Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 149 [Autor/Stand] Erfüllt das Verhalten des Täters den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung mehrfach oder neben § 378 AO noch den Tatbestand einer anderen Bußgeld- oder Strafvorschrift, so stellt sich die Frage, wie sich die verschiedenen Gesetzesvorschriften zueinander verhalten. Grundsätzlich sind die Konkurrenzverhältnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht genauso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte durch diese allgemein gehaltene Wendung der Vorschrift (des damaligen § 367 RAO 1919) ein möglichst weites Anwendungsgebiet eröffnen[2]. Der Begriff "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl." ist deshalb extensiv auszulegen[3]. Er umfasst bei weitgehender Auslegung jede Person, die dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Darstellung der vertretenen Meinungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Auffassungen weichen voneinander ab, soweit es darum geht, den höheren Grad an Fahrlässigkeit, der die Leichtfertigkeit auszeichnet, näher zu bestimmen. Im Wesentlichen lassen sich drei Meinungen unterscheiden. Die h.M. geht von der Überlegung aus, dass sich der Begriff der Leichtfertigkeit im StGB und in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen, vorneh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Stellungnahme

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Auffassung von Kopacek löst das Problem nicht, sondern verlagert es nur. Die Frage, ob ein leichtfertiges Handeln vorliegt oder nicht, hängt danach davon ab, wieweit im Einzelfall die sog. normalen Sorgfaltspflichten reichen und wo die zusätzlichen beginnen. Dies trägt nicht dazu bei, die Entscheidung im Einzelfall zu erleichtern[2]. Andererseits leuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

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zfs 09/2022, Beweisverwertung eines mitgehörten Telefonats im Auto

Hinweis Der Vernehmung des von der Klägerpartei benannten Zeugen Z wird beklagtenseits widersprochen. Denn dieser hat als Beifahrer das streitgegenständliche Telefonat über die Frei- und Lautsprecheranlage im Auto des Klägers nicht zufällig mitgehört. Vielmehr hat der Kläger den Beklagten selbst aktiv angerufen in Kenntnis, dass Z als Beifahrer zuhört und gleichwohl den Bekl...mehr

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zfs 09/2022, Stegbauer, Das Urteil in Straf- und Bußgeldsachen, C.H.BECK, 5. Auflage, 2022, XXIV, 341 S., kartoniert 69 EUR, ISBN 978-3-406-78682-2

Das einst von Rösch begründete und von Stegbauer fortgeführte Werk zum Urteil in Straf- und Bußgeldsachen bietet mehr als es der Titel verspricht. Denn neben den Essentialia der Tenorierung und Urteilsbegründung gibt es auch zusätzliche Hilfestellungen und Anleitungen für verschiedene Verfahrenssituationen. Erfreulich ist, dass das Werk im Vergleich zur früheren zweiten Aufl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Stand] Während bei § 370 AO (jedenfalls in der Begehungsvariante des Abs. 1 Nr. 1 und 2) jedermann Täter bzw. Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung sein kann (s. § 370 Rz. 80 ff.), wendet sich § 378 AO in allen Tatalternativen nur an bestimmte Tätergruppen. Normadressaten sind der Stpfl. und Personen, die die Angelegenheiten eines Stpfl. wahrnehmen. Der Täterk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Berichtigungserklärung

Rz. 129 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 378 Abs. 3 AO waren bis zur Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz an die Berichtigung die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei § 371 Abs. 1 AO (s. Rz. 125.1). Nach der Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das AO-Änderungsgesetz[2] kann hinsichtlich § 378 AO nicht mehr un...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / III. Zusammenfassung

Ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, entscheidet das Vorliegen der in § 1 BerHG genannten Voraussetzungen. Die Frage ob eine Beratungshilfe "außergerichtlich" oder "innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens" liegt, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet. Abgrenzungspunkte ergeben sich dabei nur aus Lit. und Rspr., nicht aus dem Gesetz selbst. Im Strafverfa...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Kritik

Die grundsätzliche "Befürwortung" der Beratungshilfe im Strafvollstreckungsverfahren dürfte diskussionswürdig sein. Angelegenheiten des Strafvollstreckungsrechts sind dem Strafrecht zugehörig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich die Regelung des Strafvollstreckungsrechts in der StPO wiederfinden. Das Verfahrensrecht sieht hier weitestgehend Entscheidungen der Strafgeri...mehr

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zfs 08/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II Online, 21. September 2022 (2,5 Std. FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 3. Quartal – Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht Online, 28. September 2022 (2,5 Std. – kein FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 4. Quartal – Kanzleinachfolge im Verkehrsrecht Online, 5. Oktober 2022 (2,5 Std. ...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / I. Situation im Strafrecht

Im Gegensatz zum bußgeldrechtlichen Fahrverbot hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen bei der strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis im Gesetz verankert, § 69a Abs. 2 StGB. Die Norm lautet: Zitat "Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßrege...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / Einführung

Nach § 1 FeV steht die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich jeder Person frei. Allerdings führt der Verordnungsgeber hier auch an, dass für bestimmte Verkehrsarten eine Erlaubnis erforderlich ist. So wird in § 2 Abs. 1 StVG beschrieben, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine Fahrerlaubnis benötigt wird. Dabei versteht man nach § 1 Abs. 2 StVG unter einem Kraftfahrzeu...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / D. Fazit

Das Bußgeldrecht ist in vielen Bereichen flexibler als das Strafrecht. Es handelt sich ja auch um Verwaltungsunrecht, das mit einem anderen Instrumentarium sanktioniert wird als dies bei strafrechtlichen Verfehlungen der Fall ist. Soll die Nebenfolge Fahrverbot angeordnet werden, kann dies auch unter der Nutzung von Beschränkungen und Auflagen geschehen, die im Einklang mit ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

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zfs 07/2022, Geltendmachung von versicherungsvertraglichen Ansprüchen bei vorläufiger Deckung

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten Ihre Versicherungsnehmerin. Diese hat ihr Fahrzeug mit der von Ihnen benannten Elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVN) auf sich zugelassen. Noch bevor der Hauptvertrag zustande gekommen ist, hatte unsere Mandantin einen Verkehrsunfall, wegen dem nunmehr Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Wir suchen daher im Ra...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / C. Praktische Durchführung

Was gilt es also bei der Anordnung im konkreten Fall zu berücksichtigen? Die Anordnung eines Fahrverbots mit Auflagen muss zunächst die vorher erforderlichen Prüfungsschritte durchlaufen haben: Der Tatrichter muss den Tatbestand bejahen, um überhaupt die Rechtsfolge "Fahrverbot" anordnen zu dürfen. Auf der Rechtsfolgenseite muss der Tatrichter ein Fahrverbot überhaupt noch an...mehr

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zfs 07/2022, TAGUNG

Crashkurs Verkehrsrecht – für (Wieder-)Einsteiger Königstein im Taunus, 22./23. August 2022 (13,00 Std. – kein FAO) Onlineseminare >Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II Online, 21. September 2022 (2,5 Std. FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 3. Quartal – Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht Online, 28. September 2022 (2,5 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3 Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art mit überwiegendem Strafcharakter

Rz. 140 Das StGB normiert in §§ 38ff. StGB ein zweispuriges System der Reaktionen auf eine rechtswidrige Tat. Es unterscheidet zwischen Strafen einerseits, deren Voraussetzungen und Zumessungsgrundlage die Schuld des Täters ist, und in die Zukunft gerichteten vorbeugenden Maßnahmen andererseits, die entsprechend dem Schutzzweck des Strafrechts unabhängig vom Maß der Schuld d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Allgemeine Grundlagen des Strafrechts

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In Abhängigkeit von der Bedeutung des entsprechenden Rechtsguts sowie des daraus resultierenden Schweregrads der Tat werden Straftaten in Verbrechen und Vergehen differenziert. Maßgeblich ist die angedrohte Mindeststrafe. Bei Verbrechen handelt es sich um Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Täterkreis

Rn. 122 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Dem Ordnungswidrigkeitenrecht liegt – im Gegensatz zum Strafrecht – gemäß § 14 OWiG die sog. Einheitstäterlösung zugrunde (vgl. HdR-E, HGB § 334, Rn. 5f., 26; Haufe HGB-Komm. (2021), § 334, Rn. 9). Demnach handelt jeder der an einer Ordnungswidrigkeit ­Beteiligten ordnungswidrig; die im Strafrecht vorzunehmende Unterscheidung zwischen Tätern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 331 Abs. 1 Nr. 2

Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse eines Konzerns (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.) im KA (vgl. §§ 290ff., 297ff. und 315e), Konzernlagebericht einschließlich nichtfinanzieller Erklärung sowie im gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. §§ 315–315d) oder Konzernzwi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Vorsatz und Fahrlässigkeit

Rn. 50 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Strafbarkeit einer Tat nach § 331 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 erfordert vorsätzliches Handeln. Bedingter Vorsatz ist ausreichend. Das Erfordernis der vorsätzlichen Handlung ergibt sich aus den allg. strafrechtlichen Grundsätzen; eine Strafbarkeit bei fahrlässigem Handeln ist nur gegeben, sofern das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Das i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Konkurrenzen

Rn. 139 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Behandlung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Ordnungswidrigkeiten folgt den §§ 19ff. OWiG (vgl. HdR-E, HGB § 334, Rn. 7, 34). Liegen mehrere Tatbestände des § 20 PublG tateinheitlich vor, wird nach § 19 OWiG nur eine Geldbuße festgesetzt. Im Gegensatz dazu sieht § 20 OWiG bei Tatmehrheit die gesonderte Festsetzung einer Geldbuße für jed...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.2 Zertifizierter Steuerpflichtiger – Verhandlungsergebnis im Rat

Das ursprünglich in dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthaltene Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen ist in der RL 2018/1910 nicht enthalten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Konsignationslagerregelung und die Reihengeschäftsdefinition seit 1.1.2020 unabhängig von der Beteiligung sog. zertifizierter Steuerpflichtiger Anwendung finden. Hierfür mögen bei ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe

Ausgewählte Literaturhinweise: Christ, Zuwendungen in der Familie und Steuern, NZFam 2014, 322; Geck/Messner, ZEV-Report Steuerrecht, ZEV 2016, 77; Gehm, Strafrecht: Hinterziehung von Schenkungsteuer bei Nichtangabe von Vorschenkungen, PStR 2015, 189; Götz, Schenkungsteuerliche Folgen eines Verzichts auf ein vorbehaltloses Nießbrauchsrecht, LSK 2009, 510408; Götz, Schenkungsteu...mehr

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zfs 06/2022, Von Brauereipferden, Alkoholwegfahrsperren und anderen modernen Assistenzsystemen

Kennen Sie den Leinenfängerfall des Reichsgerichts von 1897? Oder den berühmten Kölner "Brauereipferd in der Kneipe Fall" von 1984? Im ersteren Fall ging es darum, dass ein Kutscher wusste, dass eines seiner Pferde ein sog. Leinfänger war, also ein Pferd, das offenbar willentlich durch Einklemmen der Leine zwischen Hinterbacken und Schweif sich der lästigen Leine befreien ka...mehr

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zfs 06/2022, TAGUNG

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht – kostenfrei Online, 29. Juni 2022 (1,0 Std. – kein FAO) Crashkurs Verkehrsrecht – für (Wieder-)Einsteiger Königstein im Taunus, 22./23. August 2022 (13,00 Std. – kein FAO) Onlineseminare Onlineseminar – Fahrverbot in Bußgeldsachen Online, 29. Juni 2022 (2,5 Std. FAO) Die Verkehrsanwältin – Onlineseminar von Frau zu Frau – Teil 1 – Ver...mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen:

II. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Den von ihm zur Beschwerdebegründung vorgetragenen Annahmen, der Strafrichter habe in seinem Urt. v. 23.3.2021 die Kraftfahreignung des Antragstellers abschließend beurteilt und bejaht, hieran sei der Antragsgegner nach § 3 Abs. 4 S. 1 StVG gebunden, kann nicht gefolgt werden. Wie das VG...mehr

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AGS 05/2022, StichwortKommentar Nachbarrecht: Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht - Alphabetische Gesamtdarstellung

Herausgegeben von Prof. Dr. Curt M. Jeromin, PD Dr. Dr. Bernhard Klose, Prof. Dr. Gerhard Ring, Dr. Hubertus Schulte Beerbühl. 2021. Nomos Verlag, Baden Baden. 1.356 S., 128,00 EUR Die Nachbarn kann man sich in der Regel nicht aussuchen. Dieser Umstand birgt oftmals Konfliktsituationen, da nur selten die Interessen und Vorstellungen im Rahmen einer nachbarschaftlichen Beziehu...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / V. Vertrauensgesichtspunkte

Der Rechtsanwalt kann sich nach Auffassung des OLG Brandenburg auch nicht auf Vertrauensgesichtspunkte berufen, weil das AG eine Beiordnung ohne Bewilligung von PKH und ohne Pflichtverteidigerbestellung ausgesprochen hat. Denn dem Rechtsanwalt habe als Fachanwalt für Strafrecht bekannt sein müssen, dass es in erster Linie ihm als Verteidiger nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO oblag...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VIII. Rechtsfolge

Rz. 44 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Missbrauchs vor, kann sich der Steuerpflichtige nicht auf den im Unionsrecht vorgesehenen Vorteil berufen. Gleiches gilt für nationale Normen, die der Umsetzung einer vorteilsgewährenden Richtlinienbestimmung dienen (vgl. Rz. 24). Die Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Behörden und Gerichte sind zug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgeschlossenheit der Vortat

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuerhehlerei setzt eine rechtswidrige und hinsichtlich des objektiven Tatbestands abgeschlossene Vortat (Einfuhrabgaben- und Verbrauchsteuerhinterziehung/Bannbruch) voraus. Umstritten ist jedoch, ob es sich um eine nicht nur rechtlich vollendete, sondern auch tatsächlich beendete Vortat handeln muss (zur Rechtswidrigkeit und zur Abgrenzung zwischen...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Arendt, Die Bereicherungsabsicht bei der Steuerhehlerei, ZfZ 1979, 229; Bach in ERST, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 374 AO; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelu...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. System des Jugendschutzes

Rz. 247 Nach dem Jugendschutzgesetz sind Kinder Personen unter 14 Jahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG), wohingegen als jugendliche Personen solche erfasst werden, die 14 Jahre alt sind, aber noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG).[233] Eine entsprechende Regelung enthält auch § 3 Nr. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Jugendschutz so...mehr

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§ 4 Medienrecht / 2. Organisation des Jugendschutzes

Rz. 251 Der Jugendschutz hat in Deutschland einen so hohen Stellenwert, dass man sich nicht alleine auf die präventive Wirkung von Gesetzen verlässt.[246] Das Strafrecht, etwa die Vorschrift über Pornographie (§ 184 StGB), kommt lediglich als "ultima ratio" zur Anwendung, so dass vor dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft, quasi als Vorfilter, zahlreiche organisatorische Maßn...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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zfs 04/2022, zfs Aktuell / Strafrecht

Straftatbestand "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 9.2.2022 – 2 BvL 1/20) Mit am 1.3.2022 veröffentlichten Beschluss v. 9.2.2022 hat der Zweite Senat des BVerfG auf Vorlage des AG Villingen-Schwenningen § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, der sog. Einzelrennen unter Strafe stellt, für mit dem Grundgesetz vereinba...mehr

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zfs 04/2022, zfs Aktuell / Straftatbestand "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 9.2.2022 – 2 BvL 1/20)

Mit am 1.3.2022 veröffentlichten Beschluss v. 9.2.2022 hat der Zweite Senat des BVerfG auf Vorlage des AG Villingen-Schwenningen § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, der sog. Einzelrennen unter Strafe stellt, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Der Gesetzgeber habe den Tatbestand hinreichend konkretisiert und so dem aus dem Gewaltenteilungsgebot folgenden Bestimmtheitsgrundsatz ...mehr

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zfs 04/2022, Das Rehabilitationsmanagement aus Sicht des Geschädigtenvertreters

Neulich erreichte mich der Anruf eines Case-Managers eines von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht anerkannten Rehabilitationsdienstes. Er stellte sich am Telefon vor und bevor ich überhaupt etwas sagen konnte, begann er zunächst einmal, mir sein Unternehmen vorzustellen und mitzuteilen, was seine Aufgaben sind und erklärte mir die Vorzüge des Rehabilitationsmanagements. Na...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Medikamente am A... / 2.1 Folgen von Verstößen

Bei Verletzungen ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht müssen Unternehmer und in Stellvertretung ihre Führungskräfte mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die sich aus dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Arbeitsschutzgesetz ergeben.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 45 Bindel-Kögel/Heßler/Münder, Studie – Umgang der Jugendhilfe mit Kinderdelinquenz, JAmt 2003 S. 385; Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 10. Aufl. 1996; Drewniak/Kreichelt/Enzmann/Mandel, Selbstevaluation in der Jugendgerichtshilfe, ZJJ 2010 S. 172; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Aufl. 2011; ders., Streitfragen in der Judikatur zum Jugendstrafrecht, NStZ 2003 S. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr