Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteueraufteilung

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.1 Anpassung bei der Vorsteueraufteilung

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] wird eine erneute Anpassung bei der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG – diesmal ausdrücklich bezogen auf die Vorsteueraufteilung bei Immobilien – vorgenommen. Hinweis Wiederholte Anpassung des § 15 Abs. 4 UStG Eine Anpassung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG war schon zum 6.12.2024 durch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel bzw. der Prüfung bei Abgabe der Jahressteuererkläru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

Zusammenfassung Die Regeln zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken werden ab 2026 präzisiert. Ziel ist eine klarere und wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der abziehbaren Vorsteuer. Hintergrund Bisher war die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken, die sowohl für vorsteuerabzugsberechtigte als auch für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Zwecke genutzt wer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Hintergrund

Bisher war die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken, die sowohl für vorsteuerabzugsberechtigte als auch für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Zwecke genutzt werden, oft streitbefangen. Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung haben unterschiedliche Maßstäbe angewandt, insbesondere bei der Wahl zwischen Flächenschlüssel und anderen Methoden wie dem Umsatzschlüssel.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Zusammenfassung

Die Regeln zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken werden ab 2026 präzisiert. Ziel ist eine klarere und wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der abziehbaren Vorsteuer.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Inkrafttreten

Die Neuregelung tritt zum 1.1.2026 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt angeschafften oder hergestellten gemischt genutzten Grundstücke.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Das ändert sich

Ab 2026 wird gesetzlich festgelegt, dass die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen (Flächenschlüssel) erfolgen muss. Dies bedeutet, dass die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorrangig nach der prozentualen Nutzung der Flächen für vorsteuerunschädliche und vorsteuers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.6 Änderungen bei der Vorsteueraufteilung

Bei Verwendung von Gegenständen oder sonstigen Leistungen sowohl für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze als auch für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze ist die Vorsteuer aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 UStG). Der Umsatzschlüssel ist dabei grundsätzlich nur zulässig, wenn keine andere, präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG). Mit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonstige Korrekturen

Rn. 57 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 9b Abs 2 EStG behandelt nur die Berichtigung des Vorsteuerabzugs in den von § 15a UStG geregelten Fällen. Nicht umfasst wird von der Vorschrift die von Anfang an unzutreffende Behandlung der Vorsteuer. In diesem Fall ist umsatzsteuerlich die Vorsteuer im VZ der unzutreffenden Behandlung, also – anders als im Fall des § 15a UStG – mit Wirku...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen (§ 15 Abs 4 UStG)

Rn. 54 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist gem § 15 Abs 4 UStG der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abzi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Forderungskauf mit Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 129 Wird vom Inhaber (Anschlusskunde) einer Forderung diese Forderung mit Übernahme des tatsächlichen Einzugs und ggf. auch des Ausfallrisikos an ein Factoring-Institut übertragen, liegt in der Abtretung der Forderung an den Factor keine Leistung des Anschlusskunden an den Factor vor[1], sondern es ergibt sich ausschließlich eine Leistung des Factors an den Anschlusskund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung

Rz. 194 Liegen die Voraussetzungen der Organschaft vor, hat der Organträger als der Unternehmer aus allen Eingangsleistungen des gesamten Organkreises den Vorsteuerabzugsanspruch. Für die Beurteilung, ob die Leistung für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen nach § 15 Abs. 1a bis Abs. 3 UStG oder ggf. im Rahmen einer Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG verwendet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 109 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1.1 Deutsche Vorsteuer: Erst nach Kontrolle als Vorsteuer buchen

Ist in der Eingangsrechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen, sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in der Kreditorenbuchhaltung vor der Buchung der Steuer auf dem Vorsteuerkonto zu prüfen. Hier kann anhand folgender Checkliste vorgegangen werden, wobei die genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein müssen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.3 Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen

Soweit der Heilberufler für seine steuerfreien Ausgangsumsätze Eingangsumsätze tätigt, erhält er hieraus keinen Vorsteuerabzug (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Entfallen jedoch die Eingangsumsätze auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze, ist der Vorsteuerabzug insoweit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG zulässig. Da viele Praxisgeräte, PCs usw. für beide Tätigkeiten ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung

Zusammenfassung Begriff Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 4 Vorsteueraufteilung bei Grundstücken und Gebäuden

4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 3.1 Aufteilung nach wirtschaftlicher Zurechnung

Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Grundsätzen in Betracht kommt, ist diese nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung vorzunehmen.[1] Hinweis Unionsrecht Nach Unionsrecht ist für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Grundsatz ein auf die Gesamtheit der von dem Unternehmer bewirkten Umsätze bezogener Umsatzschlüssel anzuwenden.[2] Die Mitgliedstaaten können j...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 8 Werbemaßnahmen für steuerfreie Zwecke

Gibt ein Unternehmer geringwertige Werbeartikel (bis 50 EUR netto, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) unentgeltlich an seine Kunden ab und bewirkt er in seinem Unternehmen sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze, ist eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen.[1] Die Aufteilung hat im Verhältnis der Umsätze zu erfolgen. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug aus Werbeartikeln eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 9 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge

Unternehmer, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, können (bis zum 31.12.2022) die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen ermitteln (Vorsteuerpauschalierung). Die Durchschnittssätze richten sich nach dem Umsatz. Umsatz in diesem Sinne ist der, den der Unternehmer im Rahmen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 3.2 Aufteilung im Schätzungsweg

Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln.[1] Hierbei ist es erforderlich, dass der angewandte Maßstab systematisch von der Aufteilung nach der wirtschaftlichen Zuordnung ausgeht. Ein anderer präziserer (sachgerechter) Aufteilungsschlüssel geht dem Gesamtumsatzschlüssel immer vor. Die Ermittlung der abziehbaren Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 4.2 Aufteilungsmaßstab

Bei Gebäuden ist die Vorsteuer i. d. R. nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzflächen aufzuteilen. Dies stellt nach den Ausführungen der Finanzverwaltung regelmäßig die wirtschaftlich präzisere Aufteilungsmethode gegenüber dem Gesamtumsatzschlüssel dar. Die Feststellungslast, dass der Flächenschlüssel präziser als ein Umsatzschlüssel ist, liegt zwar beim Finanzamt.[1] Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Die Vorsteuern sind nach ihrer wirtschaftlichen Zuordnung aufzuteilen. Die Aufteilung betrifft jedoch nur die Vorsteuerbeträge, die teils der einen (mit Vorsteuerabzug) und teils der anderen Umsatzart (ohne Vorsteuerabzug) zuzuordnen sind. Aus diesen Gründen sind drei Gruppen von Vorsteuerbeträgen zu unterscheiden. 1.1 Voller Vorsteuerabzug Von den Vorsteuerbeträgen sind vorab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1.1 Voller Vorsteuerabzug

Von den Vorsteuerbeträgen sind vorab solche auszuscheiden, die in voller Höhe abziehbar sind, weil sie ausschließlich Umsätzen zuzurechnen sind, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine Aufteilung kommt insoweit nicht in Betracht. Praxis-Beispiel Voller Vorsteuerabzug Vorsteuerbeträge, die in einem Fertigungsbetrieb für die Anschaffung von Material oder Anlagegütern anfallen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 3 Aufteilungsmaßstab

3.1 Aufteilung nach wirtschaftlicher Zurechnung Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Grundsätzen in Betracht kommt, ist diese nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung vorzunehmen.[1] Hinweis Unionsrecht Nach Unionsrecht ist für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Grundsatz ein auf die Gesamtheit der von dem Unternehmer bewirkten Umsätze bezogener Umsatzschlüs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 2 Maßgebende Verhältnisse

Nach der Rechtsprechung[1] gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Leistet ein solcher Unternehmer eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, ist für den Vorsteuerabzug auf seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 3.3 Wechsel des Aufteilungsmaßstabs

Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstands formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder das Finanzamt (ggf. durch abweichende Beurteilung) ein i. S. d. § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 6 Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehen besondere Probleme im Hinblick auf die Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen (hoheitlichen) Bereichs. Abziehbar sind Vorsteuerbeträge für Umsätze, die für den unternehmerischen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, z. B. Lieferungen von Büromaterial für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / Zusammenfassung

Begriff Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1.2 Voller Vorsteuerausschluss

Von den Vorsteuerbeträgen sind solche vorab auszuscheiden, die in voller Höhe vom Abzug ausgeschlossen sind, weil sie ausschließlich Umsätzen zuzurechnen sind, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Praxis-Beispiel Voller Vorsteuerausschluss bei Grundstücksgeschäften Bei steuerfreien Grundstücksverkäufen gehören hierzu z. B. die Vorsteuerbeträge für die Leistungen des Makle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 5 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern (§ 43 UStDV)

Die den folgenden steuerfreien Umsätzen zuzuordnenden Vorsteuerbeträge sind nur dann vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie diesen Umsätzen ausschließlich zuzuordnen sind[1]: Umsätze von Geldforderungen, denen zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze des Unternehmers zugrunde liegen; Umsätze von Wechseln, die der Unternehmer von einem Leistungsempfänger erhalten hat, weil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 7 Vereine, Forschungsbetriebe und ähnliche Einrichtungen

Bei diesen Einrichtungen bestehen bei der sachgerechten Zuordnung der Vorsteuern und bei der Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben erhebliche Schwierigkeiten. Das Finanzamt kann deshalb auf Antrag Erleichterungen gewähren. Die Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, werden auf diese Bereiche nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1.3 Übrige Vorsteuerbeträge

In diese Gruppe fallen alle Vorsteuerbeträge, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Fahrzeugs zu unterschiedlichen Zwecken Ein Versicherungs- und Grundstückmakler verwendet einen unternehmerischen Pkw so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Regel-Berichtigungszeiträume

Rz. 174 Bei der Berichtigung ist für jedes Kj. der Änderung (Rz. 77) je nach der Dauer des Berichtigungszeitraums (Rz. 141) von einem Fünftel oder einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge (Rz. 132ff.) auszugehen (§ 15a Abs. 5 S. 1 UStG). Für jedes auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung folgende Jahr sind die Verwendungsverhältnisse (Rz. 72...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 4.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Bei der Vermietung des Hausboots handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, da keine Lieferung vorliegt. Bei der Vermietung handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH[1] um eine Vermietung eines Grundstücks...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Seine unternehmerische Betätigung erfasst die Vermietung, unerheblich ist dabei, ob die Vermietung steuerpflichtig oder steuerfrei ausgeführt wird. Da der Umsatz aus der – durch offensichtlich zutreffende Option nach § 9 UStG – steuerpflichtigen Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG: Das BMF regelt den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vollständig neu (BMF v. 9.12.2024 – III C 2 - S 7306/19/10003 :004, BStBl. I 2024, 1604 = UR 2024, 149). Neben den allgemeinen Grundsätzen erläutert die Verwaltung u....mehr