Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kausalität für Gläubigerausfall und Verhältnis zu §§ 30, 31 GmbHG

Rz. 334 Für eine Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs muss zwischen dem Eingriff des Gesellschafters und dem Ausfall des Gläubigers Kausalität bestehen, der Eingriff also den Gläubigerausfall vergrößern oder die Überschuldung vertiefen.[610] Der Gesellschafter hat das Recht, seine Inanspruchnahme durch den Vergleich der Vermögenslage der Gesellschaft mit derjenigen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausnahmen

Rz. 795 Der Insolvenzverwalter hat jedoch auch ohne vorherige Gesellschafterbeschlüsse die Befugnis,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Schaden und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 739 Es handelt sich um eine Schadensersatzhaftung. Folglich ist Haftungsvoraussetzung, dass die Vorenthaltung für einen Schaden der Sozialkasse kausal ist. Ein Schaden bzw. die Kausalität ist dann zu verneinen, wenn Zahlungen, wären sie noch erfolgt, nach §§ 129 ff. InsO in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft/des Arbeitgebers anfechtbar gewesen wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Regelungsgegenstand und Tatbestand

Rz. 530 Durch diese Regelung werden die Haftung der Geschäftsführer und damit der Gläubigerschutz auch auf die Fälle ausgedehnt, dass ein Vermögenstransfer aus der Gesellschaft an die Gesellschafter den Insolvenztatbestand der Zahlungsunfähigkeit erst begründet,[1034] die sog. Insolvenzverursachungshaftung.[1035] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die Regelung eine K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft

Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlust auszugleichen.[892] Der Insolvenzverwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Insolvenzgesellschaftsrecht

Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge zwischen Gesellschafts- und I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand, Definition

Rz. 324 Mit dem Urteil zum "Bremer Vulkan"[592] hat der BGH die Rspr. zum qualifiziert faktischen Konzern aufgegeben und entschieden, dass sich die Haftung des Gesellschafters nach den Kapitalerhaltungsregelungen des GmbH-Gesetzes richtet. Die GmbH darf nicht durch Eingriffe des Gesellschafters außerstande gesetzt werden, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.[593] Diese Rspr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Umfang des Schadensersatzanspruchs

Rz. 676 Der Schadensersatzanspruch des Neugläubigers richtet sich auf den Ersatz des negativen Interesses. Neugläubiger haben Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der dadurch entstanden ist, dass der Gläubiger in Rechtsbeziehung zu der insolventen Gesellschaft getreten ist und dieser Kredit gewährt oder sonstige Vorleistungen erbracht hat.[1342] Daher richtet sich der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Abstrakte (numerus clausus) oder konkrete Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme?

Rz. 814 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden. Fraglich ist dabei, ob hierbei die abstrakte Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, d.h. allein der Umstand ausreicht, dass sie sich innerhalb des gesellschaftsrechtlichen numerus clausus bewegt,[1644] oder ob die Maßnahme im konkreten Fall den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Einzelfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 78 Zahlungsunwilligkeit ist nicht gleichzusetzen mit Zahlungsunfähigkeit. Die im Insolvenzrecht unbeachtliche Zahlungsunwilligkeit liegt aber nur vor, wenn gleichzeitig Zahlungsfähigkeit gegeben ist.[199] Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO gesetzlich vermutet, dass nicht nur Zahlungsunwilligkeit, sondern Zahlungsunfähigkeit vorliegt.[200] Die Vermu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ausschluss des Bezugsrechts der Altgesellschafter auf neue Anteile?

Rz. 826 In § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO ist geregelt, dass das Bezugsrecht der Altgesellschafter auf die im Wege der Planmaßnahmen neu gebildeten Geschäftsanteile ausgeschlossen werden kann. Das ist unproblematisch gegenüber einem Gesellschafter, der im Vorfeld der Beschlussfassungen deutlich gemacht hat, sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen zu wollen; er kann sich gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – Problem nicht endgültig beseitigt?

Rz. 743 Der Geschäftsführer der GmbH befindet sich in der Krise der Gesellschaft in einem Dilemma:[1501] Einerseits darf er nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr leisten, andererseits kann er sich bei Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung persönlich haftbar und strafbar machen.[1502] Die Auflösun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Verletzung der Buchführungspflichten (§ 283b StGB)

Rz. 251 Die unterlassene oder nicht vollständige Führung der Handelsbücher, zu deren Führung die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet ist, oder die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung oder Vernichtung der Handelsbücher oder sonstiger Unterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können in der Krise des Unternehmens zur Straftat werden. Rz. 252 Praxishinweis Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Veränderung des Sorgfaltsmaßstabs im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren ("shift of duties")

Rz. 550 Entscheidet sich der Schuldner/Geschäftsführer für die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens mit den gerichtlichen Instrumenten nach § 29 Abs. 2 StaRUG und zeigt dieses nach § 31 Abs. 1 StaRUG dem Restrukturierungsgericht an mit der Folge, dass die Restrukturierungssache rechtshängig wird (§ 31 Abs. 3 StaRUG), so hat der Schuldner nach §§ 32 Abs. 1 Satz 1, 43 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abfindung der Altgesellschafter regelmäßig "zu Null" – Reduzierung der Gesellschafterstellung auf den wirtschaftlichen Liquidationswert der Beteiligung?

Rz. 830 Formal sind die Altgesellschafter Eingriffen in ihre Rechte nicht schutzlos ausgesetzt. Zum einen können sie im Rahmen des Planverfahrens mitentscheiden. Zum anderen greift für überstimmte Anteilseigner der Minderheitenschutz ein, wenn sie zu Recht geltend machen können, durch den Insolvenzplan, ausnahmsweise schlechter gestellt zu werden, als durch eine Insolvenzabw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäfts- und Ressortaufteilungen

Rz. 478 Selbstverständlich ist es möglich, den Pflichtenkatalog bzw. Aufgabenbereich des Geschäftsführers statuarisch oder individualvertraglich zu definieren. Solche Geschäfts- bzw. Ressortaufteilungen und interne Zuständigkeitsregelungen unter mehreren Geschäftsführern können grds. zu einer Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit führen.[934] Darauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Indizien

Rz. 72 Die Feststellung der Zahlungseinstellung ihrerseits kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und offenen fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch mithilfe von Indiztatsachen getroffen werden.[163] Eine besonders aussagekräftige Grundlage für die Feststellung der Zahlungseinstellung ist die Erklärung des Schuldners, aus Mangel an liquiden Mitteln nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Faktischer Geschäftsführer

Rz. 473 Die im Folgenden zu erläuternden Haftungsverpflichtungen treffen nicht nur den ordnungsgemäß bestellten und ins Register eingetragenen Geschäftsführer, sondern auch den faktischen Geschäftsführer.[920] Dies gilt sowohl für die Sorgfaltspflichten etwa nach § 43 Abs. 1 GmbHG [921] als auch für die deliktische Haftung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit[922] des f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalerhöhung

Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach ausreichend ist. Bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Entlastung

Rz. 481 Die Entlastung des Geschäftsführers nach § 46 Nr. 5 GmbHG kann seine Haftung begrenzen. Die Präklusionswirkung tritt nur für solche Ansprüche der Gesellschaft ein, deren Voraussetzungen zur Zeit der Beschlussfassung bekannt oder bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren und der Geschäftsführer die hierfür erforderlichen Angaben gemacht bzw. Unterlagen verfügbar gemach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Haftung für die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung und -erhaltung in GmbH und AG

Rz. 285 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft ordnungsgemäß aufgebracht wurde, d.h. ob die Einlagepflicht des Gesellschafters erfüllt ist, und/oder ob das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft unzulässiger Weise an den Gesellschafter zurückgezahlt wurde. Für den Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Definition

Rz. 28 Nach wiederholten Gesetzesänderungen (Inkrafttreten der InsO, FMStG,[31] SanInsFoG[32] und vorübergehend SanInsKG [33]) ist "Überschuldung" in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO wie folgt definiert: Zitat "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (bb) Wesentliche Änderung durch § 15b Abs. 4 Satz 2 InsO

Rz. 621 Nach der ständigen Rspr. des BGH[1238] und entgegen einer starken Meinung in der Lit.[1239] bestand die Ersatzpflicht nach § 64 GmbHG a.F. in voller Höhe jeder einzelnen verbotswidrig geleisteten Zahlung und nicht nur in Höhe des entstandenen Quotenschadens. Eine wesentliche Neuerung findet sich nun in § 15b Abs. 4 InsO. Dort ist in Satz 1 geregelt, dass sämtliche ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Typischer Verlauf der Unternehmenskrise

Rz. 13 Herkömmlicher Weise werden zur Beschreibung eines typischen Krisenverlaufs drei Stufen einer Unternehmenskrise unterschieden: Rz. 14 Erste Stufe: Strategiekrise Als Strategiekrise wird die Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Unternehmens bezeichnet.[11] Ihre Ursache kann darin liegen, dass das Unternehmen seine Erfolgspotenziale aufgebraucht und keine neuen Erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung vor der Restrukturierungsanzeige?

Rz. 564 Eine weitere umstrittene Frage ist, ob der Geschäftsführer für die Einleitung zumindest des gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahrens, also die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach § 31 Abs. 1 StaRUG die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt.[1088] Dies wird von der bisher vorliegenden Rspr. unter Hinweis auf die innergesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Tatbestand, Zahlungen, Beispiele

Rz. 575 Da das die Insolvenzantragspflicht unterstützende Zahlungsverbot einer gleichmäßigen und ranggerechten Befriedigung der Gläubiger in der Insolvenz dient und in diesem Interesse Masseschmälerungen verhindern bzw. wieder ausgleichen soll,[1109] war in der Lit. für die Vorgängervorschriften anerkannt, dass sie nicht nur Geldabflüsse erfassen, sondern auch andere, das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalschnitt

Rz. 98 Zu Sanierungszwecken kommt als Kapitalmaßnahme auch ein sog. Kapitalschnitt in Betracht.[241] Dieser ist die Kombination von vereinfachter Kapitalherabsetzung[242] und Kapitalerhöhung und hat die Funktion, die Nominalwerte der Kapitalbeteiligungen der Altgesellschafter den (gesunkenen) realen Werten ihrer Beteiligung anzupassen und so die (Nominal-)Wertverhältnisse de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 24 Praxishinweis Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass Eigeninsolvenzanträge, insb. über das Vermögen einer GmbH, häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gem. § 15a Abs. 1 InsO, sondern nicht selten stark verzögert, mitunter erst mehr als 1 Jahr nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft gestellt werden und so die Insolvenz verschleppt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Insolvenzreife

Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vorhanden sind.[1273...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Veranlassung von Einzahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft

Rz. 589 Nach ständiger Rspr. des BGH ist das Zulassen oder Veranlassen von Einzahlungen von Schuldnern der Gesellschaft (z.B. Kunden) auf ein debitorisches Konto [1149] der Gesellschaft nach Insolvenzreife etwa dadurch, dass den Kunden noch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Rechnungen oder Briefbögen mit Angabe des im Soll stehenden Kontos zugesandt worden sind,[1150] ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 %

Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Haftungsbescheid und Einwendung

Rz. 711 Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers erfolgt durch Haftungsbescheid des Finanzamtes. Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA nicht an der Inanspruchnahme des Geschäftsführers mit gesondertem Haftungsbescheid.[1409] Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA auch nicht an der Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit gesondertem Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Darlehen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen

Rz. 375 Nach alter Rechtslage war es in der Transaktionspraxis vor einer Unternehmensveräußerung im Wege der Abtretung der Geschäftsanteile (etwa einer GmbH) üblich, dass die Gesellschaft dem Veräußerer das Darlehen zurückzahlte und der Erwerber nach Erwerb die Gesellschaft wieder mit Darlehen gem. eigener Unternehmensplanung ausstattete. Diese Praxis ist aus der Sicht des U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Mittelbare Massemehrungen

Rz. 586 Es ist ständige Rspr., dass anderweitige, nur mittelbar durch die Zahlung bewirkte Massemehrungen[1144] vom Geschäftsführer nicht entgegengehalten werden können.[1145] Der BGH folgte stets der Trennungslehre, nach der für die Beurteilung der Haftung des Geschäftsführers jede einzelne Zahlungsveranlassung im Hinblick auf ihre masseschmälernde Wirkung zu betrachten ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Zusammenfassung für Forderungseinzug auf debitorischem Konto und Sicherungszession

Rz. 595 Die vorstehend dargestellte, m.E. sehr kasuistische Rspr. lässt sich wie folgt zusammenfassen:[1168]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Patronatserklärung gegenüber einem Gläubiger des Schuldners (externe Patronatserklärung)

Rz. 144 Von einer solchen harten Patronatserklärung, die der Patron ggü. dem Schuldner zugunsten aller Gläubiger des Schuldners abgibt, ist diejenige Patronatserklärung zu unterscheiden, die der Patron lediglich ggü. einem Gläubiger des Schuldners, etwa ggü. einem Kreditinstitut abgibt.[298] Hierbei handelt es sich um ein individuelles Kreditsicherungsmittel. Für ihre Wirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr