Fachbeiträge & Kommentare zu Untersuchungshaft

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§ 41 Strafrecht / 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft

Rz. 147 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[61] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem ...mehr

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§ 41 Strafrecht / C. Untersuchungshaft

I. Voraussetzungen der Untersuchungshaft (§§ 112, 112a StPO) 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft Rz. 147 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[61] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft

Rz. 225 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.30: Antrag zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache/Haftsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in folgender Weise zu erweitern...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 173 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 1 St...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 155 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

Rz. 216 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.29: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) An das OLG / den BGH _________________________ Az. _________________________ Im Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Haftgründe des § 112 Abs. 2 StPO

Rz. 152 Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein Haftgrund vorliegt, der die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherstellen soll. Die in §§ 112, 112a StPO genannten Haftgründe sind abschließend. Sie dürfen nur aufgrund bestimmter Tatsachen bejaht werden. Dies hat zur Folge, dass subjektive Vermut...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 213 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, sodass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[90] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 222 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle

Rz. 234 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.33: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache/Haftsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, anzuordnen, dass _________________________ unverzüglich in einer Einzelzelle un...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 212 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 178 Die Würdigung des Einzelfalles[80] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 179 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 226 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag auf schriftliche Haftprüfung

Rz. 197 Gemäß § 117 StPO kann der Beschuldigte, solange er in Untersuchungshaft ist, jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist. Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 199 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[85] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO)

Rz. 166 Bei bestimmten Straftaten der Schwerkriminalität ermöglicht § 112 Abs. 3 StPO die Anordnung von Untersuchungshaft, auch wenn an sich kein Haftgrund nach Abs. 2 vorliegt. § 112 Abs. 3 StPO ist aber verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Erlass des Haftbefehls nur dann verhältnismäßig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne Fes...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 207 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 217 Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Untersuchungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe anzurechnen. Daher verändert sich die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Strafverfolgungspflicht des Staates und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten, je länger die U-Haft währt.mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Haftbedingungen

1. Ausgestaltung der Untersuchungshaft a) Typischer Sachverhalt Rz. 222 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 232 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass er so schnell wie möglich...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Haftbeschwerde

1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrunds a) Typischer Sachverhalt Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne E...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 149 Der Begriff des dringenden Tatverdachts ist schwer zu fassen und wird allgemein dann angenommen, wenn eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[62] Bei der gerichtlichen Überprüfung im Wege der Haftprüfung, Haftbeschwerde oder weiteren Haftbeschwerde ist die jeweils aktuelle Verfahrens- und Beweis...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.28: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO An das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _________________________ vom _________________________ weite...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Hauptverhandlungshaft gem. § 127b StPO

Rz. 218 § 127b Abs. 1 Nr. 1 StPO ermöglicht die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, wenn eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist. Der Haftbefehl darf aus diesen Gründen indes nur ergehen, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 223 Gesetzliche Regelungen zu den Haftbedingungen fanden sich früher allein in § 119 StPO , der nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine verfassungsrechtlich ausreichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen bildete.[96] § 119 StPO regelt nunmehr die haftgrundbezogenen Beschränkungen während der Untersuchun...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 233 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Herausgabe aus der Habe

a) Typischer Sachverhalt Rz. 237 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Taus...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrunds

a) Typischer Sachverhalt Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen. b) Rechtliche ...mehr

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§ 41 Strafrecht / V. Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 206 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 204): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die St...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Haftfortdauer (§§ 121, 122 StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 212 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 213 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, sodass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Absch...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Verkehr mit dem Mandanten

1. Typischer Sachverhalt Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren. 2. Einzelsprechschein a) Rechtliche Grundlagen Rz. 183 Bei einem schon bestehenden Mandatsve...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einzelsprechschein

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 183 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung i...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 186 Nach Annahme des Mandats lässt sich der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilen. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Mitteilung der Mandatsübernahme dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gegenüber zu unterlassen und die Verteidigung zunächst auf das Innenverhältnis zu beschränken. In der Regel wird die Mandatsübernahme aber sofort gegenüber der zu...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Besuchsregelung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 227 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[97] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersu...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Antrag auf Haftprüfung

1. Antrag auf mündliche Haftprüfung a) Typischer Sachverhalt Rz. 194 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Amphetamin nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Amphetamin bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtge...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 194 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Amphetamin nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Amphetamin bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledig und ohne Arbeit sei ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO)

Rz. 153 Der Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält. Dem Beschuldigten muss es darauf ankommen, sich wegen der zu erwartenden Strafvollstreckung dem Strafverfahren dauernd oder zumindest für längere Zeit zu entziehen. Da wegen der subjektiven Komponente sichere Feststellungen über die Flucht eigentlich erst dann möglich sind, wenn der B...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Mitteilung der Mandatsübernahme

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 186 Nach Annahme des Mandats lässt sich der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilen. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Mitteilung der Mandatsübernahme dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gegenüber zu unterlassen und die Verteidigung zunächst auf das Innenverhältnis zu beschränken. In der Regel wird die Mandatsübernahme aber...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Mandatsannahme/Verteidigerpost

a) Typischer Sachverhalt Rz. 189 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 190 M...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Antrag auf mündliche Haftprüfung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 194 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Amphetamin nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Amphetamin bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A le...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Einzelhaft (§ 119 StPO)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 232 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass e...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen

Rz. 235 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.34: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen An das Amtsgericht_________________________ Az. _________________________ In der Strafsache/Haftsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich im Namen meines Mandanten den Antrag, _________________________ mit anderen Untersu...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 211 Zur Durchführung der fürsorglich beantragten mündlichen Verhandlung ist das OLG ebenso wenig verpflichtet wie das LG.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins

Rz. 185 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.22: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins An die Staatsanwaltschaft/Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, mir einen auf mich lautenden Einzelsprechschein zu erteilen, d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Anmerkungen zum Muster

Rz. 236 Die Zuständigkeit für den Antrag richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Haftbeschwerde

Rz. 202 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.26: Haftbeschwerde An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Beschwerde e...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 237 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Tauschhandel vorgenommen wir...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen.mehr