Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8 Übriges Vermögen (Zeilen 49 bis 88)

5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52) Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn d...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.4 Nicht fällige Versicherungsansprüche (Zeilen 72 und 73)

In den Zeilen 72 und 73 sind das Versicherungsunternehmen, die Versicherungsnummer und der jeweilige Wert der entsprechenden Versicherung anzugeben. Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen) sind mit dem Rückkaufswert anzusetzen. Unter dem Rückkaufswert ist der Betrag zu verstehen, den das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.6 Zahlungsmittel (Zeile 84)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel Gegenstand der Zuwendung, sind diese in Zeile 84 mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.5 Weitere Schenkungen (Zeile 23)

In Zeile 23 ist anzugeben, ob der Bedachte vom Schenker weitere Schenkungen bzw. unentgeltliche Zuwendungen erhalten hat. Diese sind in den Zeilen 92 bis 99 einzeln anzugeben (weitere Erläuterungen s. dort).mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.7 Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine (Zeile 85)

Werden Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen verschenkt, sind diese mit ihrem gemeinen Wert in der Zeile 85 einzutragen.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3 Persönliche Angaben

Mit den Angaben in Zeilen 4 bis 8 zum Zuwendenden bzw. 9 bis 13 zum Erwerber überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht im Besteuerungszeitpunkt. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänge...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.4 Gütergemeinschaft (Zeile 22)

Wird von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Gütergemeinschaft Die eingetragenen Lebenspartner A und B vereinbaren iden Güterstand der Gütergemeinschaft. Das Vermögen des A beläuft sich auf 3....mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.5 Bekanntgabe des Steuerbescheids (Zeilen 24 bis 27)

Soll der Schenkungsteuerbescheid einem Empfangsbevollmächtigten (z. B. Steuerberater) bekannt gegeben werden, ist dieser in den Zeilen 24 bis 27 einzutragen. Hat der Erwerber in Deutschland keinen Wohnsitz, ist ein in Deutschland wohnender Bevollmächtigter anzugeben, der berechtigt ist, den Schenkungsteuerbescheid, dazu ergehende Rechtsbehelfsentscheidungen und die mit dem Ve...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Drittstaaten (Zeilen 34 und 35)

Enthält der Erwerb land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das in Drittstaaten belegen ist, ist dies in den Zeilen 34 und 35 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ausländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellu...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.6 In Drittstaaten belegenes Betriebsvermögen (Zeilen 42 und 43)

Schenkungen von in Drittstaaten belegenem Betriebsvermögen oder entsprechenden Anteilen an Personengesellschaften sind in den Zeilen 42 und 43 anzugeben. Einzutragen sind die Firma und der gemeine Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch nachzuweisen. Hier gilt es zu beachten, dass die Steuervergünstigungen der § 13a ErbStG, § 13c ErbStG, § 19a ErbStG und § 28a ErbS...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.1 Anteile mit überhöhter Gewinnbeteiligung (Zeilen 46 und 47)

In den Zeilen 46 und 47 ist anzugeben, ob der Anteil mit überhöhter Gewinnbeteiligung ausgestattet wurde. Einzutragen sind der Jahreswert des Übermaßes und der Kapitalwert. Hier gilt es zu beachten, dass die Steuervergünstigungen der §§ 13a ErbStG, § 13c ErbStG, § 19a ErbStG und § 28a ErbStG hier nicht zur Anwendung kommen. Das Übermaß an Gewinnbeteiligung gilt nach § 7 Abs. 6...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 53 bis 57)

In den Zeilen 54 bis 56 sind andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen anzugeben. Im Einzelnen gilt hier Folgendes: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kursw...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.3 Angaben zum Zuwendenden/Erwerber (Zeilen 4 bis 13)

In den Zeilen 4 bis 8 sind Angaben zum Zuwendenden (Schenker) zu machen: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzfinanzamt und die entsprechende Steuernummer bzw. Identifikationsnummer. Entsprechende Angaben sind in den Zeilen 9 bis 13 zum Erwerber (Beschenkten) zu machen. Handelt es sich um eine Zuwendung oder einen Erwerb durch eine rechtsfähige Personengesellschaft, gelten...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.4 Verwandtschaftsverhältnis (Zeile 15)

