Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 4.3 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

Zeile 61 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme. Zeile 62 Die Zeile haben nur rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen auszufüllen. Sie dient zur Aufnahme des zu versteuernden Einkommens bei einer Überdotierung der Kasse nach § 6 KStG. Eine Kasse ist überdotiert, soweit ihr Vermögen höher ist als die Verlustrücklage bzw. der dieser Rücklage entsp...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OG / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. Zeilen 1–4 In diesen Zeilen ist der Organträger anzugeben, dessen Organgesellschaft der Steuerpflichtige ist. Einzutragen sind die Bezeichnung, die Adresse, das Finanzamt und die Steuernummer des Organträgers. Zeile 5 In dieser Zeile ist das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 7 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile des Vordrucks GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werden. Bei der Hi...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Waren vor dem 1.12.2020 sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Hand vereinigt und war die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 7 Satz 4 WEG a. F. untergangen, ist am 1.12.2020 nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG eine neue Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstanden.mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach vor allem um die Frage, ob die Belastung des gemeinschaftlichen Eigentums § 9a Abs. 2 WEG unterfällt. Wäre die Frage zu bejahen, könnte der Verwalter beispielsweise die Eintragung einer Dienstbarkeit namens der Wohnungseigentümer nach § 19 GBO bewilligen. Umfang des § 9a Abs. 2 WEG Das OLG entscheidet sich wie zuvor bereits das OL...mehr

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 4 Die Entscheidung

Der V. Zivilsenat bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien bislang befugt gewesen, ihre Rechte auf eine ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Bauträger oder Veräußerer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuzuweisen, wenn diese jeweils in "vollem Umfang" auf Beseitigung der Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum und damit auf das gle...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt 2 Fragen. Die eine ist, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, den Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme für die Jahresabrechnung zu ändern. Die andere ist, ob ein einziger Mangel sämtliche Nachschüsse zu Fall bringt. Nachträgliche Änderung eines Umlageschlüssels Der Beschluss, einen Umlageschlüssel nachträglich zu ändern,...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.3 Beispiel Beschaffungsprozess

Ein typischer Anwendungsfall der PKR ist der Beschaffungsvorgang, an dem verschiedene Abteilungen (Kostenstellen) der Verwaltung beteiligt sind. Zur Vereinfachung wird hier nur die KSt Einkauf detaillierter betrachtet. Sie hat im folgenden Beispiel inkl. des Abteilungsleiters vier Vollzeitkräfte und setzt vier Teilprozesse um.mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.5 Marktpreis – Existenzberechtigung eines Konzerns?

Im letzten Kapitel wurde überlegt, ob die Leistungserstellung effizient erfolgt. Dabei wurde auch geprüft, wieso überhaupt diskutiert werden muss, ob ein interner Kunde durch einen korrigierten Marktpreis geschützt wird? Warum kommt der Wunsch auf, Leistungen nicht intern beziehen zu müssen, sondern von außerhalb zuzukaufen? Warum gibt es in vielen Unternehmen einen internen...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.2 Umlagen setzen falsche Anreize

Oft wird die Umlage damit begründet, dass ein indirekter, d. h. schlecht messbarer Bezug zur Inanspruchnahme von internen Leistungen bestehe. Diese Kosten müssten schließlich (vom Empfänger der Umlage) gedeckt werden. Die Begründung stimmt – aber nicht für die Umlage. Sie wäre vielmehr für die Verrechnung passend, denn dort wird für die in Anspruch genommene Menge gezahlt: De...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.3.1 Interne Organisation und Center-Typen

Der Leiter einer Abteilung ist an Ziele gebunden, d. h. an die zu erbringende Leistung. Diese wiederum ist bei einem Servicecenter oder einem Costcenter mit einem Kostenziel verbunden bzw. bei einem Profitcenter mit einem Deckungsbeitragsziel. Die Bindung an ein Ziel geht einher mit der Freiheit, den Weg zum Erreichen dieses Ziels zu wählen. Der verantwortliche Manager entsc...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.2 Bezugsgrößen für gute ILV

Wenn eine interne Leistungsverrechnung neu aufgebaut oder ein weiterer Bereich einbezogen werden soll, dann sucht man nach geeigneten Bezugsgrößen. Anstatt von Bezugsgrößen wird manchmal auch von Leistungsarten gesprochen. Gemeint sind also die Messgrößen, mit denen die Leistung(en) differenziert erfasst wird. Im Bereich der IT wird häufig von einem Leistungskatalog gesproch...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.2 Selbstkosten

Die Selbstkosten umfassen gemäß Definition alle Kosten – auch anteilige Fremdkapitalkosten –, die anteilig auf eine Produkteinheit bezogen sind. Betrachtet man ein einzelnes Servicecenter, stellt sich die Frage, wie zentrale Kosten dorthin gelangt sind. Über Umlagen? Besser wäre es, nur ›Nutzen stiftende Leistungen‹ in Form von Kosten zu belasten. Das entspräche dem steuerli...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.3 Marktpreiskorrekturen

Wenn die Leistungen unterschiedlich sind, dann sollten sich auch die Preise unterscheiden. Marktpreise eignen sich damit für vergleichbare Leistungen. Nicht nur sprachlich sind wir damit dicht an der steuerlichen Methode der ›Marktpreis-Minus-Methode‹ (Wiederverkaufspreis-Methode) angekommen. Durch die Entscheidung für eine Marktleistung wird zugleich der Marktpreis festgele...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.4 Effizienzvorteil des Konzerns bei Marktpreisen?

