Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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AGS 01/2024, Fragen und Lös... / 2. Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO

Diesem Antrag ist die Erklärung des Klägers beizufügen, er könne die Umsatzsteuer nicht zum Vorsteuerabzug verwenden.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Rechtslage ohne umsatzsteuerliche Organschaft

Rz. 144 Werden Grundstücke i.R.d. Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassen, sind diese steuerbar, nicht jedoch steuerpflichtig, wenn die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG eingreift. Für die Pachtzinsumsätze hinsichtlich beweglicher Wirtschaftsgüter oder von Rechten ist diese Steuerbefreiung jedoch nicht anwendbar. Tätigt die Betriebsgesellschaft Umsätze, die ...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 Das nachfolgende Muster basiert auf folgendem Sachverhalt: Die Klägerin hat die Beklagte (beide sind juristische, zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen) als Generalunternehmerin zu einem Pauschalfestpreis mit dem Neubau eines schlüsselfertigen Bürogebäudes beauftragt. Dem Vertrag liegt das BGB zugrunde. Die Beklagte hat das Bauwerk errichtet, die Abnahme ist erfolgt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (g) Umsatzsteuer

Rz. 396 Darüber hinaus sind umsatzsteuerliche Fragen/Risiken bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus umsatzsteuerlichen Unternehmen zu beachten. Insoweit kommt es darauf an, das Risiko einer Definitivbelastung mit Umsatzsteuer auszuschließen. Hierfür bestehen mehrere Ansätze. Zunächst werden umsatzsteuerliche Risiken nur ausgelöst, wenn eine steuerbare Leistung v...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Rechtslage mit umsatzsteuerlicher Organschaft

Rz. 145 Kommt es aufgrund einer wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Eingliederung einer Betriebs-GmbH in das Besitzunternehmen kraft Gesetzes zur Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, stellen die Umsätze zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen nicht steuerbare Innenumsätze dar.[294] Dies steht der Optionsausübung jedoch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umsatzsteuer

Rn. 34 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Bemessungsgrundlage für die pauschale ESt sind die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Bezugnahme auf die Aufwendungen des StPfl soll der Vereinfachung dienen; die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage wird ausweislich der Gesetzesbegr...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Selbstvornahme, Kostenerstattung und Kostenvorschuss

Rz. 20 Wenn der Unternehmer einen Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht beseitigt, stehen dem Besteller die sekundären Mängelrechte zu. Hierzu gehört das Recht zur Selbstvornahme, § 637 BGB. Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller selbst den Mangel beseitigt oder durch einen Dritten den Mangel beseitigen lässt und vom Unternehmer die Kosten für die Mangelbesei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / 1 Umsatzsteuerpflicht

Eine Arbeitsgemeinschaft ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie im Geschäftsverkehr im eigenen Namen auftritt, also insbesondere den Vertrag mit dem Auftraggeber abschließt und auch in dieser Weise durchführt.[1] Dies gilt auch, wenn sich die Arbeitsgemeinschaft – wie in der Praxis üblich – nur zur Abarbeitung eines einzigen Auftrags zusammenfindet. Zivilrechtlich ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Geschenke und Streuwerbeartikel (§ 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG erweitert die Pauschalierung der ESt auf Geschenke iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (Geschenke an Nicht-ArbN), zum Geschenkbegriff s §§ 4, 5 Rn 1669 (Nacke). In den Entwürfen zum JStG 2007 wurde noch auf "Nr 1 S 1" dieser Vorschrift Bezug genommen, erst in der endgültigen Fassung findet sich der generelle Verweis auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unterrichtung des Empfängers

Rn. 62 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl muss gemäß § 37b Abs 3 S 3 EStG den Empfänger über die Pauschalversteuerung unterrichten, eine spezielle Formvorschrift gibt es nicht. Die Unterrichtung kann in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen, wobei auf den Empfängerkreis abzustellen ist. Bei eigenen ArbN kann ein Hinweis in der Lohnabrechnung oder aber auch ein Aushang ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 7 Auswirkung von Steuersatzänderungen

Ob eine Senkung oder Anhebung des Umsatzsteuersatzes (wie sie zum 1.7.2020 bzw. 1.1.2021 auftrat[1]) eine Auswirkung auf die Höhe des Entgelts hat, kommt darauf an, wie der Preis zwischen dem Kunden und Lieferanten vereinbart worden ist. Mit privaten Endkunden wird in aller Regel eine Brutto-Preisvereinbarung getroffen, weil den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) USt-Pflicht von Leistungen für Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1128 Die Komplementär-GmbH erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung von der GmbH & Co. KG eine Vergütung sowie den Ersatz ihrer Auslagen.[1503] Eine entsprechende Vereinbarung ist vor allem aus steuerrechtlichen Gründen notwendig, um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.[1504] Rz. 1129 Früher ging man davon aus, da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Literatur Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift ist eine die Quick fixes für EU-Lieferungen (dazu Einf. vor § 1, Rz. 62) flankierende deutsche Sofortmaßnahme: Die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt zur Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für § 25f UStG gibt es keine explizite Rechtgrundlage in der MwStSystRL (Rz. 16 ff....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Sonstiges

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Personenzusammenschluss ist gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. § 4 Nr. 29 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Option nach § 9 UStG ist nicht vorgesehen. Soweit der Personenzusammenschluss für seine steuerfreien Leistungen in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweisen würde, würde er diese gem. § 14c Abs. 1 UStG i. V. m. Abschn. 14...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Wissen oder wissen müssen von Steuerhinterziehung

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weist das Finanzamt nach, dass der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Eingangs- oder Ausgangsumsatz an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von USt, an einer Erlangung eines nicht gere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Feststellungslast des Unternehmers

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 4 UStG bzw. die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG begehrende Unternehmer trägt grundsätzlich die Feststellungslast (= Bezeichnung der Beweislast im Besteuerungsverfahren) für das Vorliegen der hierfür erforderlichen materiellen Voraussetzungen (Abschn. 25f.1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Persönlich richtet sich § 25f UStG an alle Steuerpflichtige, die potenziell zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Rückgängigmachung bereits gewährter Vergünstigungen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Liegen die Voraussetzungen des § 25f UStG vor, sind ein zunächst vorgenommener Vorsteuerabzug und eine gewährte Steuerbefreiung nach § 164 Abs. 2 S. 1 oder § 173 Abs. 1 AO, ggf. auch nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c AO durch Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung rückgängig zu machen (Abschn. 25f.1. Abs. 7 UStAE).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhint...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Entlastung des Unternehmers

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in eine Umsatzsteuerhinterziehung und nicht in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens einbezogen sind, kann grundsätzlich auf die zutreffende steuerrechtliche Behandlung dieser Umsätze vertr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 25f Abs. 2 UStG sind die Rechtsfolgen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts gem. § 25b Abs. 3 und 5 UStG in den Fällen des § 25f Abs. 1 UStG nicht anzuwenden (Abschn. 25f.2. Abs. 1 UStAE). Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Liegen die Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG vor, gilt in Fällen des ig. Dreiecksgeschäfts der ig. Erw...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Nachweispflicht des Finanzamts

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das FA muss nachweisen, dass der Unternehmer zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs beziehungsweise der Leistungserbringung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens i. S. d. Rz. 33 ff. einbez...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine USt.-IdNr. (ohne Länderkennung) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Zwecke der Identifizierung angeben. Falls es innerhalb eines Quartals einen Wechsel des Mitgliedstaats der Identifizierung gegeben hat und der Unternehmer daher inne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 4. Umfang einer USt-Befreiung

Eine Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Einrichtungsgegenstände.[22] Die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ist nicht befreit – auch, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn die mietende P...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.1 Mittelbare Änderungen des Umsatzsteuerrechts

Im Ertragsteuerrecht sollen sich diverse Veränderungen ergeben. Geplant ist die Anhebung von Wertgrenzen für bestimmte ertragsteuerrechtliche Ausnahmen. Diese werden eine mittelbare Auswirkung für die Umsatzsteuer haben. In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG soll die Grenze für Geschenke von geringem Wert von derzeit 35 EUR auf 50 EUR angehoben werden. Hinweis Auswirkungen au...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Die Finanzverwaltung[1] hat ihre Aussagen zum Vorliegen eines durchlaufenden Postens geändert, wenn B...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.1 Rückblick auf die Einführung eines Nullsteuersatzes bei bestimmten Photovoltaikanlagen

Zum 1.1.2023 ist erstmals in Deutschland ein sog. Nullsteuersatz [1] für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt worden, wenn die Leistung an den Betreiber der Anlage ausgeführt wird. Die Anlage muss dabei im räumlichen Zusammenhang mit Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden stehen. Dies wird im Rahmen einer ge...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.3 Änderungen des Umsatzsteuerrechts (ursprünglich geplant) zum 1.1.2024

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2024 Die folgenden Änderungen sollten zum 1.1.2024 in Kraft treten. Nachdem die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2024 voraussichtlich nicht mehr erfolgen wird, muss abgewartet werden, welche Regelungen rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft gesetzt werden. a) Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger nach § 4 Nr. 16 UStG Nach der neu in §...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 1 Problematik

Insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden Handels, sind verschiedentlich große Missbrauchsfälle und Betrugsmodelle aufgedeckt worden. Dies resultiert insbesondere daraus, dass trotz ausgangsseitiger Nichtsteuerbarkeit im Inland oder Steuerfreiheit von (innergemeinschaftlichen) Lieferungen ein eingangsseitiger Vorsteuerabzug möglich ist. Des Weiteren, da ein Vorsteuer...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.3 Betriebsprüfung und weitere Außenprüfungen

Betriebsprüfungen fokussieren zwar regelmäßig eher auf ertragsteuerliche Fragestellungen, jedoch gelten die obigen Ausführungen hier genauso. Betriebsprüfer waren nicht selten vorher als Umsatzsteuer-Sonderprüfer tätig. Des Weiteren wurden auch bei einzelnen Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämtern spezielle Umsatzsteuerprüferteams aufgebaut. Selbst wenn die Umsatzsteuer im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.1 Allgemeine Risikovorsorge

Neben etwaigen tätigkeitsspezifischen Risiken sollten unternehmensunabhängig gewisse Grundparameter beachtet werden. Ganz allgemein ist dabei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen sowie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsprüfungsprozess in den Blick zu nehmen und zwar auch und gerade in materiell-rechtlicher Hinsicht. Besteht kein Vorste...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.2 Hätte wissen müssen

Vor dem Hintergrund der Missbrauchsrechtsprechung ist ein kritischer Punkt – aus materiell-rechtlicher Sicht – das "(hätte) Wissen müssen" bzgl. eines ggf. innerhalb der Leistungskette begangenen Steuerbetrugs. Denn wenn der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, sodass er sich trotz Erkennbarkeit an einem Missbrauch beteiligt hat, kann ihm der Vorsteuera...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Nicht klar, ob der Leistungsempfänger einen Direktanspruch geltend macht

Kein Automatismus: Auch in diesem Fall ist aber zu beachten, dass L weder weiß noch wissen kann, ob LE später einen Direktanspruch geltend machen wird (ebenso wie er in der dem EuGH vorgelegten Konstellation weder weiß noch wissen kann, ob LE schon einen Direktanspruch geltend gemacht hat; s. oben VI.1.). So ist nämlich im Zeitpunkt der Steuerkorrektur durch L gar nicht gesa...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens

Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen habe.[44] Gesetzlich...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / d) Kollateralschaden: temporäre Aussetzung von § 14c Abs. 2 UStG in bestimmten Fällen

Die zweite Fristverlängerung wurde sehr spät ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, erst etwa ab Mitte November 2022 wurde in der Fach-Öffentlichkeit darüber diskutiert,[25] und vor der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses[26] fand sich nichts in den Gesetzesmaterialien. So wurden diejenigen jPöR, die sich gut vorbereitet und ihre IT-Systeme auf den Wechsel zum 1.1.202...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / c) Unredliches Verhalten des Leistungsempfängers?

Allgemeiner Hinweis des EuGH: Unklar ist auch, was der EuGH meint, wenn er ausführt, dem LE dürfe der Direktanspruch nicht versagt werden, wenn "ihm weder Betrug noch Missbrauch oder nachweisliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind."[16] Solche Fälle sind, außer bei kollusivem Zusammenwirken mit L, kaum denkbar.[17] Es dürfte sich daher bei den Ausführungen des EuGH um einen al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich

Subjektives Element ...: So ist zu beachten, dass eine spätere Steuerkorrektur durch L nicht bereits dann missbräuchlich ist, wenn sie ihm objektiv einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.[80] Es muss vielmehr, damit das Handeln als missbräuchlich anzusehen ist, auch anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ...mehr