Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Ausübung der Unternehmertätigkeit nur in einem Teil des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG)

Rz. 13 Ein abgekürzter Besteuerungszeitraum kommt vor allem in Betracht, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Kj. begonnen oder beendet hat. Die unternehmerische Tätigkeit beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in welchem durch Bewirken von Umsätzen die ersten Einnahmen erzielt werden, sondern schon mit den ersten auf die Erzielung von Einnahmen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Sonderfall: Steuerberechnung bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a, 1b UStG)

Rz. 36 Macht ein Drittlandsunternehmer, der als Steuerschuldner ausschließlich elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet nach § 3a Abs. 5 UStG erbringt und in keinem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst ist, gem. § 18 Abs. 4c UStG von seinem Wahlrecht der Einortregistrierung in Deutschland Gebrauch, so ist bei der Berechnung der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Existenz der Vorschrift des § 16 UStG ist m. E. heute eher verwirrend (zum ursprünglichen Sinn Rz. 4), weil sie untrennbar mit § 18 UStG und anderen Vorschriften verbunden ist und die Aussagen des § 16 UStG besser in § 18 UStG (oder natürlich umgekehrt) hätten integriert werden können. So aber springt der Anwender bei Recherche zum Besteuerungsverfahren ständig zwi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 16 Abs. 5 UStG werden Personenbeförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, im Wege der Einzelbesteuerung (sog. Beförderungseinzelbesteuerung) an der Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Schweiz) durch die Zolldienststelle erfasst. Dies gilt für Fahrten im Gelegenheitsverkehr, bei denen eine Drittlandsgren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 46 Einzelner Umsatz ist die einzelne Fahrt, die – gleich aus welcher Richtung – zur Überquerung der Drittlandsgrenze führt (§ 18 Abs. 5 UStG). Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1c UStG). Sie wird gem. § 10 Abs. 6 UStG nach einem Durchschnittsbeförderungsentgelt je Personenkilomete...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abzug der Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG so bezeichneten "Steuer" sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Dabei handelt es sich um die im Besteuerungszeitraum entstandenen Vorsteuerbeträge. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen des grundsätzlich nach Sollgrundsätzen erfolgenden Vorsteuerabzugs (Ausführung der Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a und 1b UStG)

Rz. 22 Macht ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer, der elektronische Dienstleistungen (zum Begriff § 3a UStG Rz. 483) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringt, vom Wahlrecht der Erfassung nur in Deutschland Gebrauch (sog. Einortregistrierung; § 18 Abs. 4c UStG, § 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.), ist gem. § 16 Abs. 1a UStG für diese Zwecke als Besteuerungszeitra...mehr

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Rückforderung von Corona-Hi... / 3. Coronabedingter Umsatzrückgang bei Überbrückungshilfen

Um eine Überbrückungshilfe zu beantragen, musste ein Umsatzrückgang im Förderzeitraum von mehr als 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum bestanden haben, der auf die Corona-Pandemie zurückzuführen war. Die FAQs führen hierzu aus, dass Umsatzausfälle, die aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter Schwankungen auftreten, nicht gefördert werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 36a Die im Drittland ansässige Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, können sich beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18i UStG zu subsumierenden sonstigen Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen. Dann regelt § 16 Abs. 1c S. 2 UStG, dass bei der Berechnung der Steuer von der Summe dieser sonstigen Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 16 Abs. 1e UStG)

Rz. 36c Sofern sich Unternehmer bzw. deren Vertreter, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG und § 3c Abs. 2 und 3 UStG, die im Gemei...mehr

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Rückforderung von Corona-Hi... / 2. Überkompensation bei der November- bzw. Dezemberhilfe

Im Rahmen der November- und Dezemberhilfe 2021 wurde den Unternehmen pauschal 70 % des Umsatzes aus dem Vergleichsmonat November bzw. Dezember 2019 als Corona-Hilfe gewährt. Hierbei sollten insb. Außer-Haus-Verkäufe nach den damals geltenden FAQs und Richtlinien unberücksichtigt gelassen, nun sollen sie aber doch in die Schlussabrechnung einbezogen werden. Die Bewilligungsstel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 67 § 16 Abs. 7 UStG verweist hinsichtlich der Berechnung der EUSt auf die besonderen Vorschriften der §§ 11 Abs. 5 und 21 Abs. 2 UStG. Zwar gehört die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Zollgebiet gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG zu den steuerbaren Umsätzen; die EUSt nimmt jedoch dadurch eine Sonderstellung ein, dass sie von den Zollstellen erhoben wird. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 36b Sofern sich Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Lieferungen nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates und der innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Anstelle des Kj. als Regelbesteuerungszeitraum kommt ein verkürzter Besteuerungszeitraum in folgenden Fällen in Betracht: kraft Gesetzes, wenn ein Drittlandsunternehmer elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringt und vom Wahlrecht der Einortregistrierung (One-Stop-Shop) gem. § 18 Abs. 4c UStG (§ 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.) Gebrauch macht (§ 16 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 48 Zuständige Zolldienststelle ist die erste oder letzte an der Zollstraße gelegene Zollstelle (Eingangs-, Ausgangszollstelle). Sie handelt hierbei für das FA, in dessen Bezirk der Beförderer die Grenze zum Drittlandsgebiet überschreitet (zuständiges FA § 16 Abs. 5 S. 2 u. 3 UStG). Verwaltungsakte der zuständigen Zolldienststelle sind also Verwaltungsakte des zuständigen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnung des Reisepreises (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4c und 4d UStG)

Rz. 8 Erbringt ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (i. d. R. wird er im Drittlandsgebiet ansässig sein) sonstige Leistungen auf elektronischem Weg, die in § 3a Abs. 5 S. 2 UStG abschließend aufgeführt sind[1], an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet und schuldet er dafür die Steuer, so kann er wahlweise nur die im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Ra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Besteuerungszeitraum

Rz. 64 § 16 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt das Kj. als Besteuerungszeitraum. Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG hat der Unternehmer für das Kj. eine Steuererklärung zu übermitteln. Technisch werden geschuldete USt und Vorsteuern des Besteuerungszeitraums zusammengefasst und dann saldiert an das FA gemeldet (§ 16 UStG Rz. 27 – Rz. 35). Nach § 18 Abs. 2 S. 1 UStG ist das Quartal der Voranm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.12 Verzicht auf die Steuererhebung (§ 18 Abs. 7 UStG)

Rz. 58 Allgemeines Durch das UStG 1980 ist in die Verfahrensvorschrift des § 18 als Abs. 7 eine Ermächtigungsvorschrift besonderer Art eingefügt worden. Sie hat nicht die Durchführung der Besteuerung, sondern den Verzicht auf die Steuererhebung zum Gegenstand. Das BMF wird durch die Vorschrift des § 18 Abs. 7 UStG ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Der Voranmeldungszeitraum

Rz. 19 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (außer in den Fällen des § 19 Abs. 1 S. 4 UStG, vgl. Rz. 14) für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben. Im Gegensatz zum Besteuerungszeitraum (= Kj.), der unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann[1], gibt es keinen verkürzten Voranmeldungszeitraum. Bei einem Unternehmer, der seine gewerblich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 § 18 Abs. 4g UStG; zuständiges Finanzamt für Gebietskörperschaften

Rz. 21j Auch für Gebietskörperschaften ist grundsätzlich das gem. § 21 Abs. 1 AO örtliche FA für die Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Jedoch kann gem. § 18 Abs. 4g S. 1 UStG die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde anordnen, dass ein anderes als das nach § 21 Abs. 1 AO örtlich zuständige FA die Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Voranmeldung als Vorauszahlung

Rz. 18 § 18 Abs. 1 S. 1 UStG bezeichnet im Klammerzusatz die für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnende Steuer als Vorauszahlung. Im Gegensatz z. B. zur ESt, für die Vorauszahlungen nach Maßgabe der Vorjahressteuerlast in festen Beträgen erhoben wird, stellen die sog. Vorauszahlungen im Rahmen des umsatzsteuerlichen Voranmeldungsverfahrens variable Beträge dar, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Teilweise steuerfreie Reiseleistungen

Rz. 76 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig, so ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. v. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel (nach Abschn. 25.3 Abs. 3 Beispiel 1 UStAE): Reiseveranstalter R mit Sitz in Bonn führt eine Flu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4a–7 UStG)

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18 Abs. 4a UStG hat ausschließlich Bedeutung für Sonderfälle des Besteuerungsverfahrens bei Steuerpflichtigen, die nicht bereits gem. § 18 Abs. 1 oder 3 UStG zur Übermittlung von USt-Voranmeldungen und/oder Jahreserklärungen verpflichtet sind. Im Einzelnen werden von § 18 Abs. 4a UStG erfasst: Bestimmte Leistungsempfänger, die eine Steuer schulden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Die USt gilt als indirekte Steuer, obwohl sie bis Ende 1976 wie die direkten Steuern (ESt, KSt, GewSt) eine Veranlagungsteuer war. Sie unterscheidet sich von den direkten Steuern aber insbesondere dadurch, dass der Steuerpflichtige (i.d.R der Unternehmer gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) die Steuer selbst zu berechnen hat und dass auf die Jahressteuer keine festen, nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 63 Zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung sind verpflichtet: alle Unternehmer, die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuern; sog. Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG bis einschließlich 2023. Kleinunternehmer müssen seit dem Besteuerungszeitraum 2024 keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Eine Ausnahme gilt für Fälle des § 18 Abs. 4a UStG; La...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das Ausfüllen des Steuererklärungsvordrucks

Rz. 67 Der Unternehmer hat die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 62). Als wichtige Ausfüllhilfe hat sich – auch bei Übermittlung auf elektronischem Weg – die Anleitung des BMF (offizielle Vordruckbezeichnung "USt 2E"; zu beziehen in allen Personenfinanzämtern) erwiesen. Dabei gilt es zu beach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Örtliche Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren

Rz. 9 Nach § 21 AO ist für die Besteuerung der Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG (also soweit es sich um Lieferungen oder sonstige Leistungen, einschließlich der unentgeltlichen Wertabgaben handelt sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe) (ausgenommen ist die EUSt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), das FA zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Erleichterte Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG jeweils auf die einzelne sonstige Leistung des Reiseveranstalters gegenüber jedem einzelnen Reisenden abzustellen. Das kann bei Pauschalreisen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, denn die Zuordnung der Reisevorleistungen wird vielfach abrechnungstechnische Probleme aufwerfen. Bis 31....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Abschlusszahlung, Erstattungsanspruch

Rz. 87 Die vom Unternehmer in seiner USt-Jahreserklärung selbst berechnete Steuer für das Kj. kann von der Summe der für das Kj. vorangemeldeten Steuer (= Vorauszahlungssoll) abweichen. Es kann sich sowohl ein Unterschiedsbetrag zugunsten des FA (= Abschlusszahlung) als auch ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Unternehmers (= Erstattungsanspruch) ergeben. Der Unternehmer ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.1.2 Merkmale seit dem BilRUG

Nach aktueller Fassung des § 277 Abs. 1 HGB (nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) sind Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten (Waren und Erzeugnissen) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern.[1] Im Unterschied zum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / b) Unmaßgeblichkeit des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung

Ferner ist der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung "Kommission Frankreich" tatsächlich davon ausgegangen, dass es nicht als entscheidend für die Ausübung des den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nach der MwStSystRL belassenen Wertungsspielraums betrachtet werden kann, ob ein Umsatz, der aus mehreren Bestandteilen besteht, al...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.1 Umsatzerlöse

Kapitalgesellschaften sowie bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften (KapCo-Gesellschaften gem. § 264a HGB)[1] weisen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung "Umsatzerlöse" als ersten Posten aus.[2] Einzelunternehmen und Personengesellschaften bilden in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen ebenfalls einen entsprechenden Posten. Er hat dort entweder die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / c) Leistungsbestandteil als konkreter und spezifischer Aspekt der Leistungskategorie

Beim wichtigsten Aspekt der Vorgaben des EuGH ist der BFH allerdings falsch abgebogen. Es braucht zwar nicht untersucht zu werden, ob die erbrachten Dienstleistungen als einheitlicher Umsatz zu betrachten sind, sondern es ist in diesem Zusammenhang allerdings vielmehr zu prüfen, ob der Leistungsbestandteil einen konkreten und spezifischen Aspekt der Kategorie von Leistungen ...mehr