Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittlandsgebiet / 4 Umsätze innerhalb des Drittlandsgebiets

Liegt ein Liefer- oder Leistungsort im Drittlandsgebiet vor, ist der Umsatz im Inland nicht steuerbar. Insoweit darf in den Abrechnungen auch keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es gelten die steuerlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, sollten entsprechende Informationen von den ausländischen Finanzbehörden oder lokalen...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleist...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 88 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 1 Problematik

Erwirbt ein Unternehmer einen Gegenstand, muss geprüft werden, ob der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet werden kann oder zugeordnet werden muss. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] muss der Gegenstand für eine Zuordnung zum Unternehmen mindestens zu 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Wichtig Nichtwirtschaftliche Verwendung für Zuordnungsmöglichkeit entscheiden...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6.1 Gegenstandsentnahme

Zwar setzt eine Wertabgabenbesteuerung bei einer Gegenstandsentnahme voraus, dass der Gegenstand ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.[1] Zu beachten ist jedoch, dass es auch bei der Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu einer Umsatzversteuerung kommen kann, die vom ursprünglichen Vorsteuerabzug abweicht. Denn bei der Entnahme eines Gegenstands au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens

Rz. 81 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft und mühsam in den umfangreichen Buchführungsunterlagen gesucht werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.2 Bestimmte auch bei Inlandslieferungen geltende Steuerbefreiungen

Gem. § 5 UStG ist eine Reihe von Gegenständen bei der Einfuhr in das Inland steuerfrei gestellt. Dabei handelt es sich zum einen um Gegenstände, für deren Lieferung im Inland auch eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, wie Wertpapiere, gesetzliche Zahlungsmittel, sofern ihr Umsatz nicht wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts erfolgt, sowie alle im Inland gesetzlichen Zahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittlandsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie des Drittlandsgebiets hat insbesondere im Bereich der Warenlieferungen Bedeutung. Die Waren müssen über eine Grenze zum Drittlandsgebiet gelangt sein, damit der Umsatz steuerfrei als Ausfuhrlieferung abgerechnet werden kann. Auch die damit verbundenen Dienstleistungen der Güterspediteure, Lohnveredeler und Handelsvertreter unterliegen dann einer Steuerb...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. 2. Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpfli...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung)

Leitsatz Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.11.2023 ‐ V R 3/22, BFHE 282, 180, BStBl II 2024, 501). Normenkette § 1 Satz 1, § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 217ff. InsO, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3,mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.1 Ablauf einer Außenprüfung bei Datenträgerüberlassung

Rz. 67 Wenn ein Prüfer den Auftrag erhält, einen bestimmten Betrieb zu prüfen, wird er sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mit der Frage befassen, ob er sämtliche oder bestimmte Prüfungszeiträume, etwa das Jahr 01 einer Prüfung, welche die Jahre 01 bis 03 umfasst, oder einzelne Prüfungsfelder, z. B. Verprobungen im Umsatz- und Vorsteuerbereich sowie von Bargeschäfte...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.7 Keine Einlagenentsteuerung bei vorheriger ausschließlicher nichtunternehmerischer Verwendung

Den umgekehrten Fall bildet die Einlage in das Unternehmensvermögen. Wer Gegenstände zunächst privat verwendet, kann sie durch eine Änderung zur unternehmerischen Nutzung als Einlage in das Unternehmensvermögen einbringen. Durch die Einlage ist der Unternehmer fortan berechtigt, einen Vorsteuerabzug für laufende Kosten im Zusammenhang mit dem Unterhalt des Gegenstands gelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 1 Definition des Einfuhrtatbestands

Ein Einfuhrtatbestand liegt vor, wenn ein körperlicher Gegenstand nach den zollrechtlichen Vorschriften vom Drittlandsgebiet in das Inland oder in die zum österreichischen Hoheitsgebiet gehörenden Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) gelangt. Neben dem "Gelangen" in das Inland setzt dies einen steuerbaren Vorgang, d. h. eine Abfertigung zum freien Verkehr in...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6.3 Andere sonstige Leistungen

Die Bemessungsgrundlage bilden bei der Entnahme anderer sonstiger Leistungen die bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben.[1] Erfasst werden damit nicht nur Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigten, sondern sämtliche Kosten, wie auch anteilige Personalkosten oder Kosten für Versicherungen. Praxis-Beispiel Privateinsatz von Personal Der Garten- und Landschafts...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert

Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heißt. Ein Marktpreis wird für Waren oder ander...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1] oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens[2] genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.1 Einsatz von Prüfungsmakros

Rz. 91 Da sich Betriebsprüfer wie auch Wirtschaftsprüfer bei der Analyse des Jahresabschlusses oftmals in gleichbleibenden Prüffeldern bewegen und ihre Prüfungshandlung an den bekannten Regeln des Steuerrechts ausrichten, stellt sich die Frage nach der Einrichtung automatischer Auswertungsroutinen, sog. Prüfungsmakros, die quasi auf Knopfdruck angestoßen alle notwendigen Erg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3 Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen

Rz. 16 Unklar ist, welche Daten den sonstigen für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen zuzuordnen sind.[1] Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob Unterlagen, die weder nach dem Gesetz noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet werden müssen, tatsächlich aber geführt werden, aufbewahrungspflichtig sind. In der Literatur wird insoweit ...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 2 Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gehört zwar in das System der Umsatzsteuer, weil sie beim Import der Gegenstände für die gleiche steuerliche Belastung wie bei Inlandswaren sorgt. Gleichwohl zeichnen sie bestimmte Besonderheiten aus. Das UStG verweist in § 21 Abs. 2 UStG auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle und meint damit, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht nur in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 Liegt ein Gutschein nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 13 UStG vor, ist die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen relevant. Danach bestimmt sich, ob die mit dem Gutschein verkörperte Lieferung oder sonstige Leistung entweder auf den Zeitpunkt der Übertragung vorverlagert wird (Einzweck-Gutschein) oder erst bei tatsächlicher Leistung erfolgt (Mehrzwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Folgen für die tatsächliche Leistung außerhalb der Leistungsfiktion (S. 5)

Rz. 23 Durch die in § 3 Abs. 14 S. 2 bis 4 UStG enthaltenen Fiktionen erfolgt eine zeitliche Vorverlagerung der Besteuerung. Wird die der Fiktion nachfolgende tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, käme die Verwirklichung eines weiteren Besteuerungstatbestands in Betracht, dem eine sachliche Rechtfertigung fehlte. Zur Vermeidung der Doppelerfassung regelt § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG

Rz. 28 Nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG ist ein Einzweck-Gutschein ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Ausgabe bzw. erstmalige Übertragung durch den Aussteller des Gutscheins) feststehen.[1] 3....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerfreie Umsätze (§ 8 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 UStG)

6.2.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG) Rz. 152 Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind die aufgeführten Leistungen nur steuerfrei, wenn die Luftfahrzeuge zur Verwendung durch einen Unternehmer bestimmt sind, der die o. a. allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, nämlich im e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1 UStG)

5.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Rz. 31 Die Steuerbefreiung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Umsätze tritt an die Stelle der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4 UStG 1967/1973. Sie ist auf die Wartung von Seeschiffen erweitert worden (Rz. 78). Neu ist das Erfordernis des bu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2 UStG)

Rz. 137 Die Leistungen an die Luftfahrt werden den steuerfreien Ausfuhrumsätzen gleichgestellt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach Art. 148 Buchst. e bis g MwStSystRL (Rz. 2) ist demzufolge, dass die Luftfahrtunternehmer ihre Leistungen hauptsächlich im Ausland ausführen (Rz. 145ff.). 6.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 UStG 6.1.1 Luf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 8 Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt

1 Rechtsgrundlage Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG befreit von der Umsatzsteuer die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt. § 8 UStG definiert die in § 4 Nr. 2 UStG aufgeführten Befreiungstatbestände getrennt in zwei Absätzen: Befreiung bestimmter Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1) und Befreiung bestimmter Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2). In § 8 Abs. 3 UStG i. V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.3 Wartungen

Rz. 78 Wartungsleistungen dienen der Erhaltung des Wasserfahrzeugs. Es handelt sich um Instandhaltungsmaßnahmen, die bisher nach großzügiger Verwaltungspraxis als steuerfreie Instandsetzungsmaßnahmen beurteilt worden waren (Rz. 77).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 UStG

6.1.1 Luftfahrtunternehmer Rz. 138 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG sind nur Leistungen an Unternehmer erfasst, deren Unternehmen im Luftverkehr Beförderungsleistungen bewirken, und nur in unbedeutendem Umfang steuerfreie Beförderungen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Rz. 10). In den Genuss der Steuerbefreiung gelangen daher nicht Leistungen an B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Rechtsgrundlage

Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG befreit von der Umsatzsteuer die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt. § 8 UStG definiert die in § 4 Nr. 2 UStG aufgeführten Befreiungstatbestände getrennt in zwei Absätzen: Befreiung bestimmter Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1) und Befreiung bestimmter Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2). In § 8 Abs. 3 UStG i. V. m. § 18 UStDV i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 152 Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind die aufgeführten Leistungen nur steuerfrei, wenn die Luftfahrzeuge zur Verwendung durch einen Unternehmer bestimmt sind, der die o. a. allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, nämlich im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Bau eines Seeschiffs

Rz. 71a Beim Bau eines Seeschiffs liegen zunächst, auch wenn die endgültige Zweckbestimmung des Einsatzes für die Erwerbsseeschifffahrt bereits feststeht, noch keine nach § 8 Abs. 1 UStG steuerbefreiten Umsätze auf den Vorstufen vor, da es sich bei dem Seeschiff um ein "bereits vorhandenes" Wasserfahrzeug handeln muss, das nach seiner Bauart dem Erwerb durch die Seeschifffah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.4 Entgeltlicher Luftverkehr

Rz. 143 Die in § 8 Abs. 2 UStG bezeichneten Leistungen müssen für Unternehmer erbracht werden, die im internationalen Luftverkehr gegen Entgelt Beförderungsleistungen ausführen. Es ist nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass der Luftfahrtunternehmer ausschließlich entgeltliche Luftverkehrsleistungen erbringt. Der Umfang des entgeltlichen Luftverkehrs ist für die St...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Lieferungen von Versorgungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 155 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Versorgungsgegenständen nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist davon abhängig, dass diese zur Versorgung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände für ein bestimmtes Luftfahrzeug vorgesehen sind; es genügt vielmehr, wenn sie für Lu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vercharterungen von Ausrüstungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 154 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen ist, dass sie für Luftfahrzeuge bestimmt sind, die von Unternehmern der entgeltlichen internationalen Luftfahrt betrieben werden. Wird das betreffende auszurüstende Luftfahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr nicht eingesetzt, ist die Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Luftfahrtunternehmer

Rz. 138 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG sind nur Leistungen an Unternehmer erfasst, deren Unternehmen im Luftverkehr Beförderungsleistungen bewirken, und nur in unbedeutendem Umfang steuerfreie Beförderungen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Rz. 10). In den Genuss der Steuerbefreiung gelangen daher nicht Leistungen an Besitzer von Privat- oder S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Umsätze tritt an die Stelle der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4 UStG 1967/1973. Sie ist auf die Wartung von Seeschiffen erweitert worden (Rz. 78). Neu ist das Erfordernis des buchmäßigen Nachweises der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gem. § 8 Abs. 3 UStG (Rz. 160ff.). 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Schiffsmakler

Rz. 115 Der Begriff des Schiffsmaklers ist nicht allein nach den Vorschriften des Handelsmaklers[1] zu bestimmen. Gemäß § 93 Abs. 1 HGB ist Handelsmakler, wer gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Bodmerei, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Umbauten

Rz. 74 Steuerbefreit sind Umbauten von Seeschiffen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind. Unter Umbauten wird man jede Veränderung oder Umgestaltung eines bereits vorhandenen Wasserfahrzeugs, deren Kosten aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand darstellen, verstehen müssen. Darunter fallen insbesondere alle Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Lieferung von Wasserfahrzeugen

Rz. 69 Befreit ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG zunächst die Lieferung der in dieser Vorschrift genannten Wasserfahrzeuge. Es handelt sich vor allem um den Neubau eines Seeschiffes. Dieser stellt für gewöhnlich eine Werklieferung dar; denn die Werften bauen im Auftrag eines Bestellers das Schiff aus von ihnen selbst beschafften Stoffen. Auch Werklieferungen sind Lieferungen i....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Handelsvertreter

Rz. 114 Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.[1] Im Allgemeinen sind die Leistungen des Versicherungsvertreters nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 2 UStG, weil die Versicherungen i. d. R. nur mittelbar dem Bedarf von Seeschiffen dienen, z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Schiffsbesichtiger

Rz. 125 Bei den Schiffsbesichtigern[1] handelt es sich um vereidigte Sachverständige, die von allen am Schiff beteiligten Stellen beauftragt werden können, z. B. von dem Eigentümer des Schiffs, von Versicherungsgesellschaften, Verursachern des Schadens.[2] Meistens sind die Schiffsbesichtiger für bestimmte Aufgaben spezialisiert, z. B. für den Zustand eines Schiffes, für den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Schiffsklassifizierungsunternehmer

Rz. 127 Die Steuerbefreiung der Leistungen von Schiffsklassifizierungsunternehmern wurde gemäß Ergebnis der Besprechung des BMF mit den USt-Referenten der Länder im November 1973[1] bei Grunduntersuchungen von Schiffen, laufenden Besichtigungen und Havariebesichtigungen gewährt. Aufgabe der Schiffsklassifizierungsunternehmer ist vor allem die Bauaufsicht bei Schiffsneubauten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.13 Bereitstellung einer bewaffneten Sicherheitsbegleitung

Rz. 136c Auf Kreuzfahrt- und Frachtschiffen wird für bestimmte Routen eine bewaffnete Sicherheitsbegleitung eingesetzt, zu deren Aufgaben z. B. die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen an Bord, das Briefing bzw. Training der Schiffsbesatzung und die bewaffnete Abwehr von Piratenangriffen gehören. Diese Bereitstellung wird unmittelbar an den Unternehmer der Seeschifffahrt e...mehr