Wenn unternehmensintern alle Bedingungen identisch mit einem Anbieter am Markt wären, dann würden die Kosten identisch sein. Natürlich wird das nicht der Fall sein: Maschinenausstattung, Auslastung, Personalqualifikation, Gehaltssituation, Prozesse usw. unterscheiden sich. Aus solchen strukturellen Unterschieden resultieren Kostenpositionen, die der Center-Leiter nicht immer...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.2 Verrechnung von Proko sowie Struko en bloc

Nach den bisherigen Überlegungen sollen die Fixkosten, man könnte sagen ›die Kosten der Bereitschaft‹, den leistungsbeziehenden Bereichen zugeordnet werden, ohne dabei Umlagen einzusetzen. Vorbehaltlich der unten erläuterten Vollkosten-Variante, es geht dabei insbesondere um die Herstellungskosten, müssen direkte Kostenbeziehungen identifiziert werden. Controller sprechen ge...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.1 Ermittlung der Prozesskosten

Ein Grund für das wiedererwachte Interesse an der PKR ist gerade die Möglichkeit, unterstützende Tätigkeiten in den klassischen Gemeinkostenbereichen verursachungsgerecht auf Produkte, Kunden etc. verrechnen zu können. Damit wird eine bis dato vorhandene Lücke in der Kostenrechnung geschlossen. Voraussetzung für die Anwendung ist lediglich, dass es sich um regelmäßig wiederk...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.4 Beispiel Kundenergebnisrechnung

Werden solche Teilprozesskostensätze für verschiedene Serviceabteilungen berechnet, kann damit z. B. eine Kundenergebnisrechnung erstellt werden. Nur wenn dem Kunden seine individuellen Kosten (im Sinne von Einzelkosten auf den Prozess) zugerechnet werden, wird ein echtes, d. h. individuelles Kundenergebnis ermittelt. Die Schlüsselung/Umlage von Kosten ist eine ›Gießkannen-B...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.1 Umlagen führen in die Irre – ein Rechenbeispiel

In der Ausgangssituation wird in Summe mit den Artikeln A und B gleich viel Ergebnisbeitrag erwirtschaftet, nämlich 6.000 EUR. Artikel A hat einen besseren absoluten DB I und Artikel B hat einen besseren DB I bezogen auf den Umsatz. Wenn nun die Frage nach dem ›Stückergebnis‹ gestellt wird, so lautet die Antwort in diesem Beispiel 15 bzw. zehn EUR. Abb. 173: Basisbeispiel zur...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.3 Abbildung der ILV in der Ergebnisrechnung

In den bisherigen Ausführungen standen die Servicebereiche im Fokus. Schließlich sind sie das typische Feld der ILV. Daneben gibt es traditionell einen weiteren Bereich, der das Prinzip der Leistungsverrechnung anwendet, auch wenn dort ein anderer Name dafür verwendet wird: Die Rede ist von der Produktion. Dienstleister denken bei diesem Begriff oft an Fabrikhallen und fühle...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.1 Leistungsverrechnung ist Unternehmenssteuerung

Das Thema der innerbetrieblichen Verrechnungspreise ist schon ziemlich alt. Eugen Schmalenbach hat den Kerngedanken – wie auch die damit verbundenen Probleme – bereits 1903 in seiner Habilitationsschrift ›Die Verrechnungspreise in großindustriellen Betrieben‹ prägnant festgehalten. Er schreibt: Zitat … Selbst wenn es möglich wäre, jedem Unterbetrieb, jeder Werkstätte nur ganz ...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.2.3 Leistungskataloge und Service-Level

Um einen Leistungskatalog zu vereinbaren, sollte in vier Teilschritten vorgegangen werden. Im ersten Schritt müssen Kundenanforderungen definiert und gewichtet werden. Basis sind üblicherweise die bisherigen Leistungen – evtl. ergänzt um Kundenbefragungen. Sind die Kundenwünsche ermittelt, kann das weitere Vorgehen analog dem Zero-Base-Budgeting (ZBB) erfolgen. Den zweiten Sch...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.2 Der Marktpreis – eine ›natürliche‹ Lösung?

Nicht alle Bedingen sind vom Unternehmen beeinflussbar. Ob den internen Abteilungen Zugang zum Markt eingeräumt wird, kann die Geschäftsführung entscheiden (Kriterium 1). Ob sie es tun sollte oder nicht, werden wir noch diskutieren. Der Absatz bzw. Zukauf der Leistung wird nur auf wenigen Märkten unbeschränkt möglich sein (Kriterium 2), aber die typischen Mengen, die dabei u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 4 Beweiswürdigung

Rz. 43 Das Gutachten unterliegt wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung durch die Finanzbehörde.[1] Diese ist weder an den Inhalt des Gutachtens gebunden, noch darf sie dessen Aussagen schlicht übernehmen. Die Finanzbehörde muss sich vielmehr selbst eine sichere Überzeugung bilden[2] und deshalb in Eigenverantwortung prüfen, ob das erstattete Gutachten volls...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.3 Im Lieferpreis enthalten

Eine Verrechnung von warenbezogenen Dienstleistungen im Lieferpreis der Ware ist dann denkbar und von der deutschen Finanzverwaltung[396] akzeptiert, soweit dies auch unter fremden Dritten üblich ist. Kritisch ist diese Verrechnungsart vor allem dann, wenn der Umfang der Leistungen in einem disproportionalen Verhältnis zum Umfang der Warenlieferungen steht. Häufig ist diese M...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.1.2 Praxisbericht Supply Chain Model Change

In diesem Praxisbericht wird die transformatorische Änderung des Supply-Chain-Modells der Q-Gruppe beschrieben. Dieses mehrjährige Projekt betraf zwar in erster Linie Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Supply-Chain-Organisation des gesamten Q-Konzerns. Aber insbesondere aus Verrechnungspreissicht waren in diesem Zuge zahlreiche grundlegende Fragen zu beantw...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.1.1 Preisvergleichsmethode

Die Preisvergleichsmethode wird auch als sogenannte "Comparable Uncontrolled Price Method (CUP)" bezeichnet[341]. Im Teil C, Kapitel 18.1 finden Sie detaillierte Ausführungen dazu, wie diese Methode aus Controllingsicht betrachtet wird. Mithilfe der Preisvergleichsmethode wird der bei einem konzerninternen Geschäft verrechnete Waren- oder Dienstleistungspreis mit jenem vergli...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

HQ erbringt im Anschluss an den Import der Ware (nach Lagerung) eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung an den Kunden und muss sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland registrieren lassen. HQ hat Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Einfuhr und ist daher zum Vorsteuerabzug aus der EUSt berechtigt. Die Bemessungsgrundlage für die EUSt bestimmt sich nach de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.1.2 Wiederverkaufspreismethode

Die Wiederverkaufspreismethode wird auch als sogenannte "Resale Price Method (RPM)", "Resale Price Minus Method (R-)" oder "Marktpreis-Minus-Methode" bezeichnet.[344] Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein Produkt, das von einem verbundenen Unternehmen erworben worden ist, an ein unabhängiges Unternehmen weiterveräußert wird. Dieser Preis (der Wiede...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.2 Grundlagen Zollrecht, Zollwerte

In ca. 90 % der Importe in die EU bemisst sich der Zollwert nach der sogenannten Transaktionswertmethode. Die Grundlage für den Transaktionswert bildet der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Ware (Kaufpreis), korrigiert um mögliche Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge (z. B. Transport- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Beistellungen). Ziel ist die Bewer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Beteiligten (HQ und LRD) sollten sich über die Verzollungsverantwortung einigen, da diese einen maßgebenden Einfluss auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs in Deutschland hat. Übernimmt HQ die Verzollung in Deutschland, erbringt HQ eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung und muss sich in diesem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland r...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11 Verrechnungspreismethoden

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Darward Dieses Kapitel erläutert die gebräuchlichen Methoden zur Berechnung einer fremdvergleichskonformen konzerninternen Vergütung. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene haben sich grundsätzlich fünf Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung einer fremdvergleichskonformen Vergütung für den Austausch konzernint...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.4 Europäische Union

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Januar 2020, besteht die EU derzeit aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Gründungsmitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Irland (1973), Dänemark (1973), Griechenland (1981), Portugal (1986), Spanien (1986), Schweden (1995), Finnland (1995...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.3 Rechnerische Bestimmung von Lizenzsätzen

Für Verrechnungspreiszwecke sollte die CUP-Methode grundsätzlich vorrangig Anwendung finden, wenn zuverlässige Vergleichsdaten vorliegen. Da die Vergleichbarkeitsanforderungen bei der CUP-Methode jedoch sehr hoch und im Fall der C-Gruppe auch einzigartige und werthaltige immaterielle Vermögenswerte vorhanden sind, ist die CUP-Methode möglicherweise nicht führend anwendbar, d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.1.2 Welche Möglichkeiten gibt es im Ausland?

An dieser Stelle soll beispielhaft erläutert werden, welche Möglichkeiten die indische Finanzverwaltung bietet und warum dies durchaus interessant für Steuerpflichtige sein kann. In Indien sind seit 2012 unilaterale verbindliche Auskünfte ("unilateral APA/ruling") zu VP-Sachverhalten möglich. Abbildung 140 zeigt die Anzahl der Verfahren seit 2012:[648] Abb. 140: Übersicht uni...mehr