Fachbeiträge & Kommentare zu Vaterschaftsfeststellung

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 2 Gründe

II. Während die Berufung der Beklagten zulässig und begründet ist, ist die gleichfalls zulässige Berufung der Klägerin nicht begründet. 1. Die Erbengemeinschaft hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Nachlasspflegschaft, den die Klägerin gemäß § 2039 BGB in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen könnte. a) Grundsätzlich steht im Deliktsrecht ein Schadensersatzans...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vaterschaftsfeststellung nach Adoption

BGB § 1589 § 1592 Nr. 3 1600d Nr. 3 1686a 1741 Leitsatz 1. Die Feststellung der Vaterschaft nach §§ 1592 Nr. 3, 1600d Abs. 1 BGB ist durch eine zuvor erfolgte Minderjährigenadoption und ein dadurch begründetes Eltern-Kind-Verhältnis nicht grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Ein Rechtsschutzbedürfnis bzw. Feststellungsinteresse besteht für den potentiellen leiblichen Vater jedenfal...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung lässt trotz ihrer ausführlichen Begründung einige Fragen offen. 1. Bewilligungsreifer Sachvortrag? Der Senat bewilligt Verfahrenskostenhilfe für den in erster Linie (Rn 15) geltend gemachten Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft, wobei er allerdings offenlässt, ob es sich beim Hauptverfahren um ein "isoliertes Abstammungsfeststellungsverfahren" bzw. ein "s...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Leitsatz

1. Die Feststellung der Vaterschaft nach §§ 1592 Nr. 3, 1600d Abs. 1 BGB ist durch eine zuvor erfolgte Minderjährigenadoption und ein dadurch begründetes Eltern-Kind-Verhältnis nicht grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Ein Rechtsschutzbedürfnis bzw. Feststellungsinteresse besteht für den potentiellen leiblichen Vater jedenfalls dann, wenn er seine Rechte im Adoptionsverfahren ni...mehr

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AGS 01/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021), JurBüro 2020, 505 In seinem Beitrag berichtet der Autor über die geplanten Änderungen des RVG und anderer Gesetze aufgrund des KostRÄG 2021. Nach einem kurzen Hinweis auf die geplante lineare Gebührenerhöhung befasst sic...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / 4. Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz – SaRegG)

Rz. 18 Das Gesetz ist am 1.7.2018 in Kraft getreten.[30] Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, zu ermöglichen, durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Info...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Erzeugers

Rz. 22 Bei kollusivem Zusammenwirken der Kindesmutter mit dem tatsächlichen Vater eines als ehelich geltenden Kindes besteht ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Namens des Erzeugers als Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 242 BGB zur Geltendmachung des Unterhaltsregresses[34] – und damit auch zur Anfechtung der Vaterschaft.[35] Der titulie...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / X. Künstliche Befruchtung nach dem Tod des Samenspenders

Rz. 46 Als nondum conceptus wird im Lateinischen der noch nicht Empfangene, der bislang noch gar nicht Gezeugte bezeichnet. Einen nondum conceptus hat beispielsweise vor Augen, wer in seinem Testament ein zukünftig erwartetes, erst zu zeugendes Enkelkind mit einem Vermächtnis bedenkt (vgl. § 2178 BGB). Auch über das Erbrecht hinaus werden in zahlreichen Rechtsgebieten noch n...mehr

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Bulgarien / c) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 116 Aktivlegitimiert sind die Mutter und das Kind. Die Feststellungsklage ist binnen drei Jahren zu erheben – für die Mutter ab Entbindung, für das Kind ab Erreichung der Volljährigkeit (Art. 69 S. 1 FamKodex).mehr

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Slowakische Republik / c) Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht

Rz. 89 Wurde die Vaterschaft nicht durch die einvernehmliche Vaterschaftserklärung begründet, so kann das Kind, die Mutter oder der Mann, welcher behauptet, Vater zu sein, einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht einreichen (§ 94 Abs. 1 FamG). Ist das Kind binnen 180 und 300 Tagen nach dem Geschlechtsverkehr des Mannes mit der Mutter des Kindes geboren und...mehr

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Slowakische Republik / 2. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 86 Die Vaterschaft wird aufgrund der folgenden Vermutungen begründet: a) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter Rz. 87 Ist ein Kind während der Ehe oder bis zu 300 Tage nach der Scheidung bzw. nach der Nichtigkeitserklärung der Ehe geboren, so wird der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes betrachtet (§ 85 Abs. 1 FamG). Ist ein Kind einer Frau geboren, die wieder verheirat...mehr

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Bulgarien / 2. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 109 Die Vaterschaft gründet sich auf einer Vermutungsregel, einer Anerkennung oder einer gerichtlichen Feststellung. a) Vaterschaft des Ehemannes Rz. 110 Als Vater des Kindes gilt immer der aktuelle Ehemann der Mutter, sofern das Kind während der Ehe geboren wird (Art. 61 Abs. 1 Alt. 1 und Abs. 2 FamKodex); die Zeitspanne zwischen Eheschließung und Kindesgeburt ist ohne Be...mehr

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Niederlande / 6. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 164 Die Anerkennung gegen den Willen des Erzeugers war bis 1.4.1998 nach dem bis dato geltenden Recht nicht möglich. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Art. 1:207 BW) wurde damals eingeführt. Diese Möglichkeit kann als letztes Mittel der Mutter und des Kindes angesehen werden, eine familienrechtliche Beziehung zwischen Kind und Erzeuger zu schaffen. Die Mutte...mehr

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Russland / 3. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 96 Die Vaterschaft des Nicht-Ehemannes der Mutter kann außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt werden. Die außergerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Eltern des Kindes (Art. 48 Abs. 3 Unterabs. 1 Hs. 1 FGB). In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag auch schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden (Art. 48...mehr

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Polen / c) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 139 Besteht keine gesetzliche Vermutung für die Vaterschaft oder wurde diese widerlegt, so können das Kind, die Mutter, der vermutliche Vater sowie der Staatsanwalt[127] (Art. 86 FVGB) die Feststellung der Vaterschaft gerichtlich verlangen (Art. 72, Art. 84 § 1 S. 1 FVGB). Ist das Kind volljährig, so besteht keine Klageberechtigung für den mutmaßlichen Vater und die Mutt...mehr

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Ukraine / 3. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 110 Die Vaterschaft des Nicht-Ehemanns der Mutter kann außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt werden. Die außergerichtliche Feststellung der Vaterschaft bei nicht miteinander verheirateten Personen erfolgt aufgrund eines gemeinsamen vor oder nach der Geburt des Kindes persönlich einzureichenden Antrags der Eltern des Kindes beim Standesamt (Art. 126 Abs. 1 FGB). ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Rz. 68 Die deutsche Staatsangehörigkeit wird regelmäßig durch Abstammung erworben (ius sanguinis). Wer als Kind einer deutschen Mutter oder eines deutschen Vaters geboren worden ist, ist gem. § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG; vormals Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913) ebenfalls deutscher Staatsangehöriger. Dies gilt unabhängig davon, ob aufgrund...mehr

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Slowakische Republik / b) Einvernehmliche Erklärung der Eltern

Rz. 88 Wird die Vaterschaft nicht durch die erste Vermutung bestimmt, kann diese durch eine einvernehmliche Vaterschaftserklärung von beiden Eltern begründet werden (§ 90 FamG). Die Erklärung muss vor dem Matrikelamt oder vor Gericht abgegeben werden (§ 91 Abs. 2 FamG). Die Erklärung der Mutter ist nicht erforderlich, wenn sie wegen einer psychischen Störung nicht imstande i...mehr

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Polen / 1. Vaterschaft

Rz. 132 Das polnische Recht kennt keine Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. In erster Linie wird die Vaterschaft durch gesetzliche Vermutungen festgestellt (Art. 62 ff. FVGB). Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann die Vaterschaft nur durch Anerkennung des Kindes seitens des Vaters (...mehr

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Slowakische Republik / a) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter

Rz. 87 Ist ein Kind während der Ehe oder bis zu 300 Tage nach der Scheidung bzw. nach der Nichtigkeitserklärung der Ehe geboren, so wird der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes betrachtet (§ 85 Abs. 1 FamG). Ist ein Kind einer Frau geboren, die wieder verheiratet ist, wird als Vater der spätere Ehemann betrachtet, auch wenn das Kind noch vor dem Ablauf von 300 Tagen nach...mehr

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Bulgarien / a) Vaterschaft des Ehemannes

Rz. 110 Als Vater des Kindes gilt immer der aktuelle Ehemann der Mutter, sofern das Kind während der Ehe geboren wird (Art. 61 Abs. 1 Alt. 1 und Abs. 2 FamKodex); die Zeitspanne zwischen Eheschließung und Kindesgeburt ist ohne Belang. Kommt das Kind jedoch vor Ablauf von 300 Tagen nach Ehescheidung zur Welt, so wird es dem gewesenen Ehemann zugeordnet, es sei denn, die Mutte...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / I. Abstammung

Rz. 169 Die schwedische Rechtsordnung setzt als selbstverständlich voraus, dass die Frau, die ein Kind gebärt, die Mutter des Kindes ist. Waren Ehegatten bei der Geburt eines Kindes verheiratet, so wird gemäß Kap. 1 § 1 FB gesetzlich vermutet, dass diejenige Person, die bei Geburt des Kindes mit der gebärenden Mutter verheiratet war, der Erzeuger des Kindes (Vater) ist, sofe...mehr

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Bulgarien / b) Vaterschaftsanerkennung

Rz. 113 Greift die Vermutungsregel des Art. 61 FamKodex nicht, kann ein Mann seine Vaterschaft anerkennen. Die Einwilligung der übrigen Beteiligten dazu ist nicht erforderlich. Die Anerkennung bedarf der Schriftform und ist gem. Art. 65 Abs. 1 FamKodex entweder vor dem Zivilstandsbeamten oder durch eine an ihn gerichtete Erklärung mit notarieller Beglaubigung der Unterschrif...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Portugal / 2. Feststellung der Vaterschaft und Anfechtungsrecht

Rz. 115 Die Feststellung der Vaterschaft hat eine ausführliche detaillierte Regelung in den Art. 1826–1873 CC – mit Grundregeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen – erfahren.[115] Dabei geht das Gesetz zunächst von der Vaterschaftsvermutung aus (Art. 1826–1846 CC). Je nach Verfahren der Anerkennung der Vaterschaft – ob durch freiwilliges Anerkenntnis (Art. 1846–1863 CC), ein solc...mehr

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Polen / a) Vaterschaftsvermutung und Anfechtung

Rz. 133 Es wird vermutet, dass ein Kind von dem Ehemann der Mutter abstammt, wenn die Geburt während des Bestehens einer Ehe stattfand (Art. 62 § 1 S. 1 Alt. 1 FVGB). Dies gilt auch dann, wenn das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit der Beendigung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe geboren wurde (Art. 62 § 2 FVGB). Ist das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit Beendigung o...mehr

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Katalonien / I. Abstammung

Rz. 60 Das katalanische Recht geht vom Prinzip der vollständigen Gleichstellung der ehelichen und der nichtehelichen Abstammung aus. Handelt es sich um ein Kind einer verheirateten Mutter, welches nach der Eheschließung und innerhalb von 300 Tagen seit der Ehetrennung, Scheidung oder Nichtigerklärung geboren wird, ist die Vaterschaftsvermutung anwendbar (Art. 235–5 CCCat). D...mehr

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Dänemark / 3. Vaterschaftsverfahren und Anerkennung einer Vaterschaft

Rz. 177 Ein Vaterschaftsverfahren kann vor der Agentur für Familienrecht bzw. vor Gericht durchgeführt werden (näher Kapitel 2 und 3 des Kindergesetzes). Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 Kindergesetz kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen, wenn er und die Mutter erklären, dass sie gemeinsam die Sorge und die Verantwortung für das Kind tragen wollen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 3 Anmerkung

Zum wiederholten Male innerhalb von relativ kurzer Zeit hatte sich der Erbrechtssenat mit dem Pflichtteilsergänzungsrecht zu beschäftigen. Ebenfalls für den Praktiker bedeutsam waren die Urteile vom 26.6.2016 zum Fristlauf bei einem Wohnungsrecht (ZErb 2016, 266), vom 14.3.2018 zu den Darlehenszinsen bei einem Immobilienerwerb durch Ehegatten (ZErb 2018, 118) und vom 13.11.2...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei postmortaler Vaterschaftsfeststellung

Leitsatz Bei einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der Pflichtteilsergänzungsanspruch, der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zusteht, nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an. BGH, Urt. v. 13.11.2019 – IV ZR 317/17 1 Tatbestand Der im Jahr 1964 geborene Kläger nimmt die Beklagten im ...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt. Daher seien auch die mit der Stufenklage vorbereitend geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung aus § 242...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Erbrecht

BGH, Urt. v. 13.11.2019 – IV ZR 317/17 Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalles an.mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / Leitsatz

Bei einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der Pflichtteilsergänzungsanspruch, der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zusteht, nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an. BGH, Urt. v. 13.11.2019 – IV ZR 317/17mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Scheinvater als Anspruchsberechtigter

Auskunftsberechtigte Person ist allein der Scheinvater, weil in Abs. 4 des Entwurfs wortgleich die Formulierung aus dem materiell-rechtlichen Regressanspruch ("ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt") aufgenommen ist. Dies entspricht dem Regelungsanliegen, das auf eine Reform des Scheinvaterregresses gerichtet, aber auch begrenzt ist. Soweit hierin eine punktuell den Schein...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. Umfang der Auskunftspflicht

Die Mutter des Kindes wird nach der geplanten Regelung verpflichtet, dem Scheinvater auf dessen Verlangen "Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat." Während grundsätzlich darüber Einigkeit besteht,[18] dass die Mutter des Kindes zumindest im Rahmen des Zumutbaren Auskunft darüber zu erteilen hat, welcher Mann aus ihrer Sicht als Vater ...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller macht gegen seinen Sohn und dessen Mutter den Anspruch auf Klärung der leiblichen Abstammung nach § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB geltend. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist deutscher Staatsangehöriger, der am 28.3.1998 geborene Antragsgegner (Beteiligter zu 3) und seine Mutter (Antragsgegnerin; Beteiligte zu 2) haben die ungarische Staatsangehörigk...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung klärt der BGH für die Praxis die Streitfrage, ob bei einem Anspruch auf Abstammungsklärung nach § 1598a BGB das international anzuwendende Recht sich nach Art. 19 oder 20 EGBGB richtet. Im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung billigt er inhaltlich einen Klärungsanspruch trotz bereits vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten auch dann zu, wen...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / 1. Die Rechtsposition des nichtehelichen Vaters

Der Vergewaltiger ist Ausländer. Auch ihm steht ein Umgangsrecht zu. Sein Umgangsrecht darf durch ausländerrechtliche Maßnahmen nicht vereitelt werden.[3] Denn nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG, wonach der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, hat die Ausländerbehörde die bestehende familiäre Bindung des Ausländers zu seinem Kind stets zu berücksichtigen.[4] Au...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / b) Kostenentscheidungen in Kindschafts- und Abstammungssachen

Für die in der Praxis sehr bedeutsamen Kindschaftssachen entspricht es in erster Instanz häufig der Billigkeit, die Gerichtskosten – einschließlich eventueller Auslagen z.B. für das Gutachten – zwischen den Eltern hälftig zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten erster Instanz nicht anzuordnen.[21] In Kindschaftsverfahren können dem beteiligten Kind nach § 81 A...mehr

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FF 5/2018, Beschwerdebefugn... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten um die postmortale Feststellung der Vaterschaft des im Februar 2014 in Spanien verstorbenen S. N., der zuletzt deutscher Staatsangehöriger war, für den im Oktober 2014 in Deutschland geborenen Beteiligten zu 3. [2] Auf Antrag der Kindesmutter (Beteiligte zu 2) hat das Amtsgericht nach Einholung eines Abstammungsgutachtens die Vaterschaf...mehr

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FF 5/2018, Beschwerdebefugn... / Leitsatz

a) Gegen eine Endentscheidung im Verfahren der postmortalen Vaterschaftsfeststellung ist die Ehefrau des Verstorbenen nicht beschwerdeberechtigt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 544/15, FamRZ 2017, 623). b) Ein Nachlasspfleger ist wie auch ein Erbe des Verstorbenen ebenfalls nicht beschwerdeberechtigt (Fortführung der Senatsbeschl. v. 28.7.2015 – XII ZB 67...mehr

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zerb 2/2018, Zur Verjährung... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Kläger macht mit der Berufung nur noch geltend, dass das Landgericht die Stufenklage zu Unrecht auf allen Stufen abgewiesen habe, weil sein Anspruch aus § 2329 BGB gegen die Beklagten nicht verjährt sei. Dieser Rechtsauffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Dem Kläger stehen zwar grundsätzlich...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.3 Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung

Die Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung ist gem. § 1600d Abs. 1 BGB nur möglich, wenn keine Vaterschaft kraft Ehe oder kraft Anerkennung besteht. Ggf. müssen also die vaterschaftsbegründenden Wirkungen der Geburt bei Bestehen der Ehe oder der Anerkennung erst durch Anfechtung beseitigt werden. Erst danach kann im Abstammungsverfahren die Vaterschaft ein...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 211 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 118: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt im Verfahren auf Feststell...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Die Gebühren

Rz. 45 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 7: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt ein Verfahren auf Feststellun...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 210 Im verbundenen Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Kindesunterhalt sind die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt zwar gesondert zu ermitteln; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt maßgebend ist nur der höhere Wert, also in der Regel der Wert des Zahlungsantrags (§§ 35, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG). Bei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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AGS 12/2017, Verfahrenswert eines Zwischenverfahrens zur Vaterschaftsfeststellung bei Verweigerung der Abstammungsbegutachtung

BGB § 1686a; FamFG § 167a Abs. 2; FamGKG §§ 45, 47 Abs. 1, 2. Hs. Leitsatz Verweigert ein Beteiligter die Duldung der Abstammungsbegutachtung gem. § 167a Abs. 2 FamFG, so bestimmt sich der Verfahrenswert für dieses Zwischenverfahren in Abweichung von § 45 FamGKG nach einer entsprechenden Anwendung von § 47 Abs. 1, 2. Hs. FamGKG. OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.2.2017 – 13 WF 14/17...mehr