Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.1 Wichtiger Grund

Rz. 30 Die Anordnung des Ruhens des Einspruchsverfahrens durch die Finanzbehörde setzt nach § 363 Abs. 2 S. 1 AO einen wichtigen Grund voraus. Dies ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Wichtige Gründe sind z. B.: anhängige Musterprozesse, Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung zur Ermit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2019, Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung

BVerfGG § 90; BGB § 1666 Abs. 3 Nr. 3; FamFG § 40 Abs. 1 § 49 § 56 Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine gegen eine eA gemäß § 49 FamFG gerichtete Verfassungsbeschwerde entfällt – wie vorliegend – mit Wirksamwerden der fachgerichtlichen Hauptsacheentscheidung gemäß § 40 Abs. 1 FamFG, da die eA infolgedessen gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 FamFG außer Kraft tritt. (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2019, Unzulässigkeit ... / Leitsatz

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine gegen eine eA gemäß § 49 FamFG gerichtete Verfassungsbeschwerde entfällt – wie vorliegend – mit Wirksamwerden der fachgerichtlichen Hauptsacheentscheidung gemäß § 40 Abs. 1 FamFG, da die eA infolgedessen gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 FamFG außer Kraft tritt. (Rn 3) 2. Da weder eine Wiederholung der Maßnahme zu besorgen noch eine aktuelle weitere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2019, Unzulässigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich als Verfahrensbeiständin zweier Kinder mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung, in der den Eltern wegen des Verdachts, dass der Vater pädophile Neigungen hat, im Wege der einstweiligen Anordnung Auflagen nach § 1666 Abs. 3 BGB erteilt wurden. Nachdem zwischenzeitlich eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Amt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2019, Unzulässigkeit ... / 2 Anmerkung

Seit Inkrafttreten des FamFG hat auch das Eilverfahren mit der nun in §§ 49 ff. FamFG geregelten einstweiligen Anordnung eine besondere verfahrensrechtliche Ausgestaltung erlangt und die frühere vorläufige Anordnung abgelöst. Gerade mit Blick auf die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen kommt dem Eilverfahren die Bedeutung zu, ein etwaiges inhaltlich gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2019, Baden-württemb... / Aus den Gründen

"… Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kfz-Kennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies hat der Erste Senat des BVerfG (…) unter Zugrundelegung der Maßstäbe aus dem Beschl. vom selben Tag (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 8/2019) entschieden." Beide Länder können ihre Regelungen der Kennzeichenkontrollen im Wesentlichen auf ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Die Parteien haben in einem einstweiligen Verfügungsverfahren in einer Designstreitigkeit vor dem LG gestritten. Streitgegenstand war die Verletzung eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Antragstellerin durch von den Antragsgegnerinnen vertriebene Schuhsohlen. Die Antragsgegnerinnen hatten unter dem 11.10.2016 – nachdem sie vorher abgemahnt worden waren – eine Schut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2019, Automatisierte... / 1 Entscheidung

"… Mit (…) Beschl. hat der Erste Senat des BVerfG die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle nach dem BayPAG als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kfz-Kennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2019, Geschäftsbericht 2017/2018

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder- versammlung am 1.12.2018 in Münster Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 25.11.2017 in Berlin bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.455 Mitgliedern (Stand 30.10.2018)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2019, Baden-württemb... / Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen ein Gesetz. 2. Teilweise Verfassungswidrigkeit der Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Baden-Württemberg und Hessen. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 – 1 BvR 2795/09 u. 1 BvR 3187/10mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Verfassungswid... / 2 Aus den Gründen

III. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt. Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das BVerfG bereits geklärt (vgl. BVerfG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / F. Rechtsmittel

Gegen einen den Antrag auf Wiederaufnahme verwerfenden Beschluss des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde nach § 85 Abs. 1 Abs. 2 OWiG, § 372 S. 1 StPO zulässig. Sie ist rechtzeitig, innerhalb einer Woche ab Bekanntmachung des angefochtenen Beschlusses, beim Amtsgericht einzulegen. In Bußgeldsachen entscheidet das Landgericht über die sofortige Beschwerde. Der Beschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Verfassungswid... / 1 Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage syrischer Asylbewerber durch das VG. 1. Die Beschwerdeführer sind syrische Staatsangehörige. Sie reisten am 15.4.2016 in die Bundesrepublik Deutschland ein, wo sie am 13.5.2016 Asylanträge stellten. Zur Begründung gaben sie an, dass sie Syrien wegen des Krieges verlassen hätten. Der am 8.2....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / aa) Überblick

Rz. 56 Ausschlussfristen dienen der Rechtsicherheit und dem Rechtsfrieden im Vertragsverhältnis. Zu unterscheiden sind einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.[43] Rz. 57 Einstufige Ausschlussfristen sehen vor, dass die Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Dabei wird meistens verla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2019, zfs 01/2019 / Verfassungsbeschwerde kann nicht per De-Mail eingereicht werden (BVerfG, Beschluss v. 7.12.2018 – 1 BvR 2391/18)

Eine Verfassungsbeschwerde per De-Mail genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 S. 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss. Dass hat das BVerfG mit Beschluss v. 19.11.2018 entschieden und eine per De-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Bislang stehe die De-Mail ebenso wie die gewöhnliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das Unterlassen einer richterlichen Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie gegen einen Versäumnisbeschluss in einem familienrechtlichen Unterhaltsverfahren. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt er, den angegriffenen Versäumnisbeschluss zum Zwecke der Abwehr schwerer Nachteile ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 2 Anmerkung

Das Bundesverfassungsgericht greift in seiner Entscheidung erneut die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe auf und nimmt in dem der verfassungsgerichtlichen Hauptsacheentscheidung vorausgehenden einstweiligen Anordnungsverfahren[1] auch zum Verhältnis zwischen Verfahrenskostenhilfe- und dem Hauptsacheverfahren Stellung. Bei der v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2018, Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rolf Schaefer und Malte Schaefer. 5. Aufl., 2018, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 277 S., 49,00 EUR Die Vergütung in arbeitsrechtlichen Mandaten entspricht zwar im Wesentlichen der Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten; hier ergeben sich jedoch aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts entscheidende Abweichungen, so dass eine gesonderte Darstellung dieser Gebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Abgrenzung von ... / 3 Anmerkung

1. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Streitigkeit unter (ehemaligen) Eheleuten als – die Zuständigkeit des Familiengerichts begründende – sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eingestuft werden kann: Die geltend gemachten Ansprüchemehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Brühl, Dokumentation, info also 2004 S. 44. ders., BSHG-Thema: Zuzahlungen und Sozialhilfe, info also 2004 S. 132 m. w. N. Burmester, Medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse, NDV 2015 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung der Beschleunigungsrüge und -beschwerde im Umgangsverfahren

GG Art. 2 Abs. 1 20 Abs. 3; BVerfGG § 90; FamFG § 155 Abs. 1 § 155b Leitsatz 1. Mit der instanzbeendenden fachgerichtlichen Entscheidung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichtete Beschleunigungsrüge und -beschwerde und damit auch für eine wegen der Zurückweisung jener Rechtsbehelfe erhobenen Verfassungsbeschwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verfassungsbesc... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Bei der Entscheidung dürfte es sich um die erste Entscheidung handeln, die gemeinsam von Prof. Radtke und Prof. Britz getroffen worden ist. FF 11/2018, S. 442 - 443mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verfassungsbesc... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft zurückweisende Entscheidungen über eine Beschleunigungsrüge und -beschwerde nach § 155b FamFG und § 155c FamFG in einem seit Februar 2015 anhängigen Umgangsverfahren betreffend ein heute viereinhalb Jahre altes Kind. [2] Das Familiengericht hat mit Beschl. v. 30.7.2018 mittlerweile eine – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung getro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verfassungsbesc... / Leitsatz

1. Mit der instanzbeendenden fachgerichtlichen Entscheidung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichtete Beschleunigungsrüge und -beschwerde und damit auch für eine wegen der Zurückweisung jener Rechtsbehelfe erhobenen Verfassungsbeschwerde. 2. Es besteht vorliegend auch kein Bedürfnis für eine Feststellung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Unzureichende ... / 3 Anmerkung:

Der nicht hinreichend aufgeklärte Sachverhalt, also der fehlende hinreichende Tatverdacht, ist eigentlich das Paradebeispiel der Rückleitung der Akten nach § 69 Abs. 5 OWiG, wenn also etwa das Messbild nicht gut genug ist und die Identitätsbegutachtung schon in die Hände der Behörde gelegt werden muss und nicht der Beweisaufnahme überlassen werden darf. Darüber hinaus gibt e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG)

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG ist jedermann berechtigt, gegen Grundrechtsverletzungen oder Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG durch Akte der öffentlichen Gewalt nach Erschöpfung des vorgesehenen Rechtsweges binnen Monatsfrist Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Akte der öffentliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss über die Gewährung oder Ablehnung der PKH ist die Beschwerde durch § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen, sodass der Beschluss unanfechtbar ist (s. Rz. 20). Davon unberührt bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Anhörungsrüge (§ 133a FGO; Brandis in Tipke/Kruse, § 142 FGO Rz. 71 m. w. N.) und die Verfa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kraft Gesetzes

