Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätsrücklage (WEG) / 1 Grundsätze

Den Wohnungseigentümern ist seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Kompetenz eingeräumt, neben der Erhaltungsrücklage die Bildung weiterer Rücklagen zu beschließen. Infrage kommen hier Rücklagen zur Finanzierung gemeinschaftlicher Klagen, baulicher Veränderungen, die mit einer Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer verbunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätsrücklage (WEG) / Zusammenfassung

Überblick Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 ist den Wohnungseigentümern nach §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG eine Kompetenz zur Beschlussfassung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage eingeräumt. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen der Gemeinschaft ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Liquiditätsrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung. Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.7 Lohnsteuer

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (Tz. 6) sind nur zu machen, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist zu berechnen, wie hoch die im Monat, Quartal bzw. Jahr voraussichtlich anfallende Lohnsteuer sein wird. Dazu genügt es, die Lohnabrechnung für den ersten Beschäftigungsmonat auf das Gesamtjahr hochzurechnen, sofern keine So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Managerhaftung: Wirksamkeit von Serienschadenklauseln in der D&O-Versicherung

Zusammenfassung Serienschadenklauseln spielen in der Regulierungspraxis der D&O-Versicherung eine sehr wichtige Rolle. Die Wirksamkeit der marktüblichen Klauseln ist jedoch weitgehend ungeklärt. Die Serienschadensklausel gehört zu den Standardklauseln zahlreicher Haftpflichtversicherungsverträge und ist in (nahezu) jeder D&O-Police enthalten. Sie bezweckt die Verklammerung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 9.2 Beitragsberechnung

Die Gebäudeglasversicherung ist eine pauschale Versicherung, die alle oben genannten Glasarten erfasst, unabhängig von Anzahl und Größe. Hinweis Gebäudeneubauwert Für Mehrfamilienhäuser erfolgt die Beitragsberechnung unter Zugrundelegung des Gebäudeneubauwerts. Die Versicherung erfolgt unter Berücksichtigung der Verglasungsart: Form I: alle genannten Gläser des gesamten Gebäude...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte nur durch das ...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.1 Versicherungsumfang

Scheiben usw. können durch die verschiedenartigsten Ursachen zu Bruch gehen, z. B. durch: unabsichtliches Zerbrechen Witterungseinflüsse (Durchzug) spielende Kinder aufgewirbelte Steine im Straßenverkehr Spannungen im Fensterrahmen Vorsatz Unter dem Begriff "unabsichtlich" sind auch solche Fälle zu verstehen, die durch die Handlung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 3 Die Grunddeckung nach VGB 2022

Die Bedingungen der "Verbundenen Wohngebäude-Versicherung"[1] regeln den grundsätzlichen Versicherungsschutz für das Wohngebäude. Sie informieren über die versicherten Sachen, die versicherten Kosten, den versicherten Mietausfall, die versicherten Gefahren und Schäden. Sie stellen außerdem die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für den Versicherungsvertrag dar. Die Modalität...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.2 Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Anzahl der Sondereigentumseinheiten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.5 Versicherungsvertrag und Kündigung

12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 8 Versicherungsvertrag und Kündigung

8.1 Vertragsabschluss Bereits bei der Antragstellung gilt es, wichtige Aspekte zu beachten. Alle Antragsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, bewusst falsch beantwortet, so kann u. U. der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei sein. So ist die Frage nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäu...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3 Versicherungsvertrag und Kündigung

9.3.1 Vertragslaufzeit Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 9.3.2 Vertragskündigung Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3 Versicherungsvertrag und Kündigung

11.3.1 Vertragsabschluss Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.4 Beitragsberechnung

Die Berechnung des Beitrags erfolgt je Behälter gesondert.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 8.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.1 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 1 Sachversicherungen

Die oben genannte Erkenntnis führte zu dem Zusammenschluss von Brandgilden, den Vorreitern der heutigen Feuerversicherung. Im Laufe der Zeit entwickelten sich weitere Versicherungszweige und schnell entstanden Kombinationen von Versicherungen. Im Jahr 1962 wurde ein eigenes Bedingungswerk für die "Verbundene Wohngebäudeversicherung" geschaffen. In dieser kombinierten Form is...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Gewässerschäden mit Ausnahme von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert. Mitversichert sind Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, soweit es sich um Stoffe handelt, deren Verwendung im gewöhnlichen Haushalt üblich ist, und um Mengen, die das Maß des gewöhnlichen H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.3 Besonderheiten bei der Entschädigung

Der Versicherer hat die Wahl, den früheren Zustand wiederherzustellen (Naturalersatz) oder Barzahlung zu leisten. In beiden Fällen hat der Versicherer Anspruch auf verbleibende Restwerte (Bruchstücke). Hinweis Naturalersatz Beim Naturalersatz ist der Versicherer verpflichtet, Schäden in "natura" durch Liefern und Montieren von Scheiben usw. gleicher Art und Güte zu regulieren....mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.3 Deckungsumfang

Folgende Schäden/Kosten sind versichert: Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung Rettungskosten nach eingetretenem Gewässerschaden zur Abwendung von Drittschäden vorgezogene Rettungskosten zur Vermeidung eines drohenden Gewässerschadens Deponiekosten/Kosten einer Behandlung des verunreinigten Bodens Gutachterkosten Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.1 Gesetzliche Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 19 g Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Kleingebinde nur auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. Ä.) lagern. Ab einem Gesamtvolumen von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung in der Regel nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge nur im gesicherten Bereich vornehmen. Entstehende Verk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.4 Verhalten im Schadensfall

Der Betreiber hat die Schadensursache zu ermitteln und – sofern möglich – zu beseitigen, die Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern, gegebenenfalls die Feuerwehr zu alarmieren, die Untere Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu informieren, die HUK-Schadensabteilung des Versicherers zu benachrichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 7.1 Schätzung eines Bausachverständigen

Die Wertermittlung durch einen Bausachverständigen ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung. Solche Schätzungen sind relativ teuer und diese Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen. Hinweis Nicht akzeptiert: ­Beleihungswerte Von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert werden in der Regel Wertermittlungen, die zu Beleihungszwecken für Hypothekengläubiger erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 7.3 Berechnung nach Größe, Ausbau und Ausstattung

In über 90 % der Fälle erfolgt die Ermittlung des Versicherungswerts 1914 über die Berechnung der Größe (Anzahl m2), nach Ausbau (Dachgeschoss, Erdgeschoss, Obergeschosse) und Ausstattungsmerkmalen (Zu- und Abschläge für höhere bzw. niedrigere Ausstattung als der Durchschnitt). Die notwendigen Angaben sind auch für Laien nachvollziehbar. Anhand eines Wertermittlungsschemas, ...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 10 Haftpflichtversicherungen

Wenn ein Schaden schuldhaft durch den Hausbesitzer verursacht wurde, werden die Ersatzansprüche des Geschädigten durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung befriedigt. Stellt sich heraus, dass der Hausbesitzer nicht haftpflichtig ist, werden die Haftpflichtansprüche als unbegründet abgelehnt. Achtung Übernahme der ­Gerichtskosten durch Versicherer Sollte die Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten

Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder Veränderungen vor dem Beginn des Vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 7 Wertermittlung

Hinweis Ermittlung der Versicherungssumme Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme kann durch 3 Methoden erfolgen, die gleichwertig nebeneinanderstehen. Es liegt im System begründet, dass für dasselbe Gebäude, je nach Wertermittlungsmethode, 3 verschiedene "richtige" Versicherungssummen 1914 berechnet werden. Diese Diskrepanz ist jedoch unerheblich, da die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 9 Glasversicherung

Die Glasversicherung ist unabhängig von der Wohngebäudeversicherung zu sehen. Dort ist Glas z. B. als Gebäudebestandteil mitversichert, jedoch nur gegen Schäden an Glas, verursacht durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel oder Folgeschäden daraus. Gegenstand der Glasversicherung ist der Bruch – zunächst unabhängig von der Ursache. 9.1 Versicherungsumfang Scheiben usw. könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2 Die Gefahren

Der Versicherungsschutz besteht aus einer Dreierkombination mit den Gefahren: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wohngebäude nur gegen einzelne Gefahren zu versichern. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. die Gefahr Feuer bereits bei einem Versicherer gedeckt ist und nur noch Leitungswasser und Sturm abgesicher...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.1 Vertragsabschluss

Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2.2 Leitungswasser

Die verbundene Gebäudeversicherung bzw. Leitungswasserversicherung erstreckt sich auf: Durchnässungsschäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung Frostschäden an den mit dem Leitungswasser verbundenen Einrichtungen innerhalb des versicherten Gebäudes Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 4 Wichtige Deckungserweiterungen

Insbesondere für die Wohngebäudeversicherung einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern existieren einige wichtige Deckungserweiterungen, die man zum Vertragsbestandteil machen sollte. Einige dieser Sondervereinbarungen sind beitragsfrei. Überspannungsschäden durch Blitz Hiermit werden insbesondere Schäden an der Heizungsanlage oder Antennenanlage ersetzt, die durch Blitzschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2.4 Elementarschäden

Hinweis Erdbeben und Überschwemmungskatastrophen Das Erdbeben von 1992 und die Überschwemmungskatastrophen u. a. an Ahr und Mosel im Jahr 2021 lassen eine Deckungserweiterung um Elementarschäden sinnvoll erscheinen. Am Markt sind seit einigen Jahren verschiedene Deckungskonzepte entwickelt worden, die in der Regel Elementarversicherungen als Paket anbieten. Diese Deckungen we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 6 Unterversicherungsverzicht

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Versicherungswert am Schadenstag. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, einen sog. Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob Versicherungssumme und Versicherungswert ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 8.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.2 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11.1 Versicherungsumfang

Üblich sind Deckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR. Auch eine höhere Versicherungssumme kann sich anbieten und ist häufig durch einen geringen Aufschlag zu haben. Dabei ist in der Regel die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der Deckungssummen beschränkt. Versichert sind: die persönliche gesetzliche Haftpflicht der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2.1 Feuer

Die Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch: Brand Blitzschlag Explosion Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Feuer ist das kostenträchtigste Risiko. Das gesamte Gebäude kann bis auf die Grundmauern niederbrennen und muss mit der Versicherungsleistung komplett wieder errichtet werden. Hinweis Ersatzpflichtiger Brandschaden Ein ersatzpf...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.2 Die rechtliche Situation des Betreibers

Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.[1] Kommt es zu einem Gewässerschaden, so ist der Tatbestand des § 324 Strafgesetzbuch erfüllt. Achtung Haftung in unbegrenzter Höhe Der Inhaber haftet für Schäden Dritter durch Gewässerverunreinigung in unbegrenzter Höhe, auch ohne Verschulden.[2] Die Behörde kann den Betreiber, gegebenenfall...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2.3 Sturm/Hagel

Ein ersatzpflichtiger Sturmschaden liegt vor, wenn die versicherten Sachen durch eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 zerstört oder beschädigt werden. Die Luftbewegung muss also wetterbedingt sein. Hinweis Sturmnachweis durch Wetterbericht Nicht dazu gehören Luftbewegungen, die z. B. durch den Druck einer Explosion entstanden sind. Den Nachweis, dass St...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 5 Der Versicherungswert 1914

In der Präambel zu den VGB 2022 – Wert 1914 wird ausgeführt, dass die Wohngebäude zur besseren Vergleichbarkeit in Preisen des Jahres 1914 bewertet werden. In diesem Jahr waren die Baukosten keinen nennenswerten Schwankungen unterworfen. Der Versicherungswert 1914 wird mithilfe eines jährlich aktualisierten Faktors auf den aktuellen Neuwert hochgerechnet. Achtung Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 7.2 Umrechnung des Neuwerts

Für die Umrechnung des Neuwerts gibt der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert des Wohngebäudes in den Preisen eines anderen Jahres (z. B. des Baujahres) an. Der Versicherer rechnet diesen Wert auf seine Verantwortung in den Versicherungswert 1914 um. Problematisch ist die Abgrenzung des Neuwerts auf ein bestimmtes Jahr und die Bewertung aller versicherten Sachen auf dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 7.4 Der gleitende Neuwert

Der Umfang des Versicherungsschutzes und damit die Höhe der Entschädigung wird im Wesentlichen von der Versicherungsform bestimmt, da diese auch die Versicherungssumme beeinflusst. Die heute am häufigsten angewendete und auch für den Versicherungsnehmer vorteilhafteste Versicherungsform ist die gleitende Neuwertversicherung. Sie bietet den idealen Versicherungsschutz auf "gl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 8.1 Vertragsabschluss

Bereits bei der Antragstellung gilt es, wichtige Aspekte zu beachten. Alle Antragsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, bewusst falsch beantwortet, so kann u. U. der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei sein. So ist die Frage nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes maßgebend bei der...mehr