Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Teilzeitarbeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4-7)

Rz. 23 Der Gesetzgeber gibt Eltern die Möglichkeit, während der Elternzeit gleichwohl einer Tätigkeit in einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, soweit dabei bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Dabei ist danach zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer eine bestehende Teilzeittätigkeit fortsetzen oder erstmals während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will. Hier ist... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 5 Satz 4 kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine bisher schon ausgeübte Teilzeitbeschäftigung fortführen. Diese darf allerdings mit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, berechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4), vereinbart sein. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit größer, kann der Arbeitnehmer ohne Reduzie... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich (bei einer Elternzeit für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform nach § 126b BGB) ablehnen. ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für eine Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 30 Der Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, hat unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5-7 einen Rechtsanspruch auf zweimalige Verringerung seiner bisherigen Arbeitszeit. Die Elternteilzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden (jeweils einschließlich der Grenzwerte) im Monatsdurchschnitt betragen (§ 15 Abs. 7 Nr. 3). Dabei kann auch eine schon bestehende Tei... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Fortsetzung bisheriger Teilzeitarbeit

Rz. 16 Will der Arbeitnehmer während der Elternzeit die bisherige Teilzeittätigkeit beim eigenen Arbeitgeber unverändert sofort oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, muss er das zusammen mit der Geltendmachung erklären. Danach besteht diese Möglichkeit nicht mehr[1], sondern der Arbeitnehmer ist darauf angewiesen, den Anspruch auf Elternteilzeit durch Verminderun... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.4 Folgen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit

Rz. 29 Durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis grds. in der Weise wieder auf, wie es vor der Elternzeit bestanden hat. Eine Ausnahme ist denkbar: Wurde das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit dauerhaft geändert, z. B. ein Teilzeit- statt eines Vollzeitarbeitsverhältnisses vereinbart, bleibt es trotz der vorzeitigen Beendigung der Eltern... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.3 Ablehnung des Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit

Rz. 37 Macht der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit geltend, besteht für den Arbeitgeber eine Verhandlungsobliegenheit. Verhandelt er nicht, stimmt er damit zwar noch nicht dem Anspruch auf Elternteilzeit zu. Der Arbeitgeber kann aber dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können, wenn e... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Einvernehmliche Verringerung der Arbeitszeit – Konsensverfahren

Rz. 28 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit im Rahmen der Vertragsfreiheit einvernehmlich eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Das stellt eine (auf die Dauer der Elternzeit befristete) arbeitsvertragliche Änderungsvereinbarung dar. Dabei sind sie rechtlich an keine Vorgaben gebunden. Die Zeitgrenze des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 von mindestens 15 Stunden pro Woche ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.1 Voraussetzungen für den Anspruch

Rz. 31 Soweit eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit – und auch auf eine wunschgemäße Lage der verringerten Arbeitszeit (§ 15 Abs. 7 Satz 1 und 3)[1]: Rz. 32 Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, i... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.2 Antragstellung durch den Arbeitnehmer

Rz. 33 Will der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch nach § 15 Abs. 6 geltend machen, mit einer verringerten Arbeitszeit eine Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber auszuüben, muss er dies form- und fristgerecht beantragen. Der Anspruch muss dem Arbeitgeber nach § 15 Abs. 7 Nr. 5 mindestens 7 Wochen bzw. 13 Wochen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit in der Phase v... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.5 Inhalt des Elternteilzeitarbeitsverhältnisses

Rz. 54 Die Rechte und Pflichten im Elternteilzeitarbeitsverhältnis richten sich nach dem Arbeitsverhältnis, das vor der Elternzeit bestanden hat. Lediglich die Arbeitszeit ist verringert und die Lage der Arbeitszeit entsprechend verändert. Daher kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Elternteilzeit auch durch sein Weisungsrecht eine andere Tätigkeit zuweisen, sola... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.7 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Rz. 70 Scheidet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit aus, ist für die Karenzentschädigung zu unterscheiden: Hat das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit geruht, ist sie nach § 74 Abs. 2 HGB zu berechnen, die vergütungslose Elternzeit bleibt dabei außer Betracht. Dem Arbeitnehmer kann nicht entgegengehalten werden, er hätte ja gar nicht arbeiten können, weil er sich in El... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.5 Prozessuales

Rz. 59 Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers formwirksam und fristgerecht ab, so darf der Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht einseitig verkürzen. Er muss zur Durchsetzung seines Teilzeitanspruchs vielmehr Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Gegenstand der Klage ist die Abgabe einer Willenserklärung, nämlich die Annahme des Angebots des Arbeitnehmers du... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.3 Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit

Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit nach dem TzBfG enthielt bis zum 31. Dezember 2018 nur den unbefristeten Wechsel zu einer kürzeren Arbeitszeit. Ein befristetes Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers war nach dem Gesetz unbeachtlich. Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 4 TzBfG war nämlich nur auf die Zustimmung des Arbeitgebers zu einer unbefristeten Verringerung de... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7 § 7 Teilzeitbeschäftigung

7.1 Vorbemerkungen Als der TV-V verhandelt und vereinbart wurde, bestand keine generelle gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Es galt, die bestehenden Regelungen in § 15b BAT/BAT-O bzw. § 14b BMT-G/BMT-G-O abzulösen. Diese enthalten einen Anspruch auf befristete Teilzeit in bestimmten Fällen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) als "Soll-Vorschrif... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.1 Vorbemerkungen

Als der TV-V verhandelt und vereinbart wurde, bestand keine generelle gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Es galt, die bestehenden Regelungen in § 15b BAT/BAT-O bzw. § 14b BMT-G/BMT-G-O abzulösen. Diese enthalten einen Anspruch auf befristete Teilzeit in bestimmten Fällen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) als "Soll-Vorschrift", der inhaltlich... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.4 Rückkehr zur Vollzeitarbeit (Absatz 2)

Sofern der Arbeitnehmer eine befristete Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 Satz 2 und 3 der Protokollerklärung zu § 7 Abs. 1 oder nach § 9a TzBfG ausgeübt hat, hat er nach Ablauf der befristeten Teilzeitbeschäftigung automatisch wieder einen Anspruch auf den zuvor geltenden Beschäftigungsumfang (in der Regel Vollzeitarbeit). Für den Fall der unbefristeten Teilzeitbeschäftigu... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.6 Auszubildende

Auszubildende sind grundsätzlich "vollbeschäftigt". Der TVAöD enthält deshalb keine mit § 7 vergleichbare Regelung, auch wenn in jüngster Zeit Teilzeit-Ausbildungsverhältnisse insbesondere im Bereich des Erziehungsdienstes zunehmend praktische Bedeutung erlangen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Ausb... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.13 Auszubildende

Die regelmäßige durchschnittliche Ausbildungszeit der Auszubildenden beträgt ebenfalls ab 1. Juli 2008 grundsätzlich 39 bzw. 40 Stunden wöchentlich. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, wonach sich die Ausbildungszeit nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit richtet (also nach § 8 Abs. 1 S... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.2 Andere Verteilung der Arbeitszeit (Absatz 3 Satz 2)

Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer ist an den Tagen Montag bis Mittwoch beschäftigt. Wenn er 5 Tage pro Woche arbeiten würde, hätte er 30 Urlaubstage im Kalenderjahr; bei 3 Tagen die Woche vermindern sich die 30 Urlaubstage um 3/5 auf 18 Urlaubstage pro Jahr... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.6 Vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeit

§ 8 Abs. 2 TVöD regelt die Abgeltung von Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TVöD festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden. Für diese sog. Mehrarbeitsstunden erhält der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenent... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Freistellung von der Arbeit / 5.4 Freistellung zur Stellensuche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Nach § 629 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Freizeit zur Stellensuche . Als Teil der den Arbeitgeber treffenden arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht ist der Arbeitnehmer freizustellen, um sich während des auslaufenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Ergänzt wir... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Pauschalversteuerung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

5.1 Schaubild kurzfristige Beschäftigungen Tz. 42 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 5.2 Schaubild geringfügige Beschäftigungen (geringer Umfang, geringer Arbeitslohn) Tz. 43 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Schaubild geringfügige Beschäftigungen (geringer Umfang, geringer Arbeitslohn)

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Schaubild kurzfristige Beschäftigungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien... mehr