Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenfrage. § 7 S. 2 GewStG sieht für Gewinne aus der Betriebsaufgabe vor, dass diese grundsätzlich ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen. Darin ist aber keine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht zu sehe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anzahlungen, erhaltene / 6 Buchung der erhaltenen Anzahlungen nach der Bruttomethode: Bruttobetrag als Verbindlichkeit

Bei der Bruttomethode wird die erhaltene Anzahlung nicht mit dem Nettobetrag, sondern mit dem Bruttobetrag als Verbindlichkeit auf der Passivseite ausgewiesen. Der Bruttobetrag muss dann unverändert auf der Habenseite stehen bleiben. Da aber auch bei der Bruttomethode die Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss, wird gleichzeitig (zusätzlich) eine Umsatzsteuerverbin...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anzahlungen, erhaltene / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Erhaltene Anzahlung

Herr Huber hat von seinem Kunden Krämer eine Bestellung über Waren im Wert von 50.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Die Lieferung ist für den Juni 01 vorgesehen. Der Kunde Krämer überweist vereinbarungsgemäß eine Anzahlung von 23.800 EUR, die am 22.1.01 dem Konto von Herrn Huber gutgeschrieben wird. Herr Huber muss den Betrag als Verbindlichkeit ausweisen und die Umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.6 [Sonstige Entnahmen → Zeile 21]

Sonstige Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen (Waren, Telefonnutzung, Einsatz von Arbeitnehmern zu privaten Zwecken) sind gesondert aufzuzeichnen. Zu bewerten ist die Entnahme von Nutzungen mit den tatsächlichen Selbstkosten. Eine Vereinfachung bei der Erfassung von Entnahmen bietet die Möglichkeit, Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) in Anspruch z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsklage – gerichtlich... / 2.1 Bezeichnung der Parteien und des Gerichts

Die Klage muss grundsätzlich vom Vermieter erhoben werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter nicht Eigentümer ist, sondern die Wohnung seinerseits nur gemietet hat. Solange das Hauptmietverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Vermieter besteht, kann der Eigentümer den Mieter nicht auf Herausgabe in Anspruch nehmen. Nach der Beendigung des Hauptmietverhältnisses hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 [Nebentätigkeiten → Zeilen 55–56]

In den Zeilen 55 und 56 tragen Sie Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten z. B. als Stadt- oder Gemeinderat, ehrenamtlicher Bürgermeister oder ähnliche Nebentätigkeiten ein. Ebenso fallen darunter Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche, selbstständige Übungsleiter und weitere Personen. (Anmerkung: Waren Sie als Arbeitnehmer tätig, gehören die Zahlungen in die → Anlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9]

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.4 Natürliche Person

Rz. 130 Eine natürliche Person kann mehrere Gewerbebetriebe neben- oder nacheinander unterhalten.[1] Ob die gewerblichen Tätigkeiten einer Person einheitlich zu betrachten sind oder jeweils einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten soll es nach der Rechtsprechung nicht geben.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1.2 Wesen der gewerbesteuerlichen Organschaft

Rz. 68 Der Vorteil der gewerbesteuerlichen Organschaft besteht ebenso wie bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft im Wesentlichen im Verlustausgleich. Negative Gewerbeerträge können mit positiven Besteuerungsgrundlagen im Organkreis verrechnet werden.[1] Rz. 69 Als Rechtsfolge der gewerbesteuerlichen Organschaft bestimmt § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG, dass die Organgesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Stehender Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass die Regelungen der GewSt für das stehende Gewerbe auf dem Vorhandensein zumindest einer Betriebsstätte aufbauen. Das Vorliegen einer Betriebsstätte begründet die Inlandseigenschaft[1], die Hebeberechtigung für die jeweilige Gemeinde[2], damit auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 8 Kinderbetreuungskosten

[Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 66–72] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten, Zeile 66) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG (Zeilen 68-70, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind (ab Vz. 2025 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.2 Allgemeine Definition

Rz. 114 Eine Betriebsstätte ist gem. § 12 AO eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, Fabrikations- oder Werkstätten, ein Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.3 [Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäft) → Zeilen 30–55]

In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen. Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 30 bis 40 betreffen Grundstücke, die Sie innerhalb v...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anzahlungen, erhaltene / 5 Abwicklung der Endabrechnung unter Einbeziehung der Anzahlung

Wird die Leistung erbracht und abgerechnet, für die die Anzahlung geleistet worden ist, muss das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" und ggf. auch das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen werden. Praxis-Beispiel Abwicklung der Endabrechnung unter Einbeziehung der Anzahlung Herr Huber, der von seinem Kunden Krämer eine Anzahlung von 23.800 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Formwechsel als Veräußerung i.S.der Regelung über den Einbringungsgewinn II

Leitsatz 1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes – UmwStG – 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. 2. Jedenfalls dann, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. gelegentli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1 Vorbemerkung

Die bisherige zweiseitige Anlage V wurde für die Steuererklärungsvordrucke ab dem VZ 2023 in drei Anlagen unterteilt: In die Anlage V, die Anlage V-FeWo, und die Anlage V-Sonstige. In welcher Anlage Eintragungen vorzunehmen sind, ergibt sich aus nachstehender Übersicht. Die Inhalte der drei neuen Anlagen sind mit den Inhalten der bisherigen zweiseitigen Anlage V weitestgehend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Corona-Hilfen 2024 / 4 [Bilanzierende Steuerpflichtige → Zeile 12]

Sofern im Jahr 2024 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und/oder vergleichbare Zuschüsse ausgezahlt wurden, die bereits in der Bilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (i. d. R. zum 31.12.2023 als Forderung/sonstiger Vermögensgegenstand) enthalten waren und in der Anlage Corona-Hilfen 2023 erklärt wurden, muss hier eine "1" eingetragen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80]

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

[Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Ausgangslage

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für Mitarbeiter is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 6 Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz

Auf die Ausführungen in → Anlage G wird verwiesen. Checkliste Anlage Smehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.9 [Korrekturbetrag bei Teileinkünfteverfahren → Zeile 94]

Dividenden im Betriebsvermögen, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind nur zu 60 % steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). In Zeile 16 waren diese Beträge in voller Höhe als Betriebseinnahme einzubeziehen. In Zeile 94 erfolgt die Korrektur um die steuerfreien Beträge. Allerdings ist zu beachten, dass auch Aufwendungen, die mit diesen Beträgen in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.3 Personengesellschaft

Rz. 127 Auch eine Personengesellschaft kann nur einen Gewerbebetrieb zur Zeit unterhalten.[1] Ebenso wie bei einer Kapitalgesellschaft ist die Tätigkeit einer gewerblichen Personengesellschaft einheitlich zu beurteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft ähnliche oder verschiedenartige Tätigkeiten ausübt. Rz. 127a In der Rechtsprechung wird allerdings ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonstiges 2024 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

[Spendenvortrag → Zeile 16] Liegt Ihnen zum 31.12.2023 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. [Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 17–18] Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom Finanzamt in ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 [Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38]

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften

Leitsatz Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die ­Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung steuerrechtlich zuzurechnen ist. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsklage – gerichtlich... / 2.2 Sachverhaltsschilderung

Der Vermieter muss darlegen, dass ein Mietverhältnis bestanden hat und dass dieses Mietverhältnis mittlerweile beendet ist. Bei der Beendigung durch Kündigung muss mitgeteilt werden, dass eine Kündigungserklärung erfolgt ist und welche Gründe für die Kündigung maßgeblich waren. Die entsprechenden Beweismittel (vor allem Mietvertrag, Kündigung) sollten benannt und als Beweism...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.5 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer angeleg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

[Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding

Leitsatz 1. Ein Rechtsmittelführer durfte unter der Geltung der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei normaler inländischer Briefpost darauf vertrauen, dass ein eingelieferter Brief am nächsten Werktag ausgeliefert wird, wenn nicht im Zeitpunkt der Absendung konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Laufzeit überschritten wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 4 [Veranlagungsarten → Zeile 19]

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2024 ein z. v. E. bis zu 11.784 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Höhe der Förderung

[Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 27 und 28] Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen ein. Diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2022 bzw. 2023 entnehmen. Haben Sie in den Jahren 2022 und 2023 energetische Maßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

[Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 11 Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass sie auf Wiederholung angelegt ist und als regelmäßige Erwerbsquelle dienen soll.[1] Dies ist der Fall, wenn der Stpfl. weitere Geschäfte plant[2]. Die Nachhaltigkeit muss sich dabei aus der geplanten wiederholten Tätigkeit beim Angebot auf der Leistungsseite ergeben. Eine wiederkehrende Tätigkeit au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.9 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48]

Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4 %ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruch sowie Beitragsanteile, die auf Wahl- oder Komfortleistungen entfallen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [538-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. 2. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung. Normenkette § 93c, § 171 Abs. 10a, § 175b Abs. 1 AO, § 10 Abs. 2a Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.6 Leerstehende Immobilie

Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leerstehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr