Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerkungen zur R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwendbarkeit bei Nicht-Abgabe von Erklärungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 518 [Autor/Stand] In der Literatur wird das Kompensationsverbot bei Nichtabgabe einer Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) teilweise für unanwendbar gehalten. "Andere Gründe" i.S.d. § 370 Abs. 4 Satz 3 AO können nach dieser Auffassung begrifflich nur dann vorliegen, wenn der Stpfl. im Rahmen der Steuererklärung überhaupt Angaben gemacht hat, mit denen die im Strafverf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Rz. 676 [Autor/Stand] Erfasst der Stpfl. die steuerlichen Folgen seines Verhaltens voll, meint er aber zu Unrecht, dieses Verhalten sei gleichwohl grundsätzlich nicht verboten oder ausnahmsweise erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor. Die fälschliche Annahme, das eigene Verhalten sei zwar Unrecht, aber straffrei, ist gänzlich unbeachtlich[2] (s. Rz. 646). Rz. 67...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Be- und Verarbeitung

Rz. 170 [Autor/Stand] Be- und Verarbeitung. Be- oder Verarbeitung ist die Veränderung einer bereits vorher bestehenden Sache. Bei der Bearbeitung bleibt die Sache als solche nach der Verkehrsauffassung erhalten; bei der Verarbeitung geht sie in einer anderen Sache auf bzw. verändert sich die ursprüngliche Sache, bleibt aber als solche erhalten.[2] Eine Be- oder Verarbeitung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Werturteile und Rechtsauffassungen als Tatsachen?

Rz. 237 [Autor/Stand] Von den Tatsachen abzugrenzen sind Werturteile, d.h. Äußerungen, bei denen Tatsachen einer Wertung unterzogen werden, wie z.B. Schlussfolgerungen, Schätzungen, rechtliche Beurteilungen oder Prognosen über eine zukünftige Entwicklung (s. aber zur inneren Tatsache Rz. 228). Werturteile sind nicht dem Beweis zugängliche Ereignisse und keine Tatsachen. Somi...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Umsatzsteuer

Bei Option für die Umsatzsteuer[1] gehören die den Mietern in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Entsprechendes gilt für einen Überschuss der Vorsteuern über die Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen.mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.2 Vorsteuer

Die vom Verkäufer in Rechnung gestellte Vorsteuer gehört, soweit sie bei der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann, nicht zu den Anschaffungskosten. Ist der Erwerber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, gehört die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.[1] Ist bei der Anschaffung eines Wirtschaftsguts der Vorsteuerbetrag umsatzsteuerrechtlich zum Teil abzi...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrEStG § 20 Inhalt der Anzeigen

Anzeigeninhalt Rz. 1 Die nach Maßgabe der §§ 18, 19 GrEStG abzugebenden Anzeigen müssen zwingend den Inhalt haben, den § 20 GrEStG abschließend beschreibt.[1] Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. d. F. durch Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.2 Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Grundsätzlich gilt: Rechtsquellen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kommen aus AO, StAbwG sowie Einzelsteuergesetzen, z. B. UStG, EStG. § 140 AO: Außersteuerliche Pflichten (v. a. HGB/GoB) gelten auch steuerlich. Aufbewahrungspflichten: Alle für die Besteuerung wichtigen Unterlagen – analog und elektronisch (Daten, Datensätze, eDokumente). Auch Nachweise, wie die Ordnungs...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche/-pflege, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.3.2 Elektronische Rechnungen seit 2025

Seit 1.1.2025 ist die Einführung der sog. E-Rechnung zu beachten, die das Umsatzsteuerrecht als ordnungsmäßige Rechnungsstellung für den Vorsteuerabzug verlangt.[1] Hintergrund: Der Begriff der elektronische Rechnung wird für Leistungen seit 1.1.2025 durch § 14 Abs. 1 UStG neu definiert. E-Rechnungen sind danach Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format er...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein. Dazu gehören insb. diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (vgl. BGH v. 17.10.2024 – 1 StR 170/24, wistra 2025, 29; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [Dezember 2022]; Tormöhlen in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Prozessuale Tat (§ 264 Abs. 1 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn Gegenstand der Anklage die Abgabe unvollständiger USt-Jahreserklärungen für die VZ 2013 bis 2015 sowie die Abgabe unvollständiger USt-Voranmeldungen für die Monate Januar 2016 bis Juli 2018 einer bestimmten GmbH ist und wenn dann das Unterlassen der Abgabe der USt-Jahreserklärungen 2013 bis 2016 und das versuchte Unterlassen solcher Steuererklärungen für die Jahre 2017 ...mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Anrechnungsverfügung

Die mit dem Steuerbescheid verbundene Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 2 EStG, § 18 Abs. 4 UStG) auf die Einkommen- oder Umsatzsteuer – sog. Anrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheides – ist ein selbständiger Verwaltungsakt (h.M., vgl. weiterführend Werth in Klein, AO, 18. Aufl., § 218 Rz. 26). Sie lässt erkennen, welche B...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

a) Der Angekl. war als Tankwagenfahrer in dem Betrieb des früheren Mitangekl. beschäftigt. Als das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten war, fasste dessen Inhaber den Entschluss, seine angestellten Kraftfahrer anzuweisen, den Diesellieferungen verdeckt Heizöl beizumischen. Die Kunden sollten so veranlasst werden, für die gesamte bezogene Menge den höheren P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 14 Nach dem 1.1.1980 war § 4 Nr. 14 UStG abgesehen von folgenden Änderungen zunächst unverändert geblieben: Durch die Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] wurden in § 4 Nr. 14 S. 3 Buchst. b die Zitate in den Klammerzusätzen zu den Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten durch "aus Unterpos. 9021.21 und 9021.29 des Zolltarifs" für Zahnpr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1967 und 1973

Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe erbrach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG)

Rz. 198 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unterscheidet für die Steuerbefreiung der genannten Leistungen subjektiv nach der Art der Einrichtung, die die betreffende Leistung erbringt. Die Steuerbefreiung – einer dem Grunde nach begünstigten Leistung (Krankenhausbehandlung usw.) – ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG ohne weitere Voraussetzungen anwendbar, wenn die Leistung von ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 UStG 1980

Rz. 13 Durch das UStG 1980 v. 26.11.1979[1] wurde § 4 Nr. 14 mWv 1.1.1980 wie folgt geändert: Die Steuerbefreiung wurde auf die Tätigkeit der klinischen Chemiker ausgedehnt. Damit sollte eine Wettbewerbsbenachteiligung dieser Unternehmer gegenüber Laborärzten vermieden werden.[2] Aus der Formulierung "und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker" ist zu folgern, dass die kl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3 Einrichtungen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII an der Versorgung beteiligt worden sind (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. cc UStG)

Rz. 231 Nach § 34 Abs. 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung gewährleistet werden. Sie können zu diesem Zweck die von den Ärzten und Krankenhäusern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.7 Hospize, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. gg UStG)

Rz. 239 Stationäre und teilstationäre Hospizleistungen fallen unter die Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. gg UStG, sofern sie von Einrichtungen des Privatrechts erbracht werden, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V bestehen. Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben nach § 39a Abs. 1 S. 1 SGB V im Rahmen der Verträge ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.10 Einrichtungen nach § 138 StVollzG (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ii UStG)

Rz. 243 Die Umsätze von Krankenhäusern des Maßregelvollzugs, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden, sind gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Einrichtungen des privaten Rechts, denen im Wege der Beleihung die Durchführung des Maßregelvollzugs übertragen wird und die nicht über eine Zulassung nach § 108 SGB V verfügen, sind mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen durch Einrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG)

Rz. 185 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerfrei Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze. Die Leistungen sind steuerfrei, wenn sie nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.4 Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a SGB V bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. dd UStG)

Rz. 233 Mit § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. dd UStG werden die Einrichtungen erfasst, mit denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a SGB V bestehen. Nach § 111 Abs. 1 SGB V dürfen die Krankenkassen medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlussheilbehandlung, die eine stationäre Behandlung, a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Andere Einrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 UStG)

3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG) Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.6 Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge nach § 134a SGB V gelten (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ff UStG)

Rz. 238 Von Hebammen geleitete Einrichtungen zur Geburtshilfe, z. B. Geburtshäuser und Entbindungsheime, erbringen mit der Hilfe bei der Geburt und der Überwachung des Wochenbettverlaufs sowohl ambulante wie auch stationäre Leistungen. Werden diese Leistungen von Einrichtungen des privaten Rechts erbracht, unterliegen sie der Steuerbefreiung, wenn für sie gem. § 4 Nr. 14 Buc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.8 Einrichtungen, mit denen Verträge nach § 127 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. hh UStG)

Rz. 240 Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen, sind mit ihren entsprechenden Dialyseleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. hh UStG von der Umsatzsteuer befreit.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.5 Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 SGB IX bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ee UStG)

Rz. 237 Nach § 38 Abs. 1 SGB IX enthalten die Verträge über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, die nicht in der Trägerschaft eines Rehabilitationsträgers stehen, insbesondere Regelungen über Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste. Gleiche Regelungen gelten f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Infektionshygienische Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. e UStG)

Rz. 254 Mit Urteil v. 18.8.2011[1] hat der BFH entschieden, dass infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 140a oder 119b SGB V (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 244 Im Rahmen eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach §§ 73b, 140a und 119b SGB V wird die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73b Abs. 4, 140a Abs. 3 und 119b Abs. 1 SGB V übertragen mit dem Ziel, eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des Eu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 14 [Heilberufe]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.9 Art der Leistung, auf die sich die Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach dem SGB jeweils bezieht

Rz. 241 Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind sowohl im Bereich gesetzlicher Versicherungen steuerfrei, als auch bei Fehlen oder Vorliegen eines privaten Versicherungsschutzes. Die Steuerbefreiung für Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa bis gg UStG wird nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2, zweiter Satzteil UStG jedoch jeweils auf den Bereich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Optionsmöglichkeit/Vorsteuerabzug

Rz. 262 Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Weil dort der Bezug auf § 4 Nr. 14 UStG fehlt, kann der Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG bei Umsätzen nach § 4 Nr. 14 UStG nicht zur Steuerpflicht optieren. Rz. 263 Ein teilweiser Vorsteuerabzug kann in Betracht kommen, wenn ein in § 4 Nr. 14 UStG genannter Unternehmer von der Steu...mehr