Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Elterngeld Plus (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 21 Mit dem Elterngeld Plus hat der Gesetzgeber eine Gestaltungskomponente in das BEEG eingeführt, durch die Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, länger vom Elterngeld profitieren können.[1] Demnach sieht § 4 Abs. 3 Satz 3 mit dem Elterngeld Plus eine Verlängerungsoption für den Bezug von Elterngeld vor. Danach kann die berechtigte Person jeden ihr...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli...mehr

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Kindergeld / 8.7 Teilzeit-Bildungsmaßnahmen

Die Absolvierung von Teilzeit-Bildungsmaßnahmen ist regelmäßig als Ausbildung anzuerkennen, wenn die reine Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit mindestens 10 Wochenstunden umfasst.[1] Bei Unterricht ist u. E. auf die Zahl der Unterrichtsstunden abzustellen. Bei einer tatsächlichen Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit von weniger als 10 Wochenstunden fordert die Verwaltung z. B., d...mehr

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Kindergeld / 11.3 Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst i. S. d. BFDG wird in einer vom Bundesamt für Familie und und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannten Einsatzstelle geleistet. Dieser Freiwilligendienst dauert mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate, im Ausnahmefall bis zu 24 Monate. Er kann auch in Teilzeit geleistet werden. Ein Kind wird berücksichtigt, wenn es den Bundesfreiwilligendi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.3 Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit

Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit nach dem TzBfG enthielt bis zum 31. Dezember 2018 nur den unbefristeten Wechsel zu einer kürzeren Arbeitszeit. Ein befristetes Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers war nach dem Gesetz unbeachtlich. Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 4 TzBfG war nämlich nur auf die Zustimmung des Arbeitgebers zu einer unbefristeten Verringerung de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7 § 7 Teilzeitbeschäftigung

7.1 Vorbemerkungen Als der TV-V verhandelt und vereinbart wurde, bestand keine generelle gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Es galt, die bestehenden Regelungen in § 15b BAT/BAT-O bzw. § 14b BMT-G/BMT-G-O abzulösen. Diese enthalten einen Anspruch auf befristete Teilzeit in bestimmten Fällen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) als "Soll-Vorschrif...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.1 Vorbemerkungen

Als der TV-V verhandelt und vereinbart wurde, bestand keine generelle gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Es galt, die bestehenden Regelungen in § 15b BAT/BAT-O bzw. § 14b BMT-G/BMT-G-O abzulösen. Diese enthalten einen Anspruch auf befristete Teilzeit in bestimmten Fällen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) als "Soll-Vorschrift", der inhaltlich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.4 Rückkehr zur Vollzeitarbeit (Absatz 2)

Sofern der Arbeitnehmer eine befristete Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 Satz 2 und 3 der Protokollerklärung zu § 7 Abs. 1 oder nach § 9a TzBfG ausgeübt hat, hat er nach Ablauf der befristeten Teilzeitbeschäftigung automatisch wieder einen Anspruch auf den zuvor geltenden Beschäftigungsumfang (in der Regel Vollzeitarbeit). Für den Fall der unbefristeten Teilzeitbeschäftigu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.6 Auszubildende

Auszubildende sind grundsätzlich "vollbeschäftigt". Der TVAöD enthält deshalb keine mit § 7 vergleichbare Regelung, auch wenn in jüngster Zeit Teilzeit-Ausbildungsverhältnisse insbesondere im Bereich des Erziehungsdienstes zunehmend praktische Bedeutung erlangen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Ausb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.13 Auszubildende

Die regelmäßige durchschnittliche Ausbildungszeit der Auszubildenden beträgt ebenfalls ab 1. Juli 2008 grundsätzlich 39 bzw. 40 Stunden wöchentlich. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, wonach sich die Ausbildungszeit nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit richtet (also nach § 8 Abs. 1 S...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.2 Andere Verteilung der Arbeitszeit (Absatz 3 Satz 2)

Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer ist an den Tagen Montag bis Mittwoch beschäftigt. Wenn er 5 Tage pro Woche arbeiten würde, hätte er 30 Urlaubstage im Kalenderjahr; bei 3 Tagen die Woche vermindern sich die 30 Urlaubstage um 3/5 auf 18 Urlaubstage pro Jahr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unternehmen des Arbeitgebers (§ 19a Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Anwendungsbereich ist sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch hinsichtlich des Unternehmensalters des ArbG begrenzt. Dies wird durchaus kritisiert, Möllmann/Zantopp, DStR 2020, 2817, 2821; Hamacher/Jeuckens, NWB 2021, 964, 971; BR-Drs 51/21, Beschluss S 6, resultiert jedoch letztlich aus der Fokussierung des Gesetzgebers auf k...mehr

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Nebentätigkeit / 8 Elternzeit

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG kann während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Stunden ausgeübt werden. Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG bedarf eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann hierbei innerhalb von 4 Wochen, jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen, schriftlich ablehnen, § 1...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / Zusammenfassung

Überblick Bezieht ein Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen, sind diese beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch ausschließlich auf die Entgeltersatzleistung selbst. Erhält der Arbeitnehmer daneben auch arbeitgeberseitige Leistungen, gelten diese nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Zuschüsse des Arbeitgebers zu bes...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.2 Begriff der Mehrarbeit

Rz. 4 Unter Mehrarbeit i. S. d. § 207 ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen, sondern die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (BAG, Urteile v. 8.11.1989, 5 AZR 642/88, v. 3.12.2002, 9 AZR 462/01, und v. 21.11.2006, 9 AZR 176/06). Nach § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) v. 6.6.19...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Da die Eckpunkte der bisherigen tariflichen Regelungen zur Eingruppierung in erheblichem Umfang in die neuen Regelungen übernommen wurden, kann bei Eingruppierungs- und Zulagenvorgängen auf eine gefestigte Rechtsprechung und den sich daraus ergebenden Grundsätzen weiterhin zurückgegriffen werden. Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haush...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.4 Anwendung der Vorschriften des Teils 3

Rz. 16 Für gleichgestellte behinderte Menschen sind die Vorschriften des Teils 3 des SGB IX anzuwenden mit Ausnahme des § 208 und der Vorschriften des Kapitels 13. Wesentlich sind Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze, Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten gerecht werdende Beschäftigung, auf behinderungsrechte Einrichtung und Ausstattung des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2.2 Mehrfachanrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Auf bis zu 3 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden können auch Teilzeitbeschäftigte; dies lässt Satz 2 zu. Voraussetzung ist aber auch hier, dass deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 2 verweist auf Satz 1, also auch auf die dort genannte Voraussetzung. Teilzeitbeschäftigte, die wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, we...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.5 Entgegenwirken von Benachteiligungen (Nr. 5)

Rz. 28 Nr. 5 befasst sich mit den Hilfen, die nicht durch Nr. 1 bis 4 abgedeckt werden. Insofern hat die Nr. 5 eine Art Auffangfunktion hinsichtlich der Zielsetzung des § 10. Entscheidend ist, dass behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen nicht benachteiligt werden. Dieses Grundrecht ergibt sich allerdings auch schon aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me...mehr

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Entgelt / 8.5 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TVöD das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit von 39 Wochenstunden. Hinsichtlich der Ausnahmen sowie weiterer Besonderheiten der Rechtsprechung zum Entgelt für Teilzeitkräfte wird auf die Ausführungen z...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz [1], Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitge...mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Mit der Regelung des § 29 Abs. 1 TVöD erhält der Beschäftigte aus den dort aufgezählten Anlässen Arbeitsbefreiung nach Arbeitstagen. Bei Vorliegen eines derartigen Anlasses ist der Beschäftigte jedoch nicht frei in seiner Wahl, wann er den bzw. die Freistellungstage beanspruchen will. Zwar kann der Tarifnorm nicht entnommen werden, dass die Freistellung genau am Ereignistag ...mehr

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Familienangehörige des Arbe... / 5 Arbeitsvertragliche Vorgaben

Im Hinblick darauf, dass bei der Beschäftigung zwischen Ehegatten der für ein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis typische Interessengegensatz nur in eingeschränkter Form anzutreffen ist, sind an den Nachweis eines Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses relativ strenge Anforderungen zu stellen. So muss der (schriftliche) Arbeitsvertrag eindeutige und klare Regelungen enth...mehr