Fachbeiträge & Kommentare zu Vaterschaftsfeststellung

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FF 12/2017, Darlegungs- und... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller macht Ansprüche aus Scheinvaterregress für die Zeit von 16.5.1975 bis Juli 1992 in Höhe von 42.400 EUR geltend. Der Antragsteller hat am 1.6.1972 mit M. S. die Ehe geschlossen. Am 16.5.1975 wurde der Sohn Y. H. geboren und im Geburtsregister der Antragsteller und seine damalige Ehefrau als Eltern eingetragen. Die Ehe des Antragstellers mit der Kindesmutte...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 2. Recht der genetischen Eltern auf rechtliche Zuordnung "ihres" Kindes

Der biologische Vater, dessen rechtliche Vaterschaft sich nicht aus den gesetzlichen Vermutungstatbeständen ergibt, hat nur eingeschränkt die Möglichkeit, dass ihm "sein" Kind rechtlich zugeordnet wird. Diese Möglichkeit besteht, wenn kein anderer Mann rechtlicher Vater ist und er die Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkennt (§ 1592 Nr. 2 BGB) oder gerichtlich fests...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 1. Recht des Kindes auf statusmäßige Zuordnung zum biologischen Elternteil

Nach den deutschen Abstammungsregelungen des BGB soll die Eltern-Kind-Zuordnung grundsätzlich entsprechend der biologischen Verbindung erfolgen. Dies zeigt sich insbesondere an § 1592 Nr. 3 BGB. Das einfache Recht lässt aber Ausnahmen zu. Diese ergeben sich zum einen daraus, dass die genetische Elternschaft nicht offensichtlich ist und daher für die rechtliche Zuordnung Verm...mehr

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FF 5/2017, Versagung der Vaterschaftsfeststellung an im Ausland kryokonservierten Embryonen

BVerfGG §§ 93a Abs. 2, 23, 92; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 20 Abs. 3; BGB § 1912 § 1913 Leitsatz 1. Zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört es, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird. Wesentlicher Zweck des Begründungserfordernisses der §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVe...mehr

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FF 5/2017, Versagung der Va... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass die Gerichte es ablehnen, ihn als Vater von mehreren in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik kryokonservierten Embryonen festzustellen. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer lebt mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie leben im gemeinsamen Haushalt mit zwei im Jahr 2012 von einer Leihmutter in Kali...mehr

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FF 5/2017, Versagung der Va... / Leitsatz

1. Zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört es, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird. Wesentlicher Zweck des Begründungserfordernisses der §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfG ist es sicherzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne weitere Ermittlungen über die Sachentscheidungsvorauss...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / V. Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (s.o. III. 1.) kann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (s.o. III. 3.) eingeschränkt werden. Die kollidierenden Verfassungsrechte (s.o. IV.) sind mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung in Ausgleich zu bringen. In dem aufgezeigten Spannungsverhältnis kollidierender Grundrechtspositionen besteht jedoch ein weiter gesetzgebe...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / VII. Zusammenfassung und Fazit

Das Recht auf Klärung der eigenen Abstammung – durch Vaterschaftsfeststellung oder isolierte Abstammungsklärung – fällt in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Danach ist ein Individuum grundsätzlich vor der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung geschützt. Schranken ergeben sich aus d...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / IV. Mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung kollidierende Verfassungsrechte

Der gesetzgeberische Regelungsspielraum bei der Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Vaterschaftsfeststellung oder Abstammungsklärung ist durch gegenläufige Grundrechte der Personen begrenzt, die durch ein entsprechendes Verfahren beeinträchtigt werden.[17] 1. Persönlichkeitsrecht der Mutter aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG Durch die Aufklärung der tatsächlichen lei...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / VI. Vereinbarkeit mit EMRK

Ein anderes Ergebnis ergibt sich in dem jüngst vom BVerfG[36] entschiedenen Fall auch nicht mit Blick auf die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Vor dem BVerfG rügefähig sind zwar nur Verstöße gegen Grundrechte des Grundgesetzes, nicht hingegen gegen die EMRK, denn letztere ist als völkerrechtlicher Vertrag innerstaatlich aufgrund des zur Umsetzung nach Art. 59...mehr

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FF 2/2017 / Abstammungsrecht

a) Der Anspruch aus § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass die leibliche Abstammung des Kindes nicht bereits durch ein Abstammungsgutachten geklärt ist. b) Ausnahmsweise kann trotz vorliegenden Abstammungsgutachtens ein Bedürfnis nach (weiterer) Klärung und damit ein Anspruch gemäß § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB gegeben sein. Das kann zum einen bei fehlerhafter Durchführung der...mehr

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FF 11/2016, Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien kryokonservierte Embryonen

BGH, Beschl. v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15 (AG Neuss, Beschl. v. 26.2.2014 – 45 F 386/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2015 – II-1 UF 83/14) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob ein deutscher Samenspender als Vater der mit seinem Sperma gezeugten, in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik in flüssi...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Abstammung

a) Begehrt ein Samenspender die Feststellung seiner Vaterschaft für einen im Ausland extrakorporal aufbewahrten Embryo, so bestimmt sich das anzuwendende Recht allein entsprechend Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGBGB nach dem Personalstatut des Samenspenders. b) Vor der Geburt des Kindes ist nach deutschem Recht eine Vaterschaftsfeststellung ebenso wenig möglich wie die Zuerkennung ein...mehr

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ZAP 22/2016, Vaterschaftsfeststellung: Im Ausland aufbewahrte Embryonen

(BGH, Beschl. v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15) • Begehrt ein Samenspender die Feststellung seiner Vaterschaft für einen im Ausland extrakorporal aufbewahrten Embryo, so bestimmt sich das anzuwendende Recht allein entsprechend Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGBGB nach dem Personalstatut des Samenspenders. Für die Bestimmung des auf die Abstammung von extrakorporalen Embryonen anzuwendenden...mehr

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ZAP 5/2017, Vaterschaftsfeststellung: Im Ausland aufbewahrte Embryonen

(BVerfG, Beschl. v. 11.1.2017 – 1 BvR 2322/16) • Um in Deutschland die Feststellung der Vaterschaft an im Ausland aufbewahrten Embryonen zu erreichen, müsste der Antragsteller plausibel aufzeigen, dass die pränatale Zuordnung seines Vaterschaftsstatus‘ oder eines vergleichbaren Status‘ zum Schutz der im Ausland eingefrorenen Embryonen erforderlich sein könnte. Hinweis: Das B...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Vaterschaftsfeststellung des Samenspenders

Nach § 1600 Abs. 5 BGB ist die Anfechtung der Vaterschaft durch die rechtlichen Eltern ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer Einwilligung durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. In analoger Anwendung ist auch das Anfechtungsrecht des Samen spendenden biologischen Vaters ausgeschlossen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1209). Das OLG Zweibrück...mehr

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zerb 8/2016, Zur Verjährung... / Sachverhalt

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage gegen die Beklagten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche sowie in letzter Stufe Ansprüche aus § 2329 BGB geltend. Die Parteien sind die drei leiblichen Kinder und gesetzlichen Erben des am [...] 2007 in [...] verstorbenen [...] (im Folgenden: Erblasser). Den Parteien war die Abstammung des Klägers bis zu deren gerichtlicher Festste...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 4. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur zur starren Sonderregelung bei § 2329 BGB

Darauf bezugnehmend stellt die historische und aktuelle Fachliteratur auch auf die starre, drei Jahre nach dem Erbfall eintretende Verjährung ab. Weidlich spricht zutreffend von "stets".[13] So soll "durch diesen festen Anfangszeitpunkt die Lage des Beschenkten billig" erleichtert werden.[14] Die Zeit der Unsicherheit für den Beschenkten soll bewusst kurz gehalten werden.[15...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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Zerb 4/2016, Die Kostenents... / Aus den Gründen

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ErbR 2015, 445 (= ZEV 2015, 635 m. Anm. Kroiß) veröffentlicht ist, hat soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG bewusst dagegen entschieden, ausschließlich das ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.2 Vaterschaftsfeststellung

Rz. 5 Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung sind die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB). Sie bedarf gemäß § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung durch die Mutter. Beides muss gemäß § 1597 Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Dies kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden. Ferner kann der Notar, das Amtsgericht, der Standesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 3 Literatur

Rz. 18 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.4.2005, J 3.315 Rei, Schutz der Pflegestellenorte; Aufenthaltsbegründung von Kindern und Jugendlichen in der Familie naher Verwandter, JAmt 05/2005 S. 240; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.7.2007, J 8.250 Rei, Kostenerstattungspflicht bei einem Wechsel von der Hilfe für junge Volljährige zu Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinde...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Zur dogmatischen Einordnung des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB und Kritik am Beschluss des BGH vom 18.2.2015

Die Entscheidung des BGH geht über die Fälle der Samenspende insgesamt hinaus, da der BGH auch zur Anwendung des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB allgemein Stellung nimmt. Mit der prinzipiellen Unterrichtungspflicht des genetischen Vaters repariert der BGH die als missglückt zu bezeichnende Normkonzeption des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB an einer entscheidenden Schwachstelle. Die Untätig...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 2. Grundrechte der am "Zeugungsvorgang" Beteiligten

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kollidiert mit den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren am Zeugungsvorgang und an der Elternschaft beteiligten Personen. Am schwächsten ist die Stellung des Samenspenders, dessen Persönlichkeitsrecht trotz etwaiger Anonymitätszusagen keinen rechtlichen Schutz genießt. Zwar können ausnahmsweise seine persönlic...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Abstammung

a) Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Vaterschaft für in der Embryonalphase befindliche menschliche Lebewesen, ist eine analoge Anwendung des § 1594 Abs. 4 BGB nicht ersichtlich; vielmehr sprechen der Ausnahmecharakter der Vorschrift und das Fehlen einer entsprechenden Regelung in § 1600d BGB gegen eine planwidrige Gesetzeslücke und damit gegen eine entsprechende...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Einzelne Angelegenheit oder bestimmte Art von Angelegenheiten

§ 1628 BGB setzt weiter voraus, dass die Eltern sich "in einer einzelnen Angelegenheit" oder in einer "bestimmten Art von Angelegenheiten" der elterlichen Sorge nicht einigen können. Die Vorschrift betrifft daher einzelne situative Entscheidungen.[17] Durch eine überwiegend befürwortete restriktive Auslegung dieser Voraussetzung soll primär vermieden werden, dass über eine E...mehr

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AGS 4/2014, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass das entscheidende Billigkeitskriterium bei der Kostenentscheidung nach § 81 FamFG der Erfolg oder Misserfolg des gestellten Antrags sei. Danach seien dem Antragsgegner als Vater der Antragstellerin die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen. Dies entspreche der vor dem 1.9.2009 ge...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung im Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung

ZPO §§ 114, 121 FamFG § 78 Abs. 2 BGB § 1592 Leitsatz Der Grundsatz, dass einem mittellosen Verfahrensbeteiligten im familienrechtlichen Verfahren im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe stets ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, trifft nicht zu. Entscheidend ist, ob ein bemittelter Rechtsuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung im V... / 2 Aus den Gründen

1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen vor. Gem. § 78 Abs. 2 FamFG wird dem Beteiligten, wenn – wie gem. § 114 Abs. 1 FamFG hier – eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretu...mehr

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AGS 11/2013, Keine Mindestb... / 3 Anmerkung

"Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat"[1] I. Zum Leitsatz 1. Ausgangssituation Die überwiegenden Auffassungen in Rspr. und Lit. wollten sich gegenüber lästigen isolierten Beschwerden gegen Kostenentscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verschließen. In Familienstreitsachen, Ehesache...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 5. Freistellungspflicht gegenüber dem Samenspender und dem Ärzteteam

Während Anonymitätszusagen gegenüber dem Samenspender als Vertrag zu Lasten des Kindes unzulässig sind,[46] sind Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Samenspender, auch im Wege des Vertrages zugunsten Dritter, häufig. Sie werden darüber hinaus auch dringend empfohlen.[47] Eine umfassende Freistellungsverpflichtung zwischen dem Partner/der Partnerin der Mutter sowie dem...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / d) Postmortale Befruchtung

Eine Frau kann medizinisch auch nach dem Tod ihres männlichen Partners noch von ihm schwanger werden. Dies ermöglicht die Kryokonservierung des Spermas des Mannes, das mit seiner Einwilligung auch nach seinem Tod noch zur künstlichen Erzeugung eines Kindes verwendet werden kann. Insbesondere in den Fällen einer tödlichen Erkrankung und eines lebensgefährlichen Einsatzes im A...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / Einführung

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern" setzt die Maßgaben positivrechtlich um, die dem Gesetzgeber durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben wurden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass für zukünftige Entscheidungen eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird...mehr

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FF 5/2012, Zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss Der DAV nimmt in der aktuellen Diskussion um das Sorgerecht nichtehelicher Väter wie folgt Stellung: 1. Sorgerecht für beide Eltern Zu bevorzugen ist die Lösung, dass dem Vater mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft – sei es durch Anerkennung oder durch Vaterschaftsfeststellung – die gemeinsam...mehr

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Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung

Leitsatz Der Antragsteller hatte mit einem am 16.6.2011 beim AG eingegangenen Antrag beantragt, festzustellen, dass die am 25.6.1991 geborene Antragsgegnerin nicht seine Tochter sei. Er war mit der Kindesmutter nicht verheiratet und hatte zuvor die Vaterschaft anerkannt. Übereinstimmende Sorgeerklärungen waren nicht abgegeben worden. Der Antragsteller trug vor, er habe während...mehr

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ZErb 2/2012, Einstweilige S... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist die Schwester des Erblassers. Der Erblasser war verwitwet. Aus der Ehe waren keine Kinder hervorgegangen. Seine Eltern waren vorverstorben, außer der Beschwerdeführerin hatte er keine Geschwister. Verfügungen von Todes wegen hatte er nicht getroffen. Die Beschwerdeführerin beantragte mit notariellem Schreiben vom 14.4.2011 einen Erbschein, der sie a...mehr

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Durchbrechung der Rechtsausübungssperre beim Scheinvaterregress

Leitsatz Die Rechtsprechung des BGH formuliert hohe Anforderungen an eine Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB. Zweck dessen ist vor allem die Verhinderung einer doppelten Vaterschaft wegen fehlender Aufhebung der ersten und Begründung einer zweiten rechtlichen Vaterschaft. Der BGH hat in seiner neueren Rechtsprechung Ausnahmen von der Rechtsausübung...mehr

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FF 04/2008, Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten

Einführung Das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" ist gestern im BGBl verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. D...mehr

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AGS 05/2011, Kostenentscheidung bei erfolgreicher Vaterschaftsfeststellung

FamFG § 81 Abs. 1 Leitsatz Es entspricht in der Regel nicht billigem Ermessen, im Falle einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung der beteiligten Mutter Gerichtskosten aufzuerlegen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.3.2011 – 11 UF 286/10 1 Sachverhalt Auf den Antrag des Beteiligten zu 1) hat das FamG festgestellt, dass der verstorbene G. W. der Vater des Beteiligten zu 1) ist (S. 1...mehr