Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 SGB VI, § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankengeld (§ 44) oder Verlet...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.4 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 16 Das Nähere über Form und Inhalt der erforderlichen Vordrucke, Zeitabstände für die Übermittlung der Angaben nach Abs. 1, Abrechnungsverfahren im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern, ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung eines Antrages auf Anschlussrehabilitation durch das Krankenhaus auf Wunsch und mit Einwilligung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Rz. 11 Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, in dem für...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 3 Anzeigeverfahren bei Umlegungen, Grenzregelungen und Grenzbereinigungen

Rz. 15 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG 1983 sind dem zuständigen FA Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck u. a. über Entscheidungen, durch die ein Wechsel im Grundstückseigentum bewirkt wird, zu erstatten. Abweichend hiervon hat der Hessische Minister der Finanzen bei Bodenordnungsmaßnahmen einem vereinfachten Anzeigeverfahren unter der Voraussetzung zugestimmt, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / 4 Meldeverfahren

Wer als selbstständiger Künstler/Publizist der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegt, hat sich selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden und alle erforderlichen Angaben zu machen. Das Arbeitseinkommen ist der Künstlersozialkasse jährlich vorausschauend innerhalb bestimmter Fristen zu melden. Die Künstlersozialkasse übersendet entsprechende Vordrucke. Bei Verstößen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / 6 Jahresmeldung zu gezahlten Nettoentgelten

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Nach Feststellung der Abgabepflicht durch die KSK oder die Deutsche Rentenversicherung haben sie jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres der KSK sämtliche an selbstständige Künstler/Publizisten gezahlten Nettoentgelte des Vorjahres mitzuteilen (Jahresmeldung). Für die Mitteilung der Entgelte ste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kein Kündigungsschutz bei B... / 4 Die Entscheidung

In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall hatte ein Betrieb eine Wohnung zur Überlassung an Arbeitnehmer angemietet. Von diesen verlangte der Betrieb keine Miete, sondern verrechnete die Überlassung der Wohnung als Sachleistung mit dem Lohn. Nachdem der Eigentümer und Vermieter der Räume das Mietverhältnis gekündigt hatte, wandte der Betrieb ein, die Kündigung sei mangels Begr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2 Welche Vordrucke sind zu verwenden?

Die zu verwendenden Vordrucke 2024 sind grundsätzlich einheitlich für alle Körperschaften gestaltet, unabhängig davon, ob das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr besteht. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist lediglich in Zeile 14 der Körperschaftsteuererklärung dessen Beginn und Ende einzutragen. Die frühere Zweit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art bzw. der Umfang der Erklärung, sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Seit 2020 wird in den Zeilen 1-8 nur noch ein Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2024 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.5 Anlage SAN

Der Umfang der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen ist stark reglementiert; es bedarf mehrerer Rechenschritte, um den letztlich steuerbefreiten Gewinn zu ermitteln. Deshalb gibt es einen gesonderten Vordruck – die Anlage SAN. Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung eines Sanierungsgewinns mit Wirkung ab 9.2.2017 in § 3a EStG gesetzlich geregelt. Diese Norm soll nach Auffas...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags aus dem Vorjahr, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2024 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2024 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4 Welche Angaben sind zu machen?

In diesem Abschnitt werden die amtlichen Formulare erläutert. Dabei werden primär die Zeilen und Angaben angesprochen, die in den meisten Erklärungen erforderlich sind. Soweit die Ausführungen im Vordruck bzw. in der Anleitung der Finanzverwaltung selbst nicht ausreichend erscheinen, erfolgen zusätzliche Erläuterungen. Zudem wird auf Änderungen gegenüber dem Vorjahr bzw. auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2024 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.3 Einmalzahlungen aus Pensionskassen in der Aktivzeit

Grundsätzlich soll mit dem Erreichen der Altersgrenze die Rente der Pensionskasse als zusätzliche Einnahme neben der AHV-Rente dienen. Barauszahlungen aus der Pensionskasse i. S. d. BVG sind während des Erwerbslebens in folgenden Fällen möglich: Der Versicherte verlässt endgültig die Schweiz (auch bei endgültiger Beendigung der Grenzgängertätigkeit); bei Kauf von Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 2 Allgemeines

Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht regelt Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks und dient dem Ziel, die bauliche Nutzung des Bodens im öffentlichen Interesse durch die Instrumente des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des kommunalen Baurechts und dessen Bauvorschriften zu ordnen und zu lenken. Während das Bauplanungsrecht regelt, in welchem Maß un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 4.3 Sperrvermerk

Der Steuerpflichtige kann zur Vermeidung des Kirchensteuerabzugs der Datenübermittlung an den Abzugsverpflichteten bis auf Widerruf widersprechen, sog. Sperrvermerk.[1] Hierzu muss der Steuerpflichtige die Erklärung zum Sperrvermerk (damit sie für das Folgejahr berücksichtigt wird: bis zum 30.6. eines Jahres) beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder elektronisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 6.3 Anmeldungszeitpunkt

Die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist dem Finanzamt innerhalb der in Tz. 6.2 genannten Frist[1] nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.[2] Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 2 Arbeitsschutz im Ausland

Grundsätzlich muss das in Deutschland verfolgte Schutzniveau auch im Ausland eingehalten werden. Wo Abweichungen unvermeidlich sind, muss über eine Gefährdungsbeurteilung so weit wie möglich sichergestellt werden, dass keine untragbaren Risiken auftreten. Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften bei Arbeiten im Ausland kann der Unfallversicherungsträger gegen das Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Als Nachweis der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind entsprechende Bescheinigungen (NV-Bescheinigungen) vorzulegen. NV-Bescheinigungen ber...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)

Hier gelangen Sie zur Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.3 Form der Gewerbesteuererklärung

Rz. 14 Die GewSt-Erklärungen müssen nach § 14a S. 1 GewStG vom Steuerschuldner dem zuständigen FA grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch übermittelt werden. Einzelheiten insoweit ergeben sich aus den Regelungen in §§ 72a, 87a Abs. 6 und §§ 87b bis 87e AO. § 14a S. 1 GewStG ist verfassungsgemäß.[1] Dem Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 14a S. 1 GewStG regelt die Steuererklärungspflicht für gewerbesteuerliche Zwecke als Teil der Mitwirkungspflicht des Stpfl. nach § 90 AO. Steuererklärungen für gewerbesteuerliche Zwecke sind zum einen die GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, die Zerlegungserklärung. Verpflichtet zur Abgabe dieser Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 14a GewStG war bereits Bestandteil des GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002.[1] Rz. 1a Neu gefasst wurde § 14a GewStG durch Gesetz v. 20.12.2008.[2] Ab dem Ez 2011 sind GewSt- und Zerlegungserklärungen den zuständigen Finanzämtern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mittels Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Finanzämter können allerdings auf dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2 Aufbau des Vordrucks

2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1) In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.1 Darlehensschulden (Zeilen 85 bis 89)

In den Zeilen 85 bis 89 sind Darlehensschulden des Erblassers zu erfassen. Anzugeben sind der Name und die Anschrift des Gläubigers, der Nennbetrag der Darlehensschuld sowie der Zinssatz und der Wert. Beizufügen sind auch entsprechende Unterlagen oder Belege.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.10 Beteiligte Erwerber (Zeilen 19 bis 23)

Jeder am Erbfall Beteiligte ist in den Zeilen 19 bis 23 zu erfassen. Als Beteiligte kommen Erben, Vermächtnisnehmer oder sonstige Erwerber in Betracht. Für diese Personen (Erwerber) ist auch eine gesonderte Anlage "Erwerber" auszufüllen. Handelt es sich um eine minderjährige Person, so muss der gesetzliche Vertreter angegeben werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 37 und 38)

Gehören zum Nachlass auch in Drittstaaten belegene Grundstücke, ist dies in den Zeilen 37 und 38 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und der gemeine Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.3 Zuständiges Finanzamt (Zeile 5)

In der Zeile 5 sind das zuständige Wohnsitzfinanzamt des Erblassers und dessen letzte Steuernummer bzw. Identifikationsnummer einzutragen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.11 Zahlungsmittel (Zeile 75)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel im Nachlass enthalten, so ist dies entsprechend anzukreuzen und in Zeile 75 sind die Zahlungsmittel mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.1 Erbengemeinschaft

War der Erblasser an einer Erbengemeinschaft (ungeteilter Nachlass) beteiligt, ist dies in Zeile 13 anzukreuzen. Die auf den Erblasser entfallenden Anteile an den Vermögensgegenständen und Schulden der Erbengemeinschaft sind anzugeben. Ferner sind in Zeile 14 der Name, Sterbetag und der letzte Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers sowie sein Erbschaftsteuerfinanzamt und gg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8 Vorerbe, Vorvermächtnisnehmer (Zeilen 15 und 16)

2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16) War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testam...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.2 Besteuerung des Nacherben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, muss der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.11 Unterschriften (Zeilen 24 bis 29)

Die Erbschaftsteuererklärung ist von dem Erben eigenhändig zu unterschreiben. Gleiches gilt für andere bedachte Personen. Sind mehrere Erben vorhanden, können diese eine Erklärung abgeben, in diesem Fall ist die Erbschaftsteuererklärung von allen zu unterschreiben. Zu Besonderheiten bei Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung s. Tz. 2.6.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.9 Schließfach (Zeilen 17 und 18)

Hatte der Erblasser ein Schließfach, so ist dies mit Name und Anschrift des Geldinstituts in Zeile 17 anzugeben. In Zeile 18 (ggf. auf einem weiteren Beiblatt) sind die im Schließfach befindlichen Gegenstände mit ihrem Wert einzutragen und wo diese in der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt sind.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17 Weitere Formulare

2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG od...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13 Übriges Vermögen (Zeilen 43 bis 83)

In den Zeilen 43 bis 83 ist das übrige Vermögen einzutragen. Darunter fallen alle Gegenstände, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Vor allem zählen hierzu das in- und ausländische Kapitalvermögen sowie die übrigen Sachen und Rechte. 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46) Geh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.4 Familienstand (Zeile 6)

In der Zeile 6 ist der jeweilige Familienstand zu erfassen: ledig, verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, verwitwet/eingetragener Lebenspartner verstorben oder geschieden bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Aufzuführen ist auch der Sterbeort des verstorbenen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.8 Sonstige Zinsansprüche (Zeilen 66 und 67)

Befinden sich im Nachlass Zinsansprüche, die nicht in Zeile 56 (Guthaben bei Geldinstituten), 58 (Bausparguthaben) oder 62 (andere Kapitalforderungen) enthalten sind, so sind diese in den Zeilen 66 und 67 zu bezeichnen und mit dem Namen des Schuldners und ihrem Wert einzutragen.mehr