Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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§ 8 Kosten und Gebühren / i) Geschäftsgebühr entsteht nach Verfahrensgebühr

Rz. 189 Durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. Justizmodernisierungsgesetz, JuMoG v. 22.12.2006, BGBl I, S. 3416) hatte der Gesetzgeber durch die Formulierung "Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr […] entsteht" deutlich gemacht, dass die Geschäftsgebühr auch dann anzurechnen ist, wenn diese Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Entnahmewert/Aufgabewert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 Nr 4, § 16 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird ein WG dem BV entnommen und im PV für die Einkünfteerzielung verwendet (zB Gebäude des BV wird ins PV überführt oder (BFH BFH/NV 2021, 1169) die gewerbliche Prägung einer PersGes entfällt), stellt sich die Frage, wie diese Entnahme anzusetzen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Absetzungsvolumen

Rn. 489 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das AfS-Volumen wird durch die für den Bodenschatz aufgewendeten AK bestimmt (BFH BStBl II 2016, 607; BFH BStBl II 2023, 695). Nach verbreiteter Auffassung sollen HK bei Bodenschätzen idR keine Rolle spielen ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 518 (04/2023); wohl Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 231 (44. Aufl 2025) im Umkehrschluss). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinneinkünfte

Rn. 103 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG entscheidet nicht, ob WG zum BV gehören (Frage der §§ 4, 5 EStG) welche WG des BV abzuschreiben sind (Frage des § 6 Abs 1 Nr 1 EStG: nur WG des AV). Daher ist ein zu Unrecht in der Vorjahresbilanz aktiviertes und deshalb in der Bilanz erfolgsneutral auszubuchendes WG nicht abschreibbar (FG Hamburg EFG 1994, 868 rkr). Rn. 104 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das AfA-Ende

Rn. 410 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist bis zur "vollen Absetzung" (§ 7 Abs 4 S 1 EStG) fortzuführen, dh bis bei Bilanzierern der Bilanzansatz EUR 0 oder EUR 1 (Erinnerungswert) erreicht ist bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und Überschussrechnern (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) die Summe der AfA (inkl AfaA) den AK/HK oder der Ersatz-Bemessungsgrundlage (zB Teilwert) entspricht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Pflicht zur Vornahme der AfA (§ 7 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 222 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG "ist" jeweils ein Teil der AK/HK abzusetzen. Daraus folgt (auch s Rn 2): Nur das "Ob" der AfA ist zwingend (BFH BStBl II 2010, 1035; BFH BFH/NV 2008, 1660; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 233 (04/2023)). Der StPfl kann also nicht wählen, ob er AfA vornehmen möchte oder nicht, je nachdem, ob er den Gewinn mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Eigenaufwand des Unternehmer-Ehegatten auf das Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten, wenn beide Miteigentümer des Grundstücks sind

Rn. 48 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks, E1 ist der Unternehmer-Ehegatte, E2 der Nichtunternehmer-Ehegatte. Auf dem Grundstück errichten sie ein (ausschließlich von E1 genutztes) betriebliches Gebäude, deren AK/HK trägt ausschließlich E1. Daraus folgt (BFH BStBl II 2016, 697; BMF v 16.12.2016, BStBl I 2016, 1431 mw Einzelheiten, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 109 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Absetzungen kommen nur auf solche AfA-fähigen WG in Betracht, für die dem StPfl eine Absetzungsmasse (= AfA-Volumen) zur Verfügung steht. Ist ein WG beim StPfl 1 bereits abgeschrieben, aber noch einsatzbereit, gibt es kein AfA-Volumen mehr für ihn. Jedoch könnte der StPfl 2, der es entgeltlich erworben hat, das WG erneut abschreiben; erwirb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Keine Einlagen?

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der fortgeführte Buchwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 3, 5 EStG, § 11d EStDV)

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6 EStG, § 11d EStDV sehen folgende Fälle vor, in denen weder die AK/HK noch der (niedrigere) Teilwert die AfA-Bemessungsgrundlage bilden, sondern vielmehr (zwingend) der fortgeführte Buchwert des Rechtsvorgängers:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) ABC zu § 7 Abs 1 S 5 EStG

Rn. 156 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Abschreibbarkeit Auch durch Einlage dem BV zugeführte WG sind abschreibbar (BFH BStBl II 1984, 312; BFH BFH/NV 1993, 229); dies setzt § 7 Abs 1 S 5 EStG denklogisch nunmehr voraus. Als Begründung heranziehen könnte man die Wertverzehrsfunktion der AfA (Bordewin, DStZ 1985, 11; s Rn 9, 9a) die Kostenverteilungsfunktion der AfA (s Rn 9, 9a) eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, Eigentumswohnung), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Terminologie

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Begriffe stammen aus der Buchhaltersprache (zu den Begriffen auch s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 9 (04/2023)): Ansatz: Zunächst ist ein Geldbetrag aufzuzeichnen, dh "anzusetzen". Absetzung/Abschreibung: Dieser "Ansatz" wird durch einen anderen Geldbetrag vermindert, dh vom ursprünglichen Geldbetrag wird etwas "abgesetzt"/"abge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.1 Ansatz des Darlehens

In der Handelsbilanz ist das Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgebracht werden muss, hierbei sind künftige Preis- und Kostensteigerungen bzw. -minderungen zu berücksichtigen. In der Steuerbilanz muss das Gesellschafterdarlehen sinngemäß nach § 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.3 Einlage der Organbeteiligung

Rz. 900 Ein Ausgleichsposten ist nach § 14 Abs. 4 S. 5 KStG aufzulösen, wenn die Organbeteiligung verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt wird. Dieser Fall wird der Veräußerung gleichgestellt. Dies ist systematisch zutreffend, da die verdeckte Einlage nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG grds. mit dem Teilwert zu bewerten ist. Es kommt daher bei dem Organträger zum Ausweis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stillen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), [...] für das einzelne Wirtschaftsgut 800 ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.8 Organschaft

Rz. 67 Die gewerbesteuerliche Organschaft ist in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt. Folge der gewerbesteuerlichen Organschaft ist, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt. Trotz dieser Fiktion bilden Organgesellschaft und Organträger kein einheitliches Unternehmen.[1] Sie bleiben vielmehr selbstständige Gewerbebetriebe.[2] Nur die GewSt-Pflicht wird...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 85 Die GewSt erfasst bei Personenunternehmen nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb. Das ergibt sich zwar nicht aus § 7 GewStG, wohl aber aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Folglich sind diejenigen Vorschriften, die mit dem Charakter der GewSt als Objektsteuer nicht im Einklang stehen, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als Grund...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.4 Buchgewinn bei Grundstücksentnahme für eigene Wohnzwecke

Rz. 93 Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 5 EStG ist der Gewinn, der auf die Entnahme eines Grundstückes entfällt, steuerfrei, wenn das Grundstück für Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird und das Grundstück seit dem Veranlagungszeitraum 1986 zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört.[1] Da die Entnahme mit dem Teilwert § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewert...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.5 Bewertungsvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.1 Offene Einlage zum gemeinen Wert

Rz. 72 Werden dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt, handelt es sich steuerlich um einen tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG.[1] Beim Gesellschafter kommt es insoweit zu einer Realisierung der stillen Reserven. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist auf die offene Sacheinlage nicht anzuwenden. Dieser Vorgang erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs....mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.1 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 76 Die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) ist in Anlehnung an die vGA in R 8.9 Abs. 1 KStR 2022 wie folgt definiert: "Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlage einen einlagefähigen Vermögens...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.3 Abgrenzung zu außerbilanziellen steuerlichen Merkposten

Rz. 26 Es gibt steuerliche Merkposten der Gewinnermittlung, die außerbilanziell zu führen sind und steuerlich nicht gesondert festgestellt werden. Diese außerbilanziellen Merkposten wirken sich, soweit ein weiterer Umstand eintritt, auf das zu versteuernde Einkommen aus. Im Gegensatz zu den außerbilanziellen Korrekturen wirken sich die außerbilanziellen Merkposten nicht im J...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren/§ 8b KStG Freistellung

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Rz. 120 Praxis-Beispiel Beispiel Eine Kapitalgesellschaft veräußert eine Tochterkapitalgesellschaft (Buchwert 110; Teilwert bzw. Marktwert 200) für 160 an ihren Gesellschafter. I. H. d. Differenz zwischen dem Marktpreis und dem ver...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.7 Schenkungen und Erbschaften

Rz. 87 Schenkungen und Erbschaften erfolgen aus privatem Anlass. Ertragsteuerlich kommt es zu einer nicht steuerbaren Vermögensmehrung, da die Einkommensteuer eine Erwerbseinkommensteuer und keine allgemeine Bereicherungssteuer darstellt.[1] Wird der Gegenstand nach der Schenkung/Erbschaft erstmals betrieblich genutzt bzw. dem Unternehmen zugeordnet, kommt es zu einer Einlag...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.102 Teilwert

Künkele/Mitrovic, Teilwertabschreibungen auf Darlehen in Unternehmensgruppen, BC 9/2024, S. 397; Cremer, Teilwertabschreibung auf hybride Anleihen, BBK 6/2024, S. 282; Kolbe, Steuerliche Teilwertabschreibung auf börsengehandelte hybride Anleihen – Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 23.8.2023 – XI R 36/20, StuB 6/2024, S. 210; Prinz, BFH zur Zulässigkeit einer Teilwertabsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs. 5 S. 1, S. 2)

Rz. 193 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG erfasst negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem bei einer Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung erzielt werden ("infolge der Absätze 1 und 2"). Es handelt sich um die Einkünfte, die von dem übertragenden Rechtsträger im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt und dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.5 Abgrenzung zum UmwStG 1995

Rz. 24 Das UmwStG 2006 ist als Art. 6 des "Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 7.12.2006[1] erlassen worden. Es ersetzt das UmwStG v. 28.10.1994[2], folgt ihm zwar in der Gliederung, stellt jedoch eine weitgehende Neufassung mit teilweise grundlegend abwe...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 72 Das UmwStG 2006 ist nur anwendbar, wenn die Voraussetzungen des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs erfüllt sind.[1] § 1 Abs. 1 bis 4 UmwStG differenzieren nach dem sachlichen und den persönlichen Anwendungsbereich. Fehlen die Voraussetzungen, ist die Umwandlung nicht steuerneutral, auch wenn die übrigen Tatbestandsmerkmale der §§ 3ff. UmwStG erfüllt sind. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Zivilrechtliche Umwandlungsbilanz

Rz. 9 Zivilrechtlich hat der übertragende Rechtsträger, mit Ausnahme im Fall des Formwechsels, zwingend eine Umwandlungsbilanz (Übertragungsbilanz) aufzustellen. Dies ist nach § 17 Abs. 2 UmwG Voraussetzung für die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister. Stichtag der Umwandlungsbilanz ist der Schluss desjenigen Tags, der dem Umwandlungsstichtag nach § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr