Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen nach Inkrafttreten der Gutschein-Richtlinie

Leitsatz 1. Ob ein Gutschein als Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes –UStG–) oder als Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG) anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem der Lei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz 1. Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt. 2. Der erstmalige Ausweis von Umsatzsteuer in einer (berichtigten) Eingangsrechnung führt nicht rückw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 7 Bemessungsgrundlagen

Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.[1] Bei den gleichgestellten Lieferungen[2] und in den Fällen der Mindestbemessungsgrundlage[3] tritt jeweils an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG, das ist der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes. Die Umsatzsteuer gehört in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 12 Welche Aufzeichnungspflichten sind zu beachten?

Über die Bemessungsgrundlagen und ihre Ermittlung hat der Unternehmer besondere und von den übrigen Aufzeichnungen getrennte Aufzeichnungen zu führen.[1] Danach muss er im Rahmen seiner Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG Folgendes aufzeichnen: die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG die Einkaufspreise die Bemessungsgrundlagen nach § 25a Abs. 3 und 4 USt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 6 Sonderregelung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahrs gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahrs an auch auf bestimmte Gegenstände anwendet, die er mit Vorsteuerabzugsrecht erworben hat.[1] Zu diesen Gegenständen gehören Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 10 Steuerbefreiungen und kein Vorsteuerabzug

Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen[1], bleiben unberührt.[2] Dies bedeutet, dass z. B. die Ausfuhrlieferung eines gebrauchten Gegenstandes in ein Drittlandsgebiet nach § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG steuerfrei ist. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist hiernach im Rahmen der Differenzbesteuerung nicht steuerfrei. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteueraufteilung / 4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 11 Kein Steuerausweis in der Rechnung

Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung [1] findet im Fall der Differenzbesteuerung keine Anwendung.[2] Dies gilt unabhängig davon, an wen der Wiederverkäufer liefert, also auch dann, wenn er den Gegenstand an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer liefert. Würde der Wiederverkäufer dennoch Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert auswei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 3.2 Aufteilung im Schätzungsweg

Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln.[1] Hierbei ist es erforderlich, dass der angewandte Maßstab systematisch von der Aufteilung nach der wirtschaftlichen Zuordnung ausgeht. Ein anderer präziserer (sachgerechter) Aufteilungsschlüssel geht dem Gesamtumsatzschlüssel immer vor. Die Ermittlung der abziehbaren Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 15 Wie bestimmt sich der Ort der Lieferungen bei Lieferungen ins übrige Gemeinschaftsgebiet?

Die Rechtsvorschrift des § 3c UStG (sog. Fernverkauf/Versandhandelsregelung) ist bei der Differenzbesteuerung nicht anzuwenden.[1] Dies bedeutet, dass im Fall der Versendung/Beförderung eines deutschen Wiederverkäufers an private Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet die Ortsbestimmung nach den Vorschriften des § 3 Abs. 6 UStG (= Beginn der Beförderung/Versendung) gilt. Dam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 4 Welche Umsätze fallen unter die Differenzbesteuerung?

Unter diese Besteuerungsform fallen die Lieferungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.[1] Dies liegt beim Verkauf von Waren an Dritte gegen Entgelt vor. Bei Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG [2] kommt eine Differenzbesteuerung regelmäßig nicht in Betracht, weil diese Vorschrift die Berechtigung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug voraussetzt. Diese Voraussetzung ist gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung / 19 Auswirkungen der Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Hinsichtlich der befristeten Steuersatzsenkung vom 1.7.-31.12.2020 sind folgende Grundsätze zu beachten: Grundsätzlich gelten für Lieferungen die Steuersätze, die zum Zeitpunkt gültig sind, zum dem der Umsatz ausgeführt wird. D.h. bis 30.6.2020 gilt der Steuersatz 19 % oder 7 %, vom 1.7 bis 31.12.2020 der Steuersatz 16 % oder 5 % und ab 1.1.2021 wieder 19 % oder 7 %. [2] Bei An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 9 Steuersatz

Die Steuer ist mit dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG zu berechnen.[1] Dies bedeutet, dass aus den Differenzen stets die Steuer i. H. v. 19 % herauszurechnen ist. Der ermäßigte Steuersatz kommt hierbei nicht in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 13 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an den Wiederverkäufer

Hat der Wiederverkäufer den Gegenstand innergemeinschaftlich erworben und hat der Lieferer auf die Lieferung des Gegenstandes die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet, gilt die Differenzbesteuerung hierfür nicht.[1] Der Wiederverkäufer muss beim Verkauf solcher Gegenstände die allgemeinen Grundsätze des Umsatzsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 2 Maßgebende Verhältnisse

Nach der Rechtsprechung[1] gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Leistet ein solcher Unternehmer eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, ist für den Vorsteuerabzug auf seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 6 Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehen besondere Probleme im Hinblick auf die Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen (hoheitlichen) Bereichs. Abziehbar sind Vorsteuerbeträge für Umsätze, die für den unternehmerischen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, z. B. Lieferungen von Büromaterial für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / Zusammenfassung

Begriff Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteueraufteilung / 3.3 Wechsel des Aufteilungsmaßstabs

Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstands formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder das Finanzamt (ggf. durch abweichende Beurteilung) ein i. S. d. § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 3.1 Aufteilung nach wirtschaftlicher Zurechnung

Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Grundsätzen in Betracht kommt, ist diese nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung vorzunehmen.[1] Hinweis Unionsrecht Nach Unionsrecht ist für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Grundsatz ein auf die Gesamtheit der von dem Unternehmer bewirkten Umsätze bezogener Umsatzschlüssel anzuwenden.[2] Die Mitgliedstaaten können j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 9 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge

Unternehmer, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, können (bis zum 31.12.2022) die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen ermitteln (Vorsteuerpauschalierung). Die Durchschnittssätze richten sich nach dem Umsatz. Umsatz in diesem Sinne ist der, den der Unternehmer im Rahmen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 16 Wann ist der Verzicht auf die Differenzbesteuerung möglich?

Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er nicht die Vereinfachungsregelung[1] anwendet.[2] Diese Einzeloption ist auch dann möglich, wenn der Wiederverkäufer sich bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten allgemein für die Differenzbesteuerung entschieden hat. In diesem Fall kann er die Vorsteuer frühesten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 8 Vereinfachungsregelung: Bildung einer Gesamtdifferenz

Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 1 Für welche Unternehmer gilt die Differenzbesteuerung?

Der Unternehmer muss ein Wiederverkäufer sein.[1] Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände öffentlich versteigert. Damit sind insbesondere solche Unternehmer betroffen, die im Rahmen ihres Unternehmens oder eines abgrenzbaren Teilbereichs üblicherweise Gegenstände zum Zweck des Wiederverkaufs einkauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 5 Aus welchem Land müssen die Gegenstände erworben worden sein?

Die Gegenstände müssen an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sein.[1] Der Wiederverkäufer muss die Gegenstände also entweder im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben haben. Erwirbt der Wiederverkäufer solche Gegenstände dagegen im Drittlandsgebiet, findet die Differenzbesteuerung – von Ausnahmen[2] abgesehen – keine Anwendung. In diesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 1.3 Übrige Vorsteuerbeträge

In diese Gruppe fallen alle Vorsteuerbeträge, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Fahrzeugs zu unterschiedlichen Zwecken Ein Versicherungs- und Grundstückmakler verwendet einen unternehmerischen Pkw so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 17 Auswirkungen der Differenzbesteuerung auf die Kleinunternehmereigenschaft und die Istversteuerung

Kleinunternehmer ist in Deutschland nur derjenige, dessen Umsatz im Vorjahr 25.000 EUR (bis 31.12.2024: 22.000 EUR) und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht übersteigt.[1] Bei der Differenzbesteuerung bestimmt sich der Gesamtumsatz nach dem vereinnahmten Entgelt und nicht nach dem Differenzbetrag.[2] Bei der Beurteilung, ob der Unternehmer die Istversteuerung beantragen kann, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Ein Wiederverkäufer kann im Kern die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er Gegenstände in Deutschland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben hat, für die der Lieferer entweder keine Umsatzsteuer schuldet oder dieser selbst die Differenzbesteuerung angewendet hat. Hierbei wird – mangels Vorsteuerabzug aus der Anschaffung – lediglich die Differenz zwischen Verka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 14 Keine Erwerbsbesteuerung

Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist.[1] Deshalb ist es so wichtig, dass die Rechnung des Lieferers vollständige Angaben über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung enthält. Praxis-Beispiel Keine Erwerbsbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 18 Besonderheiten bei Inzahlungnahme von Gebrauchtgegenständen, insbesondere von Gebrauchtfahrzeugen

Nimmt ein Wiederverkäufer beim Verkauf eines Neugegenstandes einen Gebrauchtgegenstand in Zahlung und leistet der Käufer i. H. der Differenz eine Zuzahlung, war bislang im Rahmen der Differenzbesteuerung als Einkaufspreis nach § 25a Abs. 3 UStG der tatsächliche Wert des Gebrauchtgegenstands anzusetzen.[1] Inzwischen stellen Rechtsprechung[2] und Finanzverwaltung[3] stattdesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteueraufteilung / 4.2 Aufteilungsmaßstab

Bei Gebäuden ist die Vorsteuer i. d. R. nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzflächen aufzuteilen. Dies stellt nach den Ausführungen der Finanzverwaltung regelmäßig die wirtschaftlich präzisere Aufteilungsmethode gegenüber dem Gesamtumsatzschlüssel dar. Die Feststellungslast, dass der Flächenschlüssel präziser als ein Umsatzschlüssel ist, liegt zwar beim Finanzamt.[1] Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung / 2 Welche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung?

Unter die Differenzbesteuerung fallen alle beweglichen körperlichen Gegenstände, mit Ausnahme der Edelsteine und Edelmetalle. Als Edelsteine gelten rohe oder bearbeitete Diamanten sowie (andere) Edelsteine, z. B. Rubine, Saphire, Smaragde, und Schmucksteine der Positionen 71 02 und 71 03 des Zolltarifs. Synthetische und rekonstituierte Steine rechnen nicht dazu. Edelmetalle ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 3.3 Lösung

Sowohl M als auch H sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens und auch gegen Entgelt tätig. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, da die beteiligten Unternehmer nicht über denselben Gege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Lieferung aus, muss geprüft werden, ob diese Lieferung steuerbar und (soweit Steuerbarkeit gegeben ist) auch steuerpflichtig ist. Wesentlicher Prüfungspunkt für die Frage der Steuerbarkeit ist der Ort der Lieferung; nur eine im Inland ausgeführte Lieferung kann steuerbar sein. Wenn die Sonderregelungen zur Bestimmung des Orts einer Lieferung[1] ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.2 Unternehmer U2 hat den Gegenstand befördert

Wird der Gegenstand der Lieferung von einem von U2 beauftragten Unternehmer transportiert (U2 gilt in diesem Fall als Zwischenhändler), ist grundsätzlich die bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a Satz 4 der Lieferung von U1 an U2 zuzuordnen. Dies würde bedeuten, dass dieselben Rechtsfolgen eintreten würden, wie im vorigen Sachverhalt, insbesondere würde U2 eine in Polen steuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendung....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchführung im Ausland (Dat... / 2 Inhalt

Durch die Einführung von den §§ 146 Abs. 2a, 2b AO sollte zum einen dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, die Buchführungs- und Aufzeichnungsarbeiten deutscher Tochtergesellschaften in die Zentralen ausländischer Konzerne oder deren zentralisierte Buchführungsstellen zu verlagern. Zum anderen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Kosten der Buchführungs- und Aufzeich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3 Lösung

Sowohl U1, U2 als auch U3 sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind, alle Beteiligten werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Auf die Unternehmereigenschaft des Abnehmers in Polen kommt es nicht an. Alle drei Unternehmer führen Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus. Da der Gegenstand der Lieferung u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte - auf den T... / Zusammenfassung

Überblick Reihengeschäfte stellen an die beteiligten Unternehmer besondere Anforderungen. Sie müssen nicht nur erkannt werden, es muss dann für alle Beteiligten die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Lösung gefunden werden. Schließlich muss darauf geachtet werden, ob die ursprünglich geplante Abwicklung auch der tatsächlichen Umsetzung entspricht. Obwohl seit 2020 zumindest ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.3 Ahndung der Gefährdung von Abzugsteuern nach § 380 AO und der Schädigung der USt nach §§ 26a Abs. 1 und 26c UStG

Rz. 35 Erfolgt eine Selbstanzeige wegen der Verletzung der Anmeldepflicht von Abzugsteuern, so schließt diese eine Ahndung der Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 380 AO nicht aus.[1] Rz. 36 Gleiches gilt für die Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26a Abs. 1 UStG bzw. für die banden- oder gewerbsmäßige Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.2 Nachschau

Rz. 240 Im Hinblick auf die ausdrücklich aufgeführte Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau nimmt Nr. 1e ausdrücklich vollinhaltlich Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften der §§ 27b UStG, 42g EStG.[1] Der Terminus "Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften" erfasst bundesrechtlich – vorbehaltlich zukünftiger gesetzlicher Regelungen – zzt. ausschließlich di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 238 Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügten § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO wird klargestellt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG oder sonstigen Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 5. Die notwendige Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO

Beteiligung Dritter dergestalt, dass nur einheitliche Entscheidung in Betracht kommt: Sind Dritte an einem streitigen Rechtsverhältnis dergestalt beteiligt, dass die Entscheidung über den Einspruch nur einheitlich ergehen kann, so sind diese zum Einspruchsverfahren des Einspruchsführers notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 S. 1 AO). Dies betrifft auch Fälle, in denen die En...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art i. S. v. §...mehr