Fachbeiträge & Kommentare zu Vaterschaftsfeststellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Anspruchsberechtigte auf das Elterngeld sind (§ 1 BEEG)

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.2 Vaterschaftsfeststellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 5 Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung sind die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 i. V. m. §§ 1594 bis 1598 BGB). Sie bedarf gemäß § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung durch die Mutter. Beides muss gemäß § 1597 Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Dies kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden. Ferner kann der Notar, das...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung (Abs. 1 Satz Nr. 4)

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften des SGB VIII

Rz. 3 § 18 ist von mehreren Vorschriften abzugrenzen, die ähnliche und ergänzende Regelungen beinhalten: Die Regelungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Anspruch der Eltern nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , in Fragen der Partnerschaft beraten zu werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Wird die elterliche Sorge nach Tre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.2 Vereinfachtes Verfahren

Rz. 74 Für die Vertretung des Kindes und die Zuständigkeit gelten die Ausführungen zu Rz. 71 f. entsprechend. Eine Abgabe an das Gericht der Ehesache findet aber nur statt, wenn das vereinfachte Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeht (§§ 233, 254, 255 FamFG). Rz. 75 Das vereinfachte Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) hat zum Ziel, schnell einen Unterhaltstitel über maximal ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / 1. "Wettlauf um die Vaterschaft"

Bei einem "Wettlauf um die Vaterschaft" geht es darum, den genetischen, nicht rechtlichen Vater aus der rechtlichen Elternstellung herauszuhalten. Die Motive dafür können mannigfach sein. Die Bemühungen des genetischen Vaters zur Erlangung der rechtlichen Vaterstellung[11] werden zu diesem Zweck v.a. dadurch torpediert, dass die Mutter ihre notwendige Zustimmung zur Vatersch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / 6. Konkurrenzverhältnisse beim Umgang des leiblichen Vaters

Im Fall eines nur leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters konkurriert u.U. das Umgangsrecht aus § 1685 Abs. 2 BGB mit demjenigen aus § 1686a BGB: Zum Teil wird insoweit von einem Vorrang von § 1686a BGB ausgegangen.[54] Überwiegend werden beide Normen jedoch nebeneinander angewendet, so dass ein Umgangsbegehren eines leiblichen Vaters, der bereits eine sozial-familiäre Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beistandschaft / 3.1 Vaterschaftsfeststellung

Die Feststellung der Vaterschaft schließt alle Erklärungen und Handlungen ein, die zur gerichtlichen Feststellung bzw. Anerkennung der Vaterschaft notwendig sind. Achtung Vaterschaftsanfechtung Die Vaterschaftsanfechtung ist keine Aufgabe des Beistandes. Hierfür muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beistandschaft / 6 Anzeigepflicht und Beratung durch das Jugendamt

Das Jugendamt berät und unterstützt eine Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, unverzüglich nach der Geburt bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Dabei klärt es die Mutter über die Möglichkeiten der Beistandschaft und deren Rechtsfolge auf.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen[2], die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise[3], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis[4], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; DIJuF-Rechtsgutachten v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3 Anvertraute Sozialdaten

Rz. 15 Die Vorschrift ist dann einschlägig, wenn es sich um Sozialdaten handelt, die zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraut worden sind. Damit werden nur solche Daten erfasst, die im Kontext der Leistungsgewährung anfallen, nicht solche, die im Rahmen "anderer Aufgaben" beschafft worden sind (so auch Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB, 01/2020, Werkstand: 202...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Vaterschaftsfeststellung

Rz. 15 Das gesetzliche Erbrecht und damit auch das Pflichtteilsrecht des nichtehelichen Kindes setzt prinzipiell voraus, dass die Vaterschaft des nichtehelichen Vaters feststeht, und zwar entweder durch Vaterschaftsanerkennung oder durch gerichtliche Feststellung.[60] Für den Fall, dass diese nicht mehr zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt, sondern erst nach dem Erbfall wirks...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, § 1592 Nr. 3 BGB

Rz. 9 Eine Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB) kann nur erfolgen, wenn keine Vaterschaft durch Anerkennung oder kraft Ehe besteht, § 1600d BGB.[17] Besteht eine rechtliche Vaterschaft, muss diese zuvor durch Anfechtung beseitigt werden (vgl. Rdn 16).[18] Rz. 10 Seit Einführung des FamFG am 1.9.2009 sind die Verfahren in Abstammungssac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Abs. 3

Rz. 17 Nach Abs. 3 ist das Anfechtungsrecht allein dem Pflichtteilsberechtigten vorbehalten, der übergangen worden ist. Verstirbt der Pflichtteilsberechtigte nach dem Erbfall, ist das Anfechtungsrecht vererblich (siehe Rdn 26), verstirbt er hingegen vor dem Erbfall, kommt § 2079 BGB nicht zum Tragen. Für den Fall, dass es sich bei einem übergangenen Abkömmling um einen solche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Gegen die Ablehnung der Anordnung oder die Aufhebung einer Nachlasspflegschaft

Rz. 153 Eine Beschwerdebefugnis nach § 59 Abs. 1 FamFG gegen Beschlüsse, durch welche die Anordnung einer Nachlasspflegschaft abgelehnt oder eine Pflegschaft aufgehoben wird, besteht grundsätzlich für den Erbprätendenten.[435] Erforderlich ist, dass der Erbprätendent sein Erbrecht schlüssig behauptet.[436] Beschwerdeberechtigt ist auch ein Kind, wenn es nach dem Tod des Erbl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Fehlende Einigung bei "Dritten" (§ 5 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 17 § 5 Abs. 3 Satz 1 erklärt die Abs. 1 und 2 der Norm für denjenigen entsprechend anwendbar, der mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG), der ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Erweiterung des Anwendungsbereichs (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 4d Satz 1 gelten die §§ 4 bis 4c BEEG in den Fällen des § 1 Abs. 3 und 4 BEEG entsprechend. Einen Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BEEG hat abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG ("mit seinem Kind in einem Haushalt lebt") auch, wer (Nr. 1) mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat, (Nr. 2) e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vaterschaftsfeststellungsverfahren.

Rn 2 Das antragsgebundene gerichtliche Verfahren ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig (BGH FamRZ 07, 1731). Ein Antrag auf Feststellung der leiblichen Vaterschaft ist bei bestehender rechtlicher Vaterschaft nicht zulässig oder auslegungsfähig (BGH FamRZ 24, 1552). Besteht eine rechtliche Vaterschaft, ist ein Feststellungsantrag unzulässig (BGH FamRZ 99, 716); dies gilt nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichteheliche Kinder.

Rn 5 Nichtehelich geborene Kinder sind nach ihrer Mutter stets voll erbberechtigt, seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 17.12.97 (BGBl I 2968) sind sie erbrechtlich auch im Verhältnis zum Vater und seinen Verwandten einem ehelichen Kind gleichgestellt (Hamm ZEV 18, 211 [OLG Hamm 26.10.2017 - 10 U 31/17]). Das Erbrecht des Kindes entfällt mit der Beseitigung der Vaters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2 S 1, 3 und Abs 2a: Ausschluss und Entziehung des Vertretungsrechts.

Rn 10 I. Gem II 1 ist das Vertretungsrecht der Eltern ausgeschlossen, wenn auch ein Betreuer gem § 1824 das Kind nicht vertreten könnte (vgl zu § 1795 aF: Brandbg FamRZ 10, 472; 19, 1246; Oldbg FamRZ 19, 1245). Über § 1824 II findet § 181 Anwendung (vgl Brandbg FamRZ 23, 199: Erbscheinsantrag; Köln FamRZ 23, 1024: Grundeigentumsübertragung). IÜ betrifft § 1824 I ausschl Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsausübungssperre.

Rn 6 Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können nach Abs 5 erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt. Die Sperrwirkung erfasst alle Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis, insb Unterhaltsansprüche. Durch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird das Eltern-Kind-Verhältnis rückwirkend für die Zeit a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wortlaut.

Rn 31 Bei einer durch Schriftzeichen oder Sprache verkörperten Erklärung ist von ihrem Wortlaut als dem objektiv erklärten Parteiwillen auszugehen (BGHZ 121, 16; 124, 44 f; 195, 126 Tz 18; BGH NJW 01, 144; 2535; NJW-RR 05, 689; 06, 1141; BAG NJW 11, 1531 Tz 21), doch verbietet § 133, auf die buchstäbliche Bedeutung abzustellen. Maßgebend ist grds der allg Sprachgebrauch (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1759 BGB – Aufhebung des Annahmeverhältnisses.

Gesetzestext Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden. Rn 1 Aufgrund der Wirkungen einer Adoption im rechtlichen wie auch sozialen Umfeld ist die Annahme grds nicht anfechtbar, § 197 III FamFG. Sie unterliegt nur in den ausdrücklich normierten Fällen des § 1760 (fehlende Erklärungen) und § 1763 (schwerwiegende Gründe) der Aufhebung. Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1715 BGB – Beendigung der Beistandschaft.

Gesetzestext (1) 1Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt. 2 § 1712 Abs. 2 und § 1714 gelten entsprechend. (2) Die Beistandschaft endet auch, sobald der Antragsteller keine der in § 1713 genannten Voraussetzungen mehr erfüllt. Rn 1 Ebenso wie die Beistandschaft nur aufgrund eines freiwilligen und schriftlichen Antrages eintritt, tritt sie auß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsstatut.

Rn 1 Die ist mit der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.98 in Kraft getretene Vorschrift regelt das auf die Anfechtung der Abstammung anwendbare Recht. Dies umfasst die Anfechtung der Abstammung von Mutter u Vater (zum geschiedenen Ehemann BGH FamRZ 17, 1687, 1690; Köln StAZ 19, 343 Anm Helms [Mazedonien]), die Art der Geltendmachung, die Anfechtungsberechtigung, die Anfechtungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfung.

Rn 5 Da für die Beurteilung der Abstammung eines Kindes grds auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen ist (BGH FamRZ 17, 1687, 1689), kommt Art 19 in seiner heutigen Fassung uneingeschränkt nur für seit dessen Inkrafttreten (1.7.98) geborene Kinder zur Anwendung. Für davor Geborene ergibt sich aus Art 224 § 1 I nicht nur in sachrechtlicher, sondern auch in kollisionsrechtlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2066 BGB – Gesetzliche Erben des Erblassers.

Gesetzestext 1Hat der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind diejenigen, welche zur Zeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedacht. 2Ist die Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins gemacht und tritt die Bedingung oder der Ter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 5 Art 6 gilt im Prinzip ebenso für das autonome (Begriff oben Art 3 EGBGB Rn 14) wie für das staatsvertragliche IPR, wobei Staatsverträge häufig eigene Regelungen zum op enthalten, die dem Art 6 vorgehen. IÜ muss durch Auslegung des betreffenden Staatsvertrages festgestellt werden, ob die Vertragsstaaten den Rückgriff auf die jeweiligen nationalen Vorbehaltsklauseln zulas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang der Beistandschaft.

Rn 7 Wird die Beistandschaft ohne jede Konkretisierung beantragt, betrifft sie die Bereiche der Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Hiervon erfasst wird auch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gg den Pflichtigen, wenn das Kind sich in entgeltlicher Pflege bei einem Dritten befindet, da die Pflegeperson selbst nicht berechtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirksamkeit/Vollstreckung (Abs 4).

Rn 12 Die Wirksamkeit des Unterhaltsbeschlusses tritt erst mit Rechtskraft des Beschlusses ein, der die Vaterschaft des Antragsgegners feststellt oder aber mit Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung (vgl hierzu BTDrs 16/6308, 257). Dies entspricht der materiell-rechtlichen Regelung des § 1600d V BGB; auch die Vollstreckung findet erst mit Rechtskraft der Vaterschaftsfests...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel/Abänderung.

Rn 13 Ist in einem einheitlichen Beschluss sowohl über die Vaterschaftsfeststellung als auch den Unterhaltsanspruch des Kindes entschieden worden, können beide Verfahrensgegenstände (jeweils auch isoliert) mit der Beschwerde angefochten werden. Diese richtet sich jeweils nach den §§ 58 ff; hinsichtlich des Unterhaltsausspruchs als Familienstreitsache mit den Besonderheiten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschwerdeberechtigung.

Rn 5 Abs 3 erweitert die Beschwerdeberechtigung ggü § 59 auf Personen, die an dem Verfahren tatsächlich beteiligt waren oder zu beteiligen gewesen wäre, unabhängig von der tatsächlichen Beschwer (BGH NJW 09, 1397). Nur mittelbar Betroffene, wie Großeltern, weitere Verwandte, haben weiter keine Beschwerdebefugnis auch bei postmortaler Vaterschaftsfeststellung der Großeltern u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisaufnahme nach den Vorschriften der ZPO.

Rn 9 § 177 II ordnet eine förmliche Beweisaufnahme über die Abstammung entspr der Vorschriften der ZPO lediglich in echten Statussachen nach § 169 Nr 1 und 4 an. Die Notwendigkeit der Regelung ergibt sich aus der Einordnung des Abstammungsverfahrens als einfache Familiensache, die grds den Vorschriften der §§ 29, 30 unterfällt. Danach liegt die Entscheidung über eine förmlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 182 FamFG – Inhalt des Beschlusses.

Gesetzestext (1) 1Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. 2Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen. (2) Weist das Gericht einen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt § 641i ZPO aF. Sie erweitert in verfassungskonformer Weise (BGH NJW 03, 3708 unter Berufung auf BVerfGE 35, 41) die nach § 48 II iVm §§ 578–591 ZPO generell bestehende Möglichkeit des Wiederaufgreifens eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Das Bedürfnis einer erweiternden Regelung ergibt sich daraus, dass eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Als Grundlage für den Auskunftsanspruch kommen zB Unterlassungsansprüche gem §§ 823, 862 und 1004 BGB in Betracht, aber auch solche aus § 8 III Nr 1 UWG (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 2). Diese Ansprüche müssen sich aber auf die in der Vorschrift genannten Verhaltensweisen beziehen. Die Vorschrift des § 13a UKlaG kommt daher nicht zur Anwendung, wenn Auskunft übe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mindestangaben.

Rn 4 Mindestinhalt des verfahrenseinleitenden Antrags ist nach Abs 2 S 1 die Bezeichnung des Verfahrensziels und der betroffenen Personen. Diese Angaben dienen der Abgrenzung des Verfahrensgegenstands und sind abhängig vom materiellen Recht, also insb dem Begehren des ASt. Nach Wortlaut der Vorschrift handelt es sich jedoch lediglich um eine Soll-Vorschrift, deren Missachtun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Auch die Vorschrift des § 248 ergänzt § 246; sie durchbricht ebenfalls die Sperrwirkung der §§ 1600d IV BGB, 237 IV, wonach die Rechtswirkungen aus einer Vaterschaftsfeststellung der Vaterschaft grds erst vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung an geltend gemacht werden können und ermöglicht die Geltendmachung laufenden Unterhalts von Mutter und Kind in einem ein...mehr