Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.1 Allgemeines

Rz. 113 Durch Gesetz v. 16.6.2011[1] wurde mWv 1.7.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG a. F.). Die Regelung gilt nur bei Lieferungen der genannten Gegenstände, wenn der Rechnungsbetrag (netto) mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Regelung beruh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.1 Leistungsempfänger

Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben.[2] Für Organ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer

Rz. 58 Der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG führt dazu, dass die USt nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der GrESt[1] einbezogen werden darf, weil die USt keinen Bestandteil des an den Veräußerer zu zahlenden Kaufpreises mehr bildet. Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn ist nämlich all das zu verstehen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Leistungsbezüge für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 155 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird.[1] Ausgenommen hiervon sind nach § 13b Abs. 5 S. 11 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher S. 10; Rz. 20a) Bauleistungen, die an den nichtunternehmerischen Bereich von juri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Telekommunikationsdienstleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

3.13.1 Allgemeines Rz. 143a Durch Gesetz v. 21.12.2020[1] wurde mWv 1.1.2021[2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ausgeweitet.[3] Die Verlagerung der Steuerschuld für nach dem 31.12.2020 ausgeführte Telekommunikationsleistungen auf den Leistungsempfänger tritt nur dann ein, wenn der Leistungsempfänge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG)

3.9.1 Allgemeines Rz. 94 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger trat nur dann ein, wenn er ein Unternehmer war und die an ihn erbrachten Gebäudereinigungsleistungen seine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Goldlieferungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG)

3.10.1 Allgemeines Rz. 103 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen von Gold bestimmter Güte erweitert. Bei diesen Goldlieferungen ist der Abnehmer dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 S. 1 2. Hs. UStG; Rz. 162). Er muss nicht selbst Goldlieferungen ausführe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.2 Betroffene Goldlieferungen

Rz. 105 Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallen die (stpfl.) Lieferungen von Gold (einschließlich von platiniertem Gold) mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs), und von Goldplattierungen mit einem Feingoldgehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109 des Zolltarifs) sowie (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.5 Integrierte Schaltkreise

Rz. 124 Ein integrierter Schaltkreis ist eine auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sog. Chip) untergebrachte elektronische Schaltung (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung). Zu den integrierten Schaltkreisen zählen insbesondere Mikroprozessoren und CPUs (Central Processing Unit, Hauptprozessor einer elektronischen Rechenanlage). Die Lieferungen dieser Gegenstände f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12 Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG)

3.12.1 Allgemeines Rz. 133 Durch Gesetz v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.10.2014 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um edle und unedle Metalle, Selen und Cermets in verschiedenen Formen sowie bestimmte Erzeugnisse daraus. Die (zul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)

3.8.1 Allgemeines Rz. 85 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf "Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände" erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Industrieschrott, Altmetalle und andere Abfallstoffe. Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 31 Nach § 13b Abs. 1 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] entsteht die Steuer für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (Rz. 186) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt (d. h. in vollem Umfang bewirkt) worden sind. Hintergrund dieser mWv 1.7.2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG)

3.11.1 Allgemeines Rz. 113 Durch Gesetz v. 16.6.2011[1] wurde mWv 1.7.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG a. F.). Die Regelung gilt nur bei Lieferungen der genannten Gegenstände, wenn der Rechnungsbetrag (netto) mindestens 5.000 EUR beträgt. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2 Betroffene Gegenstände, Anwendungsbereich

3.11.2.1 Allgemeines Rz. 115 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erstreckt sich nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG auf steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen sowie integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

3.5.1 Allgemeines Rz. 59 MWv 1.4.2004 [1] wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 4) auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG a. F.). Von der Regelung betroffen sind damit hauptsächlich Subunter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F. ), pauschalversteuernde Land- und Forst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Allgemeines

Rz. 85 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf "Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände" erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Industrieschrott, Altmetalle und andere Abfallstoffe. Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger tritt nur da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13.2 Betroffene Leistungen

Rz. 143c Der Begriff der Telekommunikationsdienstleistung wird im UStG nicht definiert. Zum Begriff der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG verweist Abschn. 13b.7b Abs. 1 UStAE auf Abschn. 3a.10 UStAE. Dort werden, gestützt auf Art. 6a MwStDVO, die einzelnen Tatbestände genannt.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Option

Grundsätzlich kann ein Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit bestimmter steuerfreier Umsätze verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.[1] Bei der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Grundstück treten aber neben diese allgemeinen Anforderungen noch weitere Voraussetzungen, die in § 9 Abs. 2 UStG geregelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.2 Gebäude und Gebäudeteile

Rz. 97 § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG erfasst nur Reinigungsleistungen an Gebäuden und Gebäudeteilen. Nach Verwaltungsauffassung müssen Gebäude und Gebäudeteile mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbunden sein. Es muss sich danach um wesentliche Bestandteile eines Grundstücks i. S. d. BGB handeln. Zu den Gebäudeteilen zählt die Verwaltung insbesondere Stockwerke, Wohnungen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.2 Zusammenfassende Meldung

Rz. 224 Seit 1.1.2010 muss ein Unternehmer, der steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, eine ZM an das BZSt übermitteln. Die Angaben in der ZM sind bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahrs (Meldezeitra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.3 Tablet-Computer

Rz. 122 Ein Tablet-Computer ist nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1a UStAE ein tragbarer, flacher Computer in besonders leichter Ausführung, der vollständig in einem Touchscreen-Gehäuse untergebracht ist und mit den Fingern oder einem Stift bedient werden kann.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.1 Allgemeines

Rz. 115 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erstreckt sich nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG auf steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen sowie integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13.1 Allgemeines

Rz. 143a Durch Gesetz v. 21.12.2020[1] wurde mWv 1.1.2021[2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ausgeweitet.[3] Die Verlagerung der Steuerschuld für nach dem 31.12.2020 ausgeführte Telekommunikationsleistungen auf den Leistungsempfänger tritt nur dann ein, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kleinunternehmer als Leistungsempfänger

Rz. 175a Nach der bis 31.12.2024 geltenden Rechtslage konnten auch Kleinunternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG sein (§§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F.; Rz. 144, 148, 165, 166). Nach der ab 1.1.2025 erfolgten Neuausrichtung der Rechtslage bei Umsätzen eines Kleinunternehmers (echte Steuerbefreiung statt Nichterhebung der USt) war im G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 103 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen von Gold bestimmter Güte erweitert. Bei diesen Goldlieferungen ist der Abnehmer dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 S. 1 2. Hs. UStG; Rz. 162). Er muss nicht selbst Goldlieferungen ausführen. § 13b Abs. 2 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.3 Gesonderte Erklärung nach § 18b UStG

Rz. 225 Seit 1.1.2010 muss ein Unternehmer, der steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. v. § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführt, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, eine gesonderte Erklärung nach § 18b UStG abgeben. Für nach dem 30.6.2010 ausgeführte Umsätze sind die Angaben in dem Voranmeld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.4 Spielekonsolen

Rz. 123 Spielekonsolen sind nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1b UStAE Computer oder computergesteuerte Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt werden. Neben den Spielen können sie weitere Funktionen bieten, z. B. Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blue-ray Discs.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und der Leistungsempfänger seinen Sitz oder eine Betriebsstätte, an welche die Leistung ausgeführt wird, im Inland hat. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 59 MWv 1.4.2004 [1] wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 4) auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG a. F.). Von der Regelung betroffen sind damit hauptsächlich Subunternehmerverhältniss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.1 Allgemeines

Rz. 94 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger trat nur dann ein, wenn er ein Unternehmer war und die an ihn erbrachten Gebäudereinigungsleistungen seinerseits zur Erbrin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 76 MWv 1.1.2005 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch den neu angefügten § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 5a) erweitert. Danach geht bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer (Abs. 7) unter den Bedingungen des § 3g UStG die Steuerschuld auf den inländischen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 41 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 1. Hs. UStG schuldet bei steuerpflichtigen Werklieferungen und nicht unter § 13b Abs. 1 UStG fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Das gilt auch, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.2 Mobilfunkgeräte

Rz. 117 Mobilfunkgeräte i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG sind nach Auffassung der Verwaltung[1] Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insbesondere alle Geräte erfasst, mit denen Telekommunikationsleistunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungsanforderungen

Rz. 209 In den Fällen des Übergangs der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG regelt § 14a Abs. 5 UStG die Rechnungsanforderungen wie folgt: Der leistende Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung für seine Leistung, bei der der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, verpflichtet (§ 14a Abs. 5 S. 1 UStG). Ist der leistende Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat ansä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.1 Allgemeines

Rz. 133 Durch Gesetz v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.10.2014 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um edle und unedle Metalle, Selen und Cermets in verschiedenen Formen sowie bestimmte Erzeugnisse daraus. Die (zuletzt bis zum 31.12...mehr

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Zielvereinbarung als Führun... / 4.1 Quantitative und qualitative Ziele

Von quantitativen Zielen wird dann gesprochen, wenn die erreichte Veränderung sich eindeutig in Zahlen formulieren lässt. In den Vertriebsabteilungen, deren klassische Erfolgsmessgrößen die Steigerung von Umsatz und Rentabilität sind, gehören Zielvereinbarungen schon seit langem zu den selbstverständlichen Führungsinstrumenten. Ebenso lassen sich quantitative Ziele auch für P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung als Führun... / 3 Unternehmensziele als Ausgangspunkt

Im Rahmen der Unternehmensführung werden auf allen Ebenen Ziele gebildet. Der Prozess der Zielfindung beginnt bei der Unternehmensleitung. Die Jahresziele des Unternehmens leiten sich z. B. ab aus der Dreijahresplanung, der Ist-Situation und den voraussichtlichen Markt- und Umfeldbedingungen im bevorstehenden Jahr. Unternehmensziele können sich auf folgende Bereiche beziehen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung als Führun... / 6 Kriterien für eine Zielvereinbarung

Die Formulierung von Zielvereinbarungen ist nicht einfach. Oft handelt es sich in der Praxis um reine Tätigkeitsbeschreibungen, wie sie bereits in Stellenbeschreibungen enthalten sind. Bei der Vereinbarung von Zielen geht es aber nicht in erster Linie darum, was ein Mitarbeiter zu tun hat, sondern welches Ergebnis er erreichen soll. Demnach beinhalten Ziele, was am Ende eine...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Allgemeines

Rz. 61 Nach § 536 Abs. 2 besteht das Minderungsrecht auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. Es wird auf § 536 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bezug genommen, sodass die Gewährleistung auch bei einer unerheblichen Minderung der Tauglichkeit in Betracht kommt. Der Begriff der Zusicherung ist derselbe wie zu § 434 (Sachmängelhaftung beim Kauf). Zugesichert ist ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.6 Nichteintritt des mit der Anmietung erwarteten Geschäftserfolges

Rz. 46 Beim Abschluss eines Geschäftsraummietvertrages geht der Mieter regelmäßig davon aus, mit dem Betrieb des Geschäftes auch Gewinn erzielen zu können. Tritt dieser Erfolg nicht ein oder lässt sich gar mit den Einkünften der vereinbarte Mietzins nicht aufbringen, wird gerade bei langfristigen Mietverträgen eine Minderung des Mietzinses oder eine vorzeitige Beendigung des...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
PayPal / 6 Kosten, die dem Zahlungsempfänger entstehen

Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist gebührenfrei. Für den Verkäufer ist das Konto selbst ebenfalls kostenlos, es entstehen aber bei jedem Geldeingang über PayPal Kosten. Diese setzen sich aus einer Grundgebühr je Umsatz und einer prozentualen Gebühr zusammen. Die Gebühren sind bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Rn. 832 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.8 Wenn Ihr Verein ein "Unternehmer" ist

§ 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) legt fest, unter welchen Umständen Vereinigungen zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) werden. Bei den meisten Vereinen handelt es sich jedoch um juristische Personen des Privatrechts. Das Ende der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG wirkt sich deshalb meist bei Vereinen nicht aus. JPdöR sind unter anderem Zweckverbänd...mehr