Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 268 Die vorstehende Fassung der Nr. 10 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (in Buchstabe c...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 597 Die vorstehende Fassung der Nr. 41 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 18 Nr. 20 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1], der die Nr. 41 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 änderte. Hierdurch wurde die geänderte Einordnung von bestimmten Süßstoffen in den Zolltarif berücksichtigt. Das bisherige Zitat "Unterposition 2824 60" wurde durch da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 606 Die vorstehende Fassung der Nr. 43 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.5 Einlagerung von Getreide

Rz. 334 Landwirte lagern das geerntete Getreide verschiedentlich bei Landhändlern ein, ohne es jedoch sofort zu veräußern. Da die Landhändler nicht in der Lage sind, jede Partie getrennt zu lagern, schütten sie Getreide gleicher Art und Güte zusammen. Zivilrechtlich werden die Landwirte dadurch Miteigentümer des vermengten Getreides.[1] Aufgrund der mit den Landwirten getrof...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 612 Nach Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG waren bis 31.12.2001 Fütterungsarzneimittel begünstigt. Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1] ist Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 aufgehoben worden. Fütterungsarzneimittel fallen somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerermäßigung. Der Gesetzgeber hat de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.3 Allgemeines

Rz. 452 Unter Nr. 29 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 17 des Zolltarifs, nämlich Zucker (Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose, Fructose usw.), Sirupe, Invertzuckercreme, Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker sowie Zucker und Melassen, karamellisiert, und Zuckerwaren. Rz. 453 Hierzu gehören nicht die meisten chemisch reinen Zucker einschließlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 369 Die vorstehende Fassung der Nr. 18 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (das Wort "Ölsaaten" wurde durch das Wort "Ölsamen" ers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 465 Die vorstehende Fassung der Nr. 30 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Lagerkosten

Rz. 126 Anders als bei Beförderungs- und Versendungskosten dürfte dagegen die Rechtslage bei Lagerkosten sein, sofern sich die Lagerung an die Lieferung (Verschaffung der Verfügungsmacht) anschließt. In diesen Fällen wird regelmäßig zwischen Lieferer und Abnehmer ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen, der mit der vorangegangenen Lieferung in keinem unmittelbaren Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 476 Im Einzelnen fallen unter Nr. 31 der Anlage 2 des UStG: Rz. 477mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 424 Die vorstehende Fassung der Nr. 26 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 345 Die vorstehende Fassung der Nr. 14 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.7 Bilderrahmen

Rz. 774 Rahmen (auch Rahmen mit Glas) um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnlich dekorative Bildwerke (Position 9701) sowie um Stiche, Schnitte, Radierungen oder Steindrucke (Position 9702 des Zolltarifs) werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen. Ist das nicht der Fall, werden sie nach eigener stofflicher Beschaffenheit eingereiht (z. B. H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.4 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 236 Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG gilt nicht für Gärtnereien, Baumschulen usw., die gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen besteuert werden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 25). Die Durchschnittssätze sind nur auf Umsätze anzuwenden, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden.[1] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 629 Die vorstehende Fassung der Nr. 47 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.2 Zutaten und Nebensachen

Rz. 115 In den Fällen, in denen Zutaten und Nebensachen bereits nach Zolltarifrecht ebenso behandelt werden wie die Ware selbst, wird man regelmäßig davon ausgehen können, dass sie auch nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen eine Nebenleistung zur Warenlieferung sind. Umgekehrt sind jedoch Fälle denkbar, die der Zolltarif als verschiedene Waren ansieht, die umsatzsteuerrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 587 Die vorstehende Fassung der Nr. 39 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 209 Im Einzelnen fallen unter Nr. 4 der Anlage 2 des UStG: Rz. 210mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 414 Unter Nr. 23 der Anlage 2 des UStG fallen alle Erzeugnisse der Positionen 1213 00 00 und 1214 des Zolltarifs: Rz. 415mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 618 Im Einzelnen fallen unter Nr. 45 der Anlage 2 des UStG: Rz. 619 Hühner- und sonstiger Geflügeldung (z. B. Taubendung), Stalldünger, Jauche und andere Abfälle tierischen Ursprungs einschließlich der beschmutzten Wollabfälle, die nur als Düngemittel verwendet werden können. Hierzu gehört auch mit Torf vermischter Hühnermist[1]; pflanzliche Erzeugnisse im Zustand des Verr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.6 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 335 Im Einzelnen fallen unter Nr. 13 der Anlage 2 des UStG: Rz. 336 Rz. 337mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 9 Sonderfall: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Erwerb durch Tausch

Ein Wirtschaftsgut kann auch im Wege des Tauschs erworben werden, d. h. durch Hingabe eines anderen Wirtschaftsguts oder durch die Erbringung einer Dienstleistung. Sofern mindestens eine der beiden Parteien zusätzlich eine Zahlung erbringt, liegt ein Tausch mit Baraufgabe vor. Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht, durch den Tauschvorgang entweder einen Gewinn zu realisieren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 727 Im Einzelnen fallen unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG: Rollstühle und ähnliche Rollzeuge für Behinderte, die durch Motor (Ottomotor, einen von einer Akkumulatorenbatterie gespeisten Elektromotor usw.) oder von Hand mit Hebeln oder Kurbeln angetrieben werden (auch zur Ausübung des Behindertensports). Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Allgemeines

Rz. 170 Unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 2 des Zolltarifs. Rz. 171 Zu den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 des Zolltarifs gehören nur genießbares Fleisch (ganze Tierkörper, Hälften, Viertel, Stücke usw., auch mit anhaftenden inneren Organen oder Fett) sowie genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Waren der Position 0209 (Schweinespeck usw.) gehören a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 592 Die vorstehende Fassung der Nr. 40 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 296 Im Einzelnen fallen unter Nr. 11 der Anlage 2 des UStG: Rz. 297mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.3 Allgemeines

Rz. 732 Unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Körperersatzstücke, orthopädischen Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen für Menschen. Zunächst ist jedoch zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Die Lieferungen von Körperersatzstücken und ortho...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 444 Im Einzelnen fallen unter Nr. 28 der Anlage 2 des UStG: Rz. 445mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 9 Nr. 16 Buchst. f des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 v. 22.12.1999[2] wurde mWv ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 451 Die vorstehende Fassung der Nr. 29 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Der Wortlaut der Vorschrift entspricht der bis zum 31.12.1987 gültigen Nr. 24 der Anlage des UStG. Materiell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.3 Allgemeines

Rz. 831 Die Befürworter der neuen Steuerermäßigung gehen offensichtlich davon aus, dass die Preise für Menstruationsprodukte aufgrund der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sinken würden. Dies ist zwar möglich, aber keinesfalls zwingend. Die Preisgestaltung ist allein Sache der Unternehmer, hier insbesondere der Einzelhändler (z. B. Drogeriemärkte, Supermärkte, Fachgeschä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.3 Allgemeines

Rz. 617 Unter Nr. 45 der Anlage 2 des UStG fallen nur natürliche (organische) Düngemittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, wenn sie zu Position 3101 00 00 des Zolltarifs gehören. Chemisch bearbeitete (z. B. aufgeschlossene) natürliche Düngemittel (aus Position 3101 des Zolltarifs) sind nicht begünstigt. Werden pflanzliche Rohstoffe (hier: Nadelholzrinde) in einem Verr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.4 Abgrenzung von Kunstgegenständen nach dem Zolltarif

Rz. 765 Von Nr. 53 der Anlage 2 des UStG werden nicht alle Kunstgegenstände umfasst, sondern nur solche, die unter die Positionen 9701, 9702 und 9703 des Zolltarifs fallen (Rz. 769 und 777ff.). Gegen diese Beschränkung sind aus Kunstkreisen seit Einführung der MwSt. in Deutschland zum 1.1.1968 wiederholt Einwendungen erhoben worden.[1] Der Gesetzgeber hat im Jahr 1967 den er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere die folgende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewin...mehr