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, wenn der Einspruchsführer sich ausdrücklich auf eine Rechtsbehauptung stützt, wegen der ein Verfahren beim EuGH, beim BVerfG oder bei einem sonstigen obersten Bundesgericht anhängig ist. Dabei ist § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nicht auf Musterprozesse beschränkt (so aber Birkenfeld in HHSp, § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das sog. AnhörungsrügenG v. 09.12.2004, BGBl I 2004, 3220 mit Wirkung ab dem 01.01.2005 in die FGO eingefügt worden. Sie dient der Umsetzung einer Plenarentscheidung des BVerfG (v. 30.04.2003, 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395), mit der der Gesetzgeber verpflichtet wurde, eine Regelung zu schaffen, die innerhalb der f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVI. Korrespondierender Erstattungsanspruch (§ 171 Abs. 14 AO)

Tz. 116 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 14 AO verhindert den Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch, solange und soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht i. S. des § 228 AO verjährt ist. Die Ablaufhemmung tritt in Höhe des noch nicht verjährten Erstattungsanspruchs ein (BFH v. 13.03.2001, VIII R 37/00, BS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Übermaßverbot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) ist eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG; z. B. BVerfG v. 05.12.2002, 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98, BVerfGE 107, 59). Es gebietet allgemein, dass die von der Behörde gewählte Maßnahme geeignet und erforderlich sein muss, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Geeignet ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentliche Beschwerde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a FGO sieht mit der sog. Anhörungsrüge einen außerordentlichen Rechtsbehelf für die Fälle vor, in denen ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist (s. § 133a FGO Rz. 1). Die gesetzliche Regelung soll der Rechtsklarheit dienen und zugleich sicherstellen, dass in Ausnahmefäll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 15 Richter auf Probe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Richter auf Probe sind solche Richter, die später als Richter auf Lebenszeit oder als Staatsanwalt verwendet werden sollen, und dazu in einer mindestens dreijährigen Probezeit erprobt werden (§§ 10 Abs. 1, 12 DRiG). Sie führen die Dienstbezeichnung "Richter" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Zum Richterkraft Auftrags können Beamte auf Lebenszeit erna...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung des Gerichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung bei erfolglosen Rügen richtet sich nach § 133a Abs. 4 FGO . Unstatthafte oder nicht form- oder fristgerecht eingelegte Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Zulässige, aber unbegründete, Rügen werden zurückgewiesen. Entsprechend der Rechtsnatur der Anhörungsrüge ist Gegenstand der Prüfung durch das Gericht neben der Zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Der Zugang zum EuGH

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der EuGH entscheidet im Wege der Vorabentscheidung unter anderem über die Auslegung der europäischen Verträge, Art. 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV (ex-Art. 234 Abs. 1 Buchst. a EGV). Hält ein nationales Gericht eine innerstaatliche Norm für europarechtswidrig, so eröffnet dies noch nicht den Weg zum EuGH, da dieser nur den EGV auszulegen hat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsbelehrung muss so beschaffen sein, dass der rechtsunkundige Bürger über seine Rechtsschutzmöglichkeiten hinreichend informiert wird. Nicht erforderlich sind zwar zweckmäßige, aber nicht notwendige Ausführungen, die den Empfänger eher verwirren als dienen (BFH v. 07.02.1977, IV B 62/76, BStBl 1977, 291). So muss nicht über die F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weitere Voraussetzung der Entstehung des Zinsanspruchs ist, dass der gegen den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt wurde oder der Grundlagenbescheid für den in der Vollziehung ausgesetzten Verwaltungsakt ist, eingelegte Rechtsbehelf ganz oder teilweise endgültig keinen Erfolg gehabt hat (BFH v. 10.10.2012, VIII R 56/10, BStBl ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 108 Berichtigung des Tatbestands

Schrifttum Kapp, Die Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO, BB 1983, 190; Rößler, Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach Maßgabe des BFH, NJW 2004, 266. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung von Fehlern in der Darstellung des Tatbestandes – nicht auch der Entscheidungsgründe – erspart die – bei Entscheidungserheblichkeit – sonst u. U. erforderliche Aufheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Keine paritätische Betreuung als verfassungsrechtlich gebotener Regelfall

Im Jahr 2015 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Wechselmodell befasst:[5] Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes erfolgte die Trennung der Eltern. Das Kind lebt im Haushalt der Mutter, die die elterliche Sorge allein ausübt. Anträge des BF zur elterlichen Sorge blieben erfolglos. Der BF r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr