Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973

Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung dienen. § 42 UStDB 1951 regelte im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.14 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. n UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Durch die Einführung des Buchst. m durch das Wachstumschancengesetz[2] wird die bisherige Regelung in den Buchst. n überführt. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 UStG 1980

Rz. 11 Mit dem UStG 1980 [1] wurde § 4 Nr. 16 UStG mWv 1.1.1980 an die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und g der 6. EG-Richtlinie angepasst. Die Steuerbefreiung für Krankenhäuser wurde auf Diagnosekliniken und andere Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung ausgedehnt. Hierdurch sollten die im Gesundheitsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 13 Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992[1] war mWv 1.1.1992 der einleitende Satzteil von § 4 Nr. 16 UStG geändert und § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG angefügt worden. Seitdem sprach die Steuerbefreiungsvorschrift von den mit dem Betrieb der begünstigten Einrichtungen "eng verbundenen Umsätzen" statt der vorangegangenen Formulierung "üblic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. d UStG

Rz. 74 Nach § 26 Abs. 5 SGB VII bestimmen die Unfallversicherungsträger im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie die Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei prüfen sie auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Art der Leistung i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG

Rz. 107 Gem. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die von den in § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b bis n UStG genannten Einrichtungen erbracht werden, befreit, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 64 Nach § 132a Abs. 4 S. 1 SGB V schließen die Krankenkassen über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise und deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung Verträge mit den Leistungserbringern. Abweichend davon kann die Krankenkasse zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege geeignete Personen anstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG

Rz. 95 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurden zum 1.7.2013 Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB[2] durch Betreuungsbeschluss übertragen wurde, als begünstigte Einrichtungen anerkannt und in den Katalog des § 4 Nr. 16 S. 1 unter Buchst. k UStG aufgenommen. Rechtliche Betreuung erhalten volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 194 SGB IX besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 76 Nach § 194 SGB IX (Beauftragung und Verantwortlichkeit) werden die Integrationsfachdienste im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistung verantwortlich. Im Auftrag legt der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Integrationsfachdienst Art, Umfang und Dauer des im Einzelfall notwendigen Einsatzes des In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Einrichtungen, die nach § 225 SGB IX anerkannt sind (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 79 Nach § 225 SGB IX (Anerkennungsverfahren) bedürfen Werkstätten für behinderte Menschen, die eine Vergünstigung i. S. d. Kap. 25 SGB IX n. F. in Anspruch nehmen wollen, der Anerkennung. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Bundesagentur für Arbeit führt ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. j UStG

Rz. 92 Nach § 2 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) umfassen durch interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ausgeführte Leistungen nach § 46 SGB IX zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 16 [Pflegeeinrichtungen]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG

Rz. 99 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wird der Buchst. l neu ergänzt. Es werden nunmehr ausdrücklich solche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt, mit denen eine Vereinbarung zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht. Damit erfasst die Steuerbefreiung neben Pflegeberatungsleistungen im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen auch solche Pflege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG

Rz. 82 Nach § 45b SGB XI (Zusätzliche Betreuungsleistungen) können Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 EUR monatlich (Grundbetrag). Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 63 Nach § 132 SGB V (Versorgung mit Haushaltshilfe) kann die Krankenkasse zur Gewährung von Haushaltshilfe geeignete Personen anstellen. Wenn die Krankenkasse dafür andere geeignete Personen, Einrichtungen oder Unternehmen in Anspruch nimmt, hat sie über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen Verträge zu schließen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 99a Durch das Wachstumschancengesetz[1] wird der Buchst. m neu ergänzt. Rz. 99b Mit der Ergänzung werden nunmehr alle die im Rahmen eines Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nach dem 3. Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person tätigen Verfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 36 Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die begünstigten Einrichtungen können ihre Umsätze auch nicht nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandeln. Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG sind zwingend umsatzsteuerfrei.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einrichtungen

Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingungen) steuerfrei,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)

Rz. 27 Durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG punktuell geändert. Neben der klarstellenden Änderung des § 4 Nr. 16 S. 1 UStG wurde der neue Buchst. l eingefügt. Der bisherige Buchst. k wird zum Buchst. m und er wird neu gefasst. Rz. 28 Mit der Ergänzung im neuen § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG werden nunmehr ausdrücklich solche Einrichtungen al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Rz. 37 Einrichtungen, die nicht als begünstigte Einrichtungen anerkannt sind oder nur mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich die Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG erfüllen (§ 4 Nr. 16 S. 2 UStG), können mit ihren übrigen Leistungen unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fallen, wenn der nicht steuerbefreite Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im voran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)

Rz. 25 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG erneut geändert. Bei der Änderung des Buchst. i handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) wurde die in § 16 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis n UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wese...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unberechtigter Steuerausweis

Rz. 33 Die für eine nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfreie Leistung ausgewiesene USt wird nach § 14c Abs. 1 UStG vom Rechnungsaussteller geschuldet. Die Leistungsempfänger können diese Steuer gleichwohl nicht als Vorsteuer abziehen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 34 § 4 Nr. 16 UStG sieht für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine besonderen Buch- oder Belegnachweise vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 22 UStG sowie der §§ 63ff. UStDV über die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers. Danach müssen u. a. die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze eines Unternehmens getrennt aufgezeichnet werden. Von dah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Wachstumschancengesetz

Rz. 28a Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG punktuell geändert. Es wurde der Buchst. m neu formuliert und eingefügt. Der bisherige Buchst. m wird zum Buchst. n und dieser wird redaktionell angepasst.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973 Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung diene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Steuerbefreiung

2.1 Einrichtungen Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Einrichtungen im Einzelnen

3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG) Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. B der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Meldende Plattformbetreiber müssen nach Maßgabe des § 14 PStTG umfangreiche Datensätze von den registrierten Anbietern erheben. In der Praxis dürfte ein Großteil der Daten oftmals bereits aufgrund der Verpflichtungen nach § 22f Abs. 1 oder Abs. 3 UStG abgefragt w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 legt den Begriff der Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke fest und setzt ihn in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 12 Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke ist hiernach die von einem Mitgliedstaat erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gem. Art. 214 der Richtlinie 2006/112/EG.[2] Im Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Wirkung der Auskunft

Rz. 18 Die Auskunft ist gem. § 10 Abs. 4 PStTG für Zwecke des PStTG grundsätzlich bindend, also hinsichtlich der Aufzeichnungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformbetreibers. Rz. 19 Hinweis Praxishinweis[1]: Es sei an dieser Stelle erneut auf die terminologische Autonomie des PStTG und seinen bloß verfahrensrechtlichen Charakter hingewiesen: Im selben Maße, wie sich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Warenverkäufe (Nr. 3)

Rz. 12 Die dritte Fallgruppe des § 5 Abs. 1 PStTG erfasst Warenverkäufe, worunter ausweislich der Legaldefinition des § 5 Abs. 4 PStTG (und im Einklang mit dem Richtlinientext) ausschließlich körperliche Gegenstände verstanden werden sollen. Rz. 13 Hinweis Hierin liegt ein weiteres Beispiel für die terminologische Autonomie des PStTG. Denn nach der Gesetzesbegründung sollen S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.4 Mehrfacher Wohnsitz

Rz. 4 Eine Person kann zwei oder mehr Wohnsitze der durch § 8 AO umschriebenen Art im Inland und im Ausland haben[1], jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt.[2] Dies wird im Steuerrecht an mehreren Stellen zum Ausdruck gebracht. Für die örtliche Zuständigkeit bei Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen mussten in § 19 Abs. 1 S. 2 AO besondere Regeln geschaf...mehr

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Was bedeutet eigentlich Net... / 2. Darstellung der Änderung anhand von Beispielen

Beispiel: Kleinunternehmer nach altem Recht Der Kleinunternehmer K (ausschließlich 19 %) hat in 2023 einen Umsatz von 23.000 EUR vereinnahmt. Zum 1.1.2024 stellt sich die Frage, ob K für 2024 noch Kleinunternehmer sein kann? Der Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F. beträgt 19.328 EUR (23.000 EUR/1,19). Die hierauf entfallende Steuer i.H.v. 3.672 EUR wird nicht erh...mehr

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Was bedeutet eigentlich Net... / 1. Ausgangslage

Die Norm des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. lautet seit dem 1.1.2025: "Ein ... bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet." Bis dahin war der Wortlaut in § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG a.F. ...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Pflicht zur Beachtung der formellen Anforderungen an eine E-Rechnung

Übermittlung & Empfang in strukturiertem elektronischen Format: Eine E-Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG muss – entweder in Form einer "Rechnung" des Leistungserbringers oder als "Gutschrift" des Leistungsempfängers[18] (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG) – nicht nur die in §§ 14 Abs. 4, 14a UStG genannten Voraussetzungen (Pflichtangaben) erfüllen, sondern darüber hinaus in einem st...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Kontrollpflicht und Beanstandung fehlerhafter Rechnungen

Fehlerhafte Rechnung beanstanden: Der Rechnungsempfänger hat die Pflicht zu prüfen, ob die erhaltene Rechnung die formellen Anforderungen erfüllt. Sofern die Rechnung erkennbar fehlerhaft ist, z.B. weil das richtige Format (vgl. § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UStG) nicht eingehalten wurde, sollte dies beanstandet und eine Rechnungskorrektur verlangt werden.[38] Zurückbehaltungsrecht ...mehr