Fachbeiträge & Kommentare zu Vergaberecht

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen v. 22.6.2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) mit Wirkung zum 28.6.2005 in das SGB V eingefügt worden und enthält Vorschriften über die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematik (gematik). Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.20...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerung der öff...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.8.2 Nachweis der Präqualifikation (§ 28e Abs. 3b Satz 2)

Rz. 67 Hiernach ist ein Verschulden des Hauptunternehmers ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers durch eine Präqualifikation nachweist, die die Eignungsvoraussetzungen nach § 6a der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A i. d. F. der Bekanntmachung...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.9 Beauftragung des Trägers (Abs. 8)

Rz. 29 Die Agentur für Arbeit beauftragt den Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung (Abs. 8). Dabei sind die Vorschriften des Vergaberechts anzuwenden. Es handelt sich um einen deklaratorischen Verweis auf das Vergaberecht. Unter dem Vergaberecht i. S. v. Abs. 8 ist das allgemeine Vergaberecht nach den §§ 97 ff. GWB zu verstehen, al...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.1.1 Geeignete Traumaambulanzen

Rz. 6 Seit Inkrafttreten der Regelungen zu den Traumaambulanzen im SGB XIV können geeignete Kliniken, Krankenhäuser und niedergelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Aufgaben der Traumaambulanzen nach dem SGB XIV wahrnehmen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde geschlossen haben. Das Verga...mehr

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zfs 02/2024, Die Eigentumsvermutung gemäß § 1006 BGB und seine Auswirkungen

Hinweis Nicht selten wenden die von den Haftpflichtversicherern beauftragten Prozessbevollmächtigten ohne konkrete Anhaltspunkte die mangelnde Aktivlegitimation ein, obwohl mit der Klage vorgetragen wurde, dass der Kläger Eigentümer des Fahrzeugs ist. Die nachfolgende Formulierung soll hierzu im Rahmen des Prozesses Hilfestellung leisten. "Soweit die Beklagten die Eigentümers...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 43 Die Tätigkeit der Stiftung ist alle 2 Jahre extern und unabhängig zu evaluieren (Satz 1). Gegenstand der Evaluierung ist die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen (Satz 2). Die Evaluation wird durch den Stiftun...mehr

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AGS 01/2024, MüKo zum Wettbewerbsrecht, Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker; Prof. Dr. Florian Bien; Prof. Dr. Peter Meier-Beck und Dr. Frank Montag. Band 1/1 und 1/2: 4. Aufl., 2023; Band 2: 4. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. Band 1/1: XXXIX, 2.787 S., Band 1/2: XXXIX, 1.363 S., Band 2: XXXIV, 2.276 S., 777,00 EUR Mit den Bänden 1 (zwei Teilbände) und 2 hat der Start der 4. Aufl. des ei...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Ersatz des Verzögerungsschadens (§ 280 Abs. 1 und 2 BGB)

Rz. 29 Der Auftraggeber kann den Ersatz des ihm entstandenen, adäquat kausal durch die Verzögerung der Bauleistung entstandenen Schadens verlangen. Hierzu gehören insbesonderemehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundlagen

Rz. 280 Charakteristisch für diese Finanzierungsform ist die Beleihung des Cash-Flow, den das Projekt voraussichtlich in Zukunft erwirtschaftet. Von der klassischen Fremdfinanzierung unterscheidet sich die Projektfinanzierung also insb. dadurch, dass Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung das Projekt bzw. die künftigen Erträge des Projektes und nicht die Bonität des Kred...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

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Subventionskontrolle: Herausforderungen für Unternehmen im EU-Binnenmarkt

Zusammenfassung Die EU hat im Jahr 2023 einen neuen Regelkomplex erlassen, um wettbewerbsverzerrende Einflüsse durch Subventionen von Drittstaaten auf den Binnenmarkt einzudämmen. Die eingeführten Meldepflichten und Kontrollbefugnisse der Kommission stellen Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Hintergrund Der Wettbewerb gilt als ein unabdingbarer Bestandteil des europ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.14 Aufgaben der DRV Bund im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben (Abs. 9)

Rz. 92 Nach der Gesetzesbegründung zu § 15 Abs. 9 (BT-Drs. 19/23550, S. 99 bis 102) wird die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet, in Wahrnehmung der ihr nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a übertragenen Aufgabe zur Regelung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe für alle Träg...mehr

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Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.6 Geschäftsstelle und Geschäftsordnung des Qualitätsausschusses (Abs. 6, 7)

Rz. 13 Gemäß Abs. 6 Satz 1 haben die Vertragsparteien nach § 113 gemeinsam bis zum 31.3.2016 eine unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses einzurichten. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Regelung dem Umstand Rechnung, dass die Vielfalt der den Vertragsparteien gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und die Notwendigkeit ihrer fristgerechten Bearbeitung sow...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / II. Übergang der materiellen Betriebsmittel

Rz. 14 Der Übergang der materiellen Betriebsmittel ist nach neuerer Rspr. keine zwingende Voraussetzung für die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit. Dennoch ist es ein wesentliches Kriterium vor allem bei Produktionsbetrieben (MüKo-BGB/Müller-Glöge, BGB, § 613a Rn 30). In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Per...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Neuere Entwicklungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Die Vorschrift gelangt vor allem deshalb zur Anwendung, weil in Deutschland (noch) kein Unternehmensstrafrecht existiert. Diesbezüglich wurden immer wieder Gesetzesentwürfe z.B. für ein Verbandstrafgesetzbuch (VerbStrG-E)[2] oder ein Verbandssanktionsgesetz (VerSanG-E)[3] vorgelegt. Rz. 173 [Autor/Stand] Seit April 2014 existiert zudem ein Gesetzgebungsv...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.3 Vergütung für die Leistung Dritter

Rz. 17 Abs. 2 verpflichtet zu einem Qualitätsmanagement der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Dabei gilt der ökonomische Grundsatz, qualitativ hochwertige Leistungen zu einem günstigen Preis zu erhalten. Damit werden betriebswirtschaftliche Ziele verfolgt, die schon in der Vergangenheit...mehr

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zfs 02/2023, Möglichkeiten und Grenzen der 130 % - Regelung

Der BGH gewährt dem Geschädigten unter besonderen Voraussetzungen im Rahmen seines 4-Stufen-Modells[1] das Recht, zu entscheiden, ob er die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs vornehmen will, auch wenn die Kosten der Reparatur im Vergleich zu den Kosten der Wiederbeschaffung deutlich höher sind.[2] Nachdem die Ersatzbeschaffung ein...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Rücksendedatum

Rz. 91 Zu unterscheiden ist nach diesseitiger Auffassung zum einen das Datum, das auf dem Empfangsbekenntnis angegeben wird (= Zustellungsdatum) und das Datum, zu dem dann das Empfangsbekenntnis zurückgesendet wird. Das Datum der empfangsbereiten Kenntnisnahme ist das Zustellungsdatum, nicht aber das Datum, an dem das eEB in Rücklauf gegeben wird. Diese Daten können zwar zus...mehr

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Sommer, SGB V § 323 Betrieb... / 2.2 Aufträge, Zulassungen (Abs. 2)

Rz. 4 Zur Durchführung des Betriebs der Telematikinfrastruktur vergibt die gematik Aufträge oder erteilt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren Zulassungen (Satz 1). Beim Zulassungsverfahren haben Anbieter von Betriebsleistungen einen Anspruch auf Zulassung, wenn die zu verwendenden Komponenten und Dienste nach Maßgabe von § 311 Abs. 6 und § 325 zugelasse...mehr

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Sommer, SGB V § 324 Zulassu... / 2.1 Zulassung (Abs. 1)

Rz. 3 Anbieter von Betriebsleistungen haben einen Anspruch auf Zulassung (Satz 1). Folgende Voraussetzungen sind dazu kumulativ erforderlich: die zu verwendenden Komponenten und Dienste sind nach Maßgabe von § 311 Abs. 6 und § 325 zugelassen, der Anbieter erbringt den Nachweis, dass die Verfügbarkeit und Sicherheit der Betriebsleistungen gewährleistet sind und der Anbieter verp...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2 Die staatliche Förderung im Rahmen einer Entgeltumwandlung

Wegen der in den kommenden Jahren steigenden Rentenneuzugängen (die sog. Babyboomer gehen in Rente) und der steigenden Lebenserwartung der Rentner wird die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wohl weiter unter das heutige Niveau absinken. Damit wird die gesetzliche Rente in der Zukunft in vielen Fällen noch weniger als bisher nicht mehr ausreichen, um d...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.3 Durchführungswege

Die Entgeltumwandlung kann auf verschiedene Arten – sog. Durchführungswege – vollzogen werden. Als Durchführungswege kommen in Betracht: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Direktzusage und Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber legt einseitig den Durchführungsweg fest und entscheidet auch über den Anbieter. Durch den Tarifvertrag im kommunalen öffentlichen Dienst sind...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.4 Entgeltumwandlung im kommunalen Bereich

Bereits am 18.3.2003 hatten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften mit Abschluss des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) die tarifrechtlichen Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung geschaffen. Die Beschäftigten haben somit ebenfalls die Möglichkeit, ihre betriebliche...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.6 Maßnahmeträger (Abs. 6)

Rz. 26 Nach Abs. 6 beauftragt die Agentur für Arbeit Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der Assistierten Ausbildung unter Anwendung des Vergaberechts. Vergaberechtlich sind somit die Vorschriften des GWB, der VgV und der UVgO zu beachten. Rz. 27 Träger, die die Assistierte Ausbildung nach den §§ 74-75a im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen ...mehr

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zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 12 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

Rz. 44 Die Vorschrift betrifft einen Teilbereich des gerichtlichen Verfahrens zum Vergaberecht, das im 4. Teil Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten ist. Sie betrifft ein Verfahren vor der Vergabekammer und drei Verfahren vor dem Vergabesenat. Zu beachten ist, dass sich die Vorschriften des GWB geändert haben. Sie sind zwar inhaltsgleich gebl...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.1 Neuordnung der Vorschrift durch Versorgungsverträge (Rahmenverträge) mit Beitrittsrecht anstelle von Ausschreibungen

Rz. 3 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 4. Kapitels, der den Titel "Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln" trägt. Zum 6. Abschnitt gehören neben dieser Vorschrift die §§ 126 (Versorgung durch Vertragspartner) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Krankenkassen erfüllen mit der Umsetzung der Vorschr...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Rechtsgrundlage für den Sachleistungsanspruch der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Hilfsmittel ist § 33 Satz 1. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.2 Leistungserbringer aus dem EU-Ausland (Abs. 1 Satz 6 und 7)

Rz. 3a Um Transparenz über die Vertragsabschlussabsichten der Krankenkassen auch für Leistungserbringer (Anbieter) aus dem EU-Ausland zu gewährleisten und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Vertragsverhandlungen zur Hilfsmittelversorgung der Versicherten zu ermöglichen, sind die Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 6 verpflichtet, ihre Absichten, Verträge zur Versorgung mit ...mehr

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AGS 10/2020, Weyland, BRAO - Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung

Begründet von Wilhelm E. Feuerich, herausgegeben von Dr. Dag Weyland. 10. Aufl., 2020. Verlag Franz Vahlen, München. XVIII, 2010 S., 189,00 EUR Seit der Vorauflage in 2015 hat sich das Berufsrecht rasant weiterentwickelt. Allein in der BRAO waren zehn Gesetzesänderungen einzuarbeiten, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2 Beistandsleistungen (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 51 § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG hat im Gegensatz zur eher klarstellenden Funktion des § 2b Abs. 3 Nr. 1 UStG echten Regelungscharakter. Die Vorschrift ist speziell auf die interkommunale Zusammenarbeit zugeschnitten und schafft im Ergebnis ein Privileg für die Erbringung von Beistandsleistungen, die die in der Vorschrift genannten Bedingungen erfüllen. Diese Kriterien sind an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2.1 Spezifisches öffentliches Interesse

Rz. 52 Nach § 2b Abs. 3 Nr. 2 S. 1 UStG liegen bei Leistungen einer jPöR an eine andere jPöR größere Wettbewerbsverzerrungen dann nicht vor, wenn die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. Das Kriterium des spezifischen öffentlichen Interesses erinnert an die Regelungen für interkommunale Kooperationen nach Art. 12 Abs. 4 Buchst. b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Unionsrechtliche Grundlage

Rz. 1 Unionsrechtliche Grundlage für die Umsatzbesteuerung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts ist Art. 13 MwStSystRL, der weitgehend wortgleich aus Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie [1] übernommen worden ist. Die unionsrechtlichen Grundsätze zur Umsatzbesteuerung öffentlich-rechtlicher Einrichtung bestehen damit nahezu unverändert seit der Harmonisierung der Bemessung...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht

Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts in vielfältiger Weise auf die nationalen Rechtsbestimmungen sowohl des Bundes- als auch des Landesrechts einwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.6 Europarechtliche Rechtsfolgen

Rz. 17 Rechtsgeschäfte, die gegen das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot verstoßen, sind gemäß Art. 81, 82 EGV (i. V. m. § 134 BGB) nichtig. Nationale Gerichte können dies entweder selbst feststellen oder müssen – in Zweifelsfällen – die Stellungnahme der Kommission über eine mögliche Freistellung einholen bzw. den Rechtsstreit aussetzen und zur Auslegung des europä­ische...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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