Ihr Wesensunterschied besteht dari...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Dem Amtswiderspruch mit Einschränkungen zugängliche Fallgruppen

Rz. 14 Nur mit gewissen Einschränkungen zulässig ist die Eintragung eines Amtswiderspruchs in den nachfolgend genannten Fällen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Arten des Eigentums

Rz. 2 Das BGB kennt Alleineigentum, Miteigentum nach Bruchteilen und Gesamthandseigentum. Objekte des Eigentums sind das Grundstück im Rechtssinne, Wohnungs- und Teileigentum nach WEG, grundstücksgleiche Rechte. Im Beitrittsgebiet gibt es das aus dem Recht der DDR fortgeführte selbstständige Gebäudeeigentum, in einzelnen Bundesländern ferner altrechtliches Stockwerkseigentum...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ersetzung der Zustimmung

Rz. 21 Die Zustimmung des Eigentümers wird ersetzt durch:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Dingliche Rechte, Grundsatz der Geschlossenheit

Rz. 76 Im Sachenrecht herrscht im Gegensatz zum Schuldrecht keine inhaltliche Vertragsfreiheit. Zahl und Art der dinglichen Rechte sind im Gesetz erschöpfend bestimmt, ihr Inhalt zwingend vorgeschrieben und jedes dingliche Recht in seinen Merkmalen von jedem anderen dinglichen Recht abgegrenzt (numerus clausus der Sachenrechte).[135] Es gibt dingliche Rechte mit einem gesetz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Zulässiger Inhalt

Rz. 64 Durch die Zwischenverfügung darf nicht auf den Abschluss oder die Änderung eines Rechtsgeschäfts hingewirkt werden, das Grundlage des einzutragenden Rechtsgeschäfts sein soll, weil sonst die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte.[170] Daher ist es unzulässig, aufzugeben, das einzutragende dingliche Recht abzuändern,[171] durch ein anderes zu ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sicherungswirkungen der Vormerkung

Rz. 9 Die Sicherungswirkungen der Vormerkung nach § 883 BGB lassen sich in vier Kategorien untergliedern:[9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Rz. 170 Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an bestimmten Bestandsbauten, von Wohnungs- und Teilerbbaurechten und von Bruchteilsgemeinschaften mit § 1010-BGB-Regelung und auch die Veräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum kann zum Erhalt der Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Bereich von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Bau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 9 [Verweis auf Muster]

Gesetzestext Die nähere Einrichtung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher sowie der Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher ergibt sich aus den als Anlagen 1 und 3 beigefügten Mustern. Für den Inhalt eines Hypothekenbriefs bei der Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes dient die Anlage 4 als Muste...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff der Wohnung

Rz. 2 Der Begriff "Wohnung" i.S.d. Vorschrift ergibt sich aus Nr. 4 der "Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes" vom 19.3.1974,[3] dort ist unter Hinweis auf DIN-Blatt 283[4] ausgeführt: "Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets ...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Sonderhefte

a) Zur Erhaltung der Übersichtlichkeit sind Schriftstücke von vorübergehender Bedeutung zu separat geführten Sonderheften zu nehmen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: aa) den Geschäftsgang betreffende Schriftstücke, soweit sie nicht Erklärungen von selbstständiger Bedeutung enthalten, bb) unbrauchbar gemachte Hypothekenbriefe oder dazugehörige Schuldurkunden, die dem Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Selbstständiger Personenzusammenschluss

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei dem Personenzusammenschluss muss es sich um einen selbstständigen, d. h. von seinen Mitgliedern verschiedenen Unternehmer handeln. Nicht erfasst werden daher reine Innengesellschaften, die nach außen nicht selbst als Unternehmer auftreten. Auch reine Aufwandpools, bei der lediglich mehrere Personen gemeinsam den Aufwand tragen, scheiden ma...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigungen

1 Leitsatz Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn sich der Wohnungseigentümer in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder in einer Sitzung des Verwaltungsbeirats ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es wohnungseigentumsrechtlich darum, ob und wann bei einer Beleidigung eine WEG-Streitigkeit vorliegt. Alte und Aktuelle Lösung Diese Frage stellte sich nicht das erste Mal. Es gab bereits im Jahr 2017 einen Fall, bei dem ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer in einer Versammlung beleidigt hatte. Der BGH entschied damals, eine WEG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 1 Leitsatz

