Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.1 Wer einbaupflichtig ist

Zählt der Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, ist die gesetzliche Einbaupflicht der Gemeinschaft eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Hinweis Streitfragen durch BGH größtenteils geklärt Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen grundsätzlich dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsi...mehr

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Abgeschlossenheit / Zusammenfassung

Begriff Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Sondereigentum kann also nicht nur an der in sich abgeschlossenen Wohnung begründet werden, sondern auch an außerhalb der Wohnung liegenden Räumen, sofern diese verschließbar sind. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1....mehr

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Abgeschlossenheit / 2.1 Grundsätze

Abgeschlossenheit bedeutet im weitesten Sinn die Grenze zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum innerhalb der Wohnanlage und des Grundstücks. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AVA ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung auszustellen, wenn die Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, an denen Sondereigentum begründet werden soll, in sich abgeschlossen sind. Das ...mehr

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Abgeschlossenheit / 1 Allgemein

Die Sollbestimmung des § 3 Abs. 3 WEG schreibt zwar nicht zwingend vor, dass Sondereigentum nur nach Vorlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung begründet werden kann. Allerdings ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG formelle Eintragungsvoraussetzung. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf daher keine Grundbucheintragung erfolgen.[...mehr

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Abgeschlossenheit / 4 Wanddurchbrüche

Wanddurchbrüche zwischen 2 Wohnungen, die zum Verlust der Abgeschlossenheit oder auch einem der Teilungserklärung widersprechenden Zustand führen, stellen nicht bereits aus diesen Gründen einen für die anderen Wohnungseigentümer nicht hinnehmbaren Nachteil dar. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass bereits nach den Bestimmungen des WEG nicht jede ...mehr

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Abgeschlossenheit / 3 Unterteilung

Ein Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum unter vollständiger Aufteilung der bisherigen "Raumeinheit" in selbstständige Wohnungs- und Teileigentumsrechte unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder Dritter bedarf. Die Unterteilung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Mit...mehr

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Abgeschlossenheit / 6 Stellplätze

Die Abgeschlossenheit erfordert stets abgeschlossene Räume. Eine Ausnahme bestand jedoch seit einer Gesetzesänderung im Jahr 1973 hinsichtlich dauerhaft markierter Garagenstellplätze. Diese galten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellpl...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änderung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, Vereinbarungen zu ändern. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz, beispielsweise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, oder eine Vereinbarung ("Öffnungsklausel") den Wohnungseigentümern für eine Änderung eine Beschlusskompetenz einräumt. Fehlt es an einer Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss, der eine Vereinbarung dauerhaft änder...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt. Der BGH lässt (auch) hier eine Definition vermissen (siehe auch BGH, Urteil v. 9.2.2024, V ZR 244/22). Bei einer Maßnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG liegt sie nach Auffassung des BGH in der Regel aber nicht vor. Ausnahmen dürften dort mithin mit der Lupe zu suchen sein! Prüf...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt und wann eine unbillige Benachteiligung. Daneben geht es um die Frage der "Angemessenheit" einer baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG. Grundlegende Umgestaltung Der BGH klärt, der Begriff der "grundlegende Umgestaltung" sei enger zu verstehen als der Begriff der Än...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Norm für die Bestimmung des Gebührenstreitwertes anzuwenden ist, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen angeblichen Beschluss vorgeht, obwohl die Wohnungseigentümer keinen Beschluss gefasst haben. Streitigkeiten im Sinne von § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 WEG Bei WEG-Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 - 3 WEG richten sich d...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz gibt, wenn durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zugunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird. Sondernutzungsrecht Das LG bejaht eine Beschlusskompetenz. Dies sieht auch der BGH mittlerweile so (vgl. BGH, Urteil v. 9.2.202...mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wohnungseigentümer gegen seine Pflichten aus § 14 WEG verstößt, wenn er Wäsche lüftet. Wäschelüften Jeder Wohnungseigentümer (hier: B) ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern (hier: K) verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte M...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, dass diese bis zum Ende des 2. Quartals die Jahresabrechnung vorlegt. Zu beantworten ist, ob er hierauf überhaupt einen Anspruch hat. Individualanspruch auf Jahresabrechnung AG und LG gehen davon aus, dass ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein...mehr

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Mieterstörung: Haftung des ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es Störungen gab (was sich nicht feststellen ließ), um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer für eine Störung, die sein Mieter verursacht, haftet. Wohnungseigentümer haftet für Mieter Bis zum 1.12.2020 stand in § 14 Nr. 2 WEG, ein Wohnungseigentümer habe für die Einhaltung der in § 14 Nr. 1 WEG bezeichneten Pflichten durch Per...mehr

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Berufungsbegründung: Anford... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spielt im Prozessrecht und zeigt auf, welche Anforderungen ein Wohnungseigentümer, aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfüllen muss, wenn sie in einer WEG-Streitigkeit eine Berufung einlegen will. Da die Verwaltungen zur Einlegung der Berufung nicht in der Lage sind – dies kann nur ein Rechtsanwalt – soll dieses Problem hier nicht vert...mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 4 Die Entscheidung

Das sieht der BGH anders! Es habe eine Versammlung stattgefunden, in der Beschlüsse gefasst worden seien. Eine Versammlung setze zwar grundsätzlich ein physisches Zusammentreffen der Wohnungseigentümer voraus. Die Ausübung der Teilnahme- und Mitwirkungsrechte erfordere regelmäßig und vorbehaltlich einer grundsätzlich möglichen Stellvertretung eine persönliche Anwesenheit der...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint beide Fragen! Nicht jede bauliche Veränderung, die im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG a. F. die Eigenart geändert habe, führe zu einer grundlegenden Umgestaltung. Denn dieser Begriff sei enger zu verstehen als der Begriff der Eigenartsänderung. Eine grundlegende Umgestaltung werde jedenfalls bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne d...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, 2 Vereinbarungen zu ändern. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz, beispielsweise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, oder eine Vereinbarung ("Öffnungsklausel") den Wohnungseigentümern für eine Änderung eine Beschlusskompetenz einräumt. Fehlt es an einer Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss, der eine Vereinbarung dauerhaft änd...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Fertigstellungsrate: Fällig... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 2 Normenkette

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Verwalter: Bestellung und V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Bestellungsbeschluss nach § 26 Abs. 1 WEG einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, obwohl die Eckpunkte eines Verwaltervertrags nicht klar sind. Voraussetzungen von Verwalterbestellung Der BGH hat im Februar 2015 für die Praxis geklärt, dass die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung ...mehr

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 2 Normenkette

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob ein Wohnungseigentümer gegen den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vor- und/oder Nachschuss aufrechnen kann. Aufrechnung gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ein Wohnungseigentümer kann nach herrschender Meinung gegenüber Vor- und/oder Nachschüssen grundsätzlich nicht aufrechnen. In Anlehnung an § ...mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Änderung / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 2 Normenkette

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Versammlung: Prüfung einer ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Verwalter seine Vollmacht für einen Wohnungseigentümer nachgewiesen hat. Vollmachten für eine Versammlung Nach § 25 Abs. 3 WEG bedürfen Vollmachten zu ihrer Gültigkeit der Textform. Die Prüfung obliegt jedenfalls dem Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ob auch die Wohnungseigentümer prüfen dürfen, ist h...mehr

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Verwalter: Bestellung und V... / 2 Normenkette

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 2 Normenkette

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 2 Normenkette

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag übernommen hat, den zunächst der Bauträger geschlossen hatte. Altrecht Im Altrecht konnte der Bauträger vor Entstehung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verträge nur im eigenen Namen schließen und dann später darauf hoffen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Ver...mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 2 Normenkette

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Versammlung: Prüfung einer ... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 2 Normenkette

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Mieterstörung: Haftung des ... / 2 Normenkette

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Verwaltersicht um die Frage, welche Pflichten die Verwaltung bei der Betreuung von Werkverträgen treffen. Eine dieser Fragen ist, ob und wann die Verwaltung dem Werkunternehmer Abschläge zahlen darf und ob sie bei der Verletzung ihrer Pflichten u. a. aus ihrem Verwaltervertrag Schadensersatz schuldet. Werkverträge: Grundlagen Bei einem Werkv...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. Eine unbillige Benachteiligung setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Woh...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen.mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 1 Leitsatz

Einem Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird.mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Gestattungsbeschluss, mit dem Wohnungseigentümer S gestattet wird, als privilegierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine Rampe als barrierefreien Zugang sowie eine etwa 65 cm aufzuschüttende Terrasse zu errichten und ein Doppelfenster im Wohnzimmer durch eine verschließbare Tür zu ersetzen. Fraglich ist, ob diese baul...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 2 Normenkette

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Mieterstörung: Haftung des ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar sei gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG jeder Wohnungseigentümer den anderen gegenüber verpflichtet, fremdes Sondereigentum nicht durch ein Verhalten zu beeinträchtigen, das den Vereinbarungen oder Beschlüssen widerspreche. Soweit entsprechende Vereinbarungen und Beschlüsse (z. B. über die Hausordnung) fehlten, sei jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, Beeinträcht...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Der Begriff der grundlegenden Umgestaltung sei zum einen enger zu verstehen als der Begriff der Änderung der Eigenart im bisherigen Recht. Zum anderen sei eine grundlegende Umgestaltung bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG diene, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. Gestattet werde ledig...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Beschlusskompetenz! Zwar habe der BGH die Rechtslage vor dem 1.12.2020 wie K betrachtet (Hinweis auf BGH, Urteil v. 13.1.2017, V ZR 96/16). Diese BGH-Rechtsprechung sei aber nicht mehr anwendbar. Der Gesetzesentwurf zum WEMoG habe auf Vorschlägen aufgebaut, die durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden seien. Mit dem Gesetzentwurf sollten festg...mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Rechte der Wohnungseigentümer fundamental verletzt werden, wenn die Verwaltung ihnen nicht gestattet, zu einer Versammlung zu erscheinen. Der BGH verneint die Frage. Ich selbst hätte diese mit dem LG bejaht. Das "Dilemma" Während der COVID-19-Pandemie befanden sich die Verwaltungen in einer unauflöslichen Konfliktsituation. ...mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man eine "Wohnung" kauft, wenn man objektiv ein Mehrfamilienhaus kauft. Mehrfamilienhaus Was ein Mehrfamilienhaus und was eine "Wohnung" ist, kann man subjektiv und objektiv bestimmen. Das LG entscheidet sich für den Willen der Vertragsparteien. Im Fall überzeugt das. Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig? Nach § 2 Abs. 2...mehr

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Fertigstellungsrate: Fällig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, wie es sich auf die Rechte eines Wohnungseigentümers auswirkt, wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verfolgung der Mängelrechte zugewiesen haben. Fertigstellungsrate Der Bauträger darf die Fertigstellungsrate erst verlangen, wenn das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum im Wesentlichen mangelfr...mehr