Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 121 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie der Name "Gewinngrenze" schon sagt, kann er sich nur auf Gewinneinkünfte beziehen und daher nicht auf Überschusseinkünfte. Insoweit ergibt sich keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Insb gilt das auch für die Betriebsbezogenheit der Gewinngrenze, s Rn 130. Rn. 122 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wegen des einheitlichen Kriterium...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungen vor dem 01.01.1999

Rn. 156 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung (§ 52 Abs 18 S 2 EStG aF) fielen folgende WG bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (s Rn 195ff) unter die Begünstigung: abnutzbare bewegliche WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren, Grund und Boden, Gebäude, Anlagen in Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Bode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die technische/wirtschaftliche Nutzungsdauer als Maßstab bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, die der Einkünfteerzielung dienen

Rn. 191 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Auf WG des PV, die der Einkünfteerzielung dienen, passt der Begriff der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" nicht, da es hier keinen Betrieb gibt. Hier entscheidet stattdessen die technische/wirtschaftliche Nutzungsdauer (BFH BStBl II 1975, 478; BFH BStBl II 1989, 922; FG BaWü DStRE 1997, 832 rkr; ähnlich BFH BFH/NV 1991, 25: "Gesamtnutzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Ermittlung des "Gewinns" iSd § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF

hba) Der Grundsatz: Die Maßgeblichkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG Rn. 111 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG verwies auf § 4 Abs 3 EStG, dh, zunächst galten für die Frage der Ermittlung des "Gewinns" die allg Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Gewinnerhöhend waren etwa die Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbleibensfrist und der betriebliche Nutzungsumfang (§ 7g Abs 6 Nr 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 6 Nr 2 EStG verlangt, damit Sonderabschreibungen beansprucht werden können, eine "Verbleibensfrist": Das WG muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des StPfl verbleiben und dort (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Betriebsbezogenheit der Sonderabschreibung, Besonderheiten gegenüber § 7a EStG

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 5 ff EStG sind nicht auf die Person des StPfl, sondern ausschließlich auf die einzelnen Betriebe bezogen (FG Köln v 14.08.2000, 6 V 3304/00, DStRE 2000, 1235 rkr; Reddig, FR 2018, 925). Dazu s Rn 68 für den IAB.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie etwa auch in § 7c Abs 4 EStG gibt es eine Härtefallregelung. Danach kann auf Antrag die FinBeh zur "Vermeidung unbilliger Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten und verweist dazu auf § 150 Abs 8 AO.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Papierunterlagen (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 3 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der StPfl von der elektronischen Übermittlungspflicht befreit ist, muss er dann allerdings die entsprechenden Angaben lt s Rn 139 in Papierform einreichen (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 3 EStG sowie BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 22 mit weiteren Einzelheiten). Die Befreiung von der Datenübermittlungspflicht führt also nicht dazu, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Absetzungen und Wertverzehr

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus dem Begriff Absetzung "für Abnutzung" folgt nicht zwingend, dass sie "ein Spiegelbild des Wertverzehrs des Anlageguts im Betrieb" darstellt (BFH BStBl III 1958, 420), dh: Jährlicher Absetzungsbetrag und tatsächliche jährliche Abnutzung müssen grds nicht unbedingt identisch sein. Eine solche Verbindung ermöglicht lediglich die Leistungsabs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Keine Antragsfrist

Rn. 145 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Antragsfrist sieht § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG nicht vor. ME ist der Antrag noch möglich, solange die Frist zur Abgabe der betreffenden Steuererklärung (ESt, KSt) noch nicht abgelaufen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 89 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das BV für bilanzierende Gewerbetreibende und Selbständige durfte nicht TEUR 235 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein BV von genau TEUR 235 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädlich. Es handelte sich um eine absolute Grenze, die über die Möglichkeit des IAB entschied.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Die Modifikation durch § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF

Rn. 112 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend dem Grundsatz nach vorheriger s Rn 77 wäre der gebildete IAB BA (§ 7g Abs 1 S 1 EStG aF: "gewinnmindernd abziehen") und der wegen Investition aufgelöste IAB BE (§ 7g Abs 2 EStG aF: "gewinnerhöhend hinzuzurechnen"). Für die Berechnung des Größenmerkmals blieben die beiden Vorgänge jedoch unbeachtlich (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 479 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 6 EStG regelt zweierlei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die Berechnung des BV bei PersGes (§ 7 Abs 7 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses ermittelte sich wie folgt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 4; Reddig, FR 2018, 925): Rn. 100 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieses Grö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Überschreiten der Größenmerkmale

Rn. 88 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte dieses Größenmerkmal überschreiten: von Anfang an: dann konnte er erst gar keinen IAB bilden. nachträglich (etwa Nachaktivierung im Rahmen einer Bp): Rechtsfolge ist die Rückgängigmachung des IAB (FG Niedersachsen 9 K 253/18, BB 2020, 2736 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 31 (44. Aufl 2025), mE nachträgliches Ereignis iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Bilanzberichtigung

Rn. 101 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Fall einer Bilanzberichtigung (§ 4 Abs 2 S 1 EStG, dh Bilanzänderung mangels GoB-Konformität) konnte das Größenmerkmal überschritten werden. § 7g Abs 3 EStG aF erfasste nur die Folgen einer Nichtinvestition, Abs 4 die Folgen des Verstoßes gegen die Verbleibens- und Nutzungsbedingungen. Eine Änderung des Steuerbescheids für den VZ, in dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Wechsel der Gewinnermittlungsart als Ausweg?

Rn. 114 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wegen der höheren Grenze für Bilanzierer in § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG aF war zu überlegen gewesen, ob man von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG zur Bilanzierung hätte übergehen sollen (Wechsel der Gewinnermittlungsart; Wessling/Romswinkel, StBg 2007, 177; Kulosa, DStR 2008, 131; Meyer/Ball, FR 2009, 641). Dann wäre die BV-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rn. 54 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einem sog Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist der Eigentümer des luf Betriebs nach wie vor AfA-befugt, der Nutzungsberechtigte ist lediglich einem Pächter gleichzustellen (BFH BStBl II 1993, 327; H 7.1 EStH 2023 "Wirtschaftsüberlassungsvertrag"; ferner FG BaWü EFG 1991, 191 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert für bilanzierende LuF (im Fall Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG galt § 7g Abs 1 S 2 Buchst c EStG aF) durfte nicht TEUR 125 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert von genau TEUR 125 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Die Ermittlung des Wirtschaftswerts bei lufPersGes (§ 7g Abs 7 EStG idF UntStRefG 2008)

Rn. 106 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 103–105 galten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewinngrenze

Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hierzu s Rn 126. Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Betriebseröffnung: Soll ein IAB im Jahr der Betriebseröffnung gebildet werden, so darf der Gewinn in diesem – neutralisiert nach s Rn 129 – ebenfalls nicht TEUR 200 überschreiten. Rn. 134a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Betriebsübertragung nach § 6 Abs 3 EStG (unengeltlich): anteiliger Gewinn/Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 230 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hierbei ist zu unterscheiden wie folgt (§ 52 Abs 16 S 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 EStG verlangt nicht nur die Einhaltung der Gewinngrenze (in Nr 1) bzw früher (s Rn 5) der Größenmerkmale, sondern auch, dass grds die IAB, die Hinzurechnungs- und die Rückgängigmachungsbeträge ans FA übermittelt werden (in Nr 2). Rn. 137 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Übersicht über den Regelungsinhalt der Datenübermittlungspflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebseröffnung

Rn. 234 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei der Frage der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Wj der Betriebseröffnung ergibt sich daraus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage vor dem 01.01.1999

Rn. 183 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu folgende Tabelle:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 65 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 1 EStG verlangt, damit der IAB beansprucht werden kann, dass das begünstigte WG (s Rn 45–58) "vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes" genutzt wird, und zwar für einen bestimmten Zeitraum (= Verbleibensfrist), nämlich "mindestens bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj". Rn. 65a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Antragsgebundenheit

Rn. 144 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Befreiung von der Datenübermittlungspflicht ist antragsgebunden, erfolgt also nicht von Amts wegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen. Er könnte daher auch konkludent gestellt werden (s § 7c Rn 93 (Handzik)), aus Beweisgründen empfiehlt sich aber stets Schriftlichkeit.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustentstehung/-erhöhung (§ 7g Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie schon bei § 7g Abs 3 S 4 EStG aF steht dem IAB nicht entgegen, dass dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht (§ 7g Abs 1 S 3 EStG). ME ist die Regelung lediglich klarstellend (glA Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 50 (44. Aufl 2025)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 63 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG eine bestimmte Verbleibensfrist, einen bestimmten Nutzungsort und einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang. Rn. 64 Stand: EL 185 – ET: 12/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf Personengesellschaften und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer). Der BFH aaO sieht darin zu Recht eine Gleichbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / Einführung

Seit dem 1.8.2002 können bekanntlich auch die Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Unfall die ihnen daraus entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs geltend machen, in dem sie saßen. Der Fahrer kann dies jedoch nach § 8 Nr. 2 StVG nicht. Danach gilt die Gefährdungshaftung des § 7 StVG des Halter...mehr

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AGS 12/2025, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers V auf Ersatz eines Kostenschadens wegen angefallener Sachverständigengebühren in Anspruch. Zwischen der Klägerin und Herrn V besteht eine Rechtsschutzversicherung. Die Klägerin finanzierte für den Versicherungsnehmer V seine Verteidigung gegen den Vorwurf von V...mehr

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zfs 12/2025, Rückforderunge... / 1 Aus den Gründen:

“… Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen, denn der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Rückzahlung der Leistungen aus der Kaskoversicherung wegen der Schadensereignisse vom 21.7.2018 (Seitenschaden) und 13.11.2019 (Glasschaden) an dem Fahrzeug Pkw V … zu, §§ 812 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB. 1. Die Bekl. ist für die geltend gemachten Ansprüche passivleg...mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nicht zutreffend. 1. Nr. 4144 VV ist eine Verfahrensgebühr Die grundsätzlichen Ausführungen des LG zum Entstehen der Gebühren Nrn. 4143, 4144 VV sind zutreffend (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Nr. 4143 VV Rn 1 ff.; Burhoff, RVGreport 2018, 218). Mir erschließt sich allerdings nicht, wieso dann, wenn der Rechtsanwalt bereits in erster Instanz tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gem § 58 Abs 4 Akt vorbehaltlich an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

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AGS 12/2025, Strafverfahren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist teilweise zutreffend. 1. Gebühren im selbstständigen Einziehungsverfahren Zutreffend ist die Entscheidung, soweit das LG zur der grundsätzlichen Frage Stellung nimmt, welche Gebühren für den Rechtsanwalt – nach Abtrennung – im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen, der den Mandanten zuvor bereits im Strafverfahren vertreten hat. Insoweit bezieht s...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / a) Berufsrechtliche Einordnung

Aus der strengen Formalisierung des Notariats folgt zwangsläufig die Frage, inwiefern die Nutzung KI-basierter Sprachmodelle berufsrechtlichen Grenzen unterliegt.[24] Die Berufsordnung für Notare schweigt zu der Frage, wie der Notar konkret das Notariat zu leiten und seine Geschäfte zu erledigen hat und inwiefern er fortgeschrittene Technologien im Notariatsalltag nutzen dar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Gegen die ehemaligen Angeklagten wurde beim Strafrichter des AG ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Den ehemaligen Angeklagten wurde vorgeworfen, den Neben- und Adhäsionskläger gemeinschaftlich und mittels eines beschuhten Fußes körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Der Rechtsanwalt ist dem ehemaligen Angeklagten am 9.7....mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / b) Notarhaftung bei der Verwendung von ChatGPT und Co.

Es stellt sich die Frage, ob und wann dem Notar bei der Verwendung von ChatGPT und Co. eine Haftung droht.[34] Gemäß § 19 Abs. 1 BNotO hat der Notar Schadenersatz zu leisten, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig die ihm anderen gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt. Aufgrund des hohen Sorgfaltsmaßstabs, der an Notare gestellt wird, reicht die objektive Pflichtwidrigkeit d...mehr

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ZErb 12/2025, Ein Ruf aus d... / 6. Ausblick und Überlegungen für werthaltige Fälle

Und so folgt damit im Labyrinth der verschiedenen Wege auch, dass im Umkehrschluss auf dem anderen Pfad der Auslagenerstattung – bei werthaltigen Nachlässen – eben keine analoge Anwendung des VBVG für Mitarbeiterstunden erfolgen dürfte (denn dort wird auch der Pfleger selbst abweichend von den Regeln des § 3 VBVG, nämlich nach § 1888 Abs. 2 BGB, vergütet). Deswegen dürfte sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inner- oder außerbilanzieller Ansatz?

Rn. 32 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei Bilanzierern (dh Gewerbetreibende, Freiberufler oder LuF-Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln) ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer

Rn. 368 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Liegt die tatsächliche (bautechnische und/oder wirtschaftliche ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 437 (04/2023)) (Rest-)Nutzungsdauer (s Rn 367) des Gebäudes unter der gesetzlichen: der AfA-Zeitraum verkürzt sich, § 7 Abs 4 S 2 EStG ist anwendbar (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2009, 986; BFH BFH/NV 2004, 474; BFH BFH/NV 2008, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fertigstellung

Rn. 447 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Gebäude war fertig gestellt, wenn die Bauarbeiten so weit abgeschlossen sind, dass das Gebäude seiner Zweckbestimmung entsprechend in Benutzung genommen werden kann (BFH BStBl II 1975, 412; BFH BStBl II 1975, 659; BFH BStBl II 1989, 906; H 7.4 EStH 2023 "Fertigstellung"). Dies war der Fall, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlosse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Teilentgeltlicher Erwerb betreffend PV und BV

Rn. 170 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 20; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139): Die Summen der Abzug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, Die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes durch Personenunternehmen, DStR 2001, 1913; Kanzler, Die Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG idF UntStFG, FR 2002, 117; Hartmann/Meyer, Die Bildung von § 6b Rücklagen nach dem UntStFG, INF 2002, 141; Strahl in Korn, § 6b EStG (September 2002); Dötsch, Die Behandlung der Reinves...mehr