Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Weitere Besonderheiten

Rz. 267 Sog. Hilfsgeschäfte können nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen, da sie keine persönlichen Leistungen der Berufsträger oder keine Leistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen oder ärztlichen Heilbehandlungen sind. Hilfsgeschäfte können aber nach § 4 Nr. 28 UStG steuerbefreit sein, wie z. B. der Verkauf eines Pkw durch einen Arzt, den er ausschließlich im Rahmen sei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 26 Durch Art 12 Nr. 5 Buchst. b des JStG 2019[1] wird § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL angepasst. Der nationale Gesetzgeber hatte den ihm insoweit eingeräumten Ermessensspielraum nach Ansicht des BFH überschritten. § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG wird an die am 23.7.2015 in Kraft getretenen Ä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Kleinunternehmerregelung

Rz. 266 Die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Umsätze rechnen nicht zum Gesamtumsatz zur Bestimmung der Kleinunternehmergrenze i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG. Daher können auch die nicht steuerfreien Umsätze der nach § 4 Nr. 14 UStG begünstigten Unternehmer in vielen Fällen unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Unmaßgeblichkeit berufsrechtlicher Regelungen bei ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten

Rz. 103 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind auch Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Damit handelt es sich um Umsätze, die nicht in Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt bzw. den in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten nichtärztlichen Heilberufen bestehen. Es handelt sich um Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich im Gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Unrichtiger Steuerausweis

Rz. 259 Die für eine nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Leistung ausgewiesene USt wird nach § 14c Abs. 1 UStG vom Unternehmer geschuldet. Der Leistungsempfänger kann diese Steuer gleichwohl nicht als Vorsteuer abziehen. Eine Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht nicht, wenn ein Unternehmer eine Leistung tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rechnung mit einem unrichtigen S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Tätigkeit als Hebamme

Rz. 102 Hebamme i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, wer Geburtshilfe aufgrund einer Erlaubnis nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (HebG) unter der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger leisten darf. Die Hebamme betreut und berät Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettverlaufs. Sie überwacht den Geburtsv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 260 Die Aufzeichnungspflichten für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ergeben sich allgemein aus § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV. Den Aufzeichnungen kommt insbesondere bei Zahnärzten mit steuerpflichtigen Prothetikumsätzen Bedeutung zu. Bei den nicht unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Zahnärzten mit derartigen Umsätzen ist die buchmäßige Trennung nach steuerpflichtige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

2.8.1 Unmaßgeblichkeit berufsrechtlicher Regelungen bei ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten Rz. 103 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind auch Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Damit handelt es sich um Umsätze, die nicht in Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt bzw. den in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten nichtärztlichen Heilbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsform, Personenzusammenschlüsse, freiberufliche Tätigkeit

2.2.1 Rechtsformneutralität Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – begünstigte Einrichtungen

3.2.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG) Rz. 198 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unterscheidet für die Steuerbefreiung der genannten Leistungen subjektiv nach der Art der Einrichtung, die die betreffende Leistung erbringt. Die Steuerbefreiung – einer dem Grunde nach begünstigten Leistung (Krankenhausbehandlung usw.) – ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Originäre begünstigte Umsätze/Einrichtungen

Rz. 188 Leistungen der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG werden in Krankenhäusern erbracht. Dies sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Krankenhausbehandlungen und andere begünstigte Umsätze

Rz. 187 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Behandlungen, d. h. die Umsätze, gewährt, die in den entsprechenden Einrichtungen originär erbracht werden. Weiterhin befreit sind die mit diesen (originären) Umsätzen (Behandlungen) eng verbundenen Umsätze. Steuerbegünstigt sind danach nur Krankenhausbehandlungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Tätigkeit als Zahnarzt

Rz. 83 Zahnarzt oder Zahnärztin ist, wer aufgrund der Approbation nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Als Ausübung der Zahnheilkunde sind die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rz. 24 Durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des AmtshilfeRLUmsG[1] wird die Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG auf Einrichtungen erweitert, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b bzw. § 73c SGB V bestehen. Des Weiteren wird durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb des AmtshilfeRLUmsG die Steuerbefreiung im Bereich der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Tätigkeit als Heilpraktiker

Rz. 95 Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche und seelische Leiden behandeln. Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen (ohne als Arzt "bestellt" zu sein) – ausgenommen Zahnheilkunde – durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.8 Jahressteuergesetz 2020

Rz. 27 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen, die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen, auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 25 Durch Art. 9 Nr. 2 des ZollkodexAnpG[1] wird der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erweitert. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh (neu) UStG sind seit dem 1.1.2015 auch Einrichtungen begünstigt, mit denen Verträge nach § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Steuerfreie ärztliche Leistungen (Gutachten und vergleichbare Untersuchungen)

Rz. 76 Folgende Leistungen sind steuerfrei: gutachterliche Tätigkeit zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation, auch wenn der Arzt zu dem Ergebnis gelangt, dass der Patient nicht rehabilitierbar ist, sondern eine dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegeben ist; die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

1.2.1 UStG 1967 und 1973 Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Sonstiges

8.1 Unrichtiger Steuerausweis Rz. 259 Die für eine nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Leistung ausgewiesene USt wird nach § 14c Abs. 1 UStG vom Unternehmer geschuldet. Der Leistungsempfänger kann diese Steuer gleichwohl nicht als Vorsteuer abziehen. Eine Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht nicht, wenn ein Unternehmer eine Leistung tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Leistungen der Tierärzte und Tierärztegemeinschaften für ihre Mitglieder

Rz. 180 Obwohl nicht (mehr) ausdrücklich geregelt, sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind, von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ausgenommen. Rz. 181 Nach § 2 der Bundes-Tierärzteverordnung darf die Berufsbezeichnung "Tierarzt" nur führen, wer als Tierarzt bestellt oder zur Ausübung ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die fingierte Vermögensübertragung von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sond...mehr

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Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Unionsrechtswidriges nationales Recht kann unionsrechtlichen Ansprüchen nicht entgegenstehen

Hier schon deswegen kein Ersatzanspruch, weil kein Erstattungsanspruch: Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der BFH in der vorhergehenden Entscheidung zum vorliegenden Fall vom 26.6.2019 festgestellt hatte, bei den "Belastungen" handele es sich weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG (s. oben II.3.). Insofern müsste sein Argument ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Treuhand und Umsatzsteuer

Überträgt der Treugeber im Fall der Vollrechtstreuhand einen Gegenstand auf den Treuhänder, geht wohl bei Sachen das bürgerlich-rechtliche Eigentum auf den Treuhänder über. Da jedoch das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber verbleibt, liegt meist (noch) keine Lieferung an den Treuhänder vor. Wichtig Unentgeltliche Wertabgabe kann vorliegen Allerdings kann eine unentgeltlich...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / aa) Ausführungen des BFH

Direktanspruch ≠ "Ersatzanspruch" ...: Der Direktanspruch ist nach Ansicht des BFH auch nicht – wie in der Literatur ausgeführt – ein Anspruch des "Rechnungsempfängers" gegen den Fiskus, der ersatzweise entsteht, wenn der "Rechnungsaussteller" einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht an den Fiskus abgeführten MwSt (aus § 14c Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 S. 3 ff. UStG) nicht g...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Keine Änderung der Festsetzung bei A und keine Rückzahlungen

Keine Erstattung an A: Die Steuerfestsetzungen der A, in der die Steuerzahlungen für die vermeintlich an M erbrachten Dienstleistungen enthalten waren, wurden allerdings nicht korrigiert, da die Veranlagung der A für das Jahr 2006 bereits bestandskräftig war.[10] A erhielt also die an das FA für diese vermeintlichen Dienstleistungen abgeführte Mehrwertsteuer nicht zurück. Au...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / III. Entscheidung des FG

Kein Direktanspruch: Das FG, das über die Klage auf Erlass einer Billigkeitsmaßnahme (s. oben II.2.) zu entscheiden hatte,[15] führte aus, dass zwar nach der als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des BFH eine sachliche Unbilligkeit vorliegen könne, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des vom EuGH entwickelten sog. Reemtsma-Direktanspruchs vorlägen. Es war aber der An...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Mögliche Folgen für die BGB-Gütergemeinschaft

Rz. 16 Auf dieser Grundlage ist bei einer ehelichen Gütergemeinschaft nach dem BGB, die mit dem zu einer Gesamthandsgemeinschaft gehörenden Gesamtgut unternehmerisch tätig ist, wie folgt zu unterscheiden: Verwaltet ein Ehegatte[18] das Gesamtgut – in seinem Namen –, ist der verwaltende Ehegatte der Unternehmer. Dass er dabei auf Rechnung des Gesamtguts handelt, ist unerheblic...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 1. EuGH-Rechtsprechung kennt die Anforderungen des BFH nicht

Keine Einschränkung in EuGH-Urteilen: Die Ausführungen des BFH im Beschluss vom 5.12.2024 gründen wohl eher auf einer prinzipiellen Abneigung, die er gegenüber dem Direktanspruch empfindet, als auf belastbaren Argumenten. Wie unter IV. bereits z.T. aufgezeigt, ergibt sich aus den Entscheidungen des EuGH, in denen dieser das Rechtsinstitut des Direktanspruchs auf der Grundlag...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / aa) Durchsetzung von Steueransprüchen gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 24 Dabei geht es zum einen um die Frage, wie der Steuergläubiger seinen Steueranspruch durchsetzen kann. Richtet sich der Steueranspruch gegen die nicht rechtsfähige Personenvereinigung als Steuerpflichtige, die den gegen sie gerichteten Steueranspruch verwirklichen kann. Eine gegen diese Personenvereinigung gerichtete Steuerfestsetzung erweist sich nur dann als durchset...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / aa) Ausführungen des BFH

Anwendungsbereich der Richtlinie muss eröffnet sein: Nach Ansicht des BFH kann der Direktanspruch nur von einem Rechnungsempfänger geltend gemacht werden, "zu dessen Gunsten der Neutralitätsgrundsatz wirkt. Für diesen [also den Rechnungsempfänger] muss somit der Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG eröffnet sein."[24] Dies sei aber im Hinblick auf die vorliegend in F...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / aa) Bestimmung des Leistenden und des Leistungsempfängers

Rz. 6 Die Person des leistenden Unternehmers bestimmt sich nach ständiger EuGH-Rechtsprechung danach, wer die wirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt und wer das mit der Ausübung dieser Tätigkeit einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt.[2] Rz. 7 Fraglich ist, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn die insgesamt vier ...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Flucht in die GbR

Rz. 28 Diese nur eingeschränkten Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung von Steueransprüchen bilden den Hintergrund für die nicht selten anzutreffende Annahme, dass in Fällen der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung von einer zumindest konkludent gegründeten rechtsfähigen GbR ausgegangen werden soll, der dann zwar ein eigenes Gesellschaftsvermögen fehlt, bei der aber...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / dd) Ausgestaltung der Gesamtschuld

Rz. 34 Bei Annahme einer derartigen Gesamtschuld ist aber auch zu beachten, dass sich die bei einer Gesamtschuld bestehende Erfüllungswirkung des § 44 Abs. 2 Satz 1 AO auf die Tilgung der Gesamtschuld beschränkt, so dass jedes Mitglied der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung als verpflichtet anzusehen sein könnte, Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben, die sich ...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Lieferungen von M an A und (keine) Leistungen von A an M

Lieferungen von M an A: M lieferte im Jahr 2006 Nahrungsmittel an A. M wendete auf die Lieferungen den ermäßigten Steuersatz (7 %) an. Belastungen von A an M: Entsprechend den Vereinbarungen in den umfangreichen Lieferverträgen tätigte M auch Zahlungen an A (lt. Vertrag: Bonus, Verkaufsförderung, Logistik-Service-Center, Effiziente Logistik[8]). Hierfür wurden Belege erstellt...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 3. BFH im Urteil vom 26.6.2019 zu den "Belastungen"

Keine Rechnungen: Bei den "Belastungen" handelte es sich – wie der BFH im Urteil vom 26.6.2019, ebenfalls zum vorliegenden Sachverhalt, festgestellt hatte – weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG. Sie waren vielmehr als "bloße" Gutschriften für die Minderungen der Lieferentgelte anzusehen (s. oben II.1.).[14]mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / VII. Fazit und Ausblick

Regelung der Grundlagen ist besser als Nichtstun ...: Den vorstehenden Ausführungen des EuGH ist eigentlich wenig hinzuzufügen und es verwundert, dass der Gesetzgeber offenbar seit mehr als 20 Jahren nicht in der Lage zu sein scheint, ein Erstattungssystem zu installieren, das diesen in Grundzügen relativ simplen Vorgaben genügt.[78] Mit einer sauberen Umsetzung dieser Vorga...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / cc) Nicht steuerbare Vorgänge: Kein Vorsteuerabzug, aber Direktanspruch

Direktanspruch besteht, ...: Auch das Greentech-Urteil des EuGH zeigt noch einmal deutlich, dass die Auffassung des BFH nicht mit den Vorgaben des EuGH in Einklang steht.[38] Der EuGH bestätigte hierin, dass der Erwerber eines Unternehmensvermögens i.S.d. Art. 19 und 29 MwStSystRL (Greentech), der dem Übertragenden (Greenfiber) als Gegenleistung (fälschlicherweise) den Kaufp...mehr