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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Jörg Wilde
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Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen.

[1] Siehe IB, Produktinformationen IB.SH WEGfinanz, Stand 4/2023

2.15.4.1 Antragsberechtigung

Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter.

2.15.4.2 Das wird gefördert

Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentümerversammlung.

 

IB unterstützt vor Ort in der Versammlung

Die IB bietet gegen Honorar an, als Gast/Berater an der Eigentümerversammlung teilzunehmen, die Fragen der Wohnungseigentümer vor Ort zu beantworten und die Finanzierung zu begleiten.

Kosten für IB-Beratung und Begleitung

Für die Beratung und Begleitung wird von der IB.SH ein Honorar erhoben. Dies staffelt sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Objekt:

  • 1-5 Wohneinheiten = 1.500 EUR
  • 6-10 Wohneinheiten = 3.000 EUR
  • 11-20 Wohneinheiten = 5.000 EUR
  • 21-50 Wohneinheiten = 10.000 EUR
  • ab 51 Wohneinheiten = 15.000 EUR

Die Kosten können in die Finanzierung eingebunden werden.

So wird gefördert

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt eine konkrete Modernisierungsmaßnahme sowie die Beratung durch die IB.SH. Die Gemeinschaft bevollmächtigt ihren Verwalter mit der Koordination der Finanzierung, an das sich ein Kreditprüfungsverfahren anschließt.

Gefördert wird mit Darlehensbeträgen von mindestens 5.000 EUR und max. 35.000 EUR pro Wohnungseigentümer. Es wird eine gleichbleibende monatliche Belastung vereinbart. Die Darlehensmittel werden zu Beginn des Vorhabens bereitgestellt.

Die Förderanträge sind vom Verwalter direkt bei der IB.SH einzureichen.

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