Fachbeiträge & Kommentare zu Untersuchungshaft

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ZAP 9/2015, Untersuchungshaft: Weiterer Haftbefehl für ausgelieferte Person

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.3.2015 – 2 Ws 14/15) • Für Personen, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ausgeliefert sind, steht der Spezialitätsgrundsatz dem Erlass eines weiteren Haftbefehls wegen einer anderen Tat, deren Verfolgung der ersuchte Mitgliedstaat (noch) nicht zugestimmt hat, nicht entgegen. Diese Auslegung steht nur der Vollstreckung der Strafe vor Einga...mehr

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ZAP 7/2017, Untersuchungshaft: Passvernichtung rechtfertigt keine Verlängerung der Abschiebehaft

(BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – V ZB 99/16) • Die Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus setzt voraus, dass der Ausländer seine Abschiebung verhindert. Von einer entsprechenden Verhinderung ist auszugehen, wenn ein von dem Willen des Ausländers abhängiges pflichtwidriges Verhalten ursächlich dafür ist, dass die Abschiebung nicht erfolgen konnte. Vernichtet e...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Strafverfahren in der EU werden harmonisiert

Die Zusammenarbeit in Strafverfahren auf EU-Ebene soll weiter harmonisiert werden. Ein Rahmenbeschluss der EU (Rb Überwachungsanordnung) sieht vor, dass Ersatzmaßnahmen zur Untersuchungshaft auch von Mitgliedstaaten übernommen werden können, in denen der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in S...mehr

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ZAP 12/2017, U-Haft: Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

(BGH, Beschl. v. 6.4.2017 – StB 6/17) • Die Voraussetzungen für die Anordnung des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft sind gegeben, wenn der dringende Tatverdacht besteht, dass sich der Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland strafbar gemacht hat. Die Gruppierung Ahrar al-Sham stellt sich als eine terroristische Vereinigung i.S.d. §§...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 8 Auskunft zu Terrorismus-Verfahren

Über die Ermittlungs- und Strafverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b StGB im Jahr 2016 hat kürzlich die Bundesregierung Auskunft gegeben (vgl. BT-Drucks 18/11853). Demnach gab es im zurückliegenden Jahr beim Generalbundesanwalt 235 neue Ermittlungsverfahren gegen 257 Beschuldigte nach § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland). Diese hatten in 200 Fällen eine mitg...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ll) Inhaftierter Mandant – Allgemeines

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gilt auch dann, wenn gegen den Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft vollstreckt wird (LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15, StRR 2015, 346; enger LG Bonn NStZ-RR 2012, 15 = StRR 2012, 103 m. Anm. Heydenreich). Die im Bestellungsbeschluss gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ausgesprochene Begrenzung der Verteidigerbestel...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.14 • Inhaftierter Mandant, Allgemeines

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gilt auch dann, wenn gegen den Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft vollstreckt wird (LG Halle, Beschl. v. 18.1.2016 – 3 Qs 2/16; a.A. LG Osnabrück, Beschl. v. 6.6.2016 – 18 Qs 17/16; vgl. zu der Problematik Burhoff, EV, Rn 2848 m.w.N.). Allerdings soll es nicht in jedem Fall der Beiordnung eines Verteidigers in andere...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VIII. Gebührenrecht

Auf folgenden gebührenrechtlichen Aspekt soll im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten hingewiesen werden. Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG entstehen die Gebühren des Rechtsanwalts mit einem Zuschlag, wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Die Voraussetzungen für diesen Haftzuschlag müssen aber nicht schon beim Entstehen ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Kein Haftzuschlag

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV RVG Rn 2). Beispiel 6: Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers stel...mehr

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ZAP 3/2016, Rechtsprechungs... / 1. Gegenstand der Verständigung

Die Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft (vgl. § 268b StPO) kann Gegenstand einer Verständigung sein (BGH NStZ 2015, 294 = StRR 2015, 141 [Burhoff]), nicht hingegen vollumfängliche Einstellungen des Verfahrens nach §§ 152, 153a, 154 StPO (KG NStZ 2014, 293 = StRR 201, 224 [Krawczyk]) im Gegensatz zu Teileinstellungen (BGH, Urt. v. 17.6.2015 – 2 StR 139/14). Steht eine St...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Mindestens dreimonatige Anstaltsunterbringung

Befindet sich der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft, sondern mindestens drei Monate in einer Anstalt i.S.d. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO , kann die Beiordnung schon vor dem Ablauf von drei Monaten beantragt und vorgenommen werden, wenn sich abzeichnet, dass die Hauptverhandlung nicht vor Ablauf dieser Frist beginnen wird (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 140 Rn....mehr

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ZAP 13/2015, Pflichtverteidiger: Zeitpunkt der Bestellung; inhaftierter Mandant

(LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15) • Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist jedenfalls dann rückwirkend nach Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO zulässig, wenn der Antrag auf gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Klageflut vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte demnächst durch tausende Beschwerden aus der Türkei wegen der dortigen politischen Entwicklung nach dem Putschversuch im Sommer des vergangenen Jahres blockiert werden. Diese Befürchtung äußerte kürzlich die türkische Richterin am EGMR Isil Karakas in einem Gespräch mit der Presse. Sie berichtete, dass man beim Str...mehr

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ZAP 3/2016, Rechtsprechungs... / b) Abgrenzung

Die Abgrenzung beider Bereiche im Einzelnen gestaltet sich schwierig: So liegt kein Ergebnisbezug und damit keine Mitteilungspflicht vor, wenn der Vorsitzende in einem Gespräch gegenüber dem Verteidiger als Ausdruck eines transparenten kommunikativen Verhandlungsstils lediglich die vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtlage äußert (BGH NStZ 2015, 535 = StRR 2015, 225 [D...mehr

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ZAP 2/2017, Maßregelvollzug: Anrechnung von Vollzugszeiten auf verfahrensfremde Strafen

(LG Kleve, Beschl. v. 7.9.2016 – 180 StVK 393/16, 180 StVK 394/16) • Auch nach Einführung des § 67 Abs. 6 StGB ist es nur in ganz besonderen Ausnahmefällen geboten, den über die gem. § 67 Abs. 4 StGB anrechenbare Zeit hinaus im Maßregelvollzug erlittenen Freiheitsentzug auf verfahrensfremde noch nicht verbüßte (Rest-)Strafen anzurechnen. Von einem Härtefall i.S.d. § 67 Abs. ...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / III. Dringende Gründe

Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sind gem. § 111a Abs. 1 S. 1 StPO dringende Gründe, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Beschuldigten am Ende des Verfahrens gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Diese Annahme muss zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorläufige Entziehung gerechtfertigt sein. Dringende Gründe i.S.d. § 111a...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Bestellung durch Verfügung des Vorsitzenden

Die Bestellung erfolgt durch Verfügung des Vorsitzenden des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist, § 141 Abs. 4 StPO. Beim Vollzug der Untersuchungshaft (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) richtet sich die Zuständigkeit nach § 126 Abs. 1 StPO. In der Regel ergeht die Verfügung schriftlich, sie kann aber auch telefonisch erfolgen (SSW-StP...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / jj) Entpflichtung – Allgemeines

Allein die Flucht des Angeklagten während laufender Hauptverhandlung und der sich daraus ergebende Kontaktabbruch mit dem Verteidiger stellt keinen wichtigen Grund zur Entpflichtung dar, § 143 StPO (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). Es ist allgemein anerkannt, dass der fehlende Besuch eines Pflichtverteidigers über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaf...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / b) Durchsuchung mit Beweisverwertungsverbot

Ganz anders als im seinem Urteil vom 17.2.2016 (s.o.) hat derselbe Senat des BGH in seinem Beschluss vom 21.4.2016 (2 StR 394/15, StRR 7/2016, S. 11) entschieden. Das LG hatte den Angeklagten u.a. wegen eines Verstoßes gegen das BtM-Gesetz verurteilt. Der Angeklagte hatte mit der Revision ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich bestimmter vom LG herangezogener Beweise, und ...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. Entstehungsgeschichte

§ 141 StPO unterscheidet drei Zeitpunkte, zu denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen kann. Davon ist für das Ermittlungsverfahren die Möglichkeit der Beiordnung schon im Vorverfahren gem. § 141 Abs. 3 S. 1 StPO von besonderer praktischer Bedeutung. Danach kann eine Pflichtverteidigerbestellung zwar auch schon im Vorverfahren in Betracht kommen, die ...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 4. Art. 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit

Das Schutzgut der Freiheit umfasst das Recht, beliebige Ortsveränderungen vorzunehmen und seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Der Wortlaut des Art. 5 EMRK nennt neben der Freiheit auch das Recht auf Sicherheit. Diese hat aber in der Praxis kaum eine selbstständige Bedeutung. Der Begriff der "Sicherheit" wird hier nur im Zusammenhang mit der Freiheit verstanden. Einen Ei...mehr

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FF 7+8/2016, Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen

Eichel/Stolterfoht (Hrsg.) 2015, 160 Seiten, illustrierter Sammelband, euregioverlag, 20 EUR, ISBN: 978-3-933617-62-0 Der 37. Band der Reihe "Die Region trifft sich – Die Region erinnert sich", befasst sich mit dem Leben und Wirken von Elisabeth Selbert. 13 Autorinnen und Autoren haben ihren Werdegang, ihre Arbeit und ihre Bedeutung beschrieben. Wer war Elisabeth Selbert? Sie g...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Informelle Überprüfung der Haftfortdauer durch StA und Gericht [Rdn 957]

Rdn 958 Literaturhinweise: s. die Hinweise unter: → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 806. Rdn 959 1.a) StA und Gericht haben in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anordnung und Durchführung der U-Haft zu prüfen. Sie müssen insbesondere selbstständig überwachen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist (vgl. § 120) oder außer Vollzu...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, weitere Beschwerde (§ 310 StPO) [Rdn 1014]

Rdn 1015 Literaturhinweise: Matt, Zur weiteren Beschwerde nach §§ 304, 310 StPO, NJW 1991, 1801 s.a. die Hinw. bei → Beschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 290, m.w.N., und bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 807. Rdn 1016 1. Als weiterer ordentlicher Rechtsbehelf kann in Haftsachen nach der Haftbeschwerde die weitere Beschwerde erhoben werden (vgl. § 310 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Rechtsbehelfe, außerordentliche [Rdn 982]

Rdn 983 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 806, bei → Menschenrechtsbeschwerde, Teil C Rdn 1, und bei → Verfassungsbeschwerde, Individualbeschwerde, Teil C Rdn 729. Rdn 984 1.a) Als außerordentlicher Rechtsbehelf ist gegen Haftentscheidungen auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben. ☆ Nicht zuletzt wegen der besonder...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 947]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 995]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 871]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 964]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 788]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, U-Haft [Rdn 1059]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Erziehungsanordnung, vorläufige [Rdn 781]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen der Vollzugsbehörden [Rdn 391]

Rdn 392 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310, und bei Burhoff/Kotz/Schmidt-Clarner, Nachsorge, Teil C Rn 180. Rdn 393 1. Vollzugsbehörden stehen den Justizbehörden nach § 23 Abs. 1 S. 2 EGGVG gleich, soweit sie Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafe oder ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, (vorläufige) Festnahme/Unterbringung [Rdn 256]

Rdn 257 Literaturhinweise: Laser, Das Rechtsschutzsystem gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, NStZ 2001, 120 Schroth, Der Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe, StV 1999, 117 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 93, m.w.N. Rdn 258 1.a) Wird ein Beschuldigter nach § 127 Abs. 2 vorläufig festgenommen und soll sei...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 414]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verschlechterungsverbot, Strafart/-höhe [Rdn 332]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 333 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Verschlechterungsverbot,...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 672]

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