Fachbeiträge & Kommentare zu Umzugskosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Die Ausnahme

Rn. 723 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wies der ArbN höhere Umzugskosten (betreffend Inlands- und Auslandsumzug) im Einzelnen nach, waren diese höheren Kosten steuerfrei ersetzbar; freilich wollte die FinVerw hier prüfen, ob darin nicht abziehbare Lebensführungskosten (§ 12 Nr 1 EStG) enthalten waren, zB bei der Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen (s dazu H 3.16 EStH 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Der Umfang des Kostenersatzes

ica) Der Grundsatz Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die berufliche Veranlassung des Umzugs

Rn. 721 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 9.9 LStH 2011 "berufliche Veranlassung" zählten auf, in welchen Fällen alternativ ein Wohnungswechsel "beruflich"veranlasst waren: wenn dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wurde, dh, die tägliche Hin- und Rückfahrt musste sich insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde (BFH BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcb) Überblick

Rn. 733 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Notwendig" waren zB (R 9.11 Abs 5 LStR 2011): die Fahrtkosten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung; die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten (1-mal wöchentlich); Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für die Zweitwohnung; Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 754 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG nF befreit wie die Altfassung bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Rn. 755 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei betrifft § 3 Nr 16 EStG nF in Hs 1 ("die Vergütungen … erhalten") die Steuerbefreiung dem Grunde nach, Hs 2 ("soweit sie …") die Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Vergütungen

Rn. 628 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die an ArbN gezahlten Ersatzleistungen, um Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung zu erstatten, bezeichnete § 3 Nr 16 EStG aF als "Vergütungen". Solche Vergütungen konnten bestehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 753 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1 Buchst b des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) änderte § 3 Nr 16 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes). Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 EStG neu geregelten Abzug von Reisekos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Begrenzung der Steuerfreiheit der Höhe nach

ja) Allgemeines Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Übersicht über die Regelung der Verpflegungsmehraufwendungen in § 9 Abs 4a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jf) Übersicht über die Regelung der doppelten Haushaltsführung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Verpflegungsmehraufwendungen

hda) Bei Inlandsdienstreisen Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdd) Nachweise

Rn. 695 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter s Rn 673 galten entsprechend. Rn. 696 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 13 EStG

Rn. 614 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG s Rn 497.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die notwendigen Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

jca) Allgemeines Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Die Begrenzung des Reisekostenersatzes

hca) Arten von Reisekosten Rn. 666 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu den Reisekosten gehörten: hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen Rn. 667 Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herrler/Herrler, Mehr Netto vom Brutto – Bausteine und Grenzen der Nettolohnoptimierung, NWB 6/2019, 350.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Kosten für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 610 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG aF befreite bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (vom 20.04.2009, BGBl I 2009, 536) wurde der Verweis auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG wegen der Änderung dieser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 16 EStG aF als Fall des WK-Ersatzes?

da) Allgemeines Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht übersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der von § 3 Nr 16 EStG nF erfasste Personenkreis

Rn. 760 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 626, 627 gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Die Reisekosten

ha) Der Begriff der Reisekosten Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Reisekosten-Fallgruppen

hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig frei hbb) Rechtslage ab VZ 2008 nach LStR 2008 bzw LStR 2011 Rn. 665 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die LStR 2008 hatten die frühere Unterscheidung in Dienstreise, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Übersicht über die Regelungen in § 9 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdb) Bei Auslandsdienstreisen

Rn. 681 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 4 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte, s dazu H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6 Abs 3 LStR 2011 iVm BMF vom 17.12.2009, BStBl I 2009, 1601 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 775–779 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit die Vergütungen nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei sind, sind sie auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 SvEV).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 562 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG nF folgende Vergütungen: Rn. 562a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Reisekosten ist ein Oberbegriff, er umfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Stahlschmidt, Neueste Entwicklungen bei Fahrtkosten im Steuerrecht, FR 2005, 1183; Karrenbrock/Fehr, Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Beschäftigungsort wohnte. Die dazu gefundenen Auslegungsgrundsätze war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 609 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur besseren Übersichtlichkeit werden § 3 Nr 16 EStG nF und aF getrennt kommentiert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Gesetzliche Grundlagen für Trennungsgelder

Rn. 525 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 15 BRKG: Bundesbeamte und –richter, die an einem Ort außerhalb des Dienst- und Wohnorts ohne Zusage von Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Trennungsgeld nach der TrennungsgeldVO (TGV idF der Bekanntmachung vom 29.06.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 759 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die gemeinsame Bezugnahme auf § 9 EStG werden alle in § 3 Nr 16 EStG nF genannten Fallgruppen gleich behandelt. Art 3 Abs 1 GG ist damit beachtet. Rn. 759a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 (EStG) nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) § 3 Nr 16 aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 625 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 16 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Hierzu ausführlich s Rn 493.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcd) Die notwendigen Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 737 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese waren grundsätzlichnur für drei Monate steuerfrei ersetzbar (weitere Einzelheiten s R 9.11 Abs 7 LStR 2011). Zu beachten war, dass die Verpflegungsmehraufwendungen nicht die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG idF JStG 1996 übersteigen durften (§ 3 Nr 16 Hs 2 EStG aF. Die Drei-Monats-Frist war verfassungsgemäß (BFH BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Barlohnumwandlung

Rn. 751 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Parteien eines Dienstverhältnisses konnten Barlohn in nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfreie Reisekostenerstattungen umwandeln, aber nur dann, wenn sie dies vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs des ArbN taten (BFH BStBl II 2001, 601 mit Umkehrschluss zB aus § 3 Nr 33, 34 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG nF Fall 1)

Rn. 763 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Begriff ist derselbe wie bei § 3 Nr 13 EStG, also ein Oberbegriff. Er umfasst (BFH BStBl II 2013, 169; R 9.4 Abs 1 S 1 LStR 2023): Rn. 764 Stand: EL 169 – ET: 12/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung (§ 3 Nr 16 EStG nF Fall 3)

Rn. 766 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 Fall 3 EStG nF nimmt dabei Bezug auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG. Nach dieser Vorschrift sind als WK abziehbar: die notwendigen Mehraufwendungen, die einem ArbN wegen seiner beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Aus der Bezugnahme auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG ergibt sich für die Begrenzung des steuerfreien WK-Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Übersicht über die Regelung der Fahrtkosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007

Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Allgemeines

Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil aufzuspalten ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Übersicht über die Regelung der Übernachtungskosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Lohnsteuer

Rn. 774 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdc) Tatbestandskumulierungen bei Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 694 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Waren für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen wegen einer Auswärtstätigkeit oder wegen doppelter Haushaltsführung anzuerkennen, war der höchste Pauschsatz maßgeblich, dh, diesen Betrag konnte der ArbG steuerfrei nach § 3 Nr 16 EStG aF erstatten (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6. Abs 2 LStR 2011).mehr