Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 02/2019, Welches Recht gilt? Die Bestimmung des anzuwendenden Rechts im chinesischen, im deutschen und im europäischen internationalen Erbrecht

Sarah Katharina Stork genannt Wersborg Zerb Wissenschaft, zerb verlag 2018, 171 Seiten, 49 EUR ISBN: 978-3-95661-089-9 Der deutsch-chinesische Austausch floriert seit der Öffnung der VR China zu Beginn der 80er Jahre. Die Fälle von chinesischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben oder Vermögen haben, und mittlerweile auch von Deutschen mit Vermögen oder Wohnsitz in Chi...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.1 Verwandte des Erblassers

Hat der Erblasser weder ein Testament (§§ 2231, 2247 BGB) aufgesetzt noch einen Erbvertrag (§ 1941 BGB) geschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dem Tod erben Verwandte das Vermögen nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Beim Verwandtschaftsgrad gilt, dass zunächst die Erben erster Ordnung (1924 BGB), also die Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und dann die E...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 2 Planungssituationen und -möglichkeiten

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge für den Fall des unerwarteten Todes und der Übergabe z...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.5 Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag[1] regeln Unternehmer als künftige Erblasser bereits zu Lebzeiten rechtsverbindlich mit ihren möglichen gesetzlichen Erben, wer bzw. wer nicht ihr Nachfolger werden soll; ob und mit welchen Modalitäten dieser Ausgleichszahlungen an die Miterben zahlen muss usw. Ein Erbvertrag liegt nur dann vor, wenn in dem Vertrag zumindest eine vertragsmäßige Verfügung ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken etc. finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Aber auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher (Dropbox), Softwarelizenzen und digitale Produkte, Fotos, Dokumente und andere digitale Dateien gehören zum Nachlass.[...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung n...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 338 Besteht zwischen den Eheleuten ein Erbvertrag und beauftragt der eine Ehepartner aufgrund einer gescheiterten Ehe und in Ansehung einer lebensgefährlichen Erkrankung einen Anwalt, um Lösungsmöglichkeiten zu suchen um die erbvertragliche Alleinerbeinsetzung rückgängig zu machen, so kann der Anwalt dem Mandanten einerseits empfehlen ein Scheidungsverfahren (siehe Rdn 2...mehr

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Spendenabzug für Geldschenkung an Ehegatten mit Spendenauflage bei Zusammenveranlagung

Leitsatz 1. Der Begriff der "Spende" erfordert ein freiwilliges Handeln des Steuerpflichtigen. Hierfür genügt es grundsätzlich, wenn die Zuwendung aufgrund einer freiwillig eingegangenen rechtlichen Verpflichtung geleistet wird. Diese Voraussetzung ist noch erfüllt, wenn ein Steuerpflichtiger in einem mit seinem Ehegatten geschlossenen Schenkungsvertrag die Auflage übernimmt...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 5 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag des Beteiligten zu 5 auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten zu 1 bis 5 al...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Leitsatz

Die Formulierung in einem ehegemeinschaftlichen Testament von Eheleuten, die in zweiter Ehe miteinander verheiratet sind und sowohl gemeinsame Kinder, als auch Kinder aus erster Ehe haben, dass "unsere Kinder" Schlusserben sein sollen, ist auslegungsbedürftig. Es kommt entscheidend auf den Sprachgebrauch und das Familienverständnis der Eheleute an. OLG Düsseldorf, Beschluss ...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / d) Legitimation des Erben und Anerkennung ausländischer Erbnachweise

Schweizer Banken treffen beim Versterben ihres Kunden gem. Art. 398 Abs. 2 OR gegenüber dessen Rechtsnachfolger/n besondere Sorgfalts- und Treuepflichten.[13] Aus diesem Grund müssen sie sich von der Legitimation des Erben überzeugen, bevor sie vermeintlichen Rechtsnachfolgern Auskünfte erteilen. Schweizer Banken besitzen im Hinblick auf den Erbfall für ihre im Ausland ansäss...mehr

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverweigerungsrecht des den Erblasser bei der Erstellung eines Testaments beratenden Rechtsanwaltes

Leitsatz Nach dem Tod seines ehemaligen Mandanten ist der Rechtsanwalt, dem im Rahmen eines Mandates ein Geheimnis anvertraut wurde, gehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er sich im Zivilprozess auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO beruft. Hat der Erblasser hierzu vor seinem Tod keine Aussagen getroffen, ist dessen mutmaßlicher Wi...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes bei Vorversterben der eingesetzten Nacherbin

Leitsatz Verfügen Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament, dass sie sich gegenseitig zu Vorerben einsetzen und dass Nacherben die jeweils eigenen Verwandten sein sollen, so ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob einer der Ehepartner bei Vorversterben des potenziellen Nacherben berechtigt ist, einen anderen Ersatznacherben zu benennen oder der überlebende Ehegatte...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2 ist der Ehemann der Erblasserin. Deren Tochter aus erster Ehe, C. (vormals D.), ist am 12. Januar 2014 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 war der Lebensgefährte von C. Am 19. Juni 1985 verfassten die Eheleute gemeinsam ein Testament, wobei jeder Ehegatte die seinen Nachlass betreffenden Verfügungen eigenhändig niederschrieb. Der vom Beteiligten zu 2 geschr...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gem. § 68 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist deshalb aufzuheben, weil de...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Sachverhalt

Die Parteien des Zwischenstreits streiten über die Berechtigung des Antragsgegners, gem. § 383 Abs. 1 Nr.6 ZPO das Zeugnis zu verweigern. In der Hauptsache verlangt die Klägerin im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung von der Beklagten die Auflassung eines Reihenhauses und einer Garage in München. Dabei stützt sie sich auf eine privatschriftliche letztwillige Verfüg...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Leitsatz

Verfügen Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament, dass sie sich gegenseitig zu Vorerben einsetzen und dass Nacherben die jeweils eigenen Verwandten sein sollen, so ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob einer der Ehepartner bei Vorversterben des potenziellen Nacherben berechtigt ist, einen anderen Ersatznacherben zu benennen oder der überlebende Ehegatte nunmehr...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Sachverhalt

Die drei Antragsteller sind die leiblichen Kinder des am 24.11.2016 verstorbenen Erblassers. Zum Zeitpunkt seines Todes war der Erblasser in zweiter Ehe in Gütertrennung verheiratet. In seinem handschriftlichen Testament setzte der Erblasser seine Stieftochter, die Antragsgegnerin, zur Alleinerbin ein. Aufgrund der Alleinerbenstellung wurde die Antragsgegnerin als Alleineigen...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist begründet. Es liegen sowohl Arrestanspruch als auch Arrestgrund vor. I. 1. a) Der Arrestanspruch (§ 916 ZPO) folgt für sämtliche Antragsteller aus § 2303 Abs. 1 BGB. Die Antragsteller sind sämtlich Abkömmlinge des Erblassers, die durch das Testament vom 5.7.1997 von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. (...) b) Hinsichtlich der Höhe des Pflichtteilsansp...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Anmerkung

1. Das OLG Düsseldorf hatte sich mit dem Streit über die fragliche Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung zu befassen. Diesmal aber nicht wie so häufig mit der Frage, ob durch individuelle Auslegung die gesetzliche Vermutungsfolge des § 2270 BGB widerlegt werden kann. In dem Besprechungsfall hatten die Ehegatten sich gegenseitig zu nicht befreiten Vorerben berufen und jewe...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Aus den Gründen

1. Gemäß § 387 Abs. 1 ZPO ist über die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Zeugen, auszusagen, im Zwischenstreit zu entscheiden. Die Entscheidung ergeht vorliegend im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO, da die Parteien ihr Einverständnis hiermit erteilt haben. 2. Dem Antragsgegner und Zeugen steht kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.4 Vererbbarkeit des Insolvenzgeldanspruchs (Abs. 4)

Rz. 35 Nach Abs. 4 hat auch der Erbe des Arbeitnehmers Anspruch auf Insolvenzgeld. Entsprechend der bedarfsunabhängigen Lohnersatzfunktion des Insolvenzgeldes kann dieses auch von den Erben beansprucht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer vor dem Insolvenzereignis verstorben ist. Der Erbe hat für die Antragstellung die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 zu beachten. Anspr...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

I. Der Vater der Antragstellerin verstarb 1976 und wurde ausweislich des erteilten Erbscheins von ihr und ihrer Mutter zu gleichen Teilen beerbt. Der Erteilung des Erbscheins, demzufolge die Antragstellerin als Vorerbin und für den Fall ihres kinderlosen Versterbens die "Familie" des Erblassers als Nacherbin eingesetzt worden war, lag ein Testament vom 17. Oktober 1973 zu Gr...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Leitsatz

Setzt der Erblasser eine bestimmte Person zum Testamentsvollstrecker ein, so ist dies Ausdruck der Testierfreiheit, die Vorrang vor den Regelungen des § 45 BRAO hat. Tut er dies in Kenntnis dessen, dass der ausgewählte Rechtsanwalt bereits für einen der künftigen Miterben tätig war und hierbei sogar gegen den Erblasser vorging, so ist davon auszugehen, dass dies durch den Er...mehr

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AGS 11/2018, Bewertung eine... / 1 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung in den Gründen des amtsgerichtlichen Beschlusses statthafte Beschwerde des Betreuers (§ 81 Abs. 2 S. 2 GNotKG) ist auch i.Ü. zulässig; in der Sache bleibt sie jedoch ohne Erfolg, da die angefochtene Entscheidung im Ergebnis der Sach- und Rechtslage entspricht. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG bei der Festsetzung der Jahresgebühr 2...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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Feststellungsverfahren zur Bewertung von begünstigtem Vermögen (§ 13b ErbStG)

Leitsatz Beteiligter beim Feststellungsverfahren zur Bewertung des nach § 13b ErbStG begünstigten Vermögens Sachverhalt Die Klägerin war eine GmbH & Co KG. An einer zweiten GmbH & Co KG 2 waren als Kommanditisten A sen. und später durch Schenkung auch der Sohn (Beigeladener) beteiligt. In 2012 verstarb der A Sen. und wurde von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt. Nach dem...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Sachverhalt

(...) Die Beteiligten streiten darum, ob das notarielle Testament der Erblasserin vom ... mit dem sie den Beteiligten zu 5) zum Alleinerben eingesetzt hat, wirksam ist oder aber die Erblasserin zur Zeit der Errichtung dieses Testamentes bereits testierunfähig war, so dass das frühere Testament vom ... Geltung beansprucht. Zum Sachverhalt im Einzelnen wird zunächst auf die Dar...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Anlaufhemmung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 170 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 170 Abs. 5 AO getroffenen Sonderregelungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpfen an den nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO festzustellenden Beginn der Festsetzungsfrist an, ohne diese zu verdrängen. Solange also der Anlauf der Frist für die Festsetzung der Schenkungsteuer nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO gehemmt ist, kann § ...mehr

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zerb 10/2018, Vererblichkei... / Anmerkung

Mit seinem Urteil hat der BGH in der intensiv geführten Diskussion um den "digitalen Nachlass" einen wahrscheinlich nur vorläufigen Schlusspunkt gesetzt (vgl. Pruns, ZErb 8/2018, S. I). Allerdings hat das Gericht eine ganze Reihe bisher umstrittener Fragen gesetzes- und praxisnah beantwortet (zum Streitstand Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass, 2018). Wie das Gericht in dem L...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besteuerung des tatsächlichen Sachverhalts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes ist steuerlich solange und so weit ohne Bedeutung, als die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftes gleichwohl eintreten und bestehen lassen (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Vorrang des Faktischen überwiegt die Mängel der rechtlichen Gültigkeit. Allerdings müssen die wirtschaftlichen...mehr

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zfs 10/2018, Keine Einwilli... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zu Unrecht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 in vollem Umfang als zulässig behandelt. (…) Die Feststellungsklage des Kl. zu 2 ist nur teilweise zulässig." a) Zu Recht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 als zulässig angesehen, soweit sie darauf gerichtet ist, den ungekündigten Fortbestand der Versicherung mit der Endziffer 71 festzustellen. Ein r...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Erblasserschulden

Zum Passivbestand gehören gem. § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten, soweit sie vererbbar und nicht mit einer peremptorischen Einrede (z. B. Einrede der Verjährung oder Verwirkung) behaftet sind.[2] Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung des Erblassers ist die Verbindlichkeit nur insoweit zu passivieren, wie der Erblasser im Innen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wegfall oder Hinzutreten von Tatbestandsmerkmalen mit gesetzlicher Rückwirkung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auswirkung auf die Steuerschuld haben auch die Fälle, in denen ein Merkmal des die Steuerschuld auslösenden Tatbestandes aus anderen Gründen nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit kraft Gesetzes wegfällt. Hauptsächliche Anwendungsfälle sind die Änderung von Ansätzen in Schlussbilanzen, aus deren Zweischneidigkeit sich für das Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besonderheiten der Erbenhaftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 2 AO befasst sich mit der Erbenhaftung, § 265 AO mit der Vollstreckung gegen Erben. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 AO haben Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger si...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 hat, soweit sie auf die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses gerichtet ist, in der Sache Erfolg. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziff. 3 vom 25.11.2015 entspricht nicht der tatsächlich eingetretenen Erbfolge. Der angegriffene Beschluss des Nachlassgerich...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / I. Sachverhalt

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lag (vereinfacht) ein deutsch-französischer Erbfall zu Grunde. Der Erblasser, Herr Adrien Théodore Oberle, ein französischer Staatsangehöriger ist am 28.11.2015 (d. h. nach dem 17.8.2015) mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorben. Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Mangels einer erbrechtlichen Recht...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegen den Beklagten Ziffer 1) einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2329 BGB sowie gegen die Beklagte Ziffer 2) und 3) Pflichtteilsansprüche gem. § 2303 BGB. Die Klägerin ist die Schwester des Beklagten Ziffer 1), die Beklagten Ziffern 2) und 3) sind die Kinder des Beklagten Ziffer 1). Der Erbstreitigkeit findet ihren Ursprung im Erbfall des V...mehr

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zerb 9/2018, Entlassung aus... / Sachverhalt

Der Erblasser und der Beteiligte zu 3), sein Bruder, waren zu je ½ Miteigentümer mehrerer Immobilien in P, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Die Brüder waren Gründer und Gesellschafter zu je ½ der L Vermietungs- Beteiligungs- und Maschinenbau GbR (nachfolgend: GbR). Die GbR ist Eigentümerin eines gewerblich genutzten Grundstücks, das an die I-Hohlbohrtechnik Gebrüder L GmbH...mehr