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn sich der Wohnungseigentümer in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder in einer Sitzung des Verwaltungsbeirats geäußert hat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der BGH meint erstens, es handele sich um keine WEG-Streitigkeit. Dies folge allerdings nicht schon daraus, dass K kein Wohnungseigentümer sei. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei gegenstands- und nicht personenbezogen zu verstehen. Entscheidend sei daher, ob die Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG in sachlicher Hinsicht vorlägen. Maßgeblich sei hier der Umstand, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 3 Das Problem

Eine GbR, deren Gesellschafter K und seine Ehefrau sind, der Beklagte und dessen Ehefrau bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 2 Doppelhaushälften. Zwischen den Parteien kommt es seit Langem zu diversen Auseinandersetzungen. U. a. geht es um die Reinigung von Entwässerungsrinnen. Am 6.3.2018 werden Wohnungseigentümer B und se...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondereigentum: Duldung ein... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! B1 sei verpflichtet, die Kabel zu dulden. Die Duldungspflicht folge aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer gem. § 242 BGB in Verbindung mit den Rechtsgedanken aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG und Art. 5 GG. Die Antennenkabel dienten einem von der Rechtsordnung geschützten Zweck, indem sie die Grundversorgung für den Fernsehempfang von K1 und K2 sicherste...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnung: Zweckentfremdung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die 4 Männer die Wohnung aus öffentlich-rechtlicher Sicht bewohnen. Kein Wohnen Das VG verneint die Frage. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist hieran nichts zu erinnern. Aus wohnungseigentumsrechtlicher Sicht dürfte der Vertrag zwischen K und den Männern aber ein Mietvertrag im Sinne von § 13 Abs. 1 WEG sein. Man kann allerding...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Anwendung... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Allerdings bestehe eine Beschlusskompetenz, den geltenden Umlageschlüssel für Rücklagen zu ändern. § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG verpflichte die Gemeinschaft nur, eine angemessene Erhaltungsrücklage anzusammeln, bestimme aber nicht den Schlüssel, nach welchem die Rücklage aufzufüllen sei. Hier sei § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG anzuwenden. Er gelte zwar an sich nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Anwendung... / 2 Normenkette

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Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterbestellung: Ermessen / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Duldung ein... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 2 Normenkette

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Verwalter: Schadensersatz / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG München anders! Die Eintragung habe nicht mit der angegebenen Begründung verweigert werden dürfen. Gem. § 8 Abs. 1 WEG könne der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden sei. Die an den Gebäuden begründe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer die Einsichtnahme in die nach seiner Ansicht vorhandenen Originale der Verwaltungsunterlagen erzwingen. Auf ihm übersandte Kopien will er sich nicht einlassen. Bei der Einsichtnahme will er sich begleiten lassen. Originale und Durchführung der Einsichtnahme Wie vom LG entschieden, hat der Einsichtsberechtigte das Recht, die O...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 1 Leitsatz

Ein an dem Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert nicht den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Schadensersatz / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht das nicht so! Zu Recht und mit zutreffender Begründung habe das AG ausgeführt, dass bis zum 30.11.2020 keine Ansprüche gegen B bestanden hätten. Denn die Ansprüche beruhten entweder darauf, dass bei der Fassadenrenovierung, welche unstreitig vor dem 1.12.2020 durchgeführt worden sei, die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt worden seien. Oder aber (auch) darauf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Schadensersatz / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen der Verwaltung haftet, die vor dem 1.12.2020 wurzeln. Haftung vor dem 1.12.2020 und nach dem 30.11.2020 Das LG meint einerseits, für Pflichtverletzungen des Verwalters und/oder der Wohnungseigentümer oder der Verwaltungsbeiräte hafte ab 1.12.2020 die Gemeinschaft de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob das bereits mit einem (aufgeteilten) Erbbaurecht belastete Grundstück nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt werden kann, wenn teilweise Wohnungseigentumsrechte substanzlos bleiben. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und Teile der Literatur meinen allgemein, ein bestehendes Erbbaurecht hindere den Vollzug einer Teilun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Wohnungseigentümer sich in welcher Weise an der Erhaltungsrücklage zu beteiligen hat. Grundsatz Die Mittel für die künftigen Erhaltungsmaßnahmen (= die Erhaltungsrücklage) sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG umzulegen. Die Wohnungseigentümer können, wie im Fall, etwas Anderes vereinbaren. Sie können nach dem LG auch etwas Ande...mehr