In Zeile 15 ist das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker anzugeben. Die Eintragung ist wie folgt vorzunehmen: "Der Erwerber ist … des Schenkers", z. B.: Sohn oder Tochter; Kind des Sohnes/Kind der Tochter; Sohn des Bruders; Bruder des Vaters oder der Mutter; Schwester des Vaters oder der Mutter; Tochter des Bruders der Mutter. Vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schen...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.3 Ausländische Schenkungsteuer (Zeile 21)

Wurde vom Schenker ausländisches Vermögen übertragen, wird der Erwerber bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Schenkungsteuer herangezogen. Die gezahlte ausländische Steuer kann sich der Beschenkte bei der deutschen Schenkungsteuer anrechnen lassen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Die ausländische Steuer ist in Zeile 21 einzutragen. Ei...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7 Anteile an Personengesellschaften (Zeilen 44 bis 48)

Ist Gegenstand einer Schenkung eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, GbR oder KG), in deren Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherung nicht berücksic...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.8 Erwerbsnebenkosten (Zeilen 89 bis 91)

In der Zeile 90 sind die durch die Schenkung entstandenen Erwerbsnebenkosten zu erfassen. Als allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung) kommen Notarkosten, Grundbuchkosten und Handelsregisterkosten in Betracht. Weitere Erwerbsnebenkosten können noch sein: Kosten zur Erstellung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung oder Kosten eines Gutachters für die Ermitt...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.9 Sonstige Rechte (Zeile 88)

Wurden sonstige Rechte, wie z. B. Urheberrechte, Erfindungen, Patente oder Ähnliches, zugewendet, sind diese in der Zeile 88 zu erfassen. Zur Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten ist die OFD Frankfurt vom 9.1.2024 [1] zu beachten. Hiernach kann für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.1 Allgemeines

Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Hinweis Formulare Hierzu hat die Finanzverwaltung entsprechende Formulare herausgeg...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Kapitalforderungen (Zeilen 58 bis 71)

In den Zeilen 58 bis 71 sind Bankguthaben, Bausparguthaben, Hypothekenforderungen, Grundschuldforderungen, Forderungen aus Darlehen oder Einlagen als stiller Gesellschafter zu erfassen. Dabei sind Kapitalforderungen grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs i...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.5 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen (Zeilen 74 bis 82)

In die Zeilen 74 bis 82 gehören zugewendete Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. Dies können z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, aber auch Zinsvorteile aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen sein. Zur Bewertung hat hierzu die Finanzverwaltung die gleich lautenden Ländererlasse v. 9.9.2022[1] veröffentlicht, die den gleich lautenden Lä...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänger der Schenkung (Beschenkter) zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer waren. Dabei gelten als Inländer: natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die da...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17)

In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenker eine andere Person dazu verpflichtet hat, di...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Zivilrechtliche Änderungen Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Änderungen des MoPeG[1] zu beachten. Hierbei regelt § 712 BGB, wie sich das Ausscheiden ein...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52)

Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht erteilt ist, kann ein Erbschaftsteuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 § 13c, seit dem 1.7.2016: § 13d ErbStG, neu in das ErbStG eingefügt. § 13d ErbStG sieht eine teilweise Steuerbefreiung (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen) für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke vor. Anwendung findet die Regelung u. a. bei einem Erwerb von Todes wegen (bei Schenkungen siehe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 15.9.1975 – IV C 5 - S 1300 – 312/75, StEK AStG Vor § 1 Nr. 8

Rz. 3 [Autor/Stand] Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes: Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BdF, Schr. v. 29.7.1974 – IV C 1 - S 1300 – 316/74, StEK AStG Vor § 1 Nr. 7

Rz. 2 [Autor/Stand] Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen und an ausländischen Personengesellschaften Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung der Außensteuerreferenten der Länder auf der Sitzung vom 10. bis 12.6.1974 weise ich hinsichtlich der Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2025, Pfändung eine... / III. Schuldner muss alle notwendigen Angaben im Vermögensverzeichnis machen

Informationsbeschaffung Der Schuldner hat im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft anzugeben, ob und in welcher Form sowie in welcher Höhe er eine Mietkaution geleistet hat. In den üblichen Vordrucken findet sich die Frage unter Nr. 17. Daneben muss er den Drittschuldner benennen, d.h. den Vermieter mit vollständigem Namen und Anschrift oder bei einem übergebenen Sparbuch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.3 Vorversicherungszeiten

Zeiten, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat gesetzlich krankenversichert war, werden nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit berücksichtigt und gleichgestellt. Die in dem anderem Staat zurückgelegten Zeiten können mit den Vordrucken E 104 bzw. SED S041 bzw. durch andere Dokumente (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Steuernachweis etc.) nachgewiesen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 3.1.1 Beginn und Dauer der Steuerpflicht

Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG mit der Zulassung – regelmäßig der Erstzulassung – zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Das Datum der erstmaligen Zulassung ist hierbei ein Begriff des Verkehrsrechts. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 1.4 Widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen

Eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. KraftStG liegt nach § 2 Abs. 5 KraftStG vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Diese widerrechtliche Benutzung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Hier gilt auch im Kraftfahrzeugsteuerrecht die wirtschaftliche Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.1 Erklärung nach amtlichem Vordruck

Rz. 61 Die nach § 25 Abs. 3 EStG notwendige Steuererklärung ist aus Gründen der Vereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung nach § 150 Abs. 1 S. 1 AO "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird, keine mü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Schweden / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können per Internet eingereicht werden. Der Steuerpflichtige muss dafür jedoch erst die Genehmigung der Steuerbehörde einholen. Die elektronische Steuererklärung (eSKD) kann von fast allen Unternehmern und Arbeitgebern genutzt werden, wobei es jedoch nach wie vor einige Einschränkungen gibt, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind: Um das Siche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Österreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige Unternehmer eine Mehrwertsteuererklärung abgeben, in der der geschuldete Steuerbetrag selbst eingetragen wird (Vorauszahlung). Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird der Unternehmer zur Steuer veranlagt. Zu diesem Zweck muss er eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, in der alle Veranlagungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 7 Beizufügende Unterlagen

Rz. 80 Der Steuererklärung sind gem. § 150 Abs. 4 S. 1 AO die in § 60 EStDV genannten Unterlagen des Rechnungswesens beizufügen. Nach § 60 Abs. 1 EStDV [1] ist der Steuererklärung eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind oder auch für den Steuerberater in eigenen Angelegenheiten[1], spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift dokumentiert rechtspolitische Entscheidungen, die in der historischen Entwicklung des ESt-Rechts von größter Bedeutung waren, heute aber als selbstverständlich erscheinen. Das moderne Besteuerungssystem bedingte den Übergang von der reinen Amtsermittlung mit polizeilichen Mitteln zur formalisierten Mitwirkung des Stpfl. aufgrund eines Erklärungssystems.[...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer, die sich über das portugiesische Mehrwertsteuersystem informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Direcção-Geral dos Impostos Direcção de Serviços do IVA Avenida João XXI, 76 Apartado 8143 1049-065 Lisboa Tel.: (+351) 21 761 00 00 (allgemein) (+351) 21 761 03 37/38 (Durchwahl) Fax: (+351) 21 793 65 08 E-Mail: dsiva@dgci.min-financas.pt Die Web...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Österreich / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Abgabe von Papierformularen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 EUR nicht übersteigt. Die Zusamm...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Allgemeine Auskünfte über die österreichischen Mehrwertsteuervorschriften können bei den folgenden Stellen eingeholt werden: Finanzamt Graz-Stadt Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate Conrad von Hötzendorf-Straße 14 - 18 A - 8018 Graz Te.: (+43) 50233 333 Fax: (+43) 50233 5938041 (BV 31) oder 50233 5938042 (BV 32) Bundesministerium für Finanzen Abteilung VI/4 Himmelpfortgasse 4...mehr

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Rating: Das können Unterneh... / 2.1.4 Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht

Neben dem Einkommensteuerbescheid wird regelmäßig vom gleichen Personenkreis[1] auch eine Vermögens-Verbindlichkeiten-Übersicht oder auch Selbstauskunft angefordert. Neben dem regelmäßigen Einkommen zeigt diese, welche privaten Vermögenswerte im Falle des Falles als Haftungsmasse zur Verfügung stehen könnten. In der Regel haben Kreditgeber dafür eigene Vorlagen oder Vordruck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.2 Erklärung durch Datenfernübertragung

Rz. 71 Nach § 25 Abs. 4 EStG ist die ESt-Erklärung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielt werden.[1] Die Regelung gilt für Vz ab 2011. Rz. 72 Ausgenommen von der Erklärungspflicht durch Datenfernübermittlung sind die Veranlagungsfälle nach § 46...mehr