Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach um die Frage, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, einen Umlageschlüssel rückwirkend zu ändern. Rückwirkende Änderung eines Umlageschlüssels Die LG-Lösung entspricht dem allgemeinen Denken. Danach gilt: Der Beschluss, einen Umlageschlüssel zu ändern, ist grundsätzlich nur für künftige Wirtschaftspläne und darauf beru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe einen Anspruch auf Einsichtnahme aus § 18 Abs. 4 WEG. Der Klageantrag sei hinreichend bestimmt. Die Unterlagen, in die Einsicht gewährt werden solle, müssten zwar hinreichend bestimmt bezeichnet werden, weil die Vollstreckung nach § 883 ZPO zu erfolgen habe. Dies habe K aber auch getan. In zeitlicher Hinsicht habe K seinen Einsichtnahmeanspruch hinreichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondereigentum: Duldung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall mögen sich die Wohnungseigentümer offensichtlich nicht. Der eine "piesackt" den anderen und meint, in seinem Sondereigentum ein Kabel nicht dulden zu müssen. Einrichtungen im Sondereigentum Es ist nicht selten, dass sich im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers Einrichtungen und/oder Anlagen finden, die allen Wohnungseigentümern oder einem anderen Wo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / g) Feststellungsverfahren bei WEG-Gemeinschaften

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann an Wohnungen sog. Wohnungseigentum und an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden (§ 1 Abs. 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum ist das Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / i) Bauherren- und Erwerbergemeinschaften

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO kommt bei den typischen Bauherren- und Erwerbergemeinschaften nicht in Betracht, da die Einkünfte dem jeweiligen Bauherrn oder Erwerber originär zufließen und eine gemeinschaftliche Einkunftsquelle somit nicht besteht. Dies gilt wie bereits erwähnt auch, wenn die Bauherrengemein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, wer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten kann. Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Gebra... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig, was wegen Versäumung der Anfechtungsfrist allein zu prüfen sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungseigentümer im Jahre 2016 vereinbart hätten, an der Stelle, an welcher jetzt die Gartenhütten errichtet werden sollen, Mülltonnenstellplätze zu erstellen. Zwar werde die Auffassung vertreten, dass Gebrauchs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Gebra... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob man einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung an einem Ort gestatten kann, für den eine andere Nutzung vereinbart ist. LG-Lösung Das LG bejaht die Frage. Es meint, § 20 Abs. 1 WEG laufe ansonsten leer. Das ist eher Unsinn. Die eigentliche dogmatische Frage, ob man durch einen Beschluss eine Vereinbarung veränder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Nachschuss-Beschluss Die Verwaltung hatte einen Beschluss vorgesehen, mit dem die Abrechnung "genehmigt" wird. Dieses falsche Vorgehen billigen derzeit viele LG. Man meint, mit einem solchen Beschluss seien jedenfalls die Nachschüsse un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Split... / 4 Die Entscheidung

Die Beschlussersetzungsklage hat keinen Erfolg! Es fehle bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem im Verfahren gestellten Antrag nicht vorbefasst worden sei. Da gerade der Umfang des Lärms einer der zwischen den Parteien streitigen Punkte sei, handele es sich bei der Vorbefassung auch nicht um eine reine Förmelei. Vielmehr se...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundbuchfehler: Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das VG verneint die Frage! Nach § 9a Abs. 2 WEG übe zwar ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten (Hinweis u. a. auf VGH Mannheim, Beschluss v. 24.2.2021, 3 S 2373/20, juris – Rn. 21 und OVG Hamburg, U...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Unbil... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Split... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Unbil... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 22.9.2022, 36 S 613/22 WEGmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Gebra... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Breitbandnetz: Aufputzkanal? / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenfestsetzung: Nicht ge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer die Kosten einer erfolgreichen Anfechtungsklage zu tragen hat. Die Kostengrundentscheidung trifft das Gericht. Der eigentliche Titel wird allerdings im Kostenfestsetzungsverfahren hergestellt. Hier meinte der Kostenrechtspfleger, die Kosten nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern einen Teil ihrer Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Unbil... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Fall errichtet ein Wohnungseigentümer auf einer Fläche, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht, eine Mauer. Das ist eine bauliche Veränderung. Diese ist rechtswidrig, wenn sie nicht gestattet wird. Im Fall liegt diese Gestattung vor. Zu fragen ist, ob die Gestattung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Ordnungsmäßigkeit Die bauliche Veränderung mus...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftliches Eigentum... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss "Genehmigung der Jahresabrechnung" ist insgesamt nichtig, wenn sich aus der Jahresabrechnung nicht die angepassten Vor- und Nachschüsse im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" die "Nebenkostenabrechnung 2020". Die Abrechnung sieht unter einer Zeile "Gesamtkosten" eine Zeile mit der Überschrift "Nebenkostenvorauszahlungen" vor, darunter befindet sich eine Zeile "Guthaben", die bei sämtlichen Wohnungseigentümern ein Guthaben aufweist, die Zeile "Nachzahlung" ist jeweils leer. K meint, der Beschluss sei nicht von d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Unbil... / 1 Leitsatz

Eine 70 cm hohe Gabionenwand, verkleidet mit einer 1,80 m hohen Sichtschutzwand aus Holz, stellt in der Regel keinen unbilligen Nachteil im Sinne von § 20 Abs. 4 WEG dar.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Unbil... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer errichtet auf der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrasse eine über die gesamte Frontbreite (ca. 6,60 m) verlaufende Gabionenmauer. Die Mauer weist entlang des Zugangs zur Eingangstür (ca. 3,25 m) eine Sichtschutzwand aus Holz mit einer gestuften Höhe von zunächst 1,33 m und sodann von 1,80 m auf. Die Wohnungseigentümer gestatten nachträglich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Split... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf die Genehmigung eines Split-Klimageräts. Pauschale Ausführungen zu den Folgen einer Hitzebelastung können keinen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG begründen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Unbil... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die bauliche Veränderung gestalte die Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend um. Für die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung anzunehmen sei, sei die Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage vor und nach der im Streit stehenden baulichen Veränderung objektiv zu vergleichen ("objektiver Vorher-Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Breitbandnetz: Aufputzkanal? / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage statt! Zwar dürfte für die Modernisierung des vorhandenen Kabelnetzes eine Beschlusskompetenz bestehen, da sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffe. Der Beschluss sehe jedoch eine konkrete Ausführung vor, die erheblich und dauerhaft in das Sondereigentum eingreife. Für Maßnahmen am Sondereigentum fehle es den Wohnungseigentümern "in der Regel" aber a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG auch so! Der Beschluss sei nichtig. Soweit K rüge, es fehlten, mit Ausnahme der Hausgelder, Angaben zu den Einnahmen, sei dies allerdings unerheblich. K habe – ggf. nach einer Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen – vortragen müssen, welche Einnahmen fehlen. Ebenso könne die Anfechtung nicht auf das Fehlen eines Vermögensberichts gestützt werden. Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Split... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer darum, ihm die Installation eines Klimagerätes zu gestatten. Findet die Bitte keine Mehrheit, kann er eine Beschlussersetzungsklage erheben. Diese hat Erfolg, wenn die Wohnungseigentümer die Gestattung erteilen müssen. Anspruch auf Gestattung Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die 1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beteiligungen des Minderjährigen an Immobilien bzw. Immobiliengesellschaften

Rz. 149 In der Praxis ist insbesondere die Beteiligung von Minderjährigen an Immobilien mit Problemen behaftet. Dies liegt insbesondere an den regional völlig unterschiedlichen und uneinheitlichen Urteilen. Der BGH[223] hat abweichend von der Rechtsprechung der OLG[224] deutlich gemacht, dass eine Übereignung eines z.B. mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Schulden, für die eine ... / I. Wohngeldschulden

Rz. 19 Bei Wohngeldschulden, die nach § 16 Abs. 2 WEG von den Wohnungseigentümern festgesetzt werden, ist fraglich, ob sie vom Erblasser oder nicht vielmehr aus der Verwaltung der Eigentumswohnung und des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer herrühren.[57] 1. Beschlussfassung vor dem Erbfall Rz. 20 Wohngeldforderungen rühren jedenfalls dann vom Erblasser her und...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 738 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im S...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches: Bewertung mit dem Nennbetrag

Rz. 172 Kapitalforderungen und Schulden sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG grundsätzlich mit ihrem jeweiligen Nennbetrag anzusetzen. Abweichungen hiervon können jedoch erforderlich werden, wenn beispielsweise Forderungen uneinbringlich sind oder ihre Fälligkeit über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben ist, währenddessen die Forderung nur gering verzinst wird. Rz. 173 Kapital...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beschlussfassung nach dem Erbfall

Rz. 21 Die Einordnung von Wohngeldforderungen aus Beschlüssen, die nach dem Erbfall gefasst wurden, wurden hingegen sehr kontrovers eingeordnet. Da die Schulden auf der Eigentümerstellung des Erben an der Eigentumswohnung beruhen, die dieser vom Erblasser geerbt hat,[60] und die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlassgegenstandes entstehen,[61] könnte man annehmen, die Schuld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3 Modernisierung von Wohneigentümerschaften (WEG)

Über dieses Programm wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert. 2.1.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2 WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG

Dieses Programm fördert bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.2 Das wird gefördert Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2 Energetische Modernisierung bei WEG

Das Förderprogramm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften mit der Möglichkeit einer zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. 2.7.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden. Vorliegen eines bestandsk...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württemberg belegen sein.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat. Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden. Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1] Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime. Gebäudevoraussetzung Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die B...mehr