Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 5 Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das neue Geschäftsgeheimnisgesetz im Arbeitsrecht und Strafrecht neben dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu erheblichen Änderungen geführt hat und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die neuen Regelungen insbesondere zum Erfordernis aktiver Schutzmaßnahmen, Reverse-Engineering und zum Whistleblowing führen zu...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.1 Allgemeines

Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurden Geschäftsgeheimnisse durch die §§ 17–19 UWG a. F. geschützt. Diese wurden nun durch § 23 GeschGehG ersetzt, welcher der Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf zufolge im Wesentlichen den ursprünglichen Regelungen des UWG entsprechen soll.[1] Dementgegen steht allerdings bereits, dass zahlreiche begriffliche Veränderungen und Umformulie...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.3 Schutz eines berechtigten Interesses

Nicht zu vernachlässigen ist der Umstand, dass § 5 GeschGehG in seinen Nr. 1–3 nur besondere Fälle regelt, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Tatbestandsausschluss kann aber seiner Formulierung nach auch in anderen – nicht ausdrücklich genannten – Fällen greifen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Ergebnis ist daher schon auf der Tatbestandsebene...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.1 Reverse Engineering

Reverse Engineering meint einen Vorgang, bei dem durch Beobachten, Testen, Untersuchen oder Rückbau von erworbenen Mitbewerberprodukten versucht wird, an das im Produkt enthaltene Know-how zu gelangen.[1] Von der Ausnahme der Offenkundigkeit des Geheimnisses abgesehen, war ein solches Verhalten nach der alten Rechtslage grundsätzlich nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. strafbar...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.4 Umgang mit Altfällen

Da § 23 GeschGehG die §§ 17–19 UWG a. F. ablöst, stellt sich die Frage, wie mit denjenigen Fällen umzugehen ist, bei denen das GeschGehG zwar zum Zeitpunkt der gerichtlichen Endentscheidung in Kraft ist, aber zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Kraft war. Bei solchen "Altfällen" ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB die mildere Vorschrift anzuwenden. Hier kommt die Anwendung der Vorschr...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / Zusammenfassung

Überblick Um einen EU-weiten Mindeststandard an Know-how-Schutz zu gewährleisten, hat der europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung[1] verabschiedet (Trade-Secret-RL). Zu...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

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Umsatzsteuerlicher Leistung... / [Ohne Titel]

Hans Dieter Eich / Jacob Eisenreich[*] Bis ein Auto als Endprodukt beim Kunden vor der Haustür steht, ist ein weiter Weg zu gehen. Funktioniert das Auto nach Ablieferung dann nicht ordnungsgemäß oder erfüllt es nicht die kundenseitigen Erwartungen, kann dies innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen zu zivilrechtlichen (Rückgriffs-)Ansprüchen führen. Auch wenn die Untersc...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 2 Strafrecht

2.1 Verzögerung der Reform des Sanktionenrechts Am 18.8.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistik-Gesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisung sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 16.8.2023 im Bundesgesetzblatt veröffen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Strafrecht

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Handelsbücher iSd. GoB sind Urkunden iSd. §§ 267 ff. StGB. Eine nachträgliche Veränderung ist, wenn sie als ursprünglicher Eintrag dargestellt wird, eine Fälschung der Gesamturkunde des Handelsbuches. Das gilt nach in der Rspr. übernommener Auffassung selbst dann, wenn der zur Buchführung Berufene seinen eigenen Eintrag auf diese Weise verändert. RG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 2.1 Verzögerung der Reform des Sanktionenrechts

Am 18.8.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistik-Gesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisung sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 16.8.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 218 v. 18.8.2023). Ne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum: Alexander/Winkelbauer, Die AWG-Novelle 2013 aus straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht, ZWH 2013, 341; Beckemper, Der Bannbruch, HRRS 2013, 443; Bender, BTM-Schmuggel als Steuerstraftat, ZfZ 1984, 322; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Verbote und Besch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen Verhältnisses...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / a) Methodologie des Bilanzrechts

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB und die sie ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind Rechtsnormen, die nach Art. 20 Abs. 3 GG die vollziehende Gewalt und die Rspr. binden. Für die Gesetzesauslegung enthalten weder das HGB noch das BGB einen kodifizierten Kanon allgemeiner Auslegungsregeln (für das BGB Honsell in Staudin...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Für die steuerstrafrechtliche Verteidigung ist die Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage das zentrale Mittel. Dabei ist der Strafverteidiger – auch zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken – dazu verpflichtet, die strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Folgen einer solchen Einstellungsentscheidung sowie deren Vor- und Nachteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.3 Rechtsfrage

Rz. 33 Das Urteil des FG muss in einer Rechtsfrage abweichen, die mit der vom BFH entschiedenen identisch ist.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn dem angefochtenen Urteil nach den Feststellungen des FG der gleiche oder ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.[2] Rechtsfragen sind die das materielle und formelle Recht betreffenden Fragen, nicht Tatfragen.[3] Die Rechtsf...mehr

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§ 11 Strafrecht

A. Muster: Mandatsbestätigung Rz. 1 Muster 11.1: Mandatsbestätigung Muster 11.1: Mandatsbestätigung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandates in Ihrer Strafsache bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht beantr...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 3 Strafrecht

3.1 Überarbeitung des Sanktionenrechts Am 2.8.2023 ist das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 26.7.2023 in Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 203 v. 2.8.2023). Das Gesetz tritt am 1.10.2023 in Kraft. Es sieht u.a. vor, den Umrechnungsm...mehr

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§ 11 Strafrecht / C. Muster: Pflichtverteidiger-Beiordnung

Rz. 3 Muster 11.3: Pflichtverteidiger-Beiordnung Muster 11.3: Pflichtverteidiger-Beiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, durch den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ wurde ich Ihnen als Verteidiger/-in beigeordnet. Ein Gerichtstermin wurde bereits für den __________________...mehr

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§ 11 Strafrecht / B. Muster: Übersendung Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, wie bereits in unserer persönlichen Besprechung angesprochen, übersende ich Ihnen einen Entwurf einer Vergütungsvereinbarung, mit der Bitte um Prüfung und Gegenzeichnung, sowie die gesetzlic...mehr

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§ 11 Strafrecht / R. Muster: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Amtsgericht

Rz. 18 Muster 11.18: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Amtsgericht Muster 11.18: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Amtsgericht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in der heutigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht _________________________ wurden Sie zu _________________________ verurteilt. Gegen Urteile des Amtsgerichtes ...mehr

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§ 11 Strafrecht / L. Muster: Beschuldigtenvernehmung

Rz. 12 Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Polizei in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden. Ich rate Ihnen dringend, diesen Termin nicht wahrzunehmen und i...mehr

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§ 11 Strafrecht / P. Muster: Zwischenverfahren Beweisantragsrecht

Rz. 16 Muster 11.16: Zwischenverfahren Beweisantragsrecht Muster 11.16: Zwischenverfahren Beweisantragsrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, beiliegend übersende ich Ihnen die Anklageschrift des Amtsgerichts _________________________ mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verbleib bei Ihren Unterlagen. Bis spätestens zum ______...mehr

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§ 11 Strafrecht / V. Muster: JGG – Verfahrensgrundsätze

Rz. 22 Muster 11.22: JGG – Verfahrensgrundsätze Muster 11.22: JGG – Verfahrensgrundsätze _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im vorliegenden Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft _________________________ gegen Sie als Jugendlicher die Anklage erhoben. Die Hauptverhandlung wird vor dem Jugendgericht/Jugendschöffengericht/Ju...mehr

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§ 11 Strafrecht / N. Muster: Einspruch gegen Strafbefehl

Rz. 14 Muster 11.14: Einspruch gegen Strafbefehl Muster 11.14: Einspruch gegen Strafbefehl _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen den Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________. Dieser wurde mir am _________________________ zugestellt. S...mehr

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§ 11 Strafrecht / X. Muster: JGG – Rechtsmittel

Rz. 24 Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wurden durch das Amts-/Landgericht zu _________________________ verurteilt. Im Jugendstrafverfahren sind die Rechtmittelmöglichkeiten gegenüber dem Erwachsenenstrafverfahren eingeschränkt (§ 55 JGG). Bei Urteilen, di...mehr

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§ 11 Strafrecht / I. Muster: Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO

Rz. 9 Muster 11.9: Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO Muster 11.9: Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anliegend darf ich Ihnen einen Bescheid der Staatsanwaltschaft _________________________/des Gerichts in _________________________ überlassen, mit dem das gegen Sie gerichtete Strafver...mehr

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§ 11 Strafrecht / A. Muster: Mandatsbestätigung

Rz. 1 Muster 11.1: Mandatsbestätigung Muster 11.1: Mandatsbestätigung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandates in Ihrer Strafsache bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht beantragt. Sobald mir die Ermittlun...mehr

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§ 11 Strafrecht / K. Muster: Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO

Rz. 11 Muster 11.11: Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO Muster 11.11: Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anliegend darf ich Ihnen einen Beschluss der Staatsanwaltschaft _________________________/des Gerichts _________________________ überlassen, aus dem sich ergibt, dass das gegen Sie ...mehr

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§ 11 Strafrecht / O. Muster: Rechtsmittelbelehrung nach Durchsuchung

Rz. 15 Muster 11.15: Rechtsmittelbelehrung nach Durchsuchung Muster 11.15: Rechtsmittelbelehrung nach Durchsuchung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, nach Ihrer Mitteilung hat bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Eine Durchsuchung ist grundsätzlich gemäß § 102 StPO beim Berechtigten selbst als auch bei anderen Perso...mehr

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§ 11 Strafrecht / G. Muster: Opfervertretung – Vorbereitung Geltendmachung Schmerzensgeld

Rz. 7 Muster 11.7: Opfervertretung – Vorbereitung Geltendmachung Schmerzensgeld Muster 11.7: Opfervertretung – Vorbereitung Geltendmachung Schmerzensgeld _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, wegen Ihrer Verletzung durch die Straftat des Täters zu Ihrem Nachteil besteht die Möglichkeit, Schadenersatz, insbesondere Schmerzensgeld...mehr

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§ 11 Strafrecht / M. Muster: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft

Rz. 13 Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Staatsanwaltschaft in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenverneh...mehr

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§ 11 Strafrecht / Q. Muster: Terminsladung zur Hauptverhandlung

Rz. 17 Muster 11.17: Terminsladung zur Hauptverhandlung Muster 11.17: Terminsladung zur Hauptverhandlung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anliegend darf ich Ihnen die Terminsladung des _________________________gerichts in _________________________ für den _________________________ überlassen. An diesem Tag soll die Hauptver...mehr

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§ 11 Strafrecht / S. Muster: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Landgericht

Rz. 19 Muster 11.19: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Landgericht Muster 11.19: Rechtsmittelbelehrung gegen Urteil Landgericht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in der heutigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht _________________________ wurden Sie zu _________________________ verurteilt. Gegen Urteil des Landgerichts ist...mehr

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§ 11 Strafrecht / W. Muster: JGG – Diversion

Rz. 23 Muster 11.23: JGG – Diversion Muster 11.23: JGG – Diversion _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Jugendstrafrecht bietet Ihnen eine Möglichkeit, das Strafverfahren einfacher als im Erwachsenenstrafrecht zur Erledigung zu bringen. Das ist zum einen möglich, wenn die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absieht (§ 45 ...mehr

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§ 11 Strafrecht / U. Muster: Angehörigenbesuchsrecht in der Untersuchungshaft

Rz. 21 Muster 11.21: Angehörigenbesuchsrecht in der Untersuchungshaft Muster 11.21: Angehörigenbesuchsrecht in der Untersuchungshaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr/-e Sohn/Tochter/Vater/Mutter _________________________ hat mich beauftragt, sie/ihn in dem aktuellen Strafverfahren zu verteidigen. Wie Ihnen bereits bekan...mehr

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§ 11 Strafrecht / F. Muster Opfervertretung – Informationen zur Nebenklagebeiordnung

Rz. 6 Muster 11.6: Opfervertretung: Informationen zur Nebenklagebeiordnung Muster 11.6: Opfervertretung: Informationen zur Nebenklagebeiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, nachdem Sie als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter zugelassen worden sind, besteht die Möglichkeit, dass der Unterzeichner Ihnen als Nebe...mehr

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§ 11 Strafrecht / H. Muster: Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO

Rz. 8 Muster 11.8: Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO Muster 11.8: Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anliegend darf ich Ihnen einen Bescheid der Staatsanwaltschaft _________________________/des Gerichts in _________________________ überlassen, mit dem das gegen Sie gerichtete Strafv...mehr

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§ 11 Strafrecht / D. Muster: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

Rz. 4 Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im vorliegenden Strafverfahren werde ich beim Gericht beantragen, mich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in gem. § 140 StPO beiordnen zu lassen. Das Gesetz sieht mehrere Gründe vor, d...mehr

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§ 11 Strafrecht / J. Muster: Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 10 Muster 11.10: Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Muster 11.10: Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anliegend darf ich Ihnen einen Bescheid der Staatsanwaltschaft _________________________ überlassen, aus dem sich ergibt, dass das Strafverfahren gegen Sie gemäß § 170...mehr

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§ 11 Strafrecht / T. Muster: Untersuchungshaft

Rz. 20 Muster 11.20: Untersuchungshaft Muster 11.20: Untersuchungshaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, durch den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ wurde ich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte zunächst deswegen, weil gegen Sie ein Haftbefehl erlassen und daher die Unters...mehr

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§ 11 Strafrecht / E. Muster: Opfervertretung – Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Muster 11.5: Opfervertretung Muster 11.5: Opfervertretung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandats in dem Verfahren wegen der Straftat zu Ihrem Nachteil bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht in dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Nicht abziehbare Geldstrafen, Nebenleistungen vermögensrechtlicher Art und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen (§ 10 Nr 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während sich das Verbot des Abzuges von Geldbußen etc aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ergibt, der über § 8 Abs 1 KStG auch für Kö gilt, war für Geldstrafen etc eine Parallelregelung im KStG notwendig, da § 12 Nr 4 EStG bei der KSt nicht anwendbar ist (s Tz 6). Das entspr Abzugsverbot in § 10 Nr 3 KStG betrifft die in einem Strafverfahren festges...mehr

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zfs 09/2023, Über die Beson... / 10. Fazit

Zusammenfassend verwundert es doch immer noch sehr, derart unterschiedliche Standards im Straßenverkehr innerhalb der EU anzutreffen. Obwohl der Eindruck als Verkehrsteilnehmer während der Urlaubsreise nur zeitlich begrenzt war, glaubte man an vielen Stellen, im Straßenverkehr außerhalb Europas unterwegs zu sein. Hierbei ist vor allem die Pflege der Straßen (Standspur) und f...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 3.1 Überarbeitung des Sanktionenrechts

Am 2.8.2023 ist das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 26.7.2023 in Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 203 v. 2.8.2023). Das Gesetz tritt am 1.10.2023 in Kraft. Es sieht u.a. vor, den Umrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafe i...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr