Fachbeiträge & Kommentare zu Umzugskosten

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.2 Kein vorgetäuschter Eigenbedarf

Rechtsmissbräuchlich ist die Kündigung insbesondere im Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs, ist dieser Eigenbedarf aber lediglich vorgeschoben, macht sich der Vermieter gegenüber dem gekündigten Mieter schadensersatzpflichtig. Zieht der Mieter infolge der Kündigung aus, hat ihm der Vermieter sämtliche hierdurch en...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 5.2 Mindestinhalt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehören die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses sowie eine Regelung zum Beendigungszeitraum. Ansonsten wird der Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters sofort fällig, was natürlich auch in seinem Sinn sein kann. Im Übrigen ist wesentlich für den Mietaufhebungsvertrag, dass die Räu...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 2.8 Reise- und Umzugskosten (§ 50 Abs. 1 BT-S)

Da eine eindeutige Zuordnung zu den Bundes- oder Landesreisekostenrechten nicht gegeben ist, wurde in § 50 BT-S geregelt, dass sich die Erstattung von Reise- und Umzugskosten nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen richtet. Da die Sparkassen i. d. R. der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen, dürfte meist das jeweilige Reise- und Umzugskostenrecht des Landes Anwendun...mehr

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Einstellung / 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die diesem durch die Benachteiligung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dass § 15 Abs. 1 AGG nur materielle Schäden erfasst, ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang zu Abs. 2, der ausdrücklich den Ersatz immaterieller Schäden regelt.[1] Der Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG ist verschuldensabhängig, w...mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Umzugskosten als Werbungskosten

I. Berufliche Veranlassung des Umzugs Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Fall...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Außergewöhnliche Belastungen sind Umzugskosten idR nicht, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Immobiliene...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Umzugskosten als Sonderausgaben

Rz. 155 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 13) sind > Sonderausgaben iSv § 10 Abs 1 Nr 7 EStG. Eine > Doppelte Haushaltsführung ist dafür nicht erforderlich. Hierfür gelten jedoch nicht die Pauschalen des BUKG oder der AUV. Es können nur tatsächliche Aufwendungen abgezogen werden. Außerdem ist zu be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umzugskosten

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Umzugskostenvergütungen von privaten Arbeitgebern

Rz. 150 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein privater ArbG kann Umzugskosten iRv § 3 Nr 16 EStG in der Höhe steuerfrei vergüten, in der der ArbN WK geltend machen könnte (> Rz 3 ff). Rz. 151 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Umzugskosten vom > Arbeitgeber steuerfrei erstattet worden sind, entfällt der WK-Abzug (§ 3c EStG; R 9.9 Abs 2 Satz 5 LStR). Erstattet der ArbG höhere Betr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Umfang des Werbungskostenabzugs

1. Vorbemerkung zur Abgrenzung von der privaten Sphäre Rz. 45 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nicht alle durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehenden Aufwendungen sind als WK abziehbar. Weil die Wohnung und ihre Ausstattung grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl iSv § 12 Nr 1 EStG gehört (vgl BFH 166, 534 = BStBl 1992 II, 494), bedarf es einer objektiven Kriterien fo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Umzug von einer Privatwohnung in eine andere gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung . Sie sind aber als allgemeine > Werbungskosten iSv § 9 Abs 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung (> Rz 15 ff) umzieht. Das betrifft t...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenhang mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten sind als WK in Deutschland nur abziehbar, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren > Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dürfen mithin nicht durch Einnahmen veranlasst sein, die nicht der deutschen > Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs 1 EStG; BFH/NV 2006, 1068). Stehen sie mit Ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Behandlung ersetzter Aufwendungen

Rz. 140 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Umzugskosten sind nur insoweit WK, als sie die steuerfreien Ersatzleistungen des ArbG, aber auch Dritter (zB der > Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III) übersteigen (§ 3c EStG). Ein Stipendium reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen, wenn es dazu dient, die beruflich veranlassten Aufwendungen auszugleichen oder zu erstatten (vgl B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen

Rz. 145 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 3 Nr 13 EStG belässt Bezüge steuerfrei, wenn sie als ‚Umzugskostenvergütungen’ gezahlt werden (> R 3.13 Abs 1 LStR). Diese Umzugsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie eine > Öffentliche Kasse auszahlt. Es ist nicht erforderlich, dass der Empfänger der Umzugskostenvergütung hoheitlich tätig wird oder eine Tätigkeit im Rahmen sog schlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Einzelnachweis sämtlicher durch den Umzug veranlasster Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei dieser Methode werden höhere Aufwendungen geltend gemacht, als sie nach § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei vergütet werden dürfen (> Rz 57 ff). Hierfür sind nicht nur die Aufwendungen betragsmäßig nachzuweisen oder doch glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Das FA prüft dann auch "insgesamt" – also im Prinzip für jeden einzelnen Ko...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Methoden zur Bemessung der Werbungskosten

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Bemessung der WK bietet > R 9.9 Abs 2 LStR unterschiedliche Verfahren an. Das dient nicht nur der Vereinfachung, sondern will eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der ArbN des öffentlichen und des privaten Dienstes vermeiden. Sie entspricht im Wesentlichen der Rechtsprechung (vgl zB BFH 175, 57 = BStBl 1995 II, 17 mwN), wird also...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Teilnachweis der durch die Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG abgegoltenen Aufwendungen

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN, der sich für die ab > Rz 57 dargestellte Methode zur Geltendmachung seiner Umzugskosten entschieden hat, kann anstelle der unter > Rz 72 dargestellten Kostenpauschale des § 10 BUKG höhere als die pauschal erfassten Aufwendungen nachweisen (> R 9.9 Abs 2 Satz 4 LStR). Diese Methode empfiehlt sich vor allem bei Umzügen iRe doppelten ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Erstattungen des Arbeitgebers

I. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen Rz. 145 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 3 Nr 13 EStG belässt Bezüge steuerfrei, wenn sie als ‚Umzugskostenvergütungen’ gezahlt werden (> R 3.13 Abs 1 LStR). Diese Umzugsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie eine > Öffentliche Kasse auszahlt. Es ist nicht erforderlich, dass der Empfänger der Umzugskostenvergütung hoheitlich t...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Besonderheiten bei Auslandsumzügen

Rz. 115 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 14 Abs 1 BUKG sieht vor, dass die besonderen Bedürfnisse bei Auslandsumzügen in einer besonderen VO geregelt werden. Ebenso wie das BUKG für Inlandsumzüge (> Rz 57 ff) gibt die AUV bei Auslandsumzügen den für den Abzug von WK von ArbN im öffentlichen und privaten Dienst maßgebenden Rahmen vor (> Rz 3, 45). Sie gilt für Umzüge vom > Inland...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorbemerkung zur Abgrenzung von der privaten Sphäre

Rz. 45 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nicht alle durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehenden Aufwendungen sind als WK abziehbar. Weil die Wohnung und ihre Ausstattung grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl iSv § 12 Nr 1 EStG gehört (vgl BFH 166, 534 = BStBl 1992 II, 494), bedarf es einer objektiven Kriterien folgenden Trennung von den außerhalb der beruflichen Sph...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umzug

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Trennungsentschädigungen, > Umzugskosten, > Zuständigkeit.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernachtungsgelder

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zu betrieblichen Leistungen an > Arbeitnehmer > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Doppelte Haushaltsführung, > Reisekosten und > Umzugskosten. Zu Übernachtungsgeldern aus öffentlichen Kassen > Reisekostenvergütungen. Zu den für das > Ausland festgelegten Beträgen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland) . Zur gelegentlichen Übernachtung am Or...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umsatzsteuer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der von ihm selbständig ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im > Inland gegen Entgelt ausführt, ist insoweit kein > Arbeitnehmer (§ 1 Abs 3 LStDV). Zu den Einzelheiten der Abgrenzung von ArbN und Unternehmer (vgl zu diesem insbesondere auch § 2 UStG) > Arbeitnehmer Rz 60 ff. Rz....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 145. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 145. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 14.12.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die Kommentierungen zu den folgenden fünf Stichworten besonders hervorheben: Fortbildungsveranstaltungen (steuerliche Hinweise zu Aufwendungen des Arbeitgebers und zur Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen als Werbungsko...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.7 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 7, 8, 9a des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforderlich. Das Tätigkeitsmerkmal basiert auf dem in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.1 Rechtsprechung

Rz. 106 Das BSG hat entschieden, das Aufwendungen für von Künstlern angemietete Ateliers nicht nach § 16 Abs. 1 übernommen werden können (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 3/05 R ). Auch die §§ 22 und 29 kommen dafür nicht in Betracht, allenfalls ist § 16 Abs. 2 Satz 1 zu prüfen. Nach Wegfall des § 16 Abs. 2 Satz 1 kommt allein eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget in B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.3 Doppelte Mietzahlung als abzugsfähige Umzugskosten

Ein doppelter Mietaufwand kann als beruflich veranlasste Umzugskosten in voller Höhe Werbungskosten sein, auch wenn der Arbeitnehmer in der Umzugswohnung zunächst eine doppelte Haushaltsführung begründet, weil die Familie erst zu einem späteren Zeitpunkt nachkommt. Die zusätzlichen Mietaufwendungen können aber nur zeitlich begrenzt berücksichtigt werden. Für die neue Familie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwohnung / 5 Werbungskostenabzug für Umzugskosten

Muss ein Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers eine Dienst- oder Werkwohnung beziehen, können hierdurch entstehende Aufwendungen, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, als Werbungskosten (Umzugskosten) anerkannt werden, auch wenn es sich um einen Umzug am selben Ort handelt.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 9 Umzugskosten

Tatsächliche Umzugskosten, die durch das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort entstehen, gehören ebenfalls zu den notwendigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung. Sie können deshalb vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Pauschbeträge nicht erstattungsfähig Die Pauschbeträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.4 Zusicherung des Trägers bei Umzug

Im Fall eines erforderlichen Umzugs können die Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkaution und Umzugskosten durch den kommunalen Träger übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Träger vor Abschluss eines Mietvertrags seine Zusicherung hierzu erteilt. Diese Zusicherung ist regelmäßig zu erteilen, wenn der Umzug auf Veranlassung des kommunalen Trägers erfolgt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 7 Wohnungswechsel

Vor einem Wohnungswechsel sollen Leistungsberechtigte eine Zusicherung des Leistungsträgers zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Wohnung einholen. Zwar ist diese Zusicherung keine Anspruchsvoraussetzung, aber bietet doch die Sicherheit der Kostenübernahme bereits vor dem Umzug. Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der gesetzlichen... / 1.3 Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Zu den Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und den ergänzenden Leistungen zählen neben den Vorschriften im SGB IX [1] i. V. m. §§ 39, 40 SGB VII: Kraftfahrzeughilfe, sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolgs der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe, wie z. B. Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Ausgewählte Hilfsmittel bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 318 Neben den Ansprüchen auf Erstattung der Pflegekosten hat der pflegebedürftige Geschädigte eine Anzahl weiterer vermehrter Bedürfnisse, die im Einzelnen vom Rechtsanwalt zu regulieren sind. So kann zum Beispiel die behindertengerechte Ausstattung des bereits vorhandenen Wohnraums zum Tragen kommen. Im Einzelfall kann auch die Notwendigkeit des Umbaus von vorhandenem W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 2 Zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden neben der Ausbildungsvergütung die gleichen Vergünstigungen lohnsteuerfrei zukommen lassen, die er auch dem "normalen" Arbeitnehmer gewährt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] freiwillig geleistet werden. Dazu gehören u. a: Sachbezüge [2], Teilnahme an üblichen Betriebsveranstaltungen [3], Betriebliche Gesundheitsför...mehr