Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Ehegattenunterhalt / 3 Der Auskunfts- und Beleganspruch

Im Rahmen eines jeden Unterhaltsverhältnisses besteht für jeden Beteiligten grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Erst so wird der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach zu beziffern; gleiches gilt aber auch für den Unterhaltspflichtigen, der einen bestehenden Unterhaltsanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 3 Betreuung durch das Jugendamt

Das Jugendamt hat den Unterhalt und die Krankenhilfe für den Minderjährigen sicherzustellen. Ferner hat das Jugendamt auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Schließlich muss das Jugendamt – nach einer Entscheidung über die Verteilung durch das Landesjugendamt – für eine "begleitete Übergabe" des Minderjährigen an das Jugendamt der endgültigen Inobhutnahme sorgen. Da das...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3 Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB

Gemäß § 1572 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BSt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.5 Berücksichtigung der Finanzierungskosten

Nach der Rechtsprechung sind von dem Wohnwert die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Während Zinsleistungen stets berücksichtigt wurden, hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tilgungsleistungen bis vor einigen Jahren noch unterschieden. Nur solange der andere Ehegatte von der V...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Die eigentliche Kunst der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts im Unterhaltsrecht besteht weniger in der mathematisch genauen Anwendung der durch die Rechtsprechung vorgegebenen Berechnungsmethoden, sondern vielmehr in der richtigen Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, unabhängig davon, ob der Unterhaltsschuldner oder der Unterhaltsberechtigte vertreten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Gewährung von Leistungen an denjenigen, der tatsächlich für die Familienangehörigen sorgt (Art 68a VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 137 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 68a VO (EG) Nr 883/2004, der an die Stelle des Art 75 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71 getreten ist, ist durch Art 1 Nr 18 VO (EG) Nr 987/2009 nachträglich in die VO eingefügt worden. Verwendet die Person, der die Familienleistung zu gewähren ist, diese nicht für den Unterhalt der Familienangehörigen, hat die Auszahlung der Familienleistung an...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.1 Gemeinschaftliches Kind

Der den Unterhalt begehrende Ehegatte muss ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreuen. Dazu zählen die in der Ehe geborenen Kinder, ein Kind, dessen Vaterschaft anerkannt worden ist, ein Kind, für das die Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist und ein von beiden Ehegatten adoptiertes Kind. Scheineheliche Kinder gehören so lange dazu, bis die Nichtehelichkeit ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2 Einkünfte aus einer überobligatorischen Tätigkeit

Sowohl für den Unterhaltsberechtigten als auch für den Unterhaltspflichtigen bestehen gewisse Obliegenheiten. So hat der Unterhaltsschuldner sich leistungsfähig zu halten während der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, die Unterhaltslast so weit wie möglich zu reduzieren. Daraus folgt, dass beide Beteiligten ihre Arbeitskraft bestmöglich einsetzen müssen. Oftmals werden in de...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.4 Darlegungs- und Beweislast

Der Berechtigte ist zunächst dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass er krankheitsbedingt nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig ist[1], wobei aber die Anforderungen, die insoweit zu stellen sind, nicht überspannt werden dürfen, sondern den Umständen des Falles entsprechen müssen.[2] Zum schlüssigen Vortrag der anspruchsbegründenden Tatsachen ist es daher erforderlich,...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

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Unterhaltssicherung für Res... / Zusammenfassung

Begriff Unterhaltssicherung für anspruchsberechtigte Personen – Reservistendienst Leistende – ist der Oberbegriff für die Ansprüche auf verschiedene soziale Leistungen, beispielsweise Geldzahlungen zur Einkommenssicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistend...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Fall somit keine Blanket...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Der Höchstbetrag ist hier begrenzt auf 12.096 EUR im Kalenderjahr 2025 (2024: 11.784 EUR).[2] Ab dem Kalenderjahr 2026 beträgt der Höchstbetrag 12.348 EUR. Obiger jew...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.4 Erteilung der Auskunft

Für die Erteilung der Auskunft verweist das Gesetz auf die §§ 260, 261 BGB; daraus folgt, dass die Auskunft nicht in einzelnen Teilen erteilt werden darf. Sie muss für den anderen Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung der Höhe seines Unterhaltsanspruchs sein. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung al...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 04.10.2005, BStBl I 2005, 916. Rn. 1316 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Im Rahmen von sog öff-privaten Partnerschaften (ÖPP) oder public private partnerships (ppp) werden zunehmend neue ökonomische "Techniken" zur Bestreitung von Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Für den Autobahnbau mit Gebührenpflicht ist das so genannte "A-Modell" aus der Taufe gehoben worden. Danach ertei...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.5 Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB

Gemäß § 1575 BGB kann ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er entweder diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1574 BGB, die seinen U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Antragstellung (Art 60 Abs 1 S 1 und 3 VO (EG) Nr 987/2009)

Rn. 118 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Antrag auf eine Familienleistung ist gem Art 60 Abs 1 S 1 VO (EG) Nr 987/2009 bei dem zuständigen Träger zu stellen. Zuständiger Träger iSd Art 60 Abs 1 S 1 VO (EG) Nr 987/2009 ist auch der im nachrangig zuständigen Mitgliedsstaat zuständige Träger. Dies ergibt sich aus Art 68 Abs 3 VO (EG) Nr 883/2004. Danach hat der im nachrangig zust...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen zur Gläubigerb...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5 Wichtige Entscheidungen zu § 1578b BGB

5.6.5.1 Allgemeines OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unter...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.2 Haushaltsführung für einen neuen Partner

Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des Unterhalts einzubeziehen.[1]mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unterhaltsbefristung ode...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.5 Sonstige Umstände

Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich, dass bei der Bewertung ehebedingter Nachteile über die explizit genannten Kriterien hinausgehend auch sonstige Umstände zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang kommen insbesondere in Betracht: das Alter des Unterhaltsberechtigten zum Ende der Ehezeit Erkrankungen / Gesundheitszustand Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes die w...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.1 Kinderschutzklausel

Sowohl die Herabsetzung als auch die Befristung setzen die Prüfung voraus, ob die unveränderte Unterhaltsleistung auch unter Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten Kindes unbillig wäre. Diese Klausel wird auch als Kinderschutzklausel bezeichnet. Auch wenn eine Befristung des § 1570 BGB nach § 1578b Abs. 2 BGB ausgeschlosse...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Unterhaltsschuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Ausschlussgrundes, weil es sich bei § 1579 BGB um eine ihm günstige rechtsvernichtende Einwendung handelt. Den Unterhaltsberechtigten trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substanti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.1 Grundsätzliches

Die bis zum 1.1.2008 in § 1573 Abs. 5 BGB a. F. sowie in § 1578 Abs. 1 BGB a. F. vorgesehenen Möglichkeiten der Befristung und Begrenzung sind entfallen und in dem neu formulierten, alle Unterhaltstatbestände erfassenden § 1578b BGB eigenständig geregelt. Zielrichtung ist es, die Unterhaltsansprüche, unter Heranziehung objektiver Billigkeitsmaßstäbe, zu beschränken und die Z...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5 Berechnung des gepfändeten Einkommens

Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausländische Leistungen (§ 65 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 S 1 Nr 1 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld iSd X. Abschn des EStG oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Abs 3 SGB VII in der bis zum 30.06.2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 SGB VI in d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.4 Darlegungs- und Beweislast für ehebedingte Nachteile

Der Unterhaltsschuldner, der sich mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen. In diese Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen fällt grundsätzlich auch der Umstand, dass dem Unterhaltsberechtigten keine ehebedingten Nachteile im Sinne von § 1578 b BGB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG aF (Kinderzulage und Kinderzuschuss)

Rn. 87 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG aF wurden bis zum 31.12.2021 nur noch in den ganz seltenen Ausnahmefällen gezahlt, in denen bereits vor dem 01.01.1984 ein Anspruch auf diese Leistungen bestanden hat. Eine praktische Bedeutung kam § 65 Abs 1 Nr 1 EStG somit allenfalls beim Kindergeld für behinderte Kinder zu, fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einheitlichkeit des Geschäfts- o Firmenwerts

Rn. 740 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Frage nach der (wirtschaftlichen) Einheitlichkeit stellt sich einmal bezüglich der wertbildenden Faktoren, zB als Mitarbeiterfunktion, Marktstellung etc. In einem Sonderfall – Begründung einer Betriebsaufspaltung – hat der BFH BStBl II 2001, 771 eine mögliche Teilung der Wertkomponenten angedeutet. Sodann kann mE "ein" Geschäftswert auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Vermögensübergang von einer steuerbefreiten auf eine steuerpflichtige Körperschaft

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das SEStEG wurde der frühere S 2 des § 12 Abs 1 UmwStG gestrichen. Danach waren beim Vermögensübergang von einer stfreien auf eine stpfl Kö die übergegangenen WG zwingend mit dem Tw anzusetzen. Wie der amtl Ges-Begr zum SEStEG (s BT-Drs 16/2710, 41) zu entnehmen ist, bedarf es im geltenden Recht dieser Aussage nicht mehr, da in diesen F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Soweit der StPfl außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und an diesem Ort wohnt, kann er unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem ArbN auch bei den Gewinneinkünften eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (im Einzelnen s § 9 Rn 660ff (Teller)). Folgende BA sind abziehbar: Die Aufwendungen für eine angemessene Mietwo...mehr

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zfs 07/2025, Versicherungss... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist Jäger und unterhält seit dem 1.4.2019 bei der Bekl. eine Jagd-Waffenversicherung. In deren Bedingungen heißt es u.a.: Mit Mail vom 31.8.2023 meldete der Kl. bei der Bekl. einen Schadensfall vom 19.8.2023. Unter dem 11.9.2023 teilte die Bekl. dem Kl. mit, dass eine Schadensübernahme aufgrund des Ausschlussgrundes aus Ziffer 3.3. AVB Jagd- und Sportwaffen nicht in B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr