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Teil B: Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise / 11 Verrechnungspreismethoden

Jörg Hanken
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Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Darward

Dieses Kapitel erläutert die gebräuchlichen Methoden zur Berechnung einer fremdvergleichskonformen konzerninternen Vergütung. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene haben sich grundsätzlich fünf Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung einer fremdvergleichskonformen Vergütung für den Austausch konzerninterner Waren und Dienstleistungen etabliert. Dabei wird zwischen folgenden geschäftsvorfallbezogenen Standard- und Gewinnmethoden unterschieden:[331]

 
Standardmethoden Gewinnmethoden
Preisvergleichsmethode (Teil B, 11.1.1) Gewinnaufteilungsmethode (Teil B, 11.2.1)
Wiederverkaufspreismethode (Teil B, 11.1.2) Nettomargenmethode (Teil B, 11.2.2)
Kostenaufschlagsmethode (Teil B, 11.1.3)  

All diesen Methoden ist gemein, dass sie aus OECD- und aus deutscher Sicht jeweils geschäftsvorfallbezogen, d. h. transaktionsbezogen anzuwenden sind. Das Gegenteil wäre die Anwendung der Methoden auf das Gesamtergebnis einer Gesellschaft, das sich aus verschiedenen und durchaus unterschiedlichen Transaktionen zusammensetzen könnte. Allerdings akzeptieren z. B. die USA, obwohl sie OECD-Mitglied sind, entgegen der OECD-Richtlinie eine solche gesellschaftsbezogene VP-Methode[332].

Über viele Jahre waren die deutsche Finanzverwaltung[3] und der deutsche Gesetzgeber[4] der Auffassung, dass die Standardmethoden gegenüber den gewinnorientierten Methoden vorrangig anzuwenden seien. Seit der Änderung des § 1 Abs. 3 AStG (durch das AbzStEntModG 2021, siehe Kapitel 5.1.10) und dem Erlass der neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise im Juli 2021, folgen nun auch der deutsche Gesetzgeber und die deutsche Finanzverwaltung der Auffassung der OECD. Das heißt, es gibt keine Reihenfolge der Methoden-Wahl mehr. Die "geeignetste" Methode ist anzuwenden.[5]

Die OECD-Richtlinien stellen klar, dass die Standardmethoden den Gewinnmethoden vorgehen und die Preisvergleichsmethode innerhalb der Standardmethoden prioritär anzuwenden ist[338]. Grundsätzlich ist jedoch die Anwendung der angemessensten Methode ("Most appropriate Method") entscheidend.[339] In den USA ist im Gegensatz dazu im Rahmen der VP-Dokumentation nachzuweisen, weshalb die ausgewählte VP-Methode die "beste" ist und auch, warum jede andere Methode ausgeschlossen wird ("Best Method Rule")[340].

Die Auswahl und Anwendung der VP-Methoden hängt von der Charakterisierung (vgl. Teil B, Kapitel 10) der beteiligten Unternehmen und von der zugrunde liegenden Transaktionsart ab.

In den folgenden Kapiteln werden alle relevanten VP-Methoden erläutert und zusätzlich grafisch dargestellt, wobei folgende Legende einheitlich gilt:

Abb. 91: Legende – VP-Methoden

[331] Beitrag entnommen aus: Hanken/Kleinhietpaß, Verrechnungspreise. Im Spannungsfeld von Controlling und Steuern, 2014.
[332] Sog. "Comparable Profits Method" gem. US Regs § 1.482-5; vgl. Teil B, Kapitel 11.4.2.
[3] Vgl. VGV, 2005, Tz 3.4.10.3 und Jacobs/Endres/Spengel (2011): "Internationale Unternehmensbesteuerung", S. 586.
[4] Vgl. § 1 Abs. 3 AStG.
[5] Vgl. VGV 2021, Tz 3.9.
[338] Vgl. OECD-RL, 2010, Tz. 2.3.
[339] Vgl. OECD-RL, 2010, Tz. 2.2.
[340] Vgl. US-Regs § 1.482-1(c).

11.1 Geschäftsvorfallbezogene Standardmethoden

Zu den geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden zählen:

  • Preisvergleichsmethode,
  • Wiederverkaufspreismethode,
  • Kostenaufschlagsmethode.

11.1.1 Preisvergleichsmethode

Die Preisvergleichsmethode wird auch als sogenannte "Comparable Uncontrolled Price Method (CUP)" bezeichnet[341]. Im Teil C, Kapitel 18.1 finden Sie detaillierte Ausführungen dazu, wie diese Methode aus Controllingsicht betrachtet wird.

Mithilfe der Preisvergleichsmethode wird der bei einem konzerninternen Geschäft verrechnete Waren- oder Dienstleistungspreis mit jenem verglichen, der bei einem vergleichbaren Geschäft zwischen unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Verhältnissen verrechnet wird.

Folgende Varianten der Preisvergleichsmethode sind zu unterscheiden:

Abb. 92: Äußerer/innerer Preisvergleich

Abb. 93: Direkter/indirekter Preisvergleich

Theoretische Eignung:

  • Setzt unmittelbar an Marktpreisen an
  • Hat häufig Vorrang gegenüber anderen VP-Methoden

Praktische Anwendbarkeit:

  • Die Verhältnisse müssen vergleichbar sein (Märkte, Produkte, Vertragsbedingungen, Handelsstufen etc.)
  • Marktpreise sind oft nicht öffentlich verfügbar
  • Die Kalkulationsgrundlagen der Wettbewerber sind unbekannt
  • Die äußere Preisvergleichsmethode ist selten anwendbar, außer z. B. bei börsennotierten Waren (Metalle, Rohstoffe) oder Finanzierungstransaktionen

Im Rahmen der BEPS Initiative der OECD/G20 befasste sich der Aktionspunkt 10 mit neuen Leitlinien für die fremdübliche Bepreisung von Rohstoffgeschäften ("commodities"). Die wesentlichen Erkenntnisse aus den neuen Textziffern 2.18 bis 2.22 der OECD-RL 2022 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Unter "commodities" werden physische Güter verstanden, die üblicherweise auch zwischen fremden Dritten zu öffentlich verfügbaren Preisen (z. B. Warenbörse) gehandelt und bepreist werden.
  • Die Preisvergleichsmethode gilt als die bevorzugte VP-Methode für den Angemessen...

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