Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1.2 Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen

Rz. 2 Welche ausländischen Testamentsformen in Frankreich anzuerkennen sind, richtet sich nach dem von Frankreich ratifizierten Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 05.10.1961. Im französischen Recht sind nur Einzeltestamente zulässig. Der Grundsatz der freien Widerrufbarkeit von Testamenten wird weitgehend angewandt und ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.1 Die gesetzliche Lösung

Rz. 321 Immer schon konnte die Frage der Übertragung und Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften nur in Verbindung mit dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag gelöst werden. Sämtliche einzelgesetzlichen Regelungen, ob zur GbR, zur OHG, zur KG oder den sonstigen Personengesellschaften, sind in diesem Punkt dispositiv. Nur bei fehlendem Vertrag oder bei fehlender Nac... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Der Anwendungsbereich von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 40 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist nur auf aufschiebende Bedingungen anwendbar. Eine Bedingung i. S. d. §§ 158 ff. BGB ist die durch Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Dies Ereignis wird auch Bedingung genannt. Bei der aufschiebenden Bedingung häng... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Verjährter Pflichtteilsanspruch

Rz. 86 Eine Geltendmachung des Pflichtteils ist auch noch nach der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs möglich. In diesem Fall hängt die Erfüllung des Pflichtteils und damit die Bereicherung des Pflichtteilsberechtigten jedoch davon ab, dass der Pflichtteilsverpflichtete dazu bereit ist, den Pflichtteilsanspruch trotz der Verjährung zu erfüllen. Die herrschende Meinung im S... mehr

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Anhang 3f USA / 2.3 Steuertarif und persönliche Freibeträge

Rz. 27 Mit dem am 01.01.2013 in Kraft getretenen American Taxpayer Relief Act of 2012 wurden Steuerfreibeträge (exemptions) und Steuersätze (rates) von federal estate tax, federal gift tax und GST tax (s. Rz. 23) dauerhaft festgelegt. Die Freibeträge für Schenkungen und Erbfälle der Jahre 2018 bis 2025 wurden sodann durch den am 22.12.2017 erlassenen Tax Cuts and Jobs Act of... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Umkehrung des § 1 Abs. 2 ErbStG?

Rz. 25 § 1 Abs. 2 ErbStG sieht zwar eine Angleichung der Steuerfolgen der Schenkungen unter Lebenden an die des Erwerbs von Todes wegen vor. Eine Regelung, wonach die Steuerfolgen des Erwerbs von Todes wegen den Schenkungen unter Lebenden angeglichen werden, enthält das Gesetz jedoch nicht. Es stellt sich daher die Frage der umgekehrten Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 ErbStG. Z... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Abfindung für die Ausschlagung oder den Verzicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)

Rz. 114 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers auf den bereits entstandenen Pflichtteil, oder schlägt jemand einen Erbteil oder ein Vermächtnis aus und erhält hierfür jeweils eine Abfindung, so muss gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG die Abfindung der Erbschaftsteuer unterworfen werden (s. § 3 Rn. 460). In diesem Fall entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.1 Systematik

Rz. 23 Zivilrechtlich sind Vor- und Nacherbe in zeitlicher Reihenfolge Erben desselben Erblassers und desselben Nachlasses, wenngleich sich der Nachlass durch Wertveränderung oder Surrogation bis zum Zeitpunkt des Nacherbfalls verändern kann. Hängt der Nacherbfall vom Tod des Vorerben ab, erwerben beide durch Erbanfall, sodass jeweils ein Fall des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Vereinbarungen über die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 27 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können in einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag nach § 1408 Abs. 1 BGB bzw. § 7 LPartG Vereinbarungen über die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs treffen. Dabei kann der Ausgleichsanspruch auch erhöht werden, weil die §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB dispositives Recht darstellen. Fraglich ist, ob und gegebenenfalls welche zivilrech... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Internationales Privatrecht

Rz. 1 Das spanische internationale Erbrecht hat verschiedene Quellen. Entscheidende Regelungen enthalten die EuErbVO und das spanische Bürgerliche Gesetzbuch ("Código Civil"). Rz. 2 Die EuErbVO verdrängt das spanische Erbkollisionsrecht, wenn der Anwendungsbereich der EuErbVO eröffnet ist. Der zeitliche Anwendungsbereich der EuErbVO ist eröffnet, wenn der Erblasser am 17.08.2... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2.2 § 6 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 ErbStG im Einzelnen

Rz. 58 § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 ErbStG regelt den in der Praxis häufig vorkommenden Fall, dass der Nacherbe neben der Nacherbschaft auch noch nacherbschaftsfreies Vermögen des Vorerben erbt. Ohne den Antrag nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG wird sodann der Erwerb vom Vorerben und vom Erblasser als ein Erwerb vom Vorerben behandelt (Fiktion des § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Stellt de... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.3 Vermächtnisse

Rz. 23 Das Vermächtnis ist in § 1939 BGB als Einzelzuwendung eines Vermögensvorteils definiert, die nur durch eine Verfügung von Todes wegen erfolgen kann und den Bedachten nicht zum Erben macht (Weidlich in Grüneberg, § 2147 Rn. 1). Beim Vermächtnis erhält der Erwerber mit dem Tod des Erblassers zwar nicht den zugedachten Vermögensvorteil selbst, wohl aber ein Forderungsrec... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 80 Der Pflichtteilsanspruch entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Tod des Erblassers für Abkömmlinge des Erblassers, dessen Ehe- oder Lebenspartner und dessen Eltern, sofern diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder sie gem. der Verfügung von Todes wegen weniger als ihren Pflichtteil erhalten (s. § 3 Rn. 271). Er verjährt inne... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Grundregelung

Rz. 52 Die Stundungsregelung steht nur der auf den begünstigten Erwerben nach § 13d Abs. 3 ErbStG entfallenden Steuer zur Verfügung (BT-Drs. 16/11107), d. h. für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Dabei musste es sich bis zum 31.12.2024 um bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile handeln, die zu Wohnzwecken vermietet werden, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäi... mehr

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Einführung ErbStG / 2.1 Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Planungs- und Belastungsebene des Steuerbürgers

Rz. 10 Nachdem die Vorschriften des ErbStG auch für Schenkungen gelten (s. § 1 Abs. 2 ErbStG und insb. s. § 1 Rn. 19 ff.), kommt der jeweiligen Gesetzesfassung eine große Bedeutung für die Dispositionen der Steuerbürger zu. Manchmal nimmt der Zufall den Beteiligten die Entscheidung ab. Ein der Praxis entnommener prototypischer Fall erzählt die stürmische Entwicklung der Refo... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Anzeigepflicht der Standesämter (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 12 Ein Standesamt ist ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehen Aufgaben, wozu u. a. auch die Registrierung von Geburten, Heiraten, Sterbefällen und andere Änderungen im Personenstand einer Familie zählen. 3.1.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG Rz. 13 Die Standesämter haben die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle dem jeweils zuständigen FA anzuzeigen. 3.1.2 ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.1 Nachvermächtnis

Rz. 68 Bei einem Nachvermächtnis gibt der Erblasser dem Vermächtnisnehmer auf, den Vermächtnisgegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt oder beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses an den Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben (§ 2191 Abs. 1 BGB). Zivilrechtlich stellt das Nachvermächtnis einen speziellen Fall des Untervermächtnisses dar, bei dem Identität des Vermächtnisgege... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Voraussetzungen für die Begünstigung und Besteuerung des Erwerbs des Schlusserben bzw. des Schlussvermächtnisnehmers

Rz. 63 § 15 Abs. 3 ErbStG ordnet für die Schlusserben (die "Dritten" i. S. d. § 2269 BGB) des Berliner Testaments – abweichend vom Erbrecht – an, dass sich die Steuerklasse für die Schlusserben nach dem Verwandtschaftsgrad zum erstverstorbenen Ehegatten richtet, soweit sein Vermögen beim Erbgang des letztverstorbenen Ehegatten noch vorhanden war. Dies setzt voraus, dass das ... mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 4. Seelisches Leid

Ein weiterer unbestimmter Rechtsbegriff als echtes Tatbestandsmerkmal ist das seelische Leid. Wie jedes anspruchsbegründende Tatbestandsmerkmal muss auch dieses mit dem vollem Beweismaß bewiesen werden. Ein solches seelisches Leid ist aber m.E. nicht beweisbar, wenn man nicht ein Mindestmaß an körperlicher oder psychischer Verletzung fordert. In diesem Bewusstsein hat daher ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Berechnung des Ablösebetrags

Rz. 90 Zur Berechnung des Ablösebetrags ist im ersten Schritt der Kapitalwert des Renten- oder Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Ablösung zu berechnen. Dies ist grundsätzlich der nächste Fälligkeitstermin. Die Berechnung des Kapitalwerts erfolgt nach den Vorschriften der §§ 13 ff. BewG auf Basis der Lebenserwartung des Berechtigten im Zeitpunkt der Ablösung. Bei der Ermittlun... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Rechtsfähige Personengesellschaft als Erwerberin (Satz 2)

Rz. 8 Gemäß § 2a Satz 2 gelten bei einem Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 durch die rechtsfähige Personengesellschaft deren Gesellschafter als Erwerber (zur Konstellation doppelstöckiger rechtsfähiger Personengesellschaften Eisele in K/E, § 2a Rn. 7). In den Anwendungsbereich der Vorschrift fällt folglich jeder Erwerb durch die rechtsfähige Personengesellschaft aufgrund Er... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10 Nacherbschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG)

Rz. 118 Der Nacherbe erwirbt beim Erbfall zunächst nur ein Anwartschaftsrecht, das er noch nicht versteuern muss. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird er zum Erben des ursprünglichen Erblassers. Der Eintritt der Nacherbfolge kann an ein gewisses (z. B. Erreichen des 21. Lebensjahres durch den Nacherben) oder ungewisses (z. B. Wiederheirat oder Versterben des Vorerben) Ere... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Folgen des Auslandsvermögensbegriffs

Rz. 100 Die Definition des Auslandsvermögensbegriffs führt in verschiedenen Fallkonstellationen zu einer Doppelbesteuerung, da zwar mehrere Staaten einen Vermögensgegenstand beim Übergang der Steuer unterwerfen, eine Anrechnung jedoch dennoch nicht möglich ist. Die Definition des Auslandsvermögens erscheint in diesem Fall als zu eng. Der Gesetzgeber ist offenbar davon ausgeg... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.1.3 Der exemplarische Anwendungsfall

Rz. 443 Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht das Gründungsstadium einer Stiftung. Praxis-Beispiel Das Firmenimperium (Steuerwert: 15 Mio. EUR) des M soll nicht sang- und klanglos untergehen. Geplant ist eine inländische Stiftung, deren Erträge – wenn möglich – je zur Hälfte N1 und N2, seinen beiden Neffen sowie zur anderen Hälfte den Freunden F1–F10 zukommen. N1 und N2 sind in... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2 Anzeigepflichtige Vorgänge

Rz. 41 Versicherungsunternehmen haben Versicherungssummen und Leibrenten, die einem anderen als dem Versicherungsnehmer ausbezahlt werden, anzuzeigen (zur Behandlung von Lebensversicherungen im Erb- und Steuerrecht s. Leitzen, RNotZ 2009, 129). Dies können z. B. Sterbegeld-, Aussteuer- oder ähnliche Versicherungsleistungen sein. Ist das Verwandtschaftsverhältnis des Versiche... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Einzelfälle der Bestimmung des Werts des gesamten Vermögensanfalls beim Erbfall

Rz. 30 § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. ErbStG verweist auf § 1922 BGB. Welche Vermögensgegenstände bei der Bewertung des Vermögensanfalls berücksichtigungsfähig sind, richtet sich daher in erster Linie nach zivilrechtlichen und nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen (vgl. z. B. BFH vom 26.02.2008, BFH/NV 2008, 1051). Es kommt mithin darauf an, ob der Erblasser zivilrechtlicher E... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge (§ 1 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 1 Abs. 1 ErbStG zählt die der Erbschaftsteuer unterliegenden Vorgänge abschließend auf und umreißt damit die sachliche Steuerpflicht. Eine analoge Ausweitung der Vorschrift auf ähnliche Vorgänge ist nicht möglich (s. BFH vom 06.03.1991, BStBl II 1991, 412). Während die Nrn. 1–3 des § 1 Abs. 1 ErbStG unentgeltliche Übergänge von Vermögen beim Erwerb von Todes wegen, S... mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / III. Gesetzliche Lösung

Der Gesetzgeber hat dann mit dem § 844 Abs. 3 BGB normiert, dass der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.2 Zeitpunkt

Rz. 92 Die Voraussetzungen für ein begünstigtes Objekt müssen am Besteuerungsstichtag (Tod des Ehegatten/Lebenspartners) vorgelegen haben. mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.6.1 Die Grundkonstellation

Rz. 481 Mit dem Tode des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft. Das Anwartschaftsrecht erstreckt sich auf den Nachlass insgesamt, nicht aber auf einzelne Nachlassgegenstände. Es ist als absolutes Recht ausgewiesen, das gegenüber jedermann gilt. Außerdem kann über das Anwartschaftsrecht grundsätzlich frei verfügt werden. Es kann folglich übe... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.7 Behaltensfrist

Rz. 111 Die Freistellung entfällt rückwirkend in voller Höhe, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren (gerechnet ab dem Todestag) nach dem Erwerb nicht mehr selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen (s. Rn. 96 ff.) an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG. Gründe für die Aufgabe der Selbstnu... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.2.2. Verfügungsbeschränkung bei Personengesellschaften

Rz. 259 Da bei der GbR und bei der OHG die Übertragung der Gesellschafterstellung die Zustimmung aller Gesellschafter voraussetzt (sog. Grundlagengeschäft mit der Notwendigkeit der Beschlussfassung gem. § 119 HGB), dürfte die Aufnahme einer entsprechenden Bindungswirkung in den Gesellschaftsvertrag bzw. in den Beschluss genügen. Aus Vorsichtsgründen sollte jedoch dennoch der... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Fortsetzung der Gütergemeinschaft, § 1483 BGB

Rz. 8 Anstelle Beendigung und ggf. Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem länger lebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der länger lebende Ehegatte setzt die Gütergemeinschaft mit den gemein... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.4 Besonderheiten beim Ehegattentestament

Rz. 134 Hierzu allgemein Slabon, Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament, ErbBstg 2024, 114 sowie Brüggemann, Die Jastrow‘sche Klausel in der Praxis, ErbBstg 2024, 120. Zu dieser Fallgruppe gehören auch der Ausgleich und die Anrechnung von vorausgegangenen Zuwendungen, die von §§ 2050 ff. BGB bei gesetzlicher Erbfolge, aber auch bei Schenkungen ge... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2 Erwerb durch Erbanfall

Rz. 20 In Bezug auf den Erwerb durch Erbanfall folgt das ErbStG der herrschenden Lehre im Erbrecht, die von einem Vonselbsterwerb beim Erbfall ausgeht, d. h. von einem Vermögensübergang auf den Erben ohne dessen Zutun, insbesondere ohne dass dieser die Erbschaft angenommen oder auch nur Kenntnis von dieser haben muss (s. Weidlich in Grüneberg, § 1922, Rn. 6). Die Kenntnis vo... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Bedingter Erwerb (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG)

Rz. 32 Für aufschiebend bedingte, befristete und betagte Erwerbe sowie Erwerbsansprüche enthält § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG eine vom Todeszeitpunkt abweichende Bestimmung des Steuerentstehungszeitpunkts (vgl. Schmid, ZEV 2015, 387 (388)). Eine wichtige Funktion von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist es, die Steuerentstehung mit dem Zeitpunkt der Bewertung zu harmoni... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.5 Lebensversicherungen

Rz. 44 Die Vermögensposition für den stpfl. Erwerb muss schon in der Person des Erblassers entstanden sein. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen gehören grundsätzlich nicht hierzu, da die Forderung tatsächlich in der Person des Begünstigten entsteht. Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten benannt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Besteuerung... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3 Ausländische Trusts

Rz. 61 Durch § 15 Abs. 2 Satz 2 HS 2 ErbStG wird die Vermögensübertragung auf einen ausländischen Trust durch Rechtsgeschäft von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 ErbStG) oder durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) besteuert. Zudem werden Erwerbe bei Auflösung des Trusts und Erwerbe der Zwischenberechtigten in der Zeit vor der Auflösung nach § 7 Abs. 1 Nr... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Berechnungs- und Vergleichsbeispiele: Berliner Testament – Vor- und Nacherbschaft – Vermächtnisnießbrauch

Rz. 79 Die Vor- und Nachteile der einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen sich zahlenmäßig anhand der nachfolgenden Vergleichsbeispiele, wobei in Beispiel 2 ein auch heute noch vorkommender Fall dargestellt ist, bei dem altes und neues Recht zum Tragen kommt: Beispiel 1 Die Eheleute M und F (Güterstand der Zugewinngemeinschaft) treffen folgende Nachfolgeregelung: Variante 1:... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unter § 1 ErbStG genannten Vorgänge unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Als deren steuerpflichtiger Erwerb ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG die Bereicherung zu ermitteln, sofern sie nicht steuerfrei ist. Die einzelnen Vermögenswerte (wirtschaftliche Einheiten) sind dabei nach § 12 ErbStG i. V. m. BewG mit ihren Bedarfswerten anzusetzen. Für dies... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9.4 Anwendungsfälle

Rz. 159 Die Befreiung gilt trotz der Beschränkung im Wortlaut auf den Erblasser über die Generalklausel des § 1 Abs. 2 ErbStG (s. § 1 Rn. 19) auch in Fällen der Schenkung. Sie dürfte jedoch nur in wenigen Fällen Anwendung finden, da bei Erwerben von Todes wegen bei Eltern, Adoptiveltern und Großeltern der persönliche Freibetrag von 100.000 EUR Anwendung findet, also deutlich... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen (§ 14 Abs. 1 BewG)

Rz. 11 Darunter fallen insb. Leibrenten oder ein Nießbrauch auf Lebenszeit. Dies gilt auch für eine Rente, die einer Person auf Lebenszeit, längstens aber bis zur Wiederverheiratung zusteht (s. § 5 BewG). Ebenso Renten, die von unbestimmter Dauer, gleichzeitig aber auch von der Lebenszeit einer Person abhängig sind. Dem Grunde nach handelt es sich um Nutzungen/Leistungen von ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Zweiter Erbfall: Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 30 Mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten endet die fortgesetzte Gütergemeinschaft, § 1494 Abs. 1 BGB. Diese gesetzliche Anordnung ist gem. § 1518 Satz 1 BGB zwingend, denn die Gütergemeinschaft ist als güterrechtliche Regelung an die Person der Ehegatten gebunden. Infolge der Beendigung ist das Gesamtgut zwischen den Beteiligten auseinanderzusetzen. Für die Auseinand... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.4.1 Gemeinsamkeiten der drei Tatbestände

Rz. 460 Allen drei (mit der hier nicht weiter behandelten Alternative der Abfindung für den – überholten – Erbersatzanspruch: vier) Sachverhaltsalternativen sind zwei Aspekte gemein: der entgeltliche Erwerb von Todes wegen und die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer. Während der Grundfall des erbrechtlichen Erwerbsfalles von der Unentgeltlichkeit des Übertragungsvorganges gek... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Begünstigter Personenkreis und Art des Erwerbs

Rz. 93 Die Ausführungen zu Nr. 4a bzgl. des begünstigten Personenkreises (überlebender Ehegatte oder Lebenspartner, s. Rn. 65) gelten für die Nr. 4b Satz 1 entsprechend. Steuerfrei ist nach Satz 1 der Nr. 4b der Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund Erbfall, Vermächtnis, Auflage) innerhalb des begünstigten Personenkreises. Dies ist nach erbschaftsteuerlichen Grundsätzen (un... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 231 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sind – sofern die gesetzlichen Vorgaben des Körperschaftsteuerrechts erfüllt werden – steuerbefreit. Entfallen die körperschaftsteuerlichen Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt, wird auch die Erbschaftsteuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit wieder rückgängig gemacht. Eine Pensio... mehr

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zfs 10/2025, Nachweis eines... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht als Bezugsberechtigte nach dem Tod ihres Ehemanns Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung geltend. Der VN hatte am 11.9.2023 noch keine Beschwerden. Gegen 13:20 Uhr wurde er von der Zeugin … bewusstlos auf dem Fußboden der Küche seiner Wohnung aufgefunden. Er trug zu diesem Zeitpunkt gestrickte Strümpfe und keine Schuhe. Unverzüglich nach dem Auffinden w... mehr