Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.37 Gilt dies auch für elektronische Rechnungen?

Für elektronische Rechnungen gilt eine spezielle Regelung, wonach eine Aufbewahrung im übrigen Gemeinschaftsgebiet voraussetzt, dass eine vollständige Fernabfrage (Online-Zugriff) der betreffenden Daten und deren Herunterladen und Verwendung gewährleistet ist. Dabei hat der Unternehmer dem Finanzamt den jeweiligen Aufbewahrungsort mitzuteilen. Ein Antrag und dessen Bewilligu... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Direktvertriebsvertrag / 5 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts

§ 312 g Abs. 2 BGB enthält gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht, unbeschadet anderer Vorschriften[1] und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Lieferung von Waren, die nach Verbraucherspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,[2] bei Waren, die schnell verderben (... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts setzt ein Abhängigkeitsverhältnis einer inländischen AG/KGaA/SE voraus. Ob ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt oder nicht, bestimmt sich nach § 17 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 64ff.). Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Demnach ist eine Abhängigkeit einer AG/KGaA/SE zu bejahen, wenn d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Betriebsbeauftragte / 7 Pflichten des Unternehmers

Der Betriebsbeauftragte ist vom Unternehmer bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Er muss ihm insbesondere, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung stellen. Der Unternehmer hat vor der Durchführung einer Maßnahme, die den Aufgabenbereich des Beauftragten betreffen kann,... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.6 Umfang der Kürzung

Rz. 22 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG erfolgt die Kürzung um die im Ez als Betriebsausgabe erfasste GrSt. Die Kürzung bezieht sich auf das jeweilige zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörende einzelne Grundstück. Ganz oder teilweise zum Privatvermögen des Unternehmers gehörende Grundstücke werden nicht von § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG erfasst. Durch die Anknüpfung der einfachen Kü... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Es gilt die bundesgesetzliche Regelung in § 243 BewG.[2] Hiervon abweichende landesgesetzliche Regelungen aufgrund der Öffnungsklausel gelten im Rahmen der erweiterten Kürzung nicht.[3] Dem gesetzgeberischen Willen dürfte dies... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 159 Nur für unbeschränkt einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Unternehmer gilt § 9 Nr. 3 GewStG. Die Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG kann damit grundsätzlich sowohl für stehende Gewerbebetriebe als auch für Reisegewerbebetriebe in Betracht kommen. Rz. 159a Beschränkt einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Unternehmer, die im Inland eine Betriebsstätte unterhal... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen gekürzt um die im Ez als Betriebsausgabe erfasste GrSt für zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz. Anzuwenden ist § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG nach § 36 Abs. 4b GewStG erstmals ab dem Ez 2025. Rz. 5a § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG a. F. gilt bis zum Ez 2024. Danach ist die Summe des Gewi... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.1 Allgemeines

Rz. 110 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG zu kürzen um die Anteile am Gewinn einer inl. oder ausl. OHG, KG oder anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Ke... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.3 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Rz. 113 § 9 Nr. 2 GewStG gilt für Anteile am Gewinn einer Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind. § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit die OHG, die KG sowie andere Gesellschaften. Die Aufzählung ist beispielhaft. Rz. 113a Nicht von § 9 Nr. 2 GewStG erfasst wird vor dem Hintergrund der Regelung in § 2 Abs. 8 GewSt... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Bilanzierende Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen werden, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Erforderlich ist, dass die Grundstücke oder die Grundstücks... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.5 Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des Anteils an einer Personengesellschaft (§ 9 Nr. 1 S. 6 GewStG)

Rz. 96 Nach § 9 Nr. 1 S. 6 GewStG ist eine erweiterte Kürzung für den Teil des Gewerbeertrags ausgeschlossen, der auf Veräußerungs-oder Aufgabegewinne i. S. d. § 7 S. 2 Nr. 2, 3 GewStG entfällt. Rz. 97 § 9 Nr. 1 S. 6 GewStG betrifft Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen und Anteilen von persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA, soweit die ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.1 Herrschendes Unternehmen

Die Vorschrift gilt für alle Rechtsträger i. S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Herrschendes Unternehmen können wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein.[2] Achtung Gruppe natürlicher Personen Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zusammengeschlossen i... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.5 Kürzungsverbote

Rz. 124 Die Kürzung nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG ist nach S. 2 nicht anzuwenden, soweit im Gewinnanteil Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG enthalten sind. Hinzurechnungsbeträge i. S. d. § 10 Abs. 1 AStG sind nach § 7 S. 7 GewStG Einkünfte, die in einer inl. Betriebsstätte anfallen.[1] Nach § 7 S. 8 GewStG gelten Einkünfte, die in einer ausl. Betriebsstätte anfallen und nach... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.2 Ausschließlichkeit des eigenen Grundbesitzes

Rz. 50 Im Rahmen der erweiterten Kürzung darf nur eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt werden. Rz. 51 Besitzt eine Grundstücksgesellschaft ein Grundstück nur als Miteigentümerin und verwaltet sie das Grundstück allein, findet die erweiterte Kürzung keine Anwendung. Die Grundstücksgesellschaft verwaltet in diesem Fall nicht nur eigenen, sondern auch fremden Grundbesitz. U... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.1 Ausländische Betriebsstätte

Rz. 160 Die Kürzung nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG erfolgt um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG setzt das Vorhandensein einer Betriebsstätte im Ausland voraus. Diese muss dem jeweiligen inl. Gewerbebetrieb zugerechnet werden können. Unterhält der Unternehme... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anzahlung / 4 Rückgängigmachung der vereinbarten Leistung bzw. ausbleibende Leistung nach erfolgter ­Anzahlung

Der anzahlende Unternehmer kann auch dann einen Vorsteuerabzug (erstmalig) im Zeitraum der Anzahlung und Erhalt einer ordnungsgemässen Anzahlungsrechnung geltend machen, wenn die zukünftige Leistungserbringung objektiv unsicher ist. Der (erstmalige) Vorsteuerabzug ist jedoch laut Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht zulässig, wenn anhand objektiver Umstände der Anzahlende... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anzahlung / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Problematisch sind Fälle, in denen sich die Beurteilung, wer die Umsatzsteuer schuldet, im Zeitraum zwischen Erstellung der Anzahlungsrechnung und Vereinnahmung der Anzahlung ändert. Solche Fälle treten insbesondere im Bausektor auf, z. B. wenn ein Leistungsempfänger die Voraussetzung "bauleistender Unternehmer" (nachgewiesen durch die Bescheinigung USt 1 TG) erst im Jahr de... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Anzahlung / 1 Besteuerungszeitpunkt beim Leistenden

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer frühestens in dem Zeitraum anzumelden, in dem die Leistung erbracht wurde (Sollversteuerung). Erhält jedoch der leistende Unternehmer schon vorher eine Anzahlung auf eine noch nicht erbrachte oder nicht fertig ausgeführte steuerpflichtige Leistung, muss er die darin enthaltene Umsatzsteuer bereits im Zeitraum der Vereinnahmung der Anzahlung... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Anzahlung / 3 Vorsteuerabzug aus der Anzahlung beim Leistungsempfänger

Grundsätzlich erhält der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die Vorsteuer frühestens in dem Voranmeldungszeitraum, in dem er die Lieferung erhalten hat bzw. in dem die sonstige Leistung vollendet wurde.[1] Hat er jedoch eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über die Anzahlung erhalten, erhält er den Vorsteuerabzug bereits in dem Voranmeldungsze... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Anzahlung / 2 Klare Rechnungserteilung bei Anzahlungen

Der leistende Unternehmer ist berechtigt und bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern sogar verpflichtet, eine Anzahlungsrechnung vor Leistungsausführung auszustellen.[1] Erst hierdurch erhält der unternehmerische Leistungsempfänger bereits vor Ausführung der Leistung den Vorsteuerabzug, sofern er die vereinbarte Anzahlung bezahlt hat. In der Anzahlungsrechnung... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ... mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–12), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 13–25). In den Zeilen 26–28 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St... mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

EU-Unternehmer können keine Fiskalvertreter benennen. mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Es gilt das Gleiche wie unter Tz. 3. Sicherheitsgarantien werden allerdings von EU-Unternehmern nicht verlangt. mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Die Bestellung eines Fiskalvertreters durch EU-Unternehmer ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Im Übrigen gelten die gleichen Grundsätze wie unter 3. mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Eu-Unternehmer können einen Fiskalvertreter bestellen. In diesen Fällen gelten die gleichen Grundsätze wie unter Tz. 3. mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer, die über ihre feste Niederlassung eine Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben (sie müssen für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer registriert sein) und eine MwSt-Registrierung beantragen möchten oder müssen, reichen dazu bei der für ihre feste Niederlassung zuständigen örtlichen Steuerverwaltung ein ausgefülltes Registrie... mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

In einem anderen Mitgliedstaat ansässige ausländische Unternehmer sind zur Bestellung eines Steuervertreters nicht verpflichtet. Ihre Registrierung für MwSt-Zwecke in Malta hängt daher nicht von der Bestellung eines Steuervertreters ab. In der Gemeinschaft ansässige ausländische Unternehmer, die sich in Malta registrieren lassen müssen, können dies entweder im eigenen Namen t... mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

Seit 1.1.2002 ist die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters nicht mehr vorgesehen. Unternehmer, die in Luxemburg nicht ansässig und für ihre dort ausgeführten Umsätze Steuerschuldner sind, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke selbst registrieren lassen. Die Finanzbehörden können Sicherheitsgarantien durch ein Bankinstitut verlangen, die die zu erwartenden Steuersch... mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Werden Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten ohne Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik MwSt-Schuldner, können sie für in der Tschechischen Republik der MwSt unterliegende Umsätze einen Steuervertreter bestellen. Das Verfahren entspricht im Übrigen der Bestellung eines Steuervertreters bei Drittstaatenunternehmern. mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön... mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

Gegenwert von 10.000 EUR in MTL im Kalenderjahr. mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Muss sich ein ausländischer Unternehmer ohne Niederlassung in Malta dort registrieren lassen, kann er jeden beliebigen, in Malta ansässigen Unternehmer als Steuervertreter bestellen, den die MwSt-Verwaltung zulässt. Wird kein Vertreter bestellt, kann die MwSt-Verwaltung durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person,... mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Rumänien / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Eine freiwillige Bestellung ist möglich. Es gelten die gleichen Gründsätze wie vor unter 3. mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Nicht in der EU ansässige Unternehmer müssen einen Steuervertreter bestellen, wenn sie in Zypern steuerpflichtig sind oder, wenn dies nicht der Fall ist, in Zypern Umsätze bewirken, ohne dort über eine wirtschaftliche oder sonstige feste Niederlassung zu verfügen; Eine Bestellungspflicht gilt auch im Falle einer natürlichen Person, wenn diese... mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

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Umsatzsteuer in Tschechien / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

3.1 Voraussetzungen der Bestellung Unternehmer ohne Niederlassung in der EU müssen grundsätzlich keinen Steuervertreter bestellen. Als Steuervertreter können juristische oder natürliche Personen bestellt werden, die eine Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben. Sie müssen in der Tschechischen Republik niedergelassen bzw. ansässig sein oder dort über eine feste